AG Bochum II - hrr-strafrecht.de
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Die Daten sind sowohl durch <strong>de</strong>n BND wie auch durch die Strafverfolgungsbehör<strong>de</strong>n<br />
lediglich entgegengenommen wor<strong>de</strong>n. Der Umstand <strong>de</strong>r „Bezahlung" o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s „Ankaufs°<br />
<strong>de</strong>r Daten erfolgt durch das Beschwer<strong>de</strong>vorbringen insoweit zu undifferenziert.<br />
Sowohl die Tätigkeit <strong>de</strong>s BND, <strong>de</strong>r Steuerbehör<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>r Strafverfolgungsbehör<strong>de</strong>n<br />
beschränkt sich originär auf ein „passives" Verhalten, unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Umstan<strong>de</strong>s von<br />
Geldflüssen.<br />
We<strong>de</strong>r die Beschwer<strong>de</strong>begründung, noch <strong>de</strong>r Akteninhalt noch <strong>de</strong>m Gericht vorliegen<strong>de</strong><br />
sonstige Erkenntnisquellen legen jeweils ein Ersuchen zum Ankauf voraus.<br />
aa)<br />
Der BND ist einem unaufgefor<strong>de</strong>rten Informantenangebot nachgekommen. Die<br />
Entlohnung bereits erlangter Datenerfassung än<strong>de</strong>rt hieran nichts.<br />
bb)<br />
Die nachträgliche Beteiligung <strong>de</strong>r Finanzbehör<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r bereits erfolgten<br />
Datenbeschaffung stellt eine – innerstaatliche - nachträgliche Entscheidung dar, die nach<br />
keinem Gesichtspunkt Einfluss auf die Datenentgegennahme <strong>de</strong>s BND gehabt wer<strong>de</strong>n<br />
kann.<br />
cc)<br />
Die im Nachgang von <strong>de</strong>n Beschwer<strong>de</strong>führern aufgeworfene Umgehung von<br />
Völkerrechtsbestimmungen legt ebenfalls ein nicht gegebenes Ersuchen voraus.<br />
Der von <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft skizzierte Vergleich mit <strong>de</strong>r unaufgefor<strong>de</strong>rten<br />
Entgegennahme von -rechtsstaatlich nicht zwangsweise zu erlangen<strong>de</strong>n Beweismitteln<br />
ist daher auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Beschaffungsrichtung zutreffend.<br />
b) Der BND war entgegen <strong>de</strong>m Beschwer<strong>de</strong>vorbringen auch originär zuständig für die<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r Daten. Die Daten-DVD, die <strong>de</strong>m Gericht vorlag, enthält über<br />
Datensätze über internationale Geldflüsse und Vermögensvorgänge, und insoweit<br />
lediglich auch über die letztlich <strong>de</strong>m Verfahren unterfallen<strong>de</strong>n Vorgänge <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
inländischen Steuerpflicht obliegen<strong>de</strong>n späteren Beschuldigten.<br />
Insoweit erübrigen sich die an diesem Gesichtspunkt anknüpfen<strong>de</strong>n Folgeerwägungen.