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Neptunreport 01/2013 - Baugenossenschaft Neptun e.G.

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Hausinformationen<br />

Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit bei <strong>Neptun</strong><br />

Bei Kontrollen in unseren Wohnhäusern müssen wir leider<br />

immer wieder feststellen, dass die gemeinschaftlich<br />

genutzten Flächen, wie z.B. Trocken- oder Fahrradräume,<br />

allgemeine Flächen im Keller- oder Bodenbereich, Kellergänge<br />

usw. zum Abstellen bzw. zur Aufbewahrung von<br />

Sperrgut und Unrat genutzt werden. So werden ausrangierte<br />

Möbel, Elektroschrott, leere Kartons und alles, was<br />

in den eigenen vier Wänden gerade nicht mehr benötigt<br />

wird, abgestellt und zwischengelagert. Dieses führt dazu,<br />

dass die Ordnung und häufig auch die Sicherheit in den<br />

Häusern nicht mehr gewährleistet sind! Hinzu kommt,<br />

dass es bei den Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten<br />

einen sehr schlechten Eindruck hinterlässt.<br />

Wir sind der Meinung: das muss nicht sein! Bitte helfen<br />

Sie alle mit, dass Ordnung, Sauberkeit und die Sicherheit<br />

in unseren Häusern oberste Priorität haben.<br />

Doch auch vor den Häusern sieht es manchmal recht chaotisch<br />

aus, wenn Sperrmüll und Unrat zwar nach draußen<br />

geschafft, aber kein Termin zur Abholung vereinbart wurde.<br />

Tipp: Nutzen Sie doch einfach den anstehenden Frühjahrsputz<br />

für die Entrümpelung Ihrer Keller und Nebenräume!<br />

Die Entsorgung von Sperrmüll oder Elektroschrott kann<br />

so oft wie nötig angemeldet werden – es entstehen keine<br />

Kosten. Allerdings dürfen die Gegenstände erst am Vortag<br />

zur Abfuhr auf der öffentlichen Verkehrsfläche (nahe der<br />

Straße) bereitgestellt werden.<br />

Deponieren Sie Ihren Sperrmüll bitte nicht auf der Ra-<br />

senfläche vor dem Haus oder am Müllcontainerstellplatz,<br />

denn von dort wird er von den Mitarbeitern der Stadtentsorgung<br />

- auch wenn Sie einen Termin vereinbart haben<br />

- nicht eingesammelt. Vielen Dank.<br />

Anmeldung:<br />

Kundendienst der Stadtentsorgung Rostock GmbH<br />

per Telefon 0381 / 4593 – 100<br />

oder per E-Mail: service@stadtentsorgung-rostock.de<br />

oder per Formular unter:<br />

www.stadtentsorgung-rostock.de<br />

Weitere Informationen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung<br />

(TrinkwV) durch unsere Genossenschaft<br />

In unserer Ausgabe <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>2 informierten wir Sie ausführlich darüber, dass wir gesetzlich verpflichtet sind,<br />

regelmäßig Probeentnahmen in der Warmwasseranlage und in ausgewählten Wohnungen unseres<br />

Bestandes durchzuführen. Dieser Verpflichtung sind wir 2<strong>01</strong>2 nachgekommen.<br />

Die ausgewählten Entnahmestellen wurden zunächst dem Gesundheitsamt Rostock<br />

gemeldet. Im September 2<strong>01</strong>2 erfolgten<br />

dann die Probeentnahmen des<br />

Trinkwarmwassers<br />

in den festgelegten Wohnungen und an den Heizstationen<br />

unserer Genossenschaft durch beauftragte Fachfirmen und im Beisein<br />

eines Vertreters unserer Genossenschaft. Mit der Prüfung war ein Labor aus Schwerin beauftragt.<br />

Die Ergebnisse erhielten wir im Oktober 2<strong>01</strong>2: alle beprobten Komplexe waren ohne Beanstandungen, eine<br />

Nachbeprobung ist somit erst einmal nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt Rostock wurde entsprechend informiert.<br />

Ihre Technische Abteilung<br />

22<br />

NEPTUN REPORT

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