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VBB-Informationen Impressum 2 Vorwort 5 VBB-Fahrgastinformation ...

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<strong>VBB</strong>-Tarif<br />

Fahrradmitnahme<br />

Fahrräder können in S- und U-Bahnen, in den<br />

Zügen des Bahn-Regionalverkehrs sowie in<br />

Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen<br />

mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt<br />

(ggf. entscheidet darüber das Personal). Wenn<br />

wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer<br />

und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf<br />

Mitnahme des Rades besteht nicht.<br />

Wer nur gelegentlich das Fahrrad mitnehmen<br />

möchte, wählt zur Ergänzung seines Fahrausweises<br />

den entsprechenden Einzelfahrausweis für das<br />

Rad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt<br />

in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und<br />

Fahrtunterbrechungen.<br />

Wer einen ganzen Tag mit dem Rad unterwegs<br />

ist, kann eine Tageskarte für das Fahrrad<br />

erwerben. Diese gilt am Entwertungstag (gemäß<br />

Stempeldatum oder Aufdruck) für beliebig viele<br />

Fahrten bis 03.00 Uhr des Folgetages.<br />

Die Monatskarte Fahrrad gibt es beginnend<br />

von jedem beliebigen Tag an oder für einen festen<br />

Kalendermonat. Die Monatskarte Fahrrad ist<br />

übertragbar und mit jedem beliebigen <strong>VBB</strong>-Fahrausweis<br />

kombinierbar.<br />

Unentgeltlich kann das Fahrrad in Berlin,<br />

Frankfurt (Oder) und Potsdam mitgenommen<br />

werden, wenn Sie im Besitz einer persönlichen<br />

Zeitkarte für Auszubildende und Schüler für die<br />

Teilbereiche AB oder BC oder für den Teilbereich<br />

ABC sind.<br />

Anschlussfahrausweis<br />

Wenn Sie im Besitz eines Fahrausweises für die<br />

Tarifbereiche AB oder BC (in Berlin oder den kreisfreien<br />

Städten) sind, können Sie zu dem vorhandenen<br />

Fahrausweis einen Anschlussfahrausweis für<br />

den fehlenden Teilbereich (A oder C) erwerben.<br />

Anschlussfahrausweise berechtigen zu einer Fahrt<br />

in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und<br />

unter Berücksichtigung des jeweils nächstfahrenden<br />

Anschlusses.<br />

Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen.<br />

Der Anschlussfahrausweis gilt 120 Minuten (in den<br />

kreisfreien Städten 60 Minuten) ab Entwertung,<br />

jedoch nur in Verbindung mit einem Hauptfahrausweis<br />

und keinesfalls länger als dieser.<br />

Wollen Sie mit der <strong>VBB</strong>-Umweltkarte in Begleitung<br />

mehrerer Personen in den nicht einbezogenen Teilbereichen<br />

fahren, so müssen Sie für jede Person<br />

einen Anschlussfahrausweis erwerben und diesen<br />

ggf. entwerten.<br />

Übergangsfahrschein 1. Klasse<br />

Wer in die 1. Wagenklasse wechseln möchte, löst<br />

einen Übergangsfahrschein.<br />

Diese Regelung gilt für die Züge der Verkehrsunternehmen<br />

ODEG und DB Regio.<br />

Es gibt Übergangsfahrscheine für Einzelfahrten<br />

(3,50 Euro), Tageskarten (6,00 Euro), 7-Tage-Karten<br />

(13,00 Euro), Monatskarten (42,00 Euro) und<br />

als Jahreskarten (für 249,00 Euro).<br />

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