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THALEKuriEr 03 / 2013

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23.02.<strong>2013</strong> | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | Amtlich<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Thale<br />

Entsprechend Ziffer I.1. des Runderlasses des Ministeriums der Justiz,<br />

des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Soziales<br />

für das Land Sachsen Anhalt vom 20.12.2007 (MBl. LSA S. 978) hat<br />

der Präsident des Landgerichts Magdeburg bestimmt, dass aus der<br />

Stadt Thale 14 Personen als zu wählende Haupt- und Hilfsschöffen<br />

für das Amtsgericht Quedlinburg sowie für die Strafkammern am<br />

Landgericht Magdeburg für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis<br />

zum 31.12.2018 vorzuschlagen sind.<br />

Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden,<br />

die am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und am<br />

31.<strong>03</strong>. <strong>2013</strong> mindestens 1 Jahr in der Stadt Thale einschließlich Ihrer<br />

Ortsteile Allrode, Altenbrak, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg,<br />

Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Wendefurth oder Westerhausen<br />

wohnen.<br />

Ausgenommen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit<br />

zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen sowie, die<br />

wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als<br />

sechs Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.<br />

In die Vorschlagsliste sollen nicht Personen aufgenommen werden,<br />

die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit<br />

verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher<br />

oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der<br />

DDR oder als diesen Mitabeitern gleichgestellten Personen für das<br />

Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind.<br />

Zum Schöffenamt sollen aus beruflichen Gründen nicht berufen werden,<br />

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand<br />

versetzt werden können, Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,<br />

Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte,<br />

Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche<br />

Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener und Mitglieder<br />

solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen<br />

Leben verpflichtet sind sowie Personen, die als ehrenamtliche<br />

Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden<br />

tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum<br />

Zeitpunkt der Aufstellung noch andauert.<br />

Jedermann und Vereinigungen jeder Art haben das Recht, jeden, der<br />

die genannten Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />

zu benennen. Selbstbenennungen sind ebenso zulässig.<br />

Vorschläge für das Schöffenehrenamt können bei der Stadt Thale,<br />

Rechtsbüro, Rathausplatz 1 in 06502 Thale bis zum 31.März <strong>2013</strong><br />

unter dem Stichwort: "Schöffenwahl" schriftlich mit folgenden Angaben<br />

eingereicht werden: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtstag<br />

und -ort (mit Angabe Geburtskreis innerhalb der BRD oder<br />

Geburtsland außerhalb der BRD), Wohnanschrift sowie Beruf. Dafür<br />

wird die Verwendung der beiden nachstehenden Formulare „Bewerbungs-<br />

und Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste“<br />

und „Erklärung“ wegen Tätigkeit für das Mfs / AfNS und vergleichbarer<br />

Einrichtungen empfohlen.<br />

Thale, 07.02.<strong>2013</strong><br />

Thomas Balcerowski, Bürgermeister<br />

Impressum<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski<br />

Konzeption, Redaktion, Layout, Satz und Anzeigen:<br />

eckpunkt - Die Medienagentur GmbH<br />

Frau Tosca Zadow | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale<br />

Tel.: <strong>03</strong>947 / 77 29 466<br />

Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt<br />

Tel.: <strong>03</strong>61 / 65 32 620<br />

E-mail: thalekurier@eckpunkt.de | Internet: www.eckpunkt.de<br />

Verteilung / Briefkastenzustellung:<br />

RaatzconnectMedia GmbH<br />

Tel.: (<strong>03</strong> 94 84) 738 90 | E-Mail: info@raatz-cm.de<br />

Druck: Quedlinburg DRUCK GmbH<br />

Erscheinungsweise:<br />

monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)<br />

Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Michael Hesse, Dennis Golla, Stefan Hoffmann),<br />

Stadt Thale, www.aboutpixel.de, www.pixelio.de<br />

Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich<br />

gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers<br />

oder der Redaktion.<br />

Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Herausgeber und die Redaktion<br />

keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.

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