THALEKuriEr 03 / 2013
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23.02.<strong>2013</strong> | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | Amtlich<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Thale<br />
Entsprechend Ziffer I.1. des Runderlasses des Ministeriums der Justiz,<br />
des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Soziales<br />
für das Land Sachsen Anhalt vom 20.12.2007 (MBl. LSA S. 978) hat<br />
der Präsident des Landgerichts Magdeburg bestimmt, dass aus der<br />
Stadt Thale 14 Personen als zu wählende Haupt- und Hilfsschöffen<br />
für das Amtsgericht Quedlinburg sowie für die Strafkammern am<br />
Landgericht Magdeburg für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis<br />
zum 31.12.2018 vorzuschlagen sind.<br />
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden,<br />
die am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und am<br />
31.<strong>03</strong>. <strong>2013</strong> mindestens 1 Jahr in der Stadt Thale einschließlich Ihrer<br />
Ortsteile Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg,<br />
Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth oder Westerhausen<br />
wohnen.<br />
Ausgenommen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit<br />
zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen sowie, die<br />
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als<br />
sechs Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren<br />
wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.<br />
In die Vorschlagsliste sollen nicht Personen aufgenommen werden,<br />
die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit<br />
verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher<br />
oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der<br />
DDR oder als diesen Mitabeitern gleichgestellten Personen für das<br />
Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind.<br />
Zum Schöffenamt sollen aus beruflichen Gründen nicht berufen werden,<br />
Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />
versetzt werden können, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,<br />
Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />
Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche<br />
Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder<br />
solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen<br />
Leben verpflichtet sind sowie Personen, die als ehrenamtliche<br />
Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden<br />
tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum<br />
Zeitpunkt der Aufstellung noch andauert.<br />
Jedermann und Vereinigungen jeder Art haben das Recht, jeden, der<br />
die genannten Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />
zu benennen. Selbstbenennungen sind ebenso zulässig.<br />
Vorschläge für das Schöffenehrenamt können bei der Stadt Thale,<br />
Rechtsbüro, Rathausplatz 1 in 06502 Thale bis zum 31.März <strong>2013</strong><br />
unter dem Stichwort: "Schöffenwahl" schriftlich mit folgenden Angaben<br />
eingereicht werden: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtstag<br />
und -ort (mit Angabe Geburtskreis innerhalb der BRD oder<br />
Geburtsland außerhalb der BRD), Wohnanschrift sowie Beruf. Dafür<br />
wird die Verwendung der beiden nachstehenden Formulare „Bewerbungs-<br />
und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste“<br />
und „Erklärung“ wegen Tätigkeit für das Mfs / AfNS und vergleichbarer<br />
Einrichtungen empfohlen.<br />
Thale, 07.02.<strong>2013</strong><br />
Thomas Balcerowski, Bürgermeister<br />
Impressum<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski<br />
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monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)<br />
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