Aktuelles Amtsblatt im PDF-Format laden. - Gemeinde Emerkingen
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Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil<br />
(Teil B 1.), für den Vorentwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A)<br />
und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 07.10.2013.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung<br />
eines Mischgebiets <strong>im</strong> nördlichen Siedlungsbereich geschaffen werden.<br />
Innerhalb des Plangebiets liegen eine ehemalige Hofstelle und der örtliche Bauhof.<br />
Die ehemalige Hofstelle soll abgebrochen und der gesamte Bereich neu geordnet werden.<br />
Das Gebiet schließt <strong>im</strong> Osten an das bestehende Gewerbegebiet an. Der Bebauungsplan soll den Übergang<br />
zwischen der gewerblichen Nutzung <strong>im</strong> Osten und der Wohnnutzung <strong>im</strong> westlich angrenzenden Ort<br />
herstellen. Dieser Bereich wird <strong>im</strong> Flächennutzungsplan als Mischbaufläche ausgewiesen.<br />
Die Bauflächen sollen als Mischgebiet für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe mit betriebseigenen<br />
Wohnungen entwickelt werden. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist nicht mehr vorgesehen. Die gewerbliche<br />
Nutzung hat Priorität.<br />
Die innerörtliche Nachverdichtung entspricht den Zielen des Ortsentwicklungskonzeptes und vermeidet die<br />
Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbebauflächen <strong>im</strong> Außenbereich.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, die<br />
Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.<br />
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung,<br />
von Montag, dem 21.10.2013 bis Mittwoch, dem 20.11.2013,<br />
je einschließlich, bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Emerkingen</strong>, Schloßstraße 23, Sekretariat, 89607 <strong>Emerkingen</strong><br />
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich<br />
20.11.2013, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Emerkingen</strong> (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Emerkingen</strong> richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten<br />
angegeben werden.