Geschäftsbericht 2012 - Stadt Gelsenkirchen, Referat Erziehung und ...
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Betreuungsstelle<br />
Die Betreuungsstelle nimmt die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) wahr.<br />
Volljährige, die aufgr<strong>und</strong> einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder<br />
Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln<br />
können, bedürfen der Hilfe vor Gefährdung ihrer Person <strong>und</strong>/oder des Schutzes ihres<br />
Vermögens. Diesen Schutz soll die Betreuung gewährleisten, indem ein Betreuer<br />
bestellt wird, der in einem konkret festgelegten Aufgabenkreis für den<br />
Betreuungsbedürftigen handelt.<br />
Im Rahmen des § 8 Betreuungbehördengesetz (BtBG) werden von der<br />
Betreuungsstelle umfangreiche Aufgaben zur Unterstützung des<br />
Betreuungsgerichtes wahrgenommen. Es werden insbesondere nach persönlichen<br />
Besuchen der betroffenen Personen Sozialberichte für das Gericht erstellt <strong>und</strong> für<br />
jeden einzelnen Fall ein Betreuer vorgeschlagen.<br />
Außerdem müssen durch die Betreuungsstelle Sachverhalte aufgeklärt <strong>und</strong> zu<br />
einzelnen Problemen in laufenden Betreuungsverfahren Stellungnahmen gefertigt<br />
werden. In einigen Fällen müssen die Betroffenen bei fehlender Mitwirkung bei<br />
Gericht oder zur Begutachtung beim Sachverständigen mit Unterstützung der<br />
Betreuungsstelle zwangsvorgeführt werden.<br />
Aufgaben nach § 8 Betreuungsbehördengesetz<br />
Jahr<br />
Sozialberichte Sachverhaltsaufklärungen<br />
u. Amtshilfe-<br />
Ersuchen<br />
Betreuer<br />
Vorschläge<br />
Stellungnahmen<br />
zu<br />
Einzelproblemen<br />
Zwangs-<br />
Vorführungen<br />
Mithilfe<br />
Unterbringung<br />
2011 900 38 1110 147 10<br />
<strong>2012</strong> 858 48 1028 128 11<br />
Im Jahre <strong>2012</strong> wurden insgesamt 714 neue Betreuungen eingerichtet. Die folgenden<br />
Grafiken enthalten die Verteilung nach Altersstruktur <strong>und</strong> Krankheitsbildern.<br />
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