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Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> – Bebauungsplan „Auenland II“<br />

Begründung<br />

XIV.2.1.6<br />

XIV.2.1.6.1<br />

XIV.2.1.6.2<br />

Schutzgut Mensch und Kultur- und Sachgüter<br />

Mensch<br />

Beschreibung:<br />

Für die Menschen stellt das Gebiet in erster Linie einen Wohnbereich mit Naherholungszone im Umfeld<br />

dar. Die freien Flächen dienen dem Menschen überwiegend als landwirtschaftliche Produktionsflächen.<br />

Die Menschen erfahren durch die oben genannten Belastungen der weiteren Schutzgüter einerseits<br />

geringe Beeinträchtigungen (Anwohner), andererseits können sie vom Vorhaben profitieren (zukünftige<br />

Bewohner). Die Intensität der Vorbelastungen ist für die Menschen insgesamt gering.<br />

Auswirkungen:<br />

Für das „Schutzgut Mensch“ bedeutet die weitere Bebauung des Siedlungsrandes hauptsächlich eine<br />

Verminderung des Grünanteils im wohnungsnahen Bereich. Voraussichtlich ergeben sich durch<br />

den Bau und Betrieb der neuen Wohnflächen Belastungen durch Lärm und erhöhten Verkehr, in geringem<br />

Maße ein verminderter Luftaustausch.<br />

Ergebnis:<br />

Eine direkte Betroffenheit von Menschen durch Beanspruchung von Wohnraum oder Versorgungsgrundlagen<br />

liegt beim Vorhaben nicht vor, da im Gegenteil neuer Wohnraum geschaffen wird. Entsprechende<br />

Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Beschreibung:<br />

Das Vorkommen schutzwürdiger Kulturgüter im Geltungsbereich ist nicht bekannt. Bodenfunde können<br />

aber nicht ausgeschlossen werden.<br />

Sachgüter von Bedeutung sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.<br />

Vorbelastungen für das Schutzgut sind somit nicht zu erkennen.<br />

Auswirkungen:<br />

Hinsichtlich der Fläche als Sachgut wird zwar der bisherige Wert als Nutzfläche Acker entfallen,<br />

durch die Erschließung und Nutzung als Wohngebiet bzw. Erträge aus dem Verkauf wird dieser Ausfall<br />

jedoch kompensiert.<br />

Ergebnis:<br />

Für das Schutzgut sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Erheblichkeit der Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist im vorliegenden Fall als sehr gering einzustufen.<br />

WALTER + PARTNER GbR BERATENDE INGENIEURE VBI Seite 21 von 29

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