Neptunreport 01/2013 - Baugenossenschaft Neptun e.G.
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Hausinformationen<br />
Das erste und älteste<br />
formelle Datenschutzgesetz<br />
der Welt trat 1970<br />
in Hessen in Kraft. Im<br />
Jahre 1977 folgte der<br />
Bund mit der ersten Fassung<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />
Dieses<br />
ist letztmalig 2009 durch<br />
Gesetzesbeschlüsse des<br />
Deutschen Bundestages<br />
novelliert worden.<br />
Datenschutz bei <strong>Neptun</strong><br />
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz<br />
(BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen<br />
Daten, die in IT-Systemen oder manuell<br />
verarbeitet werden. So soll z.B. der Einzelne davor<br />
geschützt werden, dass er durch den Umgang mit seinen<br />
personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht<br />
beeinträchtigt wird.<br />
Alle Mitarbeiter der <strong>Baugenossenschaft</strong><br />
<strong>Neptun</strong><br />
e.G., die mit der Verarbeitung<br />
personenbezogener<br />
Daten befasst sind, sind<br />
auf das Datengeheimnis<br />
gemäß § 5 BDGS verpflichtet.<br />
Des Weiteren wird durch<br />
unseren externen Datenschutzbeauftragten<br />
die<br />
Umsetzung der Anforderungen<br />
des BDGS in unserem<br />
Unternehmen regelmäßig geprüft.<br />
In einer Unterweisung am 27. Februar 2<strong>01</strong>3 wurden die<br />
Mitarbeiter noch einmal aktuell vom Datenschutzbeauftragten<br />
zum Umgang mit personenbezogenen Daten belehrt<br />
und hierfür sensibilisiert.<br />
Die Gewährleistung des Schutzes der Mitgliederdaten gilt<br />
selbstverständlich auch für Wohnungsunternehmen.<br />
Der Vorstand<br />
SEPA-Verordnung (Single Euro Payments Area)<br />
Wir bereiten uns und Sie vor!<br />
Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Mieter,<br />
einige von Ihnen wurden vielleicht schon<br />
von der eigenen Hausbank über die bevorstehenden<br />
Veränderungen im Zahlungsund<br />
Überweisungsverkehr informiert,<br />
die spätestens ab dem <strong>01</strong>.02.2<strong>01</strong>4 für<br />
alle verbindlich sind.<br />
In unserer Genossenschaft laufen<br />
bereits die Vorbereitungen zur Umstellung<br />
auf den einheitlichen EURO-<br />
Zahlungsverkehr auf Hochtouren, denn<br />
unser Ziel ist es, die Umstellung bis zum<br />
30.06.2<strong>01</strong>3 realisiert zu haben.<br />
Wir haben für Sie nachstehend zunächst die wichtigsten<br />
Änderungen zusammengefasst:<br />
· Ihre bisherige „Kontonummer“ wird automatisch umgewandelt<br />
in eine „IBAN“ (International Bank Account<br />
Number).<br />
· Ihre bisherige „Bankleitzahl“ wird automatisch<br />
umgewandelt in einen „BIC“ (Bank Identifier<br />
Code).<br />
· Bisherige Einzugsermächtigungen/<br />
Lastschriften werden durch formgebundene<br />
Mandate ersetzt, die<br />
aber dem gleichen Zweck dienen.<br />
Sobald diese Mandate erstellt sind,<br />
werden Ihnen diese zur Unterschrift<br />
und mit detaillierter Erklärung<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Über den konkreten Zeitpunkt vorgenannter<br />
Umstellungen in unserem Unternehmen<br />
werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt<br />
schriftlich informieren.<br />
Handlungsbedarf Ihrerseits besteht derzeit nicht.<br />
Ihre <strong>Baugenossenschaft</strong> <strong>Neptun</strong> e.G.<br />
NEPTUN REPORT<br />
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