13.01.2014 Aufrufe

THALEKuriEr 03 / 2013

THALEKuriEr 03 / 2013

THALEKuriEr 03 / 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17<br />

23.02.<strong>2013</strong> | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | Amtlich<br />

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34<br />

„ Bei den Buchen Friedrichsbrunn“<br />

im Ortsteil Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB<br />

Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 07.02.<strong>2013</strong> die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Bei den Buchen Friedrichsbrunn“<br />

des Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale beschlossen.<br />

Für den Bau eines Seniorenzentrums in Friedrichsbrunn soll Bauplanungsrecht geschaffen werden.<br />

oben:<br />

Lage des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 34 „Bei den Buchen<br />

Friedrichsbrunn“ im OT Friedrichsbrunn der Stadt Thale, o.M.<br />

rechts:<br />

Geltungsbereich des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes Nr. 34 „Bei<br />

den Buchen Friedrichsbrunn“ im OT Friedrichsbrunn der Stadt Thale.<br />

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />

im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 34 „Bei den<br />

Buchen Friedrichsbrunn“ im Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />

soll die Flurstücke 369, 370, 371, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379,<br />

380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390 und 391 der Flur<br />

4 der Gemarkung Friedrichsbrunn umfassen.<br />

Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 07.01.<strong>2013</strong> im<br />

Rathaus der Stadt Thale statt.<br />

Umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten umweltbezogener<br />

Informationen liegen bisher nicht vor.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und UVP-Vorprüfung<br />

wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom<br />

9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amt<br />

Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />

Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.<br />

Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />

<strong>03</strong>.04.<strong>2013</strong> schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Thale, 13.02.<strong>2013</strong><br />

04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> bis einschließlich <strong>03</strong>.04.<strong>2013</strong><br />

während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />

Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!