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Nummer 43 Freitag, 25. Oktober 2013 - Althengstett

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<strong>Nummer</strong> <strong>43</strong><br />

<strong>Freitag</strong>, <strong>25.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2013</strong><br />

Amtsblatt<br />

<strong>Althengstett</strong> 7<br />

1.525 m². Damit handelt es sich um ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben<br />

im Sinne der raumordnerischen Kriterien, das<br />

nur in einem Sondergebiet verwirklicht werden kann (sondergebietspflichtiges<br />

Einzelhandelsgroßprojekt).<br />

Hieraus folgt, dass der rechtskräftige Bebauungsplan „Härte“<br />

(ausgewiesenes Gewerbegebiet) in einem Teilbereich zu ändern<br />

und mit einem Sondergebiet zu überplanen ist.<br />

Der Gemeinderat hat am 13.03.<strong>2013</strong> in öffentlicher Sitzung<br />

beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet<br />

Nahversorgung“ zu fassen.<br />

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen<br />

der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.07.<strong>2013</strong>.<br />

Die Öffentlichkeit konnte sich dabei zu den Planungen äußern.<br />

Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht.<br />

Die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange wurden in<br />

der Zeit vom 31.07.<strong>2013</strong> bis 04.10.<strong>2013</strong> gehört.<br />

Die eingegangenen Anregungen aus der 1. Anhörungsrunde<br />

mit der Abwägung wurden dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit<br />

vorgelegt.<br />

Nach der 2. Anhörungsrunde sind die eingegangenen Anregungen<br />

abschließend zu beraten.<br />

Der Immissionsschutz wird in Abstimmung mit dem Lärmgutachter<br />

noch ergänzt.<br />

Insgesamt gilt es festzuhalten, dass sowohl Regierungspräsidium<br />

als auch Regionalverband den neuen Standort begrüßen;<br />

die Presse hat hierüber berichtet.<br />

Zu den Anregungen der Nachbargemeinden aus dem Verwaltungsverband<br />

erklärte die Verwaltung, dass aktuell ein weiteres<br />

Gutachten vorliege, wonach aus dieser Ansiedlung keine Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten sind.<br />

Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs<br />

und der gleichzeitigen Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher<br />

Belange wurde vom Gremium einstimmig gefasst.<br />

6. Jahresrechnung 2012 Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />

Durch den Kämmerer, Herrn Reichert wurde das Gesamtergebnis<br />

der Haushaltswirtschaft des Jahres 2012 vorgestellt.<br />

Das Gesamtvolumen im Jahr 2012 beträgt 20.996.220 €.<br />

Davon entfallen 15.069.041 € auf den Verwaltungs- und<br />

5.927.179 € auf den Vermögenshaushalt. Damit ist das Volumen<br />

gegenüber den Planzahlen um gut 5.000.000 € angestiegen.<br />

Hauptursache für diese Entwicklung sind vor allem<br />

gestiegene Einnahmen bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil<br />

an der Einkommensteuer und den Schlüsselzuweisungen<br />

des Landes. Allein das Gewerbesteueraufkommen fiel mit rund<br />

3.200.000 € mehr als doppelt so hoch aus wie ursprünglich<br />

veranschlagt. Insgesamt konnte bei den Steuern und allgemeinen<br />

Zuweisungen im zurückliegenden Haushaltsjahr ein Betrag<br />

von 11.181.475 € verbucht werden, was Mehreinnahmen von<br />

gut 2.100.000 € im Vergleich zu den Ansätzen darstellt. Neben<br />

diesen Einnahmeverbesserungen konnten auch Einsparungen<br />

auf der Ausgabenseite, allen voran bei den Personalausgaben<br />

und beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand, zum guten<br />

Ergebnis 2012 beitragen. Daher konnte der Verwaltungshaushalts<br />

eine positive Zuführungsrate in Höhe von 3.876.780 €<br />

erwirtschaften. Dadurch konnte sich auch der Vermögenshaushalt<br />

deutlich besser entwickeln als ursprünglich geplant. So<br />

wurde zur Deckung der Investitionen wie in den Jahren zuvor<br />

kein Kredit benötigt. Darüber hinaus konnten insgesamt rund<br />

3.280.000 € an die allgemeine Rücklage überführt werden. Bei<br />

der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 ging man noch von<br />

einer Rücklagenzuführung von 108.500 € aus. Demnach beläuft<br />

sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2012<br />

auf 8.723.937 €. Der Schuldenstand der Gemeinde <strong>Althengstett</strong><br />

konnte weiter auf einen Gesamtbetrag von 6.391 € zum<br />

Jahresende im hoheitlichen Bereich zurückgefahren werden.<br />

Im Vermögenshaushalt 2012 waren folgende Investitionsschwerpunkte<br />

zu verzeichnen:<br />

• Neugestaltung Ortsmitte <strong>Althengstett</strong><br />

• Erwerb Geschäftsräume Ortsmitte <strong>Althengstett</strong><br />

• Erschließung 2. Bauabschnitt Baugebiet Abrundung Täfelberg<br />

• Fortsetzung Erschließung Gewerbegebiet<br />

Das Gremium zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis und<br />

stellte die Jahresrechnung einstimmig fest.<br />

7. Jahresabschluss 2012 Eigenbetrieb Wasserversorgung<br />

<strong>Althengstett</strong><br />

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung <strong>Althengstett</strong> schließt seine<br />

Gewinn- und Verlustrechnung im zurückliegenden Wirtschaftsjahr<br />

mit einem Gewinn in Höhe von 69.062 € ab.<br />

Dies entspricht einer Ergebnisverbesserung um etwa 27.000 €<br />

gegenüber dem Wert des Vorjahres. Vor allen Dingen gestiegene<br />

Umsatzerlöse sowie Mehreinnahmen bei den sonstigen<br />

Erträgen haben zu dieser positiven Entwicklung in 2012 beigetragen.<br />

Das Anlagevermögen der Wasserversorgung ist gegenüber<br />

dem Vorjahr um rund 3.000 € angestiegen und beläuft sich<br />

zum 31.12.2012 auf 3.388.597 €. Investitionsschwerpunkte im<br />

Jahr 2012 waren die Wasserleitungen im Gewerbegebiet und<br />

im 2. Bauabschnitt im Baugebiet Abrundung Täfelberg, wo<br />

insgesamt knapp 138.000 € verausgabt wurden.<br />

Durch den Jahresgewinn in Höhe von 69.062 € hat sich die<br />

Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs auf einen Betrag von<br />

2.263.301 € erhöht, was einem Anteil von gut 62 % der Bilanzsumme<br />

entspricht.<br />

Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen wurde 2012 kein<br />

Kredit von Träger benötigt, weshalb der Schuldenstand um<br />

68.347 € zurückgefahren werden konnte. Er beträgt daher zum<br />

Jahresende 682.691 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von<br />

rund 87 € entspricht.<br />

Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss einstimmig fest.<br />

8. Jahresabschluss 2012 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

Die Abwasserbeseitigung <strong>Althengstett</strong> schließt ihr Geschäftsjahr<br />

2012 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 96.759 € ab.<br />

Gegenüber dem Vorjahresergebnis bedeutet dies zwar einen<br />

Rückgang um rund 17.000 €, jedoch im Vergleich zu den<br />

Planzahlen stellt dies eine erhebliche Verbesserung dar. Ursprünglich<br />

ging man bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes<br />

noch von einem Verlust in Höhe von 91.000 € für das Jahr<br />

2012 aus.<br />

Mit einem Betrag von 13.938.709 € hat sich das Anlagevermögen<br />

des Eigenbetriebs um gut 1.000.000 € im Vergleich zum<br />

Jahr 2011 erhöht. Verantwortlich hierfür sind in erster Linie die<br />

getätigten Investitionen in den Kläranlagen <strong>Althengstett</strong> und<br />

Ottenbronn sowie die Kanalisation im Gewerbegebiet (286.769<br />

€) und im 2. Bauabschnitt (69.<strong>43</strong>6 €) des Baugebiets Abrundung<br />

Täfelberg.<br />

Aufgrund des in 2012 erwirtschafteten Jahresgewinns der Gewinn-<br />

und Verlustrechnung steigt das Eigenkapital der Abwasserbeseitigung<br />

auf insgesamt 2.806.741 € an, was eine<br />

Eigenkapitalquote von 20 % darstellt.<br />

Die im Wirtschaftsjahr 2012 erfolgten Vorhaben konnten ohne<br />

die Aufnahme eines Darlehens über einen Kassenkredit der<br />

Gemeinde <strong>Althengstett</strong> finanziert werden, weshalb sich die<br />

Summe der Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr deutlich<br />

nach oben entwickelt hat. Dabei hat sich die bereits bestehende<br />

Deckungsmittellücke auf einen Gesamtbetrag von rund<br />

930.000 € zum Jahresende erhöht. Dieser Betrag muss im<br />

kommenden Wirtschaftsjahr in ein langfristiges Darlehen umgewandelt<br />

werden. Der Schuldenstand der Abwasserbeseitigung<br />

bleibt demnach unverändert bei nominell 5.600.000 €, was eine<br />

Verschuldung von etwa 713 € pro Kopf bedeutet. Allerdings<br />

hat der Eigenbetrieb von diesem Schuldenstand 5.000.000 €<br />

bei der Gemeinde <strong>Althengstett</strong> aufgenommen. Aufgrund der<br />

Besonderheiten des kommunalen Wirtschaftsrechts werden bei<br />

der Gemeinde diese 5.000.000 € nicht angegeben; die Rücklage<br />

der Gemeinde wäre bei einer Ausweisung dieses internen<br />

Kredits um 5 Millionen Euro höher.<br />

Auch hier stellte das Gremium den Jahresabschluss einstimmig<br />

fest.<br />

9. Eckwerte Haushaltplanung 2014<br />

Dem Gremium lag hierzu eine Liste der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen<br />

vor, in der auch die mittelfristigen Finanzierungen<br />

bis zum Jahr 2017 dargestellt waren. Der Gemeinderat<br />

diskutierte die einzelnen Maßnahmen und Investitionen intensiv<br />

in Bezug auf ihre Dringlichkeit und Finanzierbarkeit in den einzelnen<br />

Haushaltsjahren. Es wurden dabei einige geringfügige<br />

Verschiebungen besprochen, welche in die offizielle Haushaltsberatung<br />

in der nächsten Sitzung einfließen.

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