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DMP KHK - Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

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1.10.<br />

⎯⎯⎯<br />

50/92<br />

<strong>DMP</strong> <strong>KHK</strong><br />

(Verbände der Krankenkassen)<br />

Information<br />

der<br />

KVBB<br />

qualifizierte Einrichtung, die für die Erbringung dieser Leistungen<br />

zugelassen oder ermächtigt ist oder die nach § 116b des Fünften<br />

Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnimmt,<br />

auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination<br />

der weiteren Maßnahmen im strukturierten Behandlungsprogramm<br />

wählen, wenn der gewählte Facharzt oder die gewählte Einrichtung an<br />

dem Programm teilnimmt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Patient<br />

bereits vor der Einschreibung von diesem Vertragsarzt oder dieser<br />

Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreuung aus<br />

medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Überweisungsregeln gemäß<br />

Ziffer 1.7.2 sind vom gewählten Vertragsarzt oder der gewählten<br />

Einrichtung zu beachten, wenn deren besondere Qualifikation für eine<br />

Behandlung des Patienten aus den dort genannten Überweisungsanlässen<br />

nicht ausreicht.<br />

1.7.2 Überweisung vom behandelnden Vertragsarzt zum jeweils<br />

qualifizierten Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung<br />

Der Vertragsarzt hat zu prüfen, ob insbesondere bei folgenden Indikationen<br />

oder Anlässen eine Überweisung oder Weiterleitung zur Mitbehandlung<br />

und zur erweiterten Diagnostik und Risikostratifizierung von<br />

Patienten mit chronischer <strong>KHK</strong> zum jeweils qualifizierten Facharzt oder<br />

zur qualifizierten Einrichtung beziehungsweise zum Psychotherapeuten<br />

erfolgen soll:<br />

- zunehmende oder erstmalige Angina pectoris-Beschwerden,<br />

- neu aufgetretene Herzinsuffizienz,<br />

- neu aufgetretene oder symptomatische Herzrhythmusstörungen,<br />

- medikamentöse Non-Responder,<br />

- Patienten mit Komorbiditäten (zum Beispiel Hypertonie, Diabetes,<br />

Depression),<br />

- Mitbehandlung von Patienten mit zusätzlichen kardiologischen<br />

Erkrankungen (zum Beispiel Klappenvitien),<br />

- Indikationsstellung zur invasiven Diagnostik und Therapie,<br />

- Durchführung der invasiven Diagnostik und Therapie,<br />

- Rehabilitation,<br />

- Schulung von Patienten.

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