Nummer 43 Freitag, 25. Oktober 2013 - Althengstett
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<strong>Nummer</strong> <strong>43</strong><br />
<strong>Freitag</strong>, <strong>25.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong><br />
Amtsblatt<br />
<strong>Althengstett</strong> 7<br />
1.525 m². Damit handelt es sich um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben<br />
im Sinne der raumordnerischen Kriterien, das<br />
nur in einem Sondergebiet verwirklicht werden kann (sondergebietspflichtiges<br />
Einzelhandelsgroßprojekt).<br />
Hieraus folgt, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Härte“<br />
(ausgewiesenes Gewerbegebiet) in einem Teilbereich zu ändern<br />
und mit einem Sondergebiet zu überplanen ist.<br />
Der Gemeinderat hat am 13.03.<strong>2013</strong> in öffentlicher Sitzung<br />
beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet<br />
Nahversorgung“ zu fassen.<br />
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen<br />
der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.07.<strong>2013</strong>.<br />
Die Öffentlichkeit konnte sich dabei zu den Planungen äußern.<br />
Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.<br />
Die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden in<br />
der Zeit vom 31.07.<strong>2013</strong> bis 04.10.<strong>2013</strong> gehört.<br />
Die eingegangenen Anregungen aus der 1. Anhörungsrunde<br />
mit der Abwägung wurden dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit<br />
vorgelegt.<br />
Nach der 2. Anhörungsrunde sind die eingegangenen Anregungen<br />
abschließend zu beraten.<br />
Der Immissionsschutz wird in Abstimmung mit dem Lärmgutachter<br />
noch ergänzt.<br />
Insgesamt gilt es festzuhalten, dass sowohl Regierungspräsidium<br />
als auch Regionalverband den neuen Standort begrüßen;<br />
die Presse hat hierüber berichtet.<br />
Zu den Anregungen der Nachbargemeinden aus dem Verwaltungsverband<br />
erklärte die Verwaltung, dass aktuell ein weiteres<br />
Gutachten vorliege, wonach aus dieser Ansiedlung keine Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten sind.<br />
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs<br />
und der gleichzeitigen Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher<br />
Belange wurde vom Gremium einstimmig gefasst.<br />
6. Jahresrechnung 2012 Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />
Durch den Kämmerer, Herrn Reichert wurde das Gesamtergebnis<br />
der Haushaltswirtschaft des Jahres 2012 vorgestellt.<br />
Das Gesamtvolumen im Jahr 2012 beträgt 20.996.220 €.<br />
Davon entfallen 15.069.041 € auf den Verwaltungs- und<br />
5.927.179 € auf den Vermögenshaushalt. Damit ist das Volumen<br />
gegenüber den Planzahlen um gut 5.000.000 € angestiegen.<br />
Hauptursache für diese Entwicklung sind vor allem<br />
gestiegene Einnahmen bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil<br />
an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen<br />
des Landes. Allein das Gewerbesteueraufkommen fiel mit rund<br />
3.200.000 € mehr als doppelt so hoch aus wie ursprünglich<br />
veranschlagt. Insgesamt konnte bei den Steuern und allgemeinen<br />
Zuweisungen im zurückliegenden Haushaltsjahr ein Betrag<br />
von 11.181.475 € verbucht werden, was Mehreinnahmen von<br />
gut 2.100.000 € im Vergleich zu den Ansätzen darstellt. Neben<br />
diesen Einnahmeverbesserungen konnten auch Einsparungen<br />
auf der Ausgabenseite, allen voran bei den Personalausgaben<br />
und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand, zum guten<br />
Ergebnis 2012 beitragen. Daher konnte der Verwaltungshaushalts<br />
eine positive Zuführungsrate in Höhe von 3.876.780 €<br />
erwirtschaften. Dadurch konnte sich auch der Vermögenshaushalt<br />
deutlich besser entwickeln als ursprünglich geplant. So<br />
wurde zur Deckung der Investitionen wie in den Jahren zuvor<br />
kein Kredit benötigt. Darüber hinaus konnten insgesamt rund<br />
3.280.000 € an die allgemeine Rücklage überführt werden. Bei<br />
der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 ging man noch von<br />
einer Rücklagenzuführung von 108.500 € aus. Demnach beläuft<br />
sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012<br />
auf 8.723.937 €. Der Schuldenstand der Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />
konnte weiter auf einen Gesamtbetrag von 6.391 € zum<br />
Jahresende im hoheitlichen Bereich zurückgefahren werden.<br />
Im Vermögenshaushalt 2012 waren folgende Investitionsschwerpunkte<br />
zu verzeichnen:<br />
• Neugestaltung Ortsmitte <strong>Althengstett</strong><br />
• Erwerb Geschäftsräume Ortsmitte <strong>Althengstett</strong><br />
• Erschließung 2. Bauabschnitt Baugebiet Abrundung Täfelberg<br />
• Fortsetzung Erschließung Gewerbegebiet<br />
Das Gremium zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis und<br />
stellte die Jahresrechnung einstimmig fest.<br />
7. Jahresabschluss 2012 Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />
<strong>Althengstett</strong><br />
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Althengstett</strong> schließt seine<br />
Gewinn- und Verlustrechnung im zurückliegenden Wirtschaftsjahr<br />
mit einem Gewinn in Höhe von 69.062 € ab.<br />
Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um etwa 27.000 €<br />
gegenüber dem Wert des Vorjahres. Vor allen Dingen gestiegene<br />
Umsatzerlöse sowie Mehreinnahmen bei den sonstigen<br />
Erträgen haben zu dieser positiven Entwicklung in 2012 beigetragen.<br />
Das Anlagevermögen der Wasserversorgung ist gegenüber<br />
dem Vorjahr um rund 3.000 € angestiegen und beläuft sich<br />
zum 31.12.2012 auf 3.388.597 €. Investitionsschwerpunkte im<br />
Jahr 2012 waren die Wasserleitungen im Gewerbegebiet und<br />
im 2. Bauabschnitt im Baugebiet Abrundung Täfelberg, wo<br />
insgesamt knapp 138.000 € verausgabt wurden.<br />
Durch den Jahresgewinn in Höhe von 69.062 € hat sich die<br />
Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs auf einen Betrag von<br />
2.263.301 € erhöht, was einem Anteil von gut 62 % der Bilanzsumme<br />
entspricht.<br />
Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen wurde 2012 kein<br />
Kredit von Träger benötigt, weshalb der Schuldenstand um<br />
68.347 € zurückgefahren werden konnte. Er beträgt daher zum<br />
Jahresende 682.691 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von<br />
rund 87 € entspricht.<br />
Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.<br />
8. Jahresabschluss 2012 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
Die Abwasserbeseitigung <strong>Althengstett</strong> schließt ihr Geschäftsjahr<br />
2012 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 96.759 € ab.<br />
Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies zwar einen<br />
Rückgang um rund 17.000 €, jedoch im Vergleich zu den<br />
Planzahlen stellt dies eine erhebliche Verbesserung dar. Ursprünglich<br />
ging man bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes<br />
noch von einem Verlust in Höhe von 91.000 € für das Jahr<br />
2012 aus.<br />
Mit einem Betrag von 13.938.709 € hat sich das Anlagevermögen<br />
des Eigenbetriebs um gut 1.000.000 € im Vergleich zum<br />
Jahr 2011 erhöht. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die<br />
getätigten Investitionen in den Kläranlagen <strong>Althengstett</strong> und<br />
Ottenbronn sowie die Kanalisation im Gewerbegebiet (286.769<br />
€) und im 2. Bauabschnitt (69.<strong>43</strong>6 €) des Baugebiets Abrundung<br />
Täfelberg.<br />
Aufgrund des in 2012 erwirtschafteten Jahresgewinns der Gewinn-<br />
und Verlustrechnung steigt das Eigenkapital der Abwasserbeseitigung<br />
auf insgesamt 2.806.741 € an, was eine<br />
Eigenkapitalquote von 20 % darstellt.<br />
Die im Wirtschaftsjahr 2012 erfolgten Vorhaben konnten ohne<br />
die Aufnahme eines Darlehens über einen Kassenkredit der<br />
Gemeinde <strong>Althengstett</strong> finanziert werden, weshalb sich die<br />
Summe der Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr deutlich<br />
nach oben entwickelt hat. Dabei hat sich die bereits bestehende<br />
Deckungsmittellücke auf einen Gesamtbetrag von rund<br />
930.000 € zum Jahresende erhöht. Dieser Betrag muss im<br />
kommenden Wirtschaftsjahr in ein langfristiges Darlehen umgewandelt<br />
werden. Der Schuldenstand der Abwasserbeseitigung<br />
bleibt demnach unverändert bei nominell 5.600.000 €, was eine<br />
Verschuldung von etwa 713 € pro Kopf bedeutet. Allerdings<br />
hat der Eigenbetrieb von diesem Schuldenstand 5.000.000 €<br />
bei der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> aufgenommen. Aufgrund der<br />
Besonderheiten des kommunalen Wirtschaftsrechts werden bei<br />
der Gemeinde diese 5.000.000 € nicht angegeben; die Rücklage<br />
der Gemeinde wäre bei einer Ausweisung dieses internen<br />
Kredits um 5 Millionen Euro höher.<br />
Auch hier stellte das Gremium den Jahresabschluss einstimmig<br />
fest.<br />
9. Eckwerte Haushaltplanung 2014<br />
Dem Gremium lag hierzu eine Liste der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen<br />
vor, in der auch die mittelfristigen Finanzierungen<br />
bis zum Jahr 2017 dargestellt waren. Der Gemeinderat<br />
diskutierte die einzelnen Maßnahmen und Investitionen intensiv<br />
in Bezug auf ihre Dringlichkeit und Finanzierbarkeit in den einzelnen<br />
Haushaltsjahren. Es wurden dabei einige geringfügige<br />
Verschiebungen besprochen, welche in die offizielle Haushaltsberatung<br />
in der nächsten Sitzung einfließen.