Flurförderzeuge Unfallverhütungsvorschrift - Berufsgenossenschaft ...
Flurförderzeuge Unfallverhütungsvorschrift - Berufsgenossenschaft ...
Flurförderzeuge Unfallverhütungsvorschrift - Berufsgenossenschaft ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
IV. Betrieb<br />
ben und vorgegeben sowie örtlich und zeitlich begrenzt wird. Der Aufsichtführende hat<br />
sich regelmäßig von der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages zu vergewissern.<br />
Die körperliche Eignung sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach<br />
dem <strong>Berufsgenossenschaft</strong>lichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (BGG 904) festgestellt werden.<br />
Als Ausbilder für Fahrer von <strong>Flurförderzeuge</strong>n kann tätig werden, wer die Qualifikation<br />
gemäß Abschnitt 5 des BG-Grundsatzes „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong>n mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) erfüllt.<br />
(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong>n nur Personen<br />
beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.<br />
Durchführungsanweisungen zu § 7 Abs. 2:<br />
Mitgänger-<strong>Flurförderzeuge</strong> mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit<br />
mehr als 6 km/h beträgt, gelten als <strong>Flurförderzeuge</strong> mit Fahrerstand. Insofern<br />
gilt dann § 7 Abs. 1.<br />
(3) Versicherte dürfen <strong>Flurförderzeuge</strong> nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit<br />
beauftragt sind.<br />
Durchführungsanweisungen zu § 7 Abs. 3:<br />
Der Fahrer ist für die sichere Steuerung des <strong>Flurförderzeuge</strong>s verantwortlich.<br />
§ 8 Standsicherheit<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong> müssen so betrieben werden, dass die Standsicherheit erhalten bleibt.<br />
Durchführungsanweisungen zu § 8:<br />
<strong>Flurförderzeuge</strong> können kippen z. B. durch:<br />
19