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Neptunreport 01/2013 - Baugenossenschaft Neptun e.G.

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Hausinformationen<br />

Das erste und älteste<br />

formelle Datenschutzgesetz<br />

der Welt trat 1970<br />

in Hessen in Kraft. Im<br />

Jahre 1977 folgte der<br />

Bund mit der ersten Fassung<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />

Dieses<br />

ist letztmalig 2009 durch<br />

Gesetzesbeschlüsse des<br />

Deutschen Bundestages<br />

novelliert worden.<br />

Datenschutz bei <strong>Neptun</strong><br />

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen<br />

Daten, die in IT-Systemen oder manuell<br />

verarbeitet werden. So soll z.B. der Einzelne davor<br />

geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen<br />

personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Alle Mitarbeiter der <strong>Baugenossenschaft</strong><br />

<strong>Neptun</strong><br />

e.G., die mit der Verarbeitung<br />

personenbezogener<br />

Daten befasst sind, sind<br />

auf das Datengeheimnis<br />

gemäß § 5 BDGS verpflichtet.<br />

Des Weiteren wird durch<br />

unseren externen Datenschutzbeauftragten<br />

die<br />

Umsetzung der Anforderungen<br />

des BDGS in unserem<br />

Unternehmen regelmäßig geprüft.<br />

In einer Unterweisung am 27. Februar 2<strong>01</strong>3 wurden die<br />

Mitarbeiter noch einmal aktuell vom Datenschutzbeauftragten<br />

zum Umgang mit personenbezogenen Daten belehrt<br />

und hierfür sensibilisiert.<br />

Die Gewährleistung des Schutzes der Mitgliederdaten gilt<br />

selbstverständlich auch für Wohnungsunternehmen.<br />

Der Vorstand<br />

SEPA-Verordnung (Single Euro Payments Area)<br />

Wir bereiten uns und Sie vor!<br />

Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter,<br />

einige von Ihnen wurden vielleicht schon<br />

von der eigenen Hausbank über die bevorstehenden<br />

Veränderungen im Zahlungsund<br />

Überweisungsverkehr informiert,<br />

die spätestens ab dem <strong>01</strong>.02.2<strong>01</strong>4 für<br />

alle verbindlich sind.<br />

In unserer Genossenschaft laufen<br />

bereits die Vorbereitungen zur Umstellung<br />

auf den einheitlichen EURO-<br />

Zahlungsverkehr auf Hochtouren, denn<br />

unser Ziel ist es, die Umstellung bis zum<br />

30.06.2<strong>01</strong>3 realisiert zu haben.<br />

Wir haben für Sie nachstehend zunächst die wichtigsten<br />

Änderungen zusammengefasst:<br />

· Ihre bisherige „Kontonummer“ wird automatisch umgewandelt<br />

in eine „IBAN“ (International Bank Account<br />

Number).<br />

· Ihre bisherige „Bankleitzahl“ wird automatisch<br />

umgewandelt in einen „BIC“ (Bank Identifier<br />

Code).<br />

· Bisherige Einzugsermächtigungen/<br />

Lastschriften werden durch formgebundene<br />

Mandate ersetzt, die<br />

aber dem gleichen Zweck dienen.<br />

Sobald diese Mandate erstellt sind,<br />

werden Ihnen diese zur Unterschrift<br />

und mit detaillierter Erklärung<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Über den konkreten Zeitpunkt vorgenannter<br />

Umstellungen in unserem Unternehmen<br />

werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt<br />

schriftlich informieren.<br />

Handlungsbedarf Ihrerseits besteht derzeit nicht.<br />

Ihre <strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>Neptun</strong> e.G.<br />

NEPTUN REPORT<br />

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