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Neptunreport 01/2013 - Baugenossenschaft Neptun e.G.

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Hausinformationen<br />

Verkehrssicherungspflichten<br />

„ZUHAUSE- SEIN hat einen guten Namen“<br />

Damit das in unserer Genossenschaft so bleibt, wird in der<br />

Geschäftsstelle konsequent auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten<br />

geachtet. Verkehrssicherungspflichten<br />

werden abgeleitet aus dem erlassenem § 823<br />

Absatz 1 BGB:<br />

Allgemeines Schädigungsverbot.<br />

Im Klartext: „Jeder, der in seinem Verantwortungsbereich<br />

eine Gefahrenquelle schafft, hat die erforderlichen und<br />

zumutbaren Vorkehrungen zu schaffen, um andere Personen<br />

nicht zu gefährden.“<br />

Von diesem Grundsatz ausgehend ergeben sich sowohl für<br />

den Vermieter, als auch für die Mieter/Genossenschaftsmitglieder<br />

Verantwortlichkeiten.<br />

Verantwortlichkeiten des Vermieters,<br />

BG <strong>Neptun</strong> e.G.:<br />

Ausstattung aller Wohnungseinheiten/Liegenschaften<br />

der BG <strong>Neptun</strong> e.G. mit Rauchwarnmeldern und deren<br />

jährliche Funktionsüberprüfung gemäß der Landesbauordnung<br />

von Mecklenburg Vorpommern. Entgegen der<br />

Landesbauverordnung haben wir hier für Sie die Verantwortung<br />

übernommen, um Ihnen damit die größtmöglichen<br />

Schutz zu bieten, denn die mit Abstand häufigste<br />

Todesursache bei Bränden ist eine Rauchvergiftung, die<br />

durch vorhergehende Bewusstlosigkeit im Schlaf eingeleitet<br />

wird. Rauchwarnmelder machen mit einem lauten<br />

Ton auf die Gefahr aufmerksam.<br />

Permanente Wartungen bzw. Zustandskontrollen und<br />

daraus folgend sofortige Auftragsvergaben an unsere<br />

Servicepartner zur Aufrechterhaltung verkehrssicherer<br />

Zustände an den Heizzentralen, den Treppenhäusern,<br />

Hauseingängen und Zuwegungen.<br />

(Verschlusssicherheiten, Beleuchtungen, Personenaufzüge<br />

Reinigungs- und Winterdienste)<br />

Konsequente Umsetzung der hygienischen Vorgaben der<br />

Trinkwasserverordnung, speziell Novellierung 2<strong>01</strong>1.<br />

(Versorgungssicherheit der technischen Anlagen hinsichtlich<br />

Legionellenschutz und Trinkwasserfilterung)<br />

Sicherung und Funktionsüberwachung potentieller Gefahrenquellen,<br />

wie Garagenrolltore, Hauselektrik, Blitzschutz,<br />

Entlüftungseinrichtungen. Zuzüglich Abgasüberpüfungen<br />

und Immissionsschutz.<br />

Sicherung besonders Schutzbedürftiger, wie spielende<br />

Kinder und barrierefreies Wohnen wo örtlich gegeben.<br />

Einsatz dauerfester Baustoffe bei unseren baulichen Projekten<br />

und die planerische Berücksichtigung von Fluchtwegefunktionen.<br />

Vorbeugender Brandschutz durch Installation von Brandschutztüren<br />

in Technikräumen der Keller- und Hausbodenbereiche.<br />

Permanente Kontrollen der Bedachungszustände und der<br />

Baumbestände.<br />

Organisation und Erreichbarkeit vertraglich geordneter<br />

Not- und Bereitschaftsdienste für unsere Genossenschaftsmitglieder.<br />

Verantwortlichkeiten der Mieter/<br />

Genossenschaftsmitglieder der BG <strong>Neptun</strong> e.G.:<br />

Beachtung der Hausordnung. Das heißt auch, keine<br />

zweckentfremdete Nutzung der Treppenhäuser, Trockenböden,<br />

Trockenräumen, Gemeinschaftskeller, Kellergangsbereiche<br />

und Wirtschaftsräume als illegale Hausrat/<br />

Sperrgutdeponien. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass<br />

damit zusätzliche Brandherde bzw. versperrte Rettungswege<br />

geschaffen werden! Die Fluchtwege sind grundsätzlich<br />

freizuhalten!<br />

Kein fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer, insbesondere<br />

Kerzenlicht und Raucherutensilien.<br />

Sachgemäßer Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum.<br />

Rücksichtnahme gegenüber älteren und körperbehinderten<br />

Mitbewohnern.<br />

Sofortmeldung eingetretener technischer Mängel und<br />

Schäden aller Art an die Abt. Technik der BG <strong>Neptun</strong> e.G.;<br />

nur so können umgehend schadensbegrenzende Maßnahmen<br />

und Reparaturen veranlasst werden.<br />

Zusammenarbeit im Zuge erforderlicher Wohnungszugänglichkeiten<br />

bei Servicefällen, wie Energieablesungen,<br />

Funktionsüberprüfungen an Rauchwarnmeldern, Schornsteinfegerleistungen<br />

und Gasgerätewartungen, denn es<br />

geht um Ihre eigene Versorgungssicherheit und Gesundheit.<br />

Engagiertes Einschreiten bei erkennbarem Vandalismus<br />

durch sofortiges Einschalten der Polizei und der Verantwortlichen<br />

der Geschäftsstelle der BG <strong>Neptun</strong> e.G.<br />

Setzen auch Sie sich gemeinsam mit uns dafür ein, dass<br />

das „ZUHAUSE-SEIN hat einen guten Namen“ bei der BG<br />

<strong>Neptun</strong> e.G. weiterhin verantwortungsvoll gelebt wird.<br />

Uwe Roode<br />

Technischer Mitarbeiter<br />

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NEPTUN REPORT

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