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Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>, Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong> – Bebauungsplan „Auenland II“<br />

Begründung<br />

XVI.<br />

Planverwirklichung / Bodenordnung<br />

Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>. Die Stadt veranlasst die für<br />

die Neubebauung erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen.<br />

Es soll kein amtliches Umlegungsverfahren durchgeführt werden.<br />

Die Bauplätze werden mit Baugebot veräußert, so dass eine zügige Realisierung entsprechend dem<br />

jeweiligen Bedarf gewährleistet ist.<br />

Die Erschließung soll 2014 erfolgen.<br />

Anlage:<br />

Anlage:<br />

spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Bestandsplan Umweltprüfung<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Mergentheim</strong>,<br />

Udo Glatthaar<br />

Oberbürgermeister<br />

T:\02\22470 Erschliessung Auenland II\Berichte\1. Auslegung\Anl. 3 Begründung-Textl-Festsetzungen-2013-07-29.doc<br />

WALTER + PARTNER GbR BERATENDE INGENIEURE VBI Seite 29 von 29

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