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Aktuelles Amtsblatt im PDF-Format laden. - Gemeinde Emerkingen

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Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil<br />

(Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A)<br />

und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 07.10.2013.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung<br />

eines Mischgebiets <strong>im</strong> nördlichen Siedlungsbereich geschaffen werden.<br />

Innerhalb des Plangebiets liegen eine ehemalige Hofstelle und der örtliche Bauhof.<br />

Die ehemalige Hofstelle soll abgebrochen und der gesamte Bereich neu geordnet werden.<br />

Das Gebiet schließt <strong>im</strong> Osten an das bestehende Gewerbegebiet an. Der Bebauungsplan soll den Übergang<br />

zwischen der gewerblichen Nutzung <strong>im</strong> Osten und der Wohnnutzung <strong>im</strong> westlich angrenzenden Ort<br />

herstellen. Dieser Bereich wird <strong>im</strong> Flächennutzungsplan als Mischbaufläche ausgewiesen.<br />

Die Bauflächen sollen als Mischgebiet für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe mit betriebseigenen<br />

Wohnungen entwickelt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr vorgesehen. Die gewerbliche<br />

Nutzung hat Priorität.<br />

Die innerörtliche Nachverdichtung entspricht den Zielen des Ortsentwicklungskonzeptes und vermeidet die<br />

Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbebauflächen <strong>im</strong> Außenbereich.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die<br />

Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung,<br />

von Montag, dem 21.10.2013 bis Mittwoch, dem 20.11.2013,<br />

je einschließlich, bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23, Sekretariat, 89607 <strong>Emerkingen</strong><br />

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich<br />

20.11.2013, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Emerkingen</strong> (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Emerkingen</strong> richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten<br />

angegeben werden.

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