10.01.2014 Aufrufe

ACV-Sicherheitspaket

ACV-Sicherheitspaket

ACV-Sicherheitspaket

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>ACV</strong>-Schutzbriefversicherung<br />

Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />

Verjährung<br />

1. Die Ansprüche aus der Schutzbriefversicherung verjähren nach<br />

zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres,<br />

in dem die Leistung verlangt werden kann.<br />

2. Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet, zählt der Zeitraum<br />

von der Anmeldung bis zum Zugang unserer schriftlichen<br />

Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.<br />

Klagefrist<br />

Lehnen wir den Versicherungsschutz ab, können Sie Ihren Anspruch<br />

nur innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Die<br />

Frist beginnt, nachdem wir Ihnen die Ablehnung des Versicherungsschutzes<br />

schriftlich unter Angabe der mit dem Frist ablauf verbundenen<br />

Rechtsfolge mitgeteilt haben.<br />

Zuständige Gerichte<br />

1. Wenn Sie uns aus der Schutzbriefversicherung verklagen sollten,<br />

ist das Gericht an unserem Sitz zuständig.<br />

2. Wenn wir Sie aus der Schutzbriefversicherung verklagen sollten,<br />

ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig.<br />

Verpflichtung Dritter<br />

1. Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund<br />

eines Ver trages leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung<br />

aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann,<br />

gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.<br />

2. Bei einer Meldung an uns sind wir zur Vorleistung verpflichtet.<br />

Anzuwendendes Recht<br />

Die Schutzbriefversicherung unterliegt deutschem Recht.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!