THALEKuriEr 03 / 2013
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23.02.<strong>2013</strong> | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | Amtlich<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 34<br />
„ Bei den Buchen Friedrichsbrunn“<br />
im Ortsteil Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB<br />
Der Stadtrat der Stadt Thale hat am 07.02.<strong>2013</strong> die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 „Bei den Buchen Friedrichsbrunn“<br />
des Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale beschlossen.<br />
Für den Bau eines Seniorenzentrums in Friedrichsbrunn soll Bauplanungsrecht geschaffen werden.<br />
oben:<br />
Lage des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes Nr. 34 „Bei den Buchen<br />
Friedrichsbrunn“ im OT Friedrichsbrunn der Stadt Thale, o.M.<br />
rechts:<br />
Geltungsbereich des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes Nr. 34 „Bei<br />
den Buchen Friedrichsbrunn“ im OT Friedrichsbrunn der Stadt Thale.<br />
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung<br />
im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 34 „Bei den<br />
Buchen Friedrichsbrunn“ im Ortsteils Friedrichsbrunn der Stadt Thale<br />
soll die Flurstücke 369, 370, 371, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379,<br />
380, 381, 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388, 389, 390 und 391 der Flur<br />
4 der Gemarkung Friedrichsbrunn umfassen.<br />
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 07.01.<strong>2013</strong> im<br />
Rathaus der Stadt Thale statt.<br />
Umweltbezogene Stellungnahmen sowie Arten umweltbezogener<br />
Informationen liegen bisher nicht vor.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und UVP-Vorprüfung<br />
wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt vom<br />
9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amt<br />
Bauen und Ordnung, Raum 324 Öffentliche Auslegungen der Stadt<br />
Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.<br />
Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf können bis einschließlich<br />
<strong>03</strong>.04.<strong>2013</strong> schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Thale, 13.02.<strong>2013</strong><br />
04.<strong>03</strong>.<strong>2013</strong> bis einschließlich <strong>03</strong>.04.<strong>2013</strong><br />
während der Dienststunden der Stadtverwaltung in der Zeit Montag,<br />
Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag von<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister