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AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/13

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Auszug aus dem <strong>PROTOKOLL</strong> Nr. <strong>14</strong> über die Gemeinderatssitzung vom 5. Nov. 20<strong>13</strong><br />

- genehmigt am 26. November 20<strong>13</strong><br />

<strong>13</strong> / 16<br />

tungsplan „DLZ Sonne“ bereits im Vorfeld ihre Zustimmung erteilt, wobei nochmals darauf hinzuweisen ist, dass im<br />

jetzigen Verfahrensstadium eine solche Zustimmung noch gar nicht erforderlich ist. Diese Zustimmung wird, wie bereits<br />

aufgezeigt, letztlich erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Bedeutung sein.<br />

20. Abschliessend führen die Einsprachewerber aus, dass sie sich schlicht nicht vorstellen können, dass der Gemeinderat<br />

den Gestaltungsplan „DLZ Sonne“ genehmigt hätte, wenn er über all diese Mängel und Hintergründe angemessen<br />

informiert worden wäre. Diesem Einwand ist entgegenzuhalten, dass der Gemeinderat laufend – unter anderem<br />

auch über das Projektteam, welchem neben dem Vorsteher und der Vizevorsteherin auch ein weiterer Gemeinderat<br />

angehörten – über die Entwicklungen der Planung bis zum Erlass des Gestaltungsplans „DLZ Sonne“ in Kenntnis<br />

gesetzt worden ist und der Gemeinderat somit bei Erlass des Gestaltungsplans „DLZ Sonne“ vollumfänglich über<br />

sämtliche Hintergründe informiert war. In Abwägung der Vor- und Nachteile, insbesondere unter Berücksichtigung,<br />

dass mit dem Gestaltungsplan „DLZ Sonne“ die Nahversorgung der lokale Bevölkerung längerfristig sicher gestellt<br />

werden kann, hat sich der Gemeinderat letztlich für den Erlass des Gestaltungsplans „DLZ Sonne“ ausgesprochen.<br />

Aus all diesen Gründen war der Einsprache der Einsprachewerber keine Folge zu geben.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen Entscheidungen des Gemeinderats betreffend den Erlass und die Abänderung von Zonen-, Überbauungs- und<br />

Gestaltungsplänen sowie Bausperren kann innert <strong>14</strong> Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Regierung erhoben werden.<br />

306-<strong>14</strong>-<strong>13</strong><br />

Genehmigung des Protokolls Nr. <strong>13</strong>/<strong>13</strong><br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

Der GR genehmigt das Protokoll Nr. <strong>13</strong>/<strong>13</strong> vom 22.10.20<strong>13</strong> mit Änderungen.<br />

307-<strong>14</strong>-<strong>13</strong><br />

Genehmigung des Protokoll-Abonnements Nr. <strong>13</strong>/<strong>13</strong><br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

Der GR genehmigt die Veröffentlichung des Protokolls Nr. <strong>13</strong>/<strong>13</strong> vom 22.10.20<strong>13</strong> mit Ausnahme<br />

der in Kursivschrift gehaltenen Passagen.<br />

309-<strong>14</strong>-<strong>13</strong> (016)<br />

FL Regierung - Erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung - Stellungnahme<br />

Die Bewerberin hat bei der Regierung den Antrag auf Aufnahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht<br />

im erleichterten Verfahren gestellt. Gemäss § 5 des Gesetzes vom 4. Januar 1934<br />

über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (BüG), LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. 2008<br />

Nr. 306 erhält die Bewerberin das Bürgerrecht jener Gemeinde, in welcher ihr Ehepartner Bürger<br />

ist. Da in casu Triesen die zuständige Gemeinde ist, ersucht die Regierung um eine Stellungnahme<br />

des Gemeinderats zum Antrag auf erleichterte Einbürgerung infolge Eheschliessung. Die vom<br />

Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen sind ordnungsgemäss eingereicht und geprüft worden.<br />

Beschluss: (einstimmig)<br />

Der GR erhebt keinen Einwand gegen die erleichterte Einbürgerung gemäss § 5 des Gesetzes<br />

über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts (BüG, LGBl. 1960 Nr. 23, idF. LGBl. 2008<br />

Nr. 306) von<br />

Frau MONNERY CAIAFFA Connie Mercedes, Im Riet 62, 9495 Triesen<br />

I:\Neu\GR-Abonnement\Protokoll\20<strong>13</strong>\<strong>13</strong>sgra<strong>14</strong>.docx Gedruckt am: 27.11.20<strong>13</strong>

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