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Amtsblatt Mai 2013 - Altenkunstadt

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8 Amtliche Mitteilungen<br />

Nr. 5 - 27. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Wasserrecht;<br />

Anpassung der bestehenden Wehrschwelle am<br />

Einlauf der Flutmulde der Weismain bei Woffendorf<br />

einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Durchgängigkeit der Flutmulde<br />

Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit;<br />

Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat beim Landratsamt Lichtenfels<br />

die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Anpassung<br />

der bestehenden Wehrschwelle am Einlauf der Flutmulde der<br />

Weismain bei Woffendorf einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Durchgängigkeit des Umgehungsgerinnes in der<br />

Flutmulde beantragt.<br />

Mit den Maßnahmen wird der Tatbestand eines Gewässerausbaus<br />

erfüllt. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf ein Gewässerausbau grundsätzlich<br />

einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde.<br />

Gemäß § 68 Abs, 2 WHG kann jedoch für einen Gewässerausbau,<br />

für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) besteht, anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses<br />

eine Plangenehmigung erteilt werden.<br />

Gemäß den §§ 3 a und 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.18.1 und<br />

Anlage 2 zum UVPG hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />

stattgefunden. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.<br />

Es wird daher festgestellt, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

verzichtet werden kann. Das Verfahren<br />

für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung regelt<br />

sich somit allein nach den Vorschriften des Wasserrechts.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.<br />

Lichtenfels, den 06.05.<strong>2013</strong><br />

Landratsamt Lichtenfels<br />

gez.<br />

Anton Fleischmann<br />

Abteilungsleiter<br />

Erste-Hilfe-Kurs des Malteser-Hilfsdiensts<br />

Der Malteser-Hilfsdienst <strong>Altenkunstadt</strong> veranstaltet am Samstag,<br />

den 01. Juni <strong>2013</strong> für Führerscheinbewerber einen Kurs in<br />

„Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort“.<br />

Die Ausbildung beginnt um 9.00 Uhr im MHD-Zentrum, Gewerbegebiet<br />

8 in <strong>Altenkunstadt</strong> und endet gegen 16.00 Uhr.<br />

Die Teilnehmergebühr beträgt 30,00 €.<br />

Auch langjährige Führerscheinbesitzer, die ihre Kenntnisse in<br />

der Ersten Hilfe auffrischen möchten, sind herzlich willkommen.<br />

Inhalte des Kurses sind u. a. die Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-<br />

Wiederbelebung...<br />

Anmeldungen nehmen die Malteser unter der Telefonnummer<br />

(0 95 72) 16 95 entgegen.<br />

Malteser Treffpunkt<br />

Ein Unterstützungsangebot für dementiell veränderte<br />

Menschen und deren Angehörige in <strong>Altenkunstadt</strong><br />

Geplante Termine im Jahr <strong>2013</strong> (jeweils der 2. Mittwoch im<br />

Monat):<br />

12. Juni, 10. Juli, 14. August, 11. September, 09. Oktober, 13.<br />

November und 11. Dezember.<br />

Uhrzeit: 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

Um Anmeldung wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenlos.<br />

Kontaktperson:<br />

Herr Klaus Schnapp, Telefon (0 95 72) 16 95<br />

E-mail: klaus.schnapp@malteser.org<br />

Veranstaltungsort:<br />

Malteser Hilfsdienst e. V., Gewerbegebiet 8, 96264 <strong>Altenkunstadt</strong>

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