Neptunreport 01/2013 - Baugenossenschaft Neptun e.G.
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Hausinformationen<br />
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit bei <strong>Neptun</strong><br />
Bei Kontrollen in unseren Wohnhäusern müssen wir leider<br />
immer wieder feststellen, dass die gemeinschaftlich<br />
genutzten Flächen, wie z.B. Trocken- oder Fahrradräume,<br />
allgemeine Flächen im Keller- oder Bodenbereich, Kellergänge<br />
usw. zum Abstellen bzw. zur Aufbewahrung von<br />
Sperrgut und Unrat genutzt werden. So werden ausrangierte<br />
Möbel, Elektroschrott, leere Kartons und alles, was<br />
in den eigenen vier Wänden gerade nicht mehr benötigt<br />
wird, abgestellt und zwischengelagert. Dieses führt dazu,<br />
dass die Ordnung und häufig auch die Sicherheit in den<br />
Häusern nicht mehr gewährleistet sind! Hinzu kommt,<br />
dass es bei den Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten<br />
einen sehr schlechten Eindruck hinterlässt.<br />
Wir sind der Meinung: das muss nicht sein! Bitte helfen<br />
Sie alle mit, dass Ordnung, Sauberkeit und die Sicherheit<br />
in unseren Häusern oberste Priorität haben.<br />
Doch auch vor den Häusern sieht es manchmal recht chaotisch<br />
aus, wenn Sperrmüll und Unrat zwar nach draußen<br />
geschafft, aber kein Termin zur Abholung vereinbart wurde.<br />
Tipp: Nutzen Sie doch einfach den anstehenden Frühjahrsputz<br />
für die Entrümpelung Ihrer Keller und Nebenräume!<br />
Die Entsorgung von Sperrmüll oder Elektroschrott kann<br />
so oft wie nötig angemeldet werden – es entstehen keine<br />
Kosten. Allerdings dürfen die Gegenstände erst am Vortag<br />
zur Abfuhr auf der öffentlichen Verkehrsfläche (nahe der<br />
Straße) bereitgestellt werden.<br />
Deponieren Sie Ihren Sperrmüll bitte nicht auf der Ra-<br />
senfläche vor dem Haus oder am Müllcontainerstellplatz,<br />
denn von dort wird er von den Mitarbeitern der Stadtentsorgung<br />
- auch wenn Sie einen Termin vereinbart haben<br />
- nicht eingesammelt. Vielen Dank.<br />
Anmeldung:<br />
Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH<br />
per Telefon 0381 / 4593 – 100<br />
oder per E-Mail: service@stadtentsorgung-rostock.de<br />
oder per Formular unter:<br />
www.stadtentsorgung-rostock.de<br />
Weitere Informationen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung<br />
(TrinkwV) durch unsere Genossenschaft<br />
In unserer Ausgabe <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>2 informierten wir Sie ausführlich darüber, dass wir gesetzlich verpflichtet sind,<br />
regelmäßig Probeentnahmen in der Warmwasseranlage und in ausgewählten Wohnungen unseres<br />
Bestandes durchzuführen. Dieser Verpflichtung sind wir 2<strong>01</strong>2 nachgekommen.<br />
Die ausgewählten Entnahmestellen wurden zunächst dem Gesundheitsamt Rostock<br />
gemeldet. Im September 2<strong>01</strong>2 erfolgten<br />
dann die Probeentnahmen des<br />
Trinkwarmwassers<br />
in den festgelegten Wohnungen und an den Heizstationen<br />
unserer Genossenschaft durch beauftragte Fachfirmen und im Beisein<br />
eines Vertreters unserer Genossenschaft. Mit der Prüfung war ein Labor aus Schwerin beauftragt.<br />
Die Ergebnisse erhielten wir im Oktober 2<strong>01</strong>2: alle beprobten Komplexe waren ohne Beanstandungen, eine<br />
Nachbeprobung ist somit erst einmal nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt Rostock wurde entsprechend informiert.<br />
Ihre Technische Abteilung<br />
22<br />
NEPTUN REPORT