DMP KHK - Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg
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Information<br />
der<br />
KVBB<br />
<strong>DMP</strong> <strong>KHK</strong><br />
(Verbände der Krankenkassen)<br />
1.10.<br />
⎯⎯⎯<br />
7/92<br />
partnern erklärt, dass sie bzw. er die Inhalte des vorliegenden<br />
Vertrages, die jeweilige Krankenkasse für alle ihre Versicherten<br />
bzw. der jeweilige Landesverband für alle Versicherten der<br />
entsprechenden Kassenart in seinem Zuständigkeitsbereich,<br />
anerkennt. Dafür muss die zuständige Krankenkasse bzw. der<br />
zuständige Landesverband spätestens vier Wochen vor dem<br />
Wirksamwerden eine Beitrittserklärung gegenüber den Vertragspartnern<br />
abgegeben haben. Die Beitrittserklärung kann mit<br />
gleicher Frist auch gegenüber dem jeweiligen teilnehmenden<br />
Landesverband im Land <strong>Brandenburg</strong> erfolgen. In diesem Fall<br />
sind die Vertragspartner durch den Landesverband im Land<br />
<strong>Brandenburg</strong> unter Beifügung der entsprechenden Beitritts- und<br />
Anerkennungserklärungen unverzüglich zu informieren. Ein<br />
Beitritt ist jeweils nur zum Quartalsbeginn möglich. Für die<br />
Versicherten der beitretenden Krankenkasse bzw. des beitretenden<br />
Landesverbandes gelten die Regelungen dieses<br />
<strong>DMP</strong>-Vertrages. Über den Beitritt informiert die KVBB die teilnehmenden<br />
Vertragsärzte.<br />
3. bundesweit Versicherten der Ersatzkassen, der BKKn, der<br />
Landwirtschaftlichen Krankenkasse und der Knappschaft,<br />
die sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben.<br />
(3) Grundlage dieses Vertrages sind die RSAV und die <strong>DMP</strong>-Richtlinien<br />
des G-BA nach § 137f Abs. 2 SGB V. Näheres hierzu regelt § 37<br />
Abs. 2 dieses Vertrages. Die Anlagen dieses Vertrages, die die<br />
Versorgungsinhalte für das <strong>DMP</strong> <strong>KHK</strong> und das Modul Herzinsuffizienz<br />
sowie die Dokumentation betreffen, entsprechen den<br />
Ziffern 1 der Anlagen 5 und 5a sowie 2 i.V.m. 6 der RSAV.<br />
Abschnitt II - Teilnahme der Vertragsärzte<br />
§ 3<br />
Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des<br />
hausärztlichen Versorgungssektors<br />
(koordinierender Vertragsarzt)<br />
(1) Die Teilnahme der Vertragsärzte an diesem Programm ist freiwillig.<br />
107. Erg.-Lfg. - Stand: 01. Oktober 2013