AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL NR. 14/13
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Auszug aus dem <strong>PROTOKOLL</strong> Nr. <strong>14</strong> über die Gemeinderatssitzung vom 5. Nov. 20<strong>13</strong><br />
- genehmigt am 26. November 20<strong>13</strong><br />
2 / 16<br />
Nachdem die Gemeinde den Einsprachewerbern umfangreiche Akteneinsicht ermöglichte, räumte<br />
man ihnen die Möglichkeit ein, ihre Einsprache binnen <strong>14</strong> Tagen zu ergänzen, welche mit einer<br />
Ergänzung der Einsprache am 08.10.20<strong>13</strong> wahrgenommen wurde.<br />
Am <strong>14</strong>.10.20<strong>13</strong> hat die Grundeigentümerin (CMHE Familienstiftung / Fam. Heidegger) ihrerseits<br />
eine Gegenäusserung zu der am 17.09.20<strong>13</strong> bzw. 08.10.20<strong>13</strong> eingegangenen Einsprache verfasst.<br />
Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt hat die beiliegende Entscheidung erarbeitet.<br />
***<br />
Beschluss: (mehrheitlich: 9 Ja: 4 FBP, 5 VU / 2 Nein: 1 FBP, 1 FL)<br />
Der GR gibt der Einsprache der Einsprachewerber Nigsch-Spörry/Spörry/Türkyilmaz, Triesen vom<br />
17.09.20<strong>13</strong> bzw. vom 08.10.20<strong>13</strong> gegen den vom Gemeinderat Triesen mit GRB 209-10-<strong>13</strong> vom<br />
20.08.20<strong>13</strong> aufgestellten Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ keine Folge und bestätigt<br />
den GR-Beschluss (GRB 209-10-<strong>13</strong> vom 20.08.20<strong>13</strong>). Der GR genehmigt die Entscheidungsausfertigung<br />
wie folgt:<br />
ENTSCHEIDUNG<br />
Anlässlich der Sitzung vom 05.11.20<strong>13</strong> hat der Gemeinderat der Gemeinde Triesen über die von den Einsprachewerbern<br />
Barbara Nigsch-Spörry, Dorfstrasse 22, 9495 Triesen, Ursula Spörry, Dorfstrasse 20, 9495 Triesen und Ibrahim<br />
Türkyilmaz, Dorfstrasse 7a, 9495 Triesen gegen den Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ erhobene Einsprache<br />
wie folgt entschieden:<br />
Der Einsprache der Einsprachewerber vom 17.09.20<strong>13</strong> bzw. vom 08.10.20<strong>13</strong> gegen den vom Gemeinderat der Gemeinde<br />
Triesen mit Beschluss vom 20.08.20<strong>13</strong> (GRB 209-10-<strong>13</strong>) für die Triesner Grundstücke Parz.Nr. 2516, 2443 (Teilbereich<br />
Landstrasse), 2515 (Teilbereich Dorfstrasse) und 1929 (Teilbereich Kappeliweg) aufgestellten Gestaltungsplan<br />
„Dienstleistungszentrum Sonne“ wird keine Folge gegeben und der Beschluss des Gemeinderats vom 20.08.20<strong>13</strong> (GRB<br />
209-10-<strong>13</strong>) wird bestätigt.<br />
I. Tatbestand<br />
1. Mit Beschluss vom 20.08.20<strong>13</strong> (GRB 209-10-<strong>13</strong>) erliess bzw. genehmigte der Gemeinderat der Gemeinde Triesen<br />
den für die Triesner Grundstücke Parz.Nr. 2516, 2443 (Teilbereich Landstrasse), 2515 (Teilbereich Dorfstrasse) und<br />
1929 (Teilbereich Kappeliweg) aufgestellten Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ samt den dazu erlassenen<br />
Sonderbauvorschriften.<br />
Die Kundmachung des Gestaltungsplans „Dienstleistungszentrum Sonne“ erfolgte in den Ausgaben der beiden Landeszeitungen<br />
(Liechtensteiner Volksblatt und Liechtensteiner Vaterland) vom 04.09.20<strong>13</strong>. Die öffentliche Auflage<br />
dauerte vom 04.-18.09.20<strong>13</strong>. In der Kundmachung wurde darauf hingewiesen, dass während der Auflagefrist Einsprachen<br />
gegen den Gestaltungsplan schriftlich und begründet bei der Gemeindevorstehung Triesen eingereicht<br />
werden können.<br />
2. Gegen den vom Gemeinderat der Gemeinde Triesen erlassenen bzw. genehmigten Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum<br />
Sonne“ inklusive Sonderbauvorschriften erhoben die Einsprachewerber am 17.09.20<strong>13</strong> Einsprache an<br />
den Gemeinderat der Gemeinde Triesen.<br />
3. Mit Schreiben vom 26.09.20<strong>13</strong> hat die Gemeinde Triesen den Einsprachewerbern die Protokolle der Gestaltungskommission<br />
und der Raumplanungskommission zukommen lassen und den Einsprachewerbern unter Hinweis auf<br />
die Möglichkeit der weiteren Akteneinsichtnahme die Möglichkeit eingeräumt, ihre Einsprache binnen <strong>14</strong> Tagen zu<br />
ergänzen. Mit Schreiben vom 08.10.20<strong>13</strong> ergänzten die Einsprachewerber ihre Einsprache vom 17.09.20<strong>13</strong>.<br />
4. Mit Schriftsatz vom <strong>14</strong>.10.20<strong>13</strong>, welche den Einsprachewerbern mit Schreiben der Gemeinde Triesen vom<br />
24.10.20<strong>13</strong> zur Kenntnis gebracht wurde, nahm die CMHE Familienstiftung, Triesen, als Eigentümerin des Grundstücks<br />
Tr.Parz.Nr. 2516 (nachfolgend: Einsprachegegnerin) Stellung zu den Ausführungen der Einsprachewerbern.<br />
5. Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 05.11.20<strong>13</strong> entschied der Gemeinderat wie aus dem Spruch ersichtlich.<br />
II.<br />
Entscheidungsgründe<br />
1. Der Gestaltungsplan „Dienstleistungszentrum Sonne“ (nachfolgend: DLZ Sonne) umfasst zur Hauptsache das im<br />
Eigentum der Einsprachegegnerin stehende Grundstück Triesner Parz.Nr. 2516, auf welchem derzeit der Gasthof<br />
„Sonne“ und der „Sunnamarkt“ angesiedelt sind. Das Grundstück Triesner Parz.Nr. 2516 umfasst eine Fläche von<br />
5,907 m² und liegt gemäss Zonenplan der Gemeinde Triesen in der Kernzone. Der Gestaltungsplan „DLZ Sonne“<br />
tangiert darüber hinaus aber auch Teilbereiche der im Eigentum des Landes stehenden Landstrasse (Triesner<br />
Parz.Nr. 2443), der im Eigentum der Gemeinde Triesen stehenden Dorfstrasse (Triesner Parz.Nr. 2515) und des im<br />
Eigentum der Gemeinde Triesen stehenden Kappeliwegs (Triesner Parz.Nr. 1929). Soweit einzelne Details aus dem<br />
Gestaltungsplan „DLZ Sonne“ und den dazu erlassenen Sonderbauvorschriften im Rahmen der gegenständlich zu<br />
behandelnden Einsprache von Bedeutung sind, wird darauf nachfolgend eingegangen.<br />
I:\Neu\GR-Abonnement\Protokoll\20<strong>13</strong>\<strong>13</strong>sgra<strong>14</strong>.docx Gedruckt am: 27.11.20<strong>13</strong>