Geschäftsbericht 2012 - Stadt Gelsenkirchen, Referat Erziehung und ...
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Jugendhilfe-Schule<br />
§ 7 (1) KJFöG verpflichtet die Jugendhilfe zum Zusammenwirken mit Schule <strong>und</strong> zur<br />
Abstimmung bei schulbezogenen Angeboten.<br />
(2) Dafür soll der öffentliche Träger die erforderlichen Strukturen, die eine sozialräumliche<br />
Arbeit fördern, schaffen.<br />
(3) Im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- <strong>und</strong> Schulentwicklungsplanung soll<br />
ein Zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über die Schwerpunkte,<br />
Bereiche <strong>und</strong> Umsetzung entwickelt werden.<br />
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:<br />
- Schaffung institutionalisierter Formen der Zusammenarbeit sowie Planung <strong>und</strong><br />
Entwicklung von gemeinsamen Projekten;<br />
- Mitarbeit im Projektlenkungsteam Ganztag <strong>und</strong> Koordination im <strong>Referat</strong> <strong>Erziehung</strong><br />
<strong>und</strong> Bildung;<br />
- Akquise von Fördermitteln <strong>und</strong> Durchführung von Programmen;<br />
Projekte <strong>und</strong><br />
Stützmaßnahmen<br />
Teilnehmer<br />
gesamt<br />
Teilnehmer<br />
männl. weibl.<br />
Höhe der<br />
Fördermittel<br />
Sprachcamp 177(176) 87 (78) 90(98) 104.000 (91.000)<br />
Schulverweigerung –<br />
43( 78) 22 (39) 21(39) 128.571<br />
Die 2. Chance *<br />
(215.222)<br />
be prepared 148(115) 83 (70) 65(45) 44.754 (31.158)<br />
Gesamtsumme:<br />
368(369)<br />
192 (187)<br />
176(182)<br />
277.325<br />
(337.380)<br />
* EU-Projekt "Schulverweigerung - Die 2. Chance";<br />
neue Finanz-Förderphase ab 01.09.2011 bis 31.12.<strong>2012</strong><br />
(Gesamtfördersumme:171.427,28 €)<br />
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