Nr. 3 / 2013 (PDF) - GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik
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Barrierefreies Bad:<br />
Nicht alles muss der Kunde selbst bezahlen<br />
Dipl.-Kfm. Marcus Sauer<br />
Leiter Schulung und Consulting<br />
<strong>GGT</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Gerontotechnik</strong>®<br />
Wenn der Kunde ein barrierefreies<br />
Bad bekommen möchte, so muss er<br />
unter Umständen nicht den kompletten<br />
Umbau selbst bezahlen. Denn:<br />
es gibt Möglichkeiten, Maßnahmen<br />
im Bestand durch öffentliche Stellen<br />
mitfinanzieren zu lassen.<br />
Zwei Kostenträger sind hier von<br />
besonderem Interesse: Die Kreditanstalt<br />
<strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />
mit ihren zinsgünstigen Darlehen<br />
und die Pflegekassen mit ihren<br />
Zuschüssen.<br />
KfW-Programm<br />
„Altersgerecht Umbauen“<br />
Den derzeit besten Fördertopf stellt die<br />
KfW (Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau) als<br />
Förderbank des Bundes zur Verfügung. Das<br />
Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“<br />
fördert ausdrücklich barrierereduzierende<br />
Maßnahmen im Bestand.<br />
Dabei verzichtet die KfW bewusst darauf,<br />
dass förderfähige Umbauten nach Norm<br />
(DIN 18040) ausgeführt werden müssen.<br />
Vielmehr hat die KfW sieben Förderbausteine<br />
definiert, die sich zwar an den<br />
Vorgaben der DIN 18040 orientieren, diese<br />
aber nicht zwangsläufig zugrunde legen.<br />
Ein eigener Förderbaustein bezieht sich auf<br />
das barrierefreie Bad. Grundvoraussetzung<br />
ist, dass der Sanitärraum mindestens 1,80<br />
Meter x 2,20 Meter groß ist und Bewegungsflächen<br />
vor jedem Sanitärobjekt<br />
möglich sind, die – anders als in der<br />
Norm – lediglich mindestens 0,90 Meter<br />
x 1,20 Meter groß sein müssen.<br />
Die KfW gibt dabei förderfähige Maßnahmen<br />
vor, die insgesamt oder auch nur teilweise<br />
erfüllt werden können. So müssen<br />
beispielsweise noch keine Griffsysteme<br />
o.ä. eingebaut werden. Vielmehr müssen –<br />
analog zur DIN 18040 – Vorkehrungen zur<br />
späteren Nachrüstung getroffen werden.<br />
Duschplätze müssen bodengleich (max.<br />
20 mm abgesenkt) sowie mit rutschfesten<br />
oder rutschhemmenden Bodenbelägen<br />
ausgeführt werden.<br />
Waschbecken müssen mindestens 0,48<br />
Meter tief und in der Höhe entsprechend<br />
dem Bedarf der Nutzer montiert sein,<br />
so dass auch eine Nutzung im Sitzen<br />
möglich ist.<br />
WCs müssen in ihrer Sitzhöhe entsprechend<br />
dem Bedarf der Nutzer angebracht<br />
oder in der Höhe flexibel montierbar sein.<br />
Badewannen müssen eine Einstiegshöhe<br />
von maximal 0,50 Meter aufweisen.<br />
A K T U E L L<br />
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