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THALEKuriEr 03 / 2013

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Amtlich | THALEKurier <strong>03</strong> / <strong>2013</strong> | 23.02.<strong>2013</strong> 24<br />

Stadt Thale<br />

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g<br />

der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils des Stadtrates der Stadt Thale<br />

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Thale am 07.02.<strong>2013</strong> wurden<br />

nachstehend aufgeführte Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst:<br />

• Beschluss Nr. 173/2012<br />

Bewilligung der Eintragung einer beschränkt persönlichen<br />

Dienstbarkeit für enviaM Mitteldeutsche Energieversorgung in<br />

der Gemarkung Westerhausen, Flur 8, Flurstück 512<br />

• Beschluss Nr. 174/2012<br />

Bewilligung der Eintragung einer beschränkt persönlichen<br />

Dienstbarkeit für enviaM Mitteldeutsche Energieversorgung in<br />

der Gemarkung Westerhausen, Flur 10, Flurstück 647<br />

• Beschluss Nr. 01/<strong>2013</strong><br />

Antrag der Firma Aktiv-Spiel-Haus GmbH vom 18.102011 auf Erlass<br />

der Gewerbesteuer 2010 wegen Sanierungsgewinn<br />

• Beschluss Nr. 13/<strong>2013</strong><br />

Pachtvertrag zwischen Stadt Thale und Aktiv-Spiel-Haus GmbH<br />

• Beschluss Nr. 23/<strong>2013</strong><br />

Erwerb des Grundstückes Parkstraße 1 in Thale<br />

• Beschluss Nr. 24/<strong>2013</strong><br />

Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 139/34 in der Flur 11<br />

der Gemarkung Thale (Bahnhofstraße 3)<br />

• Beschluss Nr. 25/<strong>2013</strong><br />

Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 14/2012<br />

• Beschluss Nr. 33/<strong>2013</strong><br />

Zuschuss Bodetal Tourismus GmbH aus Kurtaxe<br />

• Beschluss Nr. 38/<strong>2013</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Erwerb der Friedensbrücke<br />

• Beschluss Nr. 247/2012<br />

Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />

einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für die Vorbereitung<br />

und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen<br />

• Beschluss Nr. 248/2012<br />

Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />

einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe zum Kauf<br />

von Heizöl für die Grundschule Friedrichsbrunn<br />

• Beschluss Nr. 249/2012<br />

Information zur Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Genehmigung<br />

einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für die Freiwillige<br />

Feuerwehr Thale und der Feuerwehren der Ortsteile für die<br />

Auszahlung des Auslagenersatzes.<br />

Thale, den 08.02.<strong>2013</strong><br />

Balcerowski, Bürgermeister Stadt Thale<br />

Wie groSS ist ein durchschnittlicher Haushalt in Sachsen-Anhalt?<br />

Mikrozensus <strong>2013</strong> hat begonnen<br />

Bereits seit Jahresbeginn <strong>2013</strong> erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts<br />

Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch<br />

eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt<br />

im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“<br />

(Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.<br />

Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten<br />

Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur,<br />

die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung<br />

sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben,<br />

<strong>2013</strong> auch wieder Fragen zur Gesundheit. Integriert in den Mikrozensus<br />

ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten<br />

der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und<br />

politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen<br />

im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.<br />

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag<br />

am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember<br />

2012 (BGBI I S.2578).<br />

Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für<br />

bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die<br />

Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />

und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität<br />

der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung<br />

der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden<br />

Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung<br />

mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil<br />

der Fragen Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen<br />

lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt.<br />

Pflicht ist auch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung<br />

der Fragen.<br />

Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten<br />

kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten<br />

schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren.<br />

Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung<br />

verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden<br />

weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen<br />

ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen.<br />

Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen<br />

Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht,<br />

wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungs-beauftragten<br />

mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen<br />

auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt<br />

senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.Das Statistische Landesamt<br />

bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres <strong>2013</strong> ein Schreiben<br />

des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten<br />

und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

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