THALEKuriEr 03 / 2013
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Amtlich | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | 23.02.<strong>2013</strong> 24<br />
Stadt Thale<br />
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />
der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils des Stadtrates der Stadt Thale<br />
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 07.02.<strong>2013</strong> wurden<br />
nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:<br />
• Beschluss Nr. 173/2012<br />
Bewilligung der Eintragung einer beschränkt persönlichen<br />
Dienstbarkeit für enviaM Mitteldeutsche Energieversorgung in<br />
der Gemarkung Westerhausen, Flur 8, Flurstück 512<br />
• Beschluss Nr. 174/2012<br />
Bewilligung der Eintragung einer beschränkt persönlichen<br />
Dienstbarkeit für enviaM Mitteldeutsche Energieversorgung in<br />
der Gemarkung Westerhausen, Flur 10, Flurstück 647<br />
• Beschluss Nr. 01/<strong>2013</strong><br />
Antrag der Firma Aktiv-Spiel-Haus GmbH vom 18.102011 auf Erlass<br />
der Gewerbesteuer 2010 wegen Sanierungsgewinn<br />
• Beschluss Nr. 13/<strong>2013</strong><br />
Pachtvertrag zwischen Stadt Thale und Aktiv-Spiel-Haus GmbH<br />
• Beschluss Nr. 23/<strong>2013</strong><br />
Erwerb des Grundstückes Parkstraße 1 in Thale<br />
• Beschluss Nr. 24/<strong>2013</strong><br />
Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 139/34 in der Flur 11<br />
der Gemarkung Thale (Bahnhofstraße 3)<br />
• Beschluss Nr. 25/<strong>2013</strong><br />
Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 14/2012<br />
• Beschluss Nr. 33/<strong>2013</strong><br />
Zuschuss Bodetal Tourismus GmbH aus Kurtaxe<br />
• Beschluss Nr. 38/<strong>2013</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Erwerb der Friedensbrücke<br />
• Beschluss Nr. 247/2012<br />
Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />
einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für die Vorbereitung<br />
und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und<br />
Entwicklungsmaßnahmen<br />
• Beschluss Nr. 248/2012<br />
Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />
einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe zum Kauf<br />
von Heizöl für die Grundschule Friedrichsbrunn<br />
• Beschluss Nr. 249/2012<br />
Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />
einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für die Freiwillige<br />
Feuerwehr Thale und der Feuerwehren der Ortsteile für die<br />
Auszahlung des Auslagenersatzes.<br />
Thale, den 08.02.<strong>2013</strong><br />
Balcerowski, Bürgermeister Stadt Thale<br />
Wie groSS ist ein durchschnittlicher Haushalt in Sachsen-Anhalt?<br />
Mikrozensus <strong>2013</strong> hat begonnen<br />
Bereits seit Jahresbeginn <strong>2013</strong> erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts<br />
Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch<br />
eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt<br />
im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“<br />
(Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.<br />
Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten<br />
Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur,<br />
die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung<br />
sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben,<br />
<strong>2013</strong> auch wieder Fragen zur Gesundheit. Integriert in den Mikrozensus<br />
ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten<br />
der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und<br />
politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />
im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />
am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />
2012 (BGBI I S.2578).<br />
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />
bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die<br />
Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />
und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität<br />
der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung<br />
der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden<br />
Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung<br />
mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil<br />
der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen<br />
lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.<br />
Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung<br />
der Fragen.<br />
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten<br />
kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten<br />
schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren.<br />
Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung<br />
verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden<br />
weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen<br />
ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen.<br />
Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen<br />
Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht,<br />
wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungs-beauftragten<br />
mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen<br />
auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt<br />
senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.Das Statistische Landesamt<br />
bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres <strong>2013</strong> ein Schreiben<br />
des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten<br />
und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.