OGST-Zeitschrift 4-13 - OGST.at
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"War 's das schon wieder?"<br />
Gastkommentar<br />
Wenn auch die "Attraktivierung der Wehrpflicht"<br />
zu begrüßen ist, so kann dies wohl nicht der<br />
Weisheit letzter Schluss sein. Denn der Bedarf fordert<br />
anderes als das derzeitige Heer.<br />
Bei der Volksbefragung vom 20. Jänner 20<strong>13</strong> haben<br />
sich 59,7 % der Teilnehmer für die Beibehaltung der<br />
Wehrpflicht und des Zivildienstes ausgesprochen. Ein<br />
besonderes Gewicht erhält dieses Ergebnis durch die<br />
für alle überraschend hohe Beteiligung von 52,4 %<br />
aller Wahlberechtigten.<br />
Die hohe Beteiligung und die Klarheit des Votums<br />
bringen deutlich den hohen Stellenwert zum Ausdruck,<br />
den Sicherheit in unserer Bevölkerung h<strong>at</strong>. Damit<br />
stellt das Ergebnis der Volksbefragung auch einen<br />
unmissverständlichen Auftrag an die zuständigen Politiker dar, sich<br />
ernsthaft um die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung<br />
zu kümmern, und die ihnen für den Sicherheitsbereich übertragene<br />
Verantwortung voll wahrzunehmen. Die aktuelle Situ<strong>at</strong>ion entspricht<br />
allerdings diesen Anforderungen bei weitem nicht.<br />
Seit der Abschaffung der verpflichtenden Milizübungen (Truppenübungen)<br />
nach dem Grundwehrdienst durch Verteidigungsminister<br />
PLATTER im Jahre 2006 wird die Bundesverfassung gemäß Artikel 79/1<br />
(nach den Grundsätzen eines Milizsystems), wonach der Wehrdienst aus<br />
einem kurzem Grundwehrdienst sowie zusätzlichen periodischen, über<br />
einen längeren Zeitraum verteilten Milizübungen (Truppenübungen) zu<br />
bestehen h<strong>at</strong>, vorsätzlich negiert.<br />
N<strong>at</strong>ürlich kann die Bundesverfassung geändert werden, wenn sich<br />
dafür im Parlament eine 2/3-Mehrheit findet. Solange aber die<br />
Bundesverfassung keine Änderung erfahren h<strong>at</strong>, ist sie in der geltenden<br />
Form zu exekutieren. Aus gutem Grund werden die gewählten Politiker<br />
auf die peinlich genaue Befolgung der Verfassungsbestimmungen<br />
vereidigt.<br />
Der Ende Juni 20<strong>13</strong> der Öffentlichkeit vorgestellte Bericht zur Reform<br />
des Wehrdienstes enthält viele gute und richtige Ideen, die noch der<br />
Umsetzung bedürfen.<br />
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