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KZV / ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

Liane Barkholtz beschäftigt am Vertragszahnarztsitz<br />

18528 Bergen, Störtebekerstraße 31, ab 20. Juli Dr.<br />

med. dent. Annett Wisotzky als halbtags angestellte<br />

Zahnärztin.<br />

Dr. med. dent. Lutz Knüpfer beschäftigt am Vertragszahnarztsitz<br />

17139 Malchin, Scheunenstraße 10, ab<br />

1. Juli Dipl.-Stom. Eva-Maria Watterott als ganztags<br />

angestellte Zahnärztin.<br />

Julia Pohl beschäftigt am Vertragszahnarztsitz 17258<br />

Feldberger Seenlandschaft, Strelitzer Straße 38, ab<br />

11. Juli Sascha Voigtländer als ganztags angestellten<br />

Zahnarzt.<br />

Die Anstellung von Katja Tietze in der Berufsausübungsgemeinschaft<br />

Dr. Marianne und Ulrike Schulze<br />

am Vertragszahnarztsitz18209 Bad Doberan, Goethestraße<br />

1a, endete am 30. Juni. Seit dem 1. Juli ist<br />

Dr. med. dent. Johanna Schmidt als ganztags angestellte<br />

Zahnärztin tätig.<br />

Die Anstellung von Annika Wacker in der Praxis<br />

Dipl.-Stom. Andrea Pahncke in 18106 Rostock, Maxim-Gorki-Str.<br />

52, endet am 2. August. Ab dem 1.<br />

August wird Dr. med. dent. Johanna Gringmuth als<br />

ganztags angestellte Zahnärztin beschäftigt.<br />

Verlegung des Vertragszahnarztsitzes<br />

Seit dem 1. Juli lautet die neue Praxisanschrift von<br />

Dr. med. dent. Thilo Schünemann 17373 Ueckermünde,<br />

Belliner Straße 35a.<br />

<br />

KZV<br />

GOZ: Berechnungsfähige Materialien<br />

Aufstellung in einzelnen Leistungsabschnitten<br />

Materialkosten im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen sind auch weiterhin bei vielen GOZ-Leistungen<br />

mit abgegolten. Sie sind nur dann gesondert berechnungsfähig, wenn dies in der Leistungsbeschreibung<br />

der jeweiligen Gebührenziffer ausdrücklich aufgeführt oder in den allgemeinen Bestimmungen, die den<br />

einzelnen Leistungsabschnitten der GOZ vorangestellt sind, vermerkt ist. Die Höhe der Materialkosten ist vom<br />

Zahnarzt auf der Grundlage der Beschaffungskosten und des Verbrauchs im individuellen Einzelfall festzulegen.<br />

Nach § 4 Abs. 3 GOZ können keine Lagerhaltungskosten in der Preiskalkulation mit angesetzt werden.<br />

Welche Materialien laut GOZ 2012 gesondert berechenbar sind, sind nachfolgend für die einzelnen Leistungsabschnitte<br />

zusammengestellt.<br />

GOZ-Referat<br />

Aufstellung berechnungsfähiger Materialien nach der GOZ 2012<br />

Abschnitt A. – Allgemeine zahnärztliche Leistungen<br />

- Abformmaterial<br />

- Anästhetikum (GOZ 0090, 0100)<br />

Abschnitt B. – Prophylaktische Leistungen<br />

- Abformmaterial (GOZ 1030)<br />

Abschnitt C. – Konservierende Leistungen<br />

- Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung<br />

- Verankerungselemente, z.B. Glasfaser- oder Keramikstift (GOZ 2195)<br />

- Konfektionierte Kinderkronen (GOZ 2250)<br />

- Konfektionsprovisorium / Konfektionsteil (GOZ 2260, 2270)<br />

- Abformmaterial<br />

Abschnitt D. – Chirurgische Leistungen<br />

- Knochenersatzmaterial<br />

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