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Antrag - DIE LINKE. Landesverband Hamburg

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Drucksache 20/9338<br />

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> – 20. Wahlperiode<br />

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 847 – Drucksache 17/14600<br />

Gefreiten befördert und erhielt ein durchschnittliches<br />

Dienstzeugnis.<br />

Als Ausdruck mangelnder Sensibilität wertet es der Ausschuss<br />

angesichts des Umstands, dass diese Ausbildung in<br />

einer Reihe neonazistischer Publikationen empfohlen<br />

wird, dass in den 1990er und 2000er Jahren Neonazis,<br />

darunter auch Mundlos und Eminger, bei der Bundeswehr<br />

an der Waffe ausgebildet wurden.<br />

C. Das Scheitern der Suche nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe<br />

Der Ausschuss hat intensiv die Ereignisse seit November<br />

1997 beleuchtet: sie führten zum Auffinden von vorbereiteten<br />

Rohrbomben und Sprengstoff in einer von Zschäpe<br />

angemieteten Garage durch die Polizei und gipfelten<br />

schließlich in der Flucht von Böhnhardt, Mundlos und<br />

Zschäpe. Insbesondere ging der Ausschuss der Frage<br />

nach, welche Fehler und Versäumnisse auf Seiten der<br />

Sicherheitsbehörden dazu führten, dass die Fahndung<br />

nach dem untergetauchten Trio erfolglos blieb und im<br />

Jahr 2003 eingestellt wurde. Aufbauen konnte der Ausschuss<br />

dabei insbesondere auf dem Bericht der vom Thüringer<br />

Innenminister berufenen „Schäfer-Kommission“<br />

vom Mai 2012. Einbezogen wurden auch die vorläufigen<br />

Abschlussberichte der Parlamentarischen Kontrollkommission<br />

des Sächsischen Landtags und des Sächsischen<br />

Staatsministeriums des Innern vom Juni 2012. Zudem hat<br />

der Ausschuss Zeugen aus den beteiligten Behörden vernommen<br />

und umfangreiche Aktenbestände ausgewertet.<br />

Wie konnte es geschehen, dass eine rechtsextremistische<br />

Terrorgruppe über ein Jahrzehnt mitten in Deutschland<br />

lebte und sich finanzieren konnte, ohne von den Behörden<br />

gestellt und von der Szene verraten zu werden? – Das ist<br />

eine der beiden zentralen Fragen, die der Ausschuss zu<br />

klären bemüht war. Wichtige Antworten auf diese Frage<br />

konnten gefunden werden.<br />

Fehler bei den Durchsuchungen am 26. Januar 1998<br />

Seit 1996 führten die Staatsanwaltschaft Gera und das<br />

LKA Thüringen ein Ermittlungsverfahren gegen<br />

Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und weitere Personen (Ralf<br />

Wohlleben, André Kapke und Henning H.) wegen mehrerer<br />

im Stadtgebiet Jena platzierter Bomben und Bombenattrappen.<br />

Das LfV Thüringen erlangte Anfang Dezember<br />

1997 durch eine Observation einen Hinweis auf die die<br />

„Garage Nr. 5“ des Garagenvereins „An der Kläranlage“<br />

in Jena, in der als Beweisstücke bedeutsame Gegenstände<br />

vermutet wurden. Der im Januar 1998 und damit nach<br />

Auffassung des Ausschusses zu spät weitergegebene<br />

Hinweis führte zu der Entscheidung, von den Beschuldigten<br />

genutzte Wohnungen und Garagen am 26. Januar<br />

1998 zu durchsuchen. Der Termin war nicht mit Bedacht<br />

gewählt. Der für das Verfahren leitend zuständige Beamte<br />

des LKA Thüringen war an diesem Tag auf einer auswärtigen<br />

Fortbildung. Für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft<br />

standen die Informationen des LfV Thüringen<br />

zunächst nur eingestuft und damit nicht voll verwertbar<br />

zur Verfügung.<br />

Statt eines Durchsuchungsbeschlusses für jedes zu durchsuchende<br />

Objekt wurde ein gemeinsamer Beschluss für<br />

alle Durchsuchungen erlassen – Böhnhardt, Mundlos und<br />

Zschäpe mussten also nach dessen Eröffnung wissen,<br />

welche Objekte die Polizei durchsuchte und was sie folglich<br />

finden würde. Eine Durchsuchung der Pkw der Beschuldigten<br />

lehnte die Staatsanwaltschaft unverständlicherweise<br />

ab, da kein ausreichender Bezug zum Tatverdacht<br />

gesehen wurde, obwohl die zuvor platzierten Bomben<br />

und Bombenattrappen mutmaßlich mit einem PKW<br />

transportiert worden sein mussten. Dies hätte nach Auffassung<br />

des Ausschusses anders entschieden werden müssen.<br />

Dann hätte zudem Böhnhardt sein Auto nicht zur<br />

Flucht zur Verfügung gehabt.<br />

Die Vorbereitung der Durchsuchungen durch das zuständige<br />

LKA Thüringen war unzureichend: Vor Beginn der<br />

Durchsuchungen wurden die Eigentümer der zu durchsuchenden<br />

Objekte nicht ermittelt. Dies führte zur ersten<br />

Verzögerung, als bekannt wurde, dass die Garage, in der<br />

später Sprengstoff gefunden wurde, von einem Polizeibeamten<br />

an Zschäpe vermietet worden war. Zur zweiten<br />

Verzögerung kam es, als die mit der Durchsuchung beauftragten<br />

Beamten bei der Ankunft feststellten, dass die<br />

Garage mit einem stabilen Vorhängeschloss gesichert<br />

war, das die Polizei erst von der Feuerwehr öffnen lassen<br />

musste. Während sich hier die Durchsuchung verspätete,<br />

wurde sie bei den anderen Objekten planmäßig begonnen.<br />

So gewannen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe den entscheidenden<br />

Vorsprung: Sie wussten lange vor den durchsuchenden<br />

Beamten um den bevorstehenden Fund. Wären<br />

die Garagen dagegen gleichzeitig durchsucht worden,<br />

hätte Böhnhardt, der bei der Durchsuchung einer weiteren<br />

Garage in der Nähe seiner Wohnung anwesend war, wegen<br />

des Sprengstofffunds in der anderen Garage festgenommen<br />

werden können. So konnte er Mundlos und<br />

Zschäpe warnen und sich schließlich mit ihnen gemeinsam<br />

absetzen. Die Polizeibeamten dagegen, die<br />

Böhnhardt hätten festnehmen können, erfuhren vom Auffinden<br />

dieser Beweisstücke zu spät, so dass sie Böhnhardt<br />

nicht am Wegfahren hinderten.<br />

Ebenso unzureichend war die Begleitung der Durchsuchung<br />

durch die zuständige Staatsanwaltschaft Gera.<br />

Nach Auffassung des Ausschusses wäre die Anwesenheit<br />

eines Staatsanwalts bei der Durchsuchung geboten gewesen.<br />

Das war jedoch nicht der Fall. Der an sich zuständige<br />

Staatsanwalt lag im Krankenhaus, erst im Laufe des Vormittages<br />

gelang den durchsuchenden Polizisten eine Kontaktaufnahme<br />

zu dessen Stellvertreter. Dieser ordnete<br />

nach Auffinden des Sprengstoffs schließlich die Festnahme<br />

von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an. Obgleich<br />

der Krankenhausaufenthalt des die Ermittlungen führen-<br />

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