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ACV-Sicherheitspaket

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<strong>ACV</strong>-Clubhilfe<br />

Richtlinien zur <strong>ACV</strong>-Clubhilfe<br />

Die Clubhilfeleistungen im Überblick<br />

Unfallhilfeschaden (S1): 50 % des Rechnungsbetrages max. 256 €<br />

Demonstrationsschaden (S2): 50 % des Rechnungsbetrages max. 256 €<br />

Verkehrsunfallfluchtschaden (S3): 50 % des Rechnungsbetrages max. 256 €<br />

Parkschaden (S4): 50 % des Rechnungsbetrages max. 256 €<br />

Tierschaden (S5): 50 % des Rechnungsbetrages max. 154 €<br />

Glasbruchschaden: 50 % des Rechnungsbetrages max. 52 €<br />

Schmorschaden: 50 % des Rechnungsbetrages max. 52 €<br />

Marderbissschaden: 50 % des Rechnungsbetrages max. 52 €<br />

Hinweis: Als Rechnungsbetrag gilt<br />

der Betrag, der nach Ab zug eventueller<br />

Ersatz an s prüche gegen über Dritten<br />

(Schädiger, Versiche run gen usw.)<br />

als tatsächlicher Selbst behalt übrig bleibt.<br />

Schaden bedingte Wert minderungen<br />

sind nicht zuschussfähig.<br />

Die Höchstsumme aller Ersatzleistungen ist auf jährlich 256 € begrenzt. Für Inhaber der <strong>ACV</strong>-SilberCard (ab 10-jähriger Club-<br />

Mitgliedschaft) werden die <strong>ACV</strong>-Clubhilfeleistungen um 25 % erhöht; für Besitzer der <strong>ACV</strong>-GoldCard (ab 20-jähriger<br />

Club-Mitgliedschaft) um jeweils 50 % und für Inhaber der <strong>ACV</strong>-PlatinCard (ab 40-jähriger Club-Mitgliedschaft) um jeweils 100 %.<br />

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