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ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

Novellierung der Wahlordnung<br />

Bekanntmachung: Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

Aufgrund § 21 in Verbindung mit § 23 Abs. 2 Nr.<br />

2 des Heilberufsgesetzes vom 23. Januar 1993<br />

(GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel<br />

6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (GVOBl.<br />

M-V S. 537, 543), gibt die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern<br />

nach Beschlussfassung durch<br />

die Kammerversammlungen der Zahnärztekammer<br />

Mecklenburg-Vorpommern am 15. Juni <strong>2013</strong> folgende<br />

Änderungen der Wahlordnung bekannt:<br />

1.<br />

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt formuliert:<br />

„(2) Unbeschadet der Regelung in Abs. 4 werden<br />

grundsätzlich 10 Bewerber landesweit über die Landesliste<br />

gewählt. Die übrigen Mitglieder werden<br />

über die Kreislisten gewählt.“<br />

2.<br />

Nach § 4 Abs. 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:<br />

„(4) Soweit aufgrund vorgenommener Rundungen<br />

die Summe der nach Abs. 2 über die Landesliste<br />

und über die Kreislisten zu wählenden Mitglieder<br />

von der Anzahl der nach Abs. 1 Satz 1 insgesamt<br />

zur Kammerversammlung zu wählenden Mitglieder<br />

abweicht, reduziert oder erhöht sich die Anzahl der<br />

über die Landesliste zu wählenden Mitglieder entsprechend“.<br />

3.<br />

§ 13 Abs. 1 S. 2 wird wie folgt formuliert:<br />

„(1) ………Bei den Einzelwahlvorschlägen zur Landesliste<br />

hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie<br />

Mitglieder über die Landesliste in die Kammerversammlung<br />

zu wählen sind. ……..“<br />

4.<br />

Nach § 16 Abs. 1 S. 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:<br />

„ (1) ………Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende<br />

Wirkung.“<br />

5.<br />

Nach § 16 Abs. 1 wird folgender Abs 1a eingefügt:<br />

„(1a) Die Wahlanfechtung kann nur darauf gestützt<br />

werden, dass gegen wesentliche Vorschriften über<br />

das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren<br />

verstoßen worden und eine Berichtigung unterblieben<br />

ist und die Möglichkeit besteht, dass durch<br />

den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst wurde.“<br />

Schwerin, 15. Juni <strong>2013</strong><br />

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Präsident<br />

Die Änderungen beziehen sich auf die im Mitteilungsblatt<br />

<strong>dens</strong> 2/<strong>2013</strong> auf den Seiten 18 – 20 abgedruckte<br />

Wahlordnung. Die vorliegende Novellierung<br />

wurde am 24. Juni <strong>2013</strong> durch das Ministerium für<br />

Arbeit, Gleichstellung und Soziales genehmigt.<br />

Die nunmehr geänderte Gesamtfassung der<br />

Wahlordnung kann im Internet unter www.zaekmv.<br />

de, Stichwort ZÄK M-V/Rechtliche Grundlagen der<br />

ZÄK M-V, eingesehen werden.<br />

ZÄK M-V<br />

Zähneputzen macht Schule<br />

Tag der Zahngesundheit <strong>2013</strong> im Müritzeum in Waren<br />

Das Müritzeum, Informations- und Naturerlebniszentrum<br />

mit Deutschlands größtem Süßwasseraquarium<br />

für heimische Fische, liegt im Herzen<br />

des Müritz-Nationalparks. Am 25. September<br />

öffnet es für die diesjährige Landesauftaktveranstaltung<br />

zum Tag der Zahngesundheit seine Pforten.<br />

Dem Team des Standortes Waren der Kreisarbeitsgemeinschaft<br />

für Jugendzahnpflege im Landkreis<br />

Mecklenburgische Seenplatte ist es gelungen, diesen<br />

ganz besonderen Veranstaltungsort zu gewinnen.<br />

Von 9 bis 12 Uhr werden im Foyer und auf dem<br />

Museumsgelände zahlreiche Stände rund um die<br />

Zahn- und Mundgesundheit zum Schauen, Informie-<br />

<strong>dens</strong> 7/<strong>2013</strong> 13

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