Nr. 3 / 2013 (PDF) - GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik
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Alternativ können auch Badewannen<br />
mit Tür oder mit mobilen Liftsystemen<br />
unterfahrbare Wannen eingebaut werden.<br />
Weitere Forderungen stellt die KfW nicht<br />
an den Sanitärraum. Vorgaben <strong>für</strong> Eingangstüren<br />
zum Badbereich sind beispielsweise<br />
in einem anderen Förderbaustein<br />
zusammengefasst (mindestens 0,80 Meter<br />
Breite, schwellenfrei). Auch moderne<br />
Elektrotechnik in Form von AAL („Ambient<br />
Assisted Living“) kann gefördert werden<br />
– auch im Bad.<br />
Insgesamt dürften die Forderungen der<br />
KfW bei einem Badumbau relativ problemlos<br />
umsetzbar sein, wenn der Planer das<br />
aktuelle Merkblatt der KfW berücksichtigt.<br />
Wichtig ist, vor einer Planung im Internet<br />
den aktuellen Stand des Merkblattes abzurufen,<br />
da hier regelmäßig Änderungen<br />
vorgenommen werden (www.kfw.de).<br />
Finanzielle Förderung durch die KfW<br />
Die KfW gewährt zinsgünstige Darlehen.<br />
Eine Zuschuss-Variante, mit der ein Kunde<br />
tatsächlich Geld „geschenkt“ bekam, gibt<br />
es seit einiger Zeit nicht mehr.<br />
Die Höchstsumme, die gefördert wird, beträgt<br />
50.000 EUR pro Wohneinheit. Dabei<br />
kann der Kunde aus unterschiedlichen<br />
Kombinationen von Laufzeit, Zinsbindung<br />
und Tilgungsfreiheit wählen. Maximal ist<br />
eine Laufzeit von 30 Jahren mit zehn<br />
Jahren Zinsbindung möglich.<br />
Die Zinssätze <strong>für</strong> das KfW-Programm 159<br />
wurden in den letzten Monaten nach<br />
langer Zeit erstmalig wieder erhöht.<br />
Der Zinssatz beträgt derzeit (Stand:<br />
10. September <strong>2013</strong>) zwischen 1% und<br />
maximal 2%.<br />
Der Kunde beantragt die Mittel allerdings<br />
nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner<br />
Hausbank. Diese ist dann auch da<strong>für</strong> verantwortlich,<br />
entsprechende Sicherheiten<br />
usw. vom Kunden einzufordern und die<br />
Ausführung gemäß der Förderbausteine<br />
der KfW zu bestätigen.<br />
Werden nur Teile aus den einzelnen Förderbausteinen<br />
umgesetzt, so kann der<br />
Handwerker die Ausführung nach Vorgaben<br />
des KfW-Programms 159 selbst bestätigen.<br />
Hier reicht in der Regel ein entsprechender<br />
Satz in der Rechnung.<br />
Erst dann, wenn ein Maßnahmenbündel<br />
durchgeführt wird (die KfW spricht hierbei<br />
vom Standard „Altersgerechte Wohnung“<br />
/ „Altersgerechtes Haus“), ist der Kunde<br />
verpflichtet, einen neutralen Sachverständigen<br />
in das Projekt einzubeziehen.<br />
Detaillierte Informationen zu<br />
diesem Thema bietet die <strong>GGT</strong><br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Gerontotechnik</strong>®<br />
regelmäßig in ihren<br />
Seminaren und Zertifizierungen.<br />
Handwerksbetriebe können mit<br />
dem Siegel<br />
„Fachbetrieb KOMFORT barrierefrei“<br />
auf ihre besondere Qualifikation<br />
aufmerksam machen. In<br />
dem Netzwerk der <strong>GGT</strong> sind mittlerweile<br />
rund 3.000 zertifizierte<br />
Betriebe bundesweit verzeichnet.<br />
www.gerontotechnik.de<br />
Wichtig ist, dass der Handwerker die Richtigkeit<br />
der Ausführung nur dann bestätigt,<br />
wenn er die Maßnahmen tatsächlich nach<br />
den Vorgaben der KfW umgesetzt hat. Denn<br />
die KfW behält sich in ihren Verträgen<br />
eine Prüfung der Umsetzung vor Ort vor.<br />
Zuschüsse der Pflegekassen<br />
Einen echten Zuschuss gibt es von den<br />
gesetzlichen Pflegekassen, wenn der Kunde<br />
einige Voraussetzungen erfüllt.<br />
Er muss mindestens in Pflegestufe 1<br />
eingestuft sein und ein Umbau muss<br />
entweder die Pflege erleichtern oder die<br />
selbstständige Lebensführung erhöhen.<br />
Durch das „Pflegeneuausrichtungsgesetz“<br />
wurde Ende des Jahres 2012 eingeführt,<br />
dass bei Demenzerkrankungen bereits<br />
Pflegestufe 0 ausreichend ist, um entsprechende<br />
Ansprüche geltend zu machen.<br />
DAS OPTIMUM<br />
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