Amtsblatt Mai 2013 - Altenkunstadt
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8 Amtliche Mitteilungen<br />
Nr. 5 - 27. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Wasserrecht;<br />
Anpassung der bestehenden Wehrschwelle am<br />
Einlauf der Flutmulde der Weismain bei Woffendorf<br />
einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Durchgängigkeit der Flutmulde<br />
Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit;<br />
Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat beim Landratsamt Lichtenfels<br />
die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Anpassung<br />
der bestehenden Wehrschwelle am Einlauf der Flutmulde der<br />
Weismain bei Woffendorf einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Durchgängigkeit des Umgehungsgerinnes in der<br />
Flutmulde beantragt.<br />
Mit den Maßnahmen wird der Tatbestand eines Gewässerausbaus<br />
erfüllt. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf ein Gewässerausbau grundsätzlich<br />
einer Planfeststellung durch die zuständige Behörde.<br />
Gemäß § 68 Abs, 2 WHG kann jedoch für einen Gewässerausbau,<br />
für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) besteht, anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses<br />
eine Plangenehmigung erteilt werden.<br />
Gemäß den §§ 3 a und 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.18.1 und<br />
Anlage 2 zum UVPG hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls<br />
stattgefunden. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine<br />
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.<br />
Es wird daher festgestellt, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
verzichtet werden kann. Das Verfahren<br />
für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung regelt<br />
sich somit allein nach den Vorschriften des Wasserrechts.<br />
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.<br />
Lichtenfels, den 06.05.<strong>2013</strong><br />
Landratsamt Lichtenfels<br />
gez.<br />
Anton Fleischmann<br />
Abteilungsleiter<br />
Erste-Hilfe-Kurs des Malteser-Hilfsdiensts<br />
Der Malteser-Hilfsdienst <strong>Altenkunstadt</strong> veranstaltet am Samstag,<br />
den 01. Juni <strong>2013</strong> für Führerscheinbewerber einen Kurs in<br />
„Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort“.<br />
Die Ausbildung beginnt um 9.00 Uhr im MHD-Zentrum, Gewerbegebiet<br />
8 in <strong>Altenkunstadt</strong> und endet gegen 16.00 Uhr.<br />
Die Teilnehmergebühr beträgt 30,00 €.<br />
Auch langjährige Führerscheinbesitzer, die ihre Kenntnisse in<br />
der Ersten Hilfe auffrischen möchten, sind herzlich willkommen.<br />
Inhalte des Kurses sind u. a. die Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-<br />
Wiederbelebung...<br />
Anmeldungen nehmen die Malteser unter der Telefonnummer<br />
(0 95 72) 16 95 entgegen.<br />
Malteser Treffpunkt<br />
Ein Unterstützungsangebot für dementiell veränderte<br />
Menschen und deren Angehörige in <strong>Altenkunstadt</strong><br />
Geplante Termine im Jahr <strong>2013</strong> (jeweils der 2. Mittwoch im<br />
Monat):<br />
12. Juni, 10. Juli, 14. August, 11. September, 09. Oktober, 13.<br />
November und 11. Dezember.<br />
Uhrzeit: 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
Um Anmeldung wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenlos.<br />
Kontaktperson:<br />
Herr Klaus Schnapp, Telefon (0 95 72) 16 95<br />
E-mail: klaus.schnapp@malteser.org<br />
Veranstaltungsort:<br />
Malteser Hilfsdienst e. V., Gewerbegebiet 8, 96264 <strong>Altenkunstadt</strong>