ACV-Sicherheitspaket
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<strong>ACV</strong>-Clubhilfe<br />
Richtlinien zur <strong>ACV</strong>-Clubhilfe<br />
zur Verfügung erhält und dieses Fahrzeug anderen,<br />
auch Familien angehörigen, zum Gebrauch überlässt oder<br />
b) das Risiko durch ein fremdes Fahrzeug bestimmt wird und das<br />
Mitglied nur kurzfristig Fahrer eines solchen Fahrzeuges war.<br />
§ 5 Antrag, Antragsberechtigte und Antragsfrist<br />
1. Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt.<br />
2. Antragsberechtigt sind die in § 2 bezeichneten Personen.<br />
3. Der Antrag ist an die Hauptgeschäftsstelle des <strong>ACV</strong> in Köln zu<br />
richten; er muss bei ihr innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />
einem Jahr vom Tag des Schadenfalles an eingegangen sein.<br />
4. Dem Antrag sind die zur Bearbeitung erforderlichen Beweismittel<br />
(§ 6) beizufügen; der Antrag kann zur Fristwahrung auch<br />
ohne Einreichung von Beweismitteln ge stellt werden, die dann<br />
unverzüglich nachzu reichen sind.<br />
§ 6 Beweis und Beweismittel<br />
1. Die Beweislast für die Tatsachen, welche die Zuschuss fähigkeit<br />
begründen, trägt der Antragsteller.<br />
2. Bei der Beantragung von Zuschüssen nach § 3, II,<br />
hat der Antragsteller folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
Beweismittel in allen Schadenfällen<br />
• eine formlose Schadenanzeige, aus der der Schadenhergang<br />
ersichtlich ist,<br />
• eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Scheines),<br />
• eine Kopie der letzten Kfz-Prämien rechnung, aus der der<br />
bestehende Kaskoversicherungsschutz ersichtlich ist,<br />
• eine spezifizierte und quittierte Reparaturkostenrechnung;<br />
Kostenvoranschläge oder Gutachten genügen nicht.<br />
Zusätzlich bei Unfallhilfe schäden (S1)<br />
• eine polizeiliche Bescheinigung oder die Bestätigung von<br />
mindest ens zwei Zeugen.<br />
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