VBB-Informationen Impressum 2 Vorwort 5 VBB-Fahrgastinformation ...
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<strong>VBB</strong>-Tarif<br />
Fahrradmitnahme<br />
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, in den<br />
Zügen des Bahn-Regionalverkehrs sowie in<br />
Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen<br />
mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt<br />
(ggf. entscheidet darüber das Personal). Wenn<br />
wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer<br />
und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf<br />
Mitnahme des Rades besteht nicht.<br />
Wer nur gelegentlich das Fahrrad mitnehmen<br />
möchte, wählt zur Ergänzung seines Fahrausweises<br />
den entsprechenden Einzelfahrausweis für das<br />
Rad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt<br />
in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und<br />
Fahrtunterbrechungen.<br />
Wer einen ganzen Tag mit dem Rad unterwegs<br />
ist, kann eine Tageskarte für das Fahrrad<br />
erwerben. Diese gilt am Entwertungstag (gemäß<br />
Stempeldatum oder Aufdruck) für beliebig viele<br />
Fahrten bis 03.00 Uhr des Folgetages.<br />
Die Monatskarte Fahrrad gibt es beginnend<br />
von jedem beliebigen Tag an oder für einen festen<br />
Kalendermonat. Die Monatskarte Fahrrad ist<br />
übertragbar und mit jedem beliebigen <strong>VBB</strong>-Fahrausweis<br />
kombinierbar.<br />
Unentgeltlich kann das Fahrrad in Berlin,<br />
Frankfurt (Oder) und Potsdam mitgenommen<br />
werden, wenn Sie im Besitz einer persönlichen<br />
Zeitkarte für Auszubildende und Schüler für die<br />
Teilbereiche AB oder BC oder für den Teilbereich<br />
ABC sind.<br />
Anschlussfahrausweis<br />
Wenn Sie im Besitz eines Fahrausweises für die<br />
Tarifbereiche AB oder BC (in Berlin oder den kreisfreien<br />
Städten) sind, können Sie zu dem vorhandenen<br />
Fahrausweis einen Anschlussfahrausweis für<br />
den fehlenden Teilbereich (A oder C) erwerben.<br />
Anschlussfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt<br />
in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und<br />
unter Berücksichtigung des jeweils nächstfahrenden<br />
Anschlusses.<br />
Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.<br />
Der Anschlussfahrausweis gilt 120 Minuten (in den<br />
kreisfreien Städten 60 Minuten) ab Entwertung,<br />
jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptfahrausweis<br />
und keinesfalls länger als dieser.<br />
Wollen Sie mit der <strong>VBB</strong>-Umweltkarte in Begleitung<br />
mehrerer Personen in den nicht einbezogenen Teilbereichen<br />
fahren, so müssen Sie für jede Person<br />
einen Anschlussfahrausweis erwerben und diesen<br />
ggf. entwerten.<br />
Übergangsfahrschein 1. Klasse<br />
Wer in die 1. Wagenklasse wechseln möchte, löst<br />
einen Übergangsfahrschein.<br />
Diese Regelung gilt für die Züge der Verkehrsunternehmen<br />
ODEG und DB Regio.<br />
Es gibt Übergangsfahrscheine für Einzelfahrten<br />
(3,50 Euro), Tageskarten (6,00 Euro), 7-Tage-Karten<br />
(13,00 Euro), Monatskarten (42,00 Euro) und<br />
als Jahreskarten (für 249,00 Euro).<br />
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