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Nr. 3 / 2013 (PDF) - GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik

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Barrierefreies Bad:<br />

Nicht alles muss der Kunde selbst bezahlen<br />

Dipl.-Kfm. Marcus Sauer<br />

Leiter Schulung und Consulting<br />

<strong>GGT</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Gerontotechnik</strong>®<br />

Wenn der Kunde ein barrierefreies<br />

Bad bekommen möchte, so muss er<br />

unter Umständen nicht den kompletten<br />

Umbau selbst bezahlen. Denn:<br />

es gibt Möglichkeiten, Maßnahmen<br />

im Bestand durch öffentliche Stellen<br />

mitfinanzieren zu lassen.<br />

Zwei Kostenträger sind hier von<br />

besonderem Interesse: Die Kreditanstalt<br />

<strong>für</strong> Wiederaufbau (KfW)<br />

mit ihren zinsgünstigen Darlehen<br />

und die Pflegekassen mit ihren<br />

Zuschüssen.<br />

KfW-Programm<br />

„Altersgerecht Umbauen“<br />

Den derzeit besten Fördertopf stellt die<br />

KfW (Kreditanstalt <strong>für</strong> Wiederaufbau) als<br />

Förderbank des Bundes zur Verfügung. Das<br />

Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“<br />

fördert ausdrücklich barrierereduzierende<br />

Maßnahmen im Bestand.<br />

Dabei verzichtet die KfW bewusst darauf,<br />

dass förderfähige Umbauten nach Norm<br />

(DIN 18040) ausgeführt werden müssen.<br />

Vielmehr hat die KfW sieben Förderbausteine<br />

definiert, die sich zwar an den<br />

Vorgaben der DIN 18040 orientieren, diese<br />

aber nicht zwangsläufig zugrunde legen.<br />

Ein eigener Förderbaustein bezieht sich auf<br />

das barrierefreie Bad. Grundvoraussetzung<br />

ist, dass der Sanitärraum mindestens 1,80<br />

Meter x 2,20 Meter groß ist und Bewegungsflächen<br />

vor jedem Sanitärobjekt<br />

möglich sind, die – anders als in der<br />

Norm – lediglich mindestens 0,90 Meter<br />

x 1,20 Meter groß sein müssen.<br />

Die KfW gibt dabei förderfähige Maßnahmen<br />

vor, die insgesamt oder auch nur teilweise<br />

erfüllt werden können. So müssen<br />

beispielsweise noch keine Griffsysteme<br />

o.ä. eingebaut werden. Vielmehr müssen –<br />

analog zur DIN 18040 – Vorkehrungen zur<br />

späteren Nachrüstung getroffen werden.<br />

Duschplätze müssen bodengleich (max.<br />

20 mm abgesenkt) sowie mit rutschfesten<br />

oder rutschhemmenden Bodenbelägen<br />

ausgeführt werden.<br />

Waschbecken müssen mindestens 0,48<br />

Meter tief und in der Höhe entsprechend<br />

dem Bedarf der Nutzer montiert sein,<br />

so dass auch eine Nutzung im Sitzen<br />

möglich ist.<br />

WCs müssen in ihrer Sitzhöhe entsprechend<br />

dem Bedarf der Nutzer angebracht<br />

oder in der Höhe flexibel montierbar sein.<br />

Badewannen müssen eine Einstiegshöhe<br />

von maximal 0,50 Meter aufweisen.<br />

A K T U E L L<br />

6

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