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Geschäftsbericht 2012 - Stadt Gelsenkirchen, Referat Erziehung und ...

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Betreuungsstelle<br />

Die Betreuungsstelle nimmt die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) wahr.<br />

Volljährige, die aufgr<strong>und</strong> einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder<br />

Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln<br />

können, bedürfen der Hilfe vor Gefährdung ihrer Person <strong>und</strong>/oder des Schutzes ihres<br />

Vermögens. Diesen Schutz soll die Betreuung gewährleisten, indem ein Betreuer<br />

bestellt wird, der in einem konkret festgelegten Aufgabenkreis für den<br />

Betreuungsbedürftigen handelt.<br />

Im Rahmen des § 8 Betreuungbehördengesetz (BtBG) werden von der<br />

Betreuungsstelle umfangreiche Aufgaben zur Unterstützung des<br />

Betreuungsgerichtes wahrgenommen. Es werden insbesondere nach persönlichen<br />

Besuchen der betroffenen Personen Sozialberichte für das Gericht erstellt <strong>und</strong> für<br />

jeden einzelnen Fall ein Betreuer vorgeschlagen.<br />

Außerdem müssen durch die Betreuungsstelle Sachverhalte aufgeklärt <strong>und</strong> zu<br />

einzelnen Problemen in laufenden Betreuungsverfahren Stellungnahmen gefertigt<br />

werden. In einigen Fällen müssen die Betroffenen bei fehlender Mitwirkung bei<br />

Gericht oder zur Begutachtung beim Sachverständigen mit Unterstützung der<br />

Betreuungsstelle zwangsvorgeführt werden.<br />

Aufgaben nach § 8 Betreuungsbehördengesetz<br />

Jahr<br />

Sozialberichte Sachverhaltsaufklärungen<br />

u. Amtshilfe-<br />

Ersuchen<br />

Betreuer<br />

Vorschläge<br />

Stellungnahmen<br />

zu<br />

Einzelproblemen<br />

Zwangs-<br />

Vorführungen<br />

Mithilfe<br />

Unterbringung<br />

2011 900 38 1110 147 10<br />

<strong>2012</strong> 858 48 1028 128 11<br />

Im Jahre <strong>2012</strong> wurden insgesamt 714 neue Betreuungen eingerichtet. Die folgenden<br />

Grafiken enthalten die Verteilung nach Altersstruktur <strong>und</strong> Krankheitsbildern.<br />

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