Vortragsreihe B Straßenoberflächen - FGSV
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IV. Definition „gute fachliche Praxis“<br />
‣ Müsste in Regelwerken definiert werden<br />
‣ Wenn gesetzliche Verankerung, dann nicht nur für<br />
Straßenunterhaltung sondern auch für Bahn etc.<br />
‣ Begriff ggf. nicht sinnvoll da bei der Landwirtschaft nicht unbedingt<br />
artenschutzverträglich.<br />
‣ Ausbildungsberuf Straßenwärter / Straßenwärtermeister /<br />
Straßenmeister, stärker Differenzierung in den Ausbildungsinhalten,<br />
auf Neuerungen muss reagiert werden.<br />
‣ Wenn doch geschützte Arten vorkommen dann kann die Unterhaltung<br />
so schlecht nicht gewesen sein.<br />
‣ Immer schon bestehende ggf. geduldete Missstände müssen durch<br />
die aktuelle Rechtsprechung nun behoben werden.<br />
Landschaftstagung 2013<br />
6./7. Juni 2013 Biberach an der Riß<br />
Moderation:<br />
Dipl.-Ing. Michael Kasper,<br />
Kortemeier & Brokmann, Herford<br />
Dipl.-Geogr. Britta van Dornick,<br />
Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach 8