Große Kreisstadt Bad Mergentheim
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> – Bebauungsplan „Auenland II“<br />
Begründung<br />
XIV.2.1.6<br />
XIV.2.1.6.1<br />
XIV.2.1.6.2<br />
Schutzgut Mensch und Kultur- und Sachgüter<br />
Mensch<br />
Beschreibung:<br />
Für die Menschen stellt das Gebiet in erster Linie einen Wohnbereich mit Naherholungszone im Umfeld<br />
dar. Die freien Flächen dienen dem Menschen überwiegend als landwirtschaftliche Produktionsflächen.<br />
Die Menschen erfahren durch die oben genannten Belastungen der weiteren Schutzgüter einerseits<br />
geringe Beeinträchtigungen (Anwohner), andererseits können sie vom Vorhaben profitieren (zukünftige<br />
Bewohner). Die Intensität der Vorbelastungen ist für die Menschen insgesamt gering.<br />
Auswirkungen:<br />
Für das „Schutzgut Mensch“ bedeutet die weitere Bebauung des Siedlungsrandes hauptsächlich eine<br />
Verminderung des Grünanteils im wohnungsnahen Bereich. Voraussichtlich ergeben sich durch<br />
den Bau und Betrieb der neuen Wohnflächen Belastungen durch Lärm und erhöhten Verkehr, in geringem<br />
Maße ein verminderter Luftaustausch.<br />
Ergebnis:<br />
Eine direkte Betroffenheit von Menschen durch Beanspruchung von Wohnraum oder Versorgungsgrundlagen<br />
liegt beim Vorhaben nicht vor, da im Gegenteil neuer Wohnraum geschaffen wird. Entsprechende<br />
Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Beschreibung:<br />
Das Vorkommen schutzwürdiger Kulturgüter im Geltungsbereich ist nicht bekannt. Bodenfunde können<br />
aber nicht ausgeschlossen werden.<br />
Sachgüter von Bedeutung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.<br />
Vorbelastungen für das Schutzgut sind somit nicht zu erkennen.<br />
Auswirkungen:<br />
Hinsichtlich der Fläche als Sachgut wird zwar der bisherige Wert als Nutzfläche Acker entfallen,<br />
durch die Erschließung und Nutzung als Wohngebiet bzw. Erträge aus dem Verkauf wird dieser Ausfall<br />
jedoch kompensiert.<br />
Ergebnis:<br />
Für das Schutzgut sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Erheblichkeit der Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist im vorliegenden Fall als sehr gering einzustufen.<br />
WALTER + PARTNER GbR BERATENDE INGENIEURE VBI Seite 21 von 29