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Vortragsreihe B Straßenoberflächen - FGSV

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IV. Definition „gute fachliche Praxis“<br />

‣ Müsste in Regelwerken definiert werden<br />

‣ Wenn gesetzliche Verankerung, dann nicht nur für<br />

Straßenunterhaltung sondern auch für Bahn etc.<br />

‣ Begriff ggf. nicht sinnvoll da bei der Landwirtschaft nicht unbedingt<br />

artenschutzverträglich.<br />

‣ Ausbildungsberuf Straßenwärter / Straßenwärtermeister /<br />

Straßenmeister, stärker Differenzierung in den Ausbildungsinhalten,<br />

auf Neuerungen muss reagiert werden.<br />

‣ Wenn doch geschützte Arten vorkommen dann kann die Unterhaltung<br />

so schlecht nicht gewesen sein.<br />

‣ Immer schon bestehende ggf. geduldete Missstände müssen durch<br />

die aktuelle Rechtsprechung nun behoben werden.<br />

Landschaftstagung 2013<br />

6./7. Juni 2013 Biberach an der Riß<br />

Moderation:<br />

Dipl.-Ing. Michael Kasper,<br />

Kortemeier & Brokmann, Herford<br />

Dipl.-Geogr. Britta van Dornick,<br />

Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach 8

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