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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Husumer ...

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<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

<strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

<strong>Patientenverfügung</strong>


Niederschrift von:<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Anschrift:<br />

. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

(Seiten Nr. 1 <strong>und</strong> 2)<br />

. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

(Seiten Nr. 3 <strong>und</strong> 4)<br />

. <strong>Patientenverfügung</strong><br />

(Seiten Nr. 5 bis 7)<br />

Original je hinterlegt bei:<br />

1.<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

2.<br />

vollständige Anschrift<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

vollständige Anschrift<br />

3.<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

vollständige Anschrift


Seite 1 von 7<br />

. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Hiermit bevollmächtige ich,_________________________________________<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am in , wohnhaft<br />

Datum<br />

Geburtsort<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer , Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

folgende Personen<br />

1. a. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am wohnhaft in ,<br />

Datum<br />

Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnr.<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

oder 1. b. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am wohnhaft in ,<br />

Datum<br />

Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnr.<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

mich in meinen Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-, Steuern <strong>und</strong> sonstigen<br />

Rechtsangelegenheiten zu vertreten. Im Rahmen dieser Vollmacht soll insbesondere<br />

mein Vermögen verwaltet werden. Verfügungen über Konten <strong>und</strong> Depots sind in<br />

dem gleichen Umfang zulässig, wie dieses bei dem jeweils betreffenden<br />

Kreditinstitut im Rahmen der dort allgemein geltenden Bankvollmacht geregelt ist.<br />

Mit erfasst sind Verfügungen über Sachgegenstände – auch Immobilien – <strong>und</strong><br />

Verpflichtungen diesbezüglich. Zu beachten ist dabei, dass diese Vollmacht nicht<br />

notariell beurk<strong>und</strong>et werden muss, auch nicht bezüglich der Immobilien, da sie<br />

widerruflich ist (siehe Kommentare zu §§ 128, 167 II. BGB).<br />

Mit erfasst sind die rechtliche Fähigkeit einen Heimunterbringungsvertrag abzuschließen<br />

(§ 1906 Abs. 1+4 BGB) <strong>und</strong> mein Mietverhältnis aufzulösen, ebenso,<br />

wie die Einwilligung bzw. Nichteinwilligung oder der Widerruf in ärztliche<br />

Eingriffe, Heilbehandlungen oder in die Untersuchung meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes<br />

(§ 1904 Abs. 1-4 BGB).<br />

Die Vollmacht soll nur dann gelten, wenn der Bevollmächtigte das Original der<br />

Vollmacht vorlegt. Untervollmacht soll nicht erteilt werden. Die Vollmacht <strong>und</strong> das ihr<br />

zugr<strong>und</strong>e liegende Auftragsverhältnis sollen auch nach meinem Tod in Kraft bleiben<br />

<strong>und</strong> zwar so lange, bis der/die Erben die Vollmacht widerrufen. Im Übrigen ist diese<br />

Vollmacht zu Lebzeiten stets widerruflich.


Seite 2 von 7<br />

Die Vollmacht schließt für die Bevollmächtigten deren Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB ein.<br />

Sollte der/die von mir benannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht mehr<br />

willens sein, den dieser Vollmacht zugr<strong>und</strong>e liegenden Auftrag auszuüben, so<br />

benenne ich als Ersatzperson:<br />

2. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am<br />

Datum<br />

wohnhaft in<br />

Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

Im Außenverhältnis gilt aber auch diese Vollmacht / Ersatzvollmacht sofort (ohne<br />

Einschränkung).<br />

___________________<br />

Ort, Datum<br />

________________________________________<br />

Unterschrift des Verfassers (Vollmachtgebers)<br />

Ich erkläre mich mit der Übernahme der Stellvertretung einverstanden:<br />

Bevollmächtigte/r zu 1.a.:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift vollständiger Name<br />

Bevollmächtigte/r zu 1.b.:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift vollständiger Name<br />

Ersatzbevollmächtigte/r zu 2.:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift vollständiger Name


Seite 3 von 7<br />

. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit<br />

Verfasser:<br />

Vor – <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am<br />

Datum<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong>:<br />

Sollte ich auf Gr<strong>und</strong> körperlicher oder geistiger Krankheit oder Behinderung meine<br />

Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, so<br />

bevollmächtige ich gemäß den §§ 1896 II 2 , 185, ff des BGB, hiermit als meinen<br />

gesetzlichen Vertreter:<br />

1. geboren am<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

Datum<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer, Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

Die / Der Bevollmächtigte kennt den Inhalt meiner <strong>Betreuungs</strong>verfügung vom<br />

___________________ <strong>und</strong> hat eingewilligt, für mich <strong>und</strong> an meiner Stelle <strong>und</strong> ohne<br />

Einschaltung des <strong>Betreuungs</strong>gerichtes für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit,<br />

Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen <strong>und</strong> auszuführen.<br />

Ich verpflichte die / den Bevollmächtigte/n sich an meiner vorsorglichen Verfügung<br />

auf den Seiten Nr. 5 bis 7 (Patiententestament) zu orientieren.<br />

Sollte die / der von mir genannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht willens<br />

sein, die Vollmacht zu übernehmen, so benenne ich:<br />

2. geboren am<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

Datum<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer, Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

Sollte es schwierig sein, meine geäußerten Wünsche, Werte <strong>und</strong> Verfügungen zu<br />

verstehen <strong>und</strong> wenn es deshalb zu Meinungsverschiedenheiten zwischen<br />

Medizinern, Pflegenden, Betreuern <strong>und</strong> Familienangehörigen kommt, dann soll die<br />

letzte Entscheidung bei den von mir in dieser <strong>Vorsorgevollmacht</strong> genannten<br />

Bevollmächtigten liegen.


Seite 4 von 7<br />

Bestätigung <strong>und</strong> Unterschrift<br />

Ich bestätige meine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung<br />

vom______________________ <strong>und</strong> die ausgesprochene Bevollmächtigung.<br />

Solange ich bei Bewusstsein bin <strong>und</strong> klar entscheiden kann, sollen die mich<br />

behandelnden Ärzte sich vergewissern, ob diese <strong>Betreuungs</strong>verfügung noch in<br />

vollem Umfang gilt.<br />

Sollte ich jedoch nicht mehr entscheidungsfähig oder zustimmungsfähig sein oder<br />

sollte eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit in ihre letzten Stadien treten<br />

oder ein unumkehrbarer Sterbeprozess beginnen, dann erwarte ich, dass ich meinen<br />

Wünschen, Werten <strong>und</strong> Verfügungen entsprechend menschlich <strong>und</strong> medizinisch<br />

behandelt werde. Insbesondere ist der Bevollmächtigte berechtigt, in Untersuchungen<br />

meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe<br />

einzuwilligen bzw. nicht einzuwilligen oder eine Einwilligung zu widerrufen<br />

(§1904 Abs. 5 S.2 n.F.BGB), obwohl dieses medizinisch angezeigt ist, auch wenn<br />

die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgr<strong>und</strong> der Maßnahme sterbe oder einen<br />

schweren <strong>und</strong> länger andauernden Schaden erleide (§1904 BGB). Weiter kann der<br />

Bevollmächtigte entscheiden, ob bei schweren Beeinträchtigungen meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes<br />

mit aussichtsloser Prognose lebenserhaltende oder lebensverlängernde<br />

Maßnahmen vorgenommen oder fortgesetzt werden.<br />

Die <strong>Betreuungs</strong>verfügung habe ich freiwillig, nach reiflicher, langer Überlegung,<br />

vielen Gesprächen <strong>und</strong> im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst.<br />

Ich habe die Absicht, diese Festlegungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen <strong>und</strong>, falls<br />

die nicht mehr meinen Wünschen <strong>und</strong> Werten entsprechen, auch zu ändern.<br />

Solange ich jedoch keine Änderungen vorgenommen habe, ist dies der letzte <strong>und</strong><br />

endgültige Ausdruck meines Willens.<br />

Ich werde<br />

Kopien<br />

Originale<br />

dieser <strong>Betreuungs</strong>verfügung der von mir Bevollmächtigten, meinen nächsten<br />

Angehörigen, meinem Hausarzt <strong>und</strong> sofern ich betreut lebe, der Leitung des Hauses<br />

übergeben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Verfassers<br />

Ich kenne den Inhalt der <strong>Betreuungs</strong>verfügung vom_____________________<br />

<strong>und</strong> bin bereit, die Bevollmächtigung anzunehmen.<br />

Person zu 1.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift mit vollständigem Namen<br />

Person zu 2.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift mit vollständigem Namen


Seite 5 von 7<br />

<br />

. Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung<br />

(<strong>Patientenverfügung</strong>)<br />

Wünsche <strong>und</strong> Forderungen an Bevollmächtigte <strong>und</strong> Ärzte, an Familie <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e<br />

für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit.<br />

Verfasser:<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

geboren am in , wohnhaft<br />

Datum<br />

Geburtsort<br />

Straße <strong>und</strong> Hausnummer , Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />

1.) Meine Werte, Wünsche <strong>und</strong> Hoffnungen:<br />

Alles Leben, auch mein Leben, hat einen Anfang <strong>und</strong> ein Ende. Wenn mein Leben<br />

sich dem Ende nähert <strong>und</strong> wenn ich nicht in der Lage sein sollte, medizinischen<br />

Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so soll der/die hier benannte<br />

Bevollmächtigte, die mich betreuenden Ärzte, Pflegenden <strong>und</strong> nächsten<br />

Angehörigen meine Wünsche, Werte, Hoffnungen <strong>und</strong> Verfügungen zur Gr<strong>und</strong>lage<br />

ihrer Entscheidungen machen. Sie sollen sich an diesen Werten <strong>und</strong> Verfügungen<br />

orientieren <strong>und</strong> nicht an dem, was medizinisch <strong>und</strong> technisch machbar ist. Sie sollen<br />

sich auch nicht daran orientieren, was andere Menschen oder was sie selbst für sich<br />

in vergleichbaren Situationen wünschen würden. Vor allem wünsche ich, dass<br />

natürliche Vorgänge von Sterbeprozessen <strong>und</strong> unheilbare zum Tode führende<br />

Krankheiten im Endstadium akzeptiert <strong>und</strong> höher bewertet werden als die<br />

technischen Möglichkeiten einer zeitlichen Verlängerung meines Lebens.<br />

2.) Verfügungen für medizinische Versorgung <strong>und</strong> Beistand<br />

Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit<br />

befinde, wenn ich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wer ich bin oder<br />

wenn ich an unerträglichen Schmerzen leide, dann verlange ich, dass alle<br />

medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die mich am Sterben hindern. Sollte eine<br />

dieser Situationen eintreten, so bitte ich um mitmenschlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />

Beistand <strong>und</strong> darum, dass nichts gegen den Lauf der Natur des Sterbeprozesses<br />

<strong>und</strong> das Verlöschen meines Lebens unternommen wird. Gleichzeitig bitte ich aber,<br />

alle Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie zu nutzen <strong>und</strong> dafür zu sorgen,<br />

dass ich ohne körperliche <strong>und</strong> seelische Schmerzen <strong>und</strong> Leiden bin. Wenn möglich,<br />

möchte ich in einer mir vertrauten Umgebung meine letzten Tage <strong>und</strong> St<strong>und</strong>en<br />

verbringen.


Seite 6 von 7<br />

Insbesondere treffe ich folgende Verfügung:<br />

Schmerztherapie:<br />

Ich wünsche eine wirksame Behandlung quälender <strong>und</strong> unangenehmer Zustände<br />

wie Atemnot, Schmerzen, Angst, Übelkeit <strong>und</strong> Erbrechen, selbst wenn ich durch die<br />

Behandlung müde <strong>und</strong> schläfrig werde, selbst wenn starke Betäubungsmittel<br />

erforderlich sind, durch die ich, vergleichbar einer Narkose, auch das Bewusstsein<br />

verliere, selbst wenn durch die Behandlung unbeabsichtigt die mir noch verbleibende<br />

Lebensspanne verkürzt wird.<br />

Künstliche Beatmung:<br />

Ich wünsche keine künstliche Beatmung <strong>und</strong> keine Wiederbelebung, auch wenn<br />

mein Herz zum Stillstand kommen sollte <strong>und</strong> auch keine künstliche Ernährung, wenn<br />

dieses nach ärztlichem Ermessen nur eine unnötige Verlängerung des<br />

Sterbeprozesses bedeutet.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Verfassers<br />

Vollmachten:<br />

1. Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankenhauseinweisung ist<br />

sofort:<br />

1a. Frau/Herr:<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

oder:<br />

1b. Frau/Herr:<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

ersatzweise:<br />

2. Frau/Herr:<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />

Tel.:<br />

Mobil:<br />

zu benachrichtigen <strong>und</strong> über meinen Zustand zu informieren. Die behandelnden<br />

Ärzte befreie ich ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht.<br />

Dieselben Personen bevollmächtige ich weiter an meiner Stelle mit den behandelnden<br />

Ärzten alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen <strong>und</strong> zu medizinischen<br />

Eingriffen zu erteilen, zu widerrufen oder zu verweigern, wenn ich<br />

selbst zur Willensbildung <strong>und</strong> Willensäußerung außerstande bin.


Seite 7 von 7<br />

Die Vertrauensperson soll meinen Willen entsprechend der vorstehenden<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> einbringen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Verfassers<br />

Person zu 1a.<br />

Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />

Ort, Datum<br />

vollständige Unterschrift<br />

Person zu 1b.<br />

Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />

Ort, Datum<br />

vollständige Unterschrift<br />

Person zu 2.<br />

Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />

Ort, Datum<br />

vollständige Unterschrift<br />

Ich bestätige, dass Frau/Herr______________________, Verfasser der<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> vom_____________________, der <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

vom_____________________<strong>und</strong> des Patiententestaments vom _______________<br />

eigenhändig unterschrieben hat <strong>und</strong> dass ich an ihrer/seiner Fähigkeit zu einer freien<br />

<strong>und</strong> selbstbestimmten Entscheidung keinen Zweifel habe.<br />

Ort, Datum<br />

Name des Hausarztes:<br />

Anschrift:<br />

Unterschrift des Hausarztes<br />

_<br />

_<br />

_


Zusatz zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong>:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich bedarf, anders als in vielen Vorsorgeformularen<br />

geschrieben, die widerrufliche Vollmacht selbst dann keiner<br />

notariellen Beurk<strong>und</strong>ung, wenn der Stellvertreter auch Immobiliengeschäfte<br />

(Verkauf, Beleihung, Gr<strong>und</strong>schuldbestellung)<br />

tätigen soll / muss (§ 167 II BGB); die Vollmacht muss nur<br />

dann notariell sein, wenn sie unwiderruflich ist (aber wer erteilt<br />

schon eine unwiderrufliche Vollmacht ?).<br />

In vielen Gerichten (Gr<strong>und</strong>buchämtern) ist es allerdings<br />

üblich, dass Sie beim Verkauf von Immobilien durch einen<br />

Stellvertreter / Bevollmächtigten wenigstens notariell beglaubigte<br />

Vollmachten benötigen (§§ 29,30 GBO); zu einem<br />

Verkauf kann es unter Umständen dann kommen, wenn man<br />

nach einer Heimeinweisung nicht in der Lage ist, dieses Heim<br />

mit seiner eigenen Rente oder seinen eigenen Ersparnissen<br />

zu bezahlen.<br />

Denn bevor dann der Staat zahlt, muss man sein eigenes<br />

Vermögen – bis auf einen Schonbetrag – verbrauchen!<br />

Sollte dieser Fall also bei Ihnen vorliegen, machen Sie es wie<br />

folgt:<br />

Sie machen einen Termin mit einem Notar Ihrer Wahl zwecks:<br />

1.) Notarieller Beglaubigung (§ 129 BGB)<br />

(NICHT: notarieller Beurk<strong>und</strong>ung!!)<br />

2.) Bei dem Termin schreiben Sie Ihren Namen auf die<br />

„Seite 2 von 7“ (Unterschrift des Vollmachtgebers)<br />

erst dann, wenn Sie vor dem Notar sitzen (aber nur<br />

auf dieser Seite !)<br />

3.) Der Notar macht das Ganze dann mit Siegel fertig <strong>und</strong><br />

Sie erhalten es zurück; Kosten max. 20,00.<br />

4.) Wenn Sie jetzt noch zusätzlich auf „Seite 7 von 7“<br />

Ihren Arzt unterschreiben lassen – ist diese Urk<strong>und</strong>e<br />

für alle Fälle perfekt!<br />

Denn dann akzeptieren auch die Gr<strong>und</strong>buchämter / Banken<br />

den Verkauf / die Beleihung Ihrer Immobilie durch den<br />

Stellvertreter.


Anrufung des Gerichtes:<br />

Seit dem 01. September 2009 muss nur noch bei<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt <strong>und</strong> Betreuer<br />

bezüglich schwerwiegender Entscheidungen das <strong>Betreuungs</strong>gericht<br />

eingeschaltet werden <strong>und</strong> entscheiden.<br />

Sind sich Arzt <strong>und</strong> Bevollmächtigter / Betreuer einig, braucht<br />

kein <strong>Betreuungs</strong>gericht mehr angerufen werden!


Für den Fall, dass ich<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />

durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />

Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />

eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />

Geburtsdatum: ____________________<br />

persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />

Anschrift:<br />

bei meiner Vertrauensperson:<br />

__________________________________<br />

__________________________________<br />

Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />

Name: ____________________________________<br />

Telefon: ____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Für den Fall, dass ich<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />

durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />

Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />

eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />

Geburtsdatum: ____________________<br />

persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />

Anschrift:<br />

bei meiner Vertrauensperson:<br />

__________________________________<br />

__________________________________<br />

Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />

Name: ____________________________________<br />

Telefon: ____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Für den Fall, dass ich<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />

durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />

Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />

eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />

Geburtsdatum: ____________________<br />

persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />

Anschrift:<br />

bei meiner Vertrauensperson:<br />

__________________________________<br />

__________________________________<br />

Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />

Name: ____________________________________<br />

Telefon: ____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Für den Fall, dass ich<br />

aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />

durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />

Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />

eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />

Geburtsdatum: ____________________<br />

persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />

Anschrift:<br />

bei meiner Vertrauensperson:<br />

__________________________________<br />

__________________________________<br />

Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />

Name: ____________________________________<br />

Telefon: ____________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


Vorsorgeregister – ein großer Erfolg<br />

B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />

Zentrales Vorsorgeregister<br />

Postfach 080151<br />

10001 Berlin<br />

Tel.: 01805 – 35 50 50*<br />

*(0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)<br />

Fax: 030 – 38 38 66 77<br />

E-Mail: info@vorsorgeregister.de<br />

Internet: www.vorsorgeregister.de


Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen<br />

Die B<strong>und</strong>esnotarkammer führt gemäß §§ 78a bis 78c der B<strong>und</strong>esnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister.<br />

Es dient der schnellen <strong>und</strong> zuverlässigen Information der <strong>Betreuungs</strong>gerichte über vorhandene<br />

Vorsorgeurk<strong>und</strong>en (<strong>Vorsorgevollmacht</strong>en <strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügungen). Dadurch werden unnötige Betreuungen<br />

im Interesse der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger vermieden, deren Wünsche optimal berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> Justizressourcen geschont.<br />

Eintragungsverfahren<br />

Mit der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister<br />

ist keine eigenständige Vollmachtserteilung bzw. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

verb<strong>und</strong>en. Alle rechtlichen Fragen<br />

klären Sie bitte mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.<br />

Wenn Sie eine wirksame Vorsorgeurk<strong>und</strong>e errichtet<br />

haben, können Sie den Antrag auf Eintragung<br />

in das Zentrale Vorsorgeregister mit dem Datenformular<br />

für Privatpersonen (P) oder – gebührenermäßigt<br />

– unter www.vorsorgeregister.de stellen.<br />

Für jeden Vollmachtgeber / Verfügenden ist ein<br />

eigenes Datenformular auszufüllen. Füllen Sie bitte<br />

den Antrag deutlich <strong>und</strong> vollständig aus <strong>und</strong> senden<br />

Sie ihn unterschrieben per Post an das ZVR.<br />

Alle Pfl ichtangaben sind mit * gekennzeichnet. Schicken<br />

Sie bitte keinesfalls Ihre Vorsorgeurk<strong>und</strong>e –<br />

diese wird hier nicht hinterlegt.<br />

Kosten der Eintragung<br />

Für die Registrierung werden aufwandsbezogene<br />

Gebühren erhoben. Die Gebühr fällt nur einmal an<br />

<strong>und</strong> deckt die dauerhafte Registrierung <strong>und</strong> Beauskunftung<br />

der Gerichte ab. Sie beträgt für Internet-<br />

Meldungen 13,00 €. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren<br />

teilnehmen, kostet es 15,50 €.<br />

Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen<br />

für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich<br />

2,50 € an. Bei postalischen Anmeldungen erhöhen<br />

sich die Gebühren um 3,00 € <strong>und</strong> der Zuschlag für<br />

jeden weiteren Bevollmächtigten um 0,50 €.<br />

Daten der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e (Ziffern 1 bis 4)<br />

Ziffer 1: Die Angabe des Datums der <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung ist zwingend.<br />

Ziffer 2: Die Angaben zum Umfang Ihrer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

erleichtern dem <strong>Betreuungs</strong>gericht, den<br />

Inhalt der Vollmacht frühzeitig zu beurteilen.<br />

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine<br />

Rechnung mit einem Datenkontrollblatt, aus dem<br />

Sie die erfassten Daten ersehen <strong>und</strong> noch eventuelle<br />

Korrekturen vornehmen können. Nach Eingang<br />

der Eintragungsgebühr erfolgt die Eintragung Ihrer<br />

Vorsorgeurk<strong>und</strong>e, so dass die zuständigen Gerichte<br />

Einsicht erhalten. Zum Abschluss des Verfahrens<br />

wird Ihnen eine Eintragungsbestätigung<br />

<strong>und</strong> Ihre ZVR-Card übermittelt.<br />

<br />

Vermögensangelegenheiten betreffen die Befugnis,<br />

über Vermögensgegenstände zu verfügen,<br />

Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber<br />

Gerichten, Behörden <strong>und</strong> sonstigen öffentlichen<br />

Stellen in Vermögensangelegenheiten<br />

zu handeln. Für Verfügungen über Gr<strong>und</strong>besitz ist<br />

zwingend eine notarielle Urk<strong>und</strong>e erforderlich. Auch<br />

die Aufnahme von Verbraucherdarlehen erfordert<br />

eine notarielle Vollmacht.<br />

Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />

Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />

*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)


Angelegenheiten der Ges<strong>und</strong>heitssorge umfassen<br />

bspw. die Einsicht in Krankenunterlagen<br />

<strong>und</strong> das Besuchsrecht. Die Befugnis des Bevollmächtigten<br />

zur Einwilligung in eine Untersuchung<br />

des Ges<strong>und</strong>heitszustandes, eine<br />

Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff<br />

bedarf nach § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB bei bestimmten<br />

Gefahrenlagen der ausdrücklichen<br />

Erwähnung in der Vollmacht. Das gilt nach<br />

§ 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB auch, wenn diese<br />

Einwilligung nicht erteilt werden soll (Behandlungsabbruch).<br />

Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung<br />

können auch freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende<br />

Maßnahmen umfassen (z. B.<br />

freiheitsentziehende Unterbringung oder Freiheitsentziehung<br />

in einer Anstalt, einem Heim<br />

oder einer sonstigen Einrichtung durch mechanische<br />

Vorrichtungen, Medikamente oder<br />

auf andere Weise). Diese bedürfen nach § 1906<br />

BGB Abs. 1 <strong>und</strong> 4 BGB aber ebenfalls einer<br />

ausdrücklichen Erwähnung dieses Aufgabenbereiches<br />

in der Vollmacht.<br />

Daten Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers<br />

(Ziffern 14 bis 35)<br />

Die Eintragung der Bevollmächtigten / vorgeschlagenen<br />

Betreuer ist dringend zu empfehlen,<br />

um diese im Ernstfall zügig ermitteln zu können.<br />

Zum Schutze des Rechts auf informationelle<br />

Selbstbestimmung wird die Vertrauensperson<br />

über die Eintragung immer informiert <strong>und</strong> auf das<br />

Recht hingewiesen, die Löschung der Daten zu<br />

beantragen.<br />

Auf dem Datenformular „P“ ist die Angabe von<br />

zwei Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuern<br />

möglich. Falls Sie die Eintragung weiterer<br />

Bevollmächtigter / vorgeschlagener Betreuer<br />

beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte<br />

das Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen<br />

„PZ“.<br />

Angaben zur Zahlungsweise (Ziffern 36 bis 40)<br />

Wenn Sie die anfallenden Gebühren im Lastschriftverfahren<br />

begleichen möchten, machen Sie bitte<br />

die erforderlichen Angaben. Sie können auch<br />

nach Anforderung durch Überweisung zahlen. Hierfür<br />

fallen um 2,50 € erhöhte Gebühren an.<br />

Ziffer 3: Mit einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung nehmen Sie<br />

Einfl uss auf den durch ein Gericht zu bestellenden<br />

Betreuer. Sie können darin auch Wünsche hinsichtlich<br />

der Lebensgestaltung bei der Betreuung<br />

festgelegen. Mit einer <strong>Patientenverfügung</strong> können<br />

Wünsche zur ärztlichen Behandlung für den Fall<br />

geäußert werden, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit,<br />

etwa auf Gr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit,<br />

vorliegt.<br />

Ziffer 4: Die weiteren Angaben können kurze Notizen<br />

zum Aufbewahrungsort der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />

enthalten.<br />

Daten des Vollmachtgebers / Verfügenden<br />

(Ziffern 5 bis 13)<br />

Geben Sie die Daten zu Ihrer Person bitte besonders<br />

sorgfältig an. Sie sind für die spätere Suche<br />

nach der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e unentbehrlich.<br />

Spätere Änderungen<br />

Spätere Änderungen oder Ergänzungen der Eintragung<br />

Ihrer Vorsorgeurk<strong>und</strong>e sind gebührenpfl<br />

ichtig. Verwenden Sie für die entsprechende<br />

Meldung bitte die Eintragungsbestätigung unter<br />

Angabe der mitgeteilten Register- <strong>und</strong> Buchungsnummer.<br />

Auch bspw. die Adressänderung eines<br />

Bevollmächtigten kann auf diesem Wege mitgeteilt<br />

werden, jedoch werden Änderungen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nur auf Antrag des Vollmachtgebers entgegen<br />

genommen.<br />

Wenn Sie Ihre <strong>Vorsorgevollmacht</strong> widerrufen<br />

wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten<br />

k<strong>und</strong>tun <strong>und</strong> eine ausgehändigte<br />

Vollmachtsurk<strong>und</strong>e zurückverlangen. Der Widerruf<br />

sollte auch zum Zentralen Vorsorgeregister gemeldet<br />

werden.<br />

Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />

Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />

*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)


Datenformular für Privatpersonen<br />

Antrag auf Eintragung einer Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />

Bitte Informationen beachten!<br />

Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.<br />

P<br />

Seite 1 von 2<br />

1<br />

* Daten der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />

Datum der Urk<strong>und</strong>e*<br />

2<br />

Vollmacht zur<br />

Erledigung von<br />

Vermögensangelegenheiten<br />

Angelegenheiten der Ges<strong>und</strong>heitssorge<br />

Maßnahmen nach § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB ausdrücklich umfasst<br />

Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung<br />

Maßnahmen nach § 1906 Abs. 1 <strong>und</strong> 4 BGB ausdrücklich umfasst<br />

sonstige persönliche Angelegenheiten<br />

3<br />

4<br />

Urk<strong>und</strong>e enthält<br />

Anordnungen<br />

oder Wünsche<br />

für den Fall, dass das Gericht einen Betreuer bestellt (<strong>Betreuungs</strong>verfügung)<br />

hinsichtlich Art <strong>und</strong> Umfang medizinischer Versorgung (<strong>Patientenverfügung</strong>)<br />

Weitere Angaben (z. B. Aufbewahrungsort der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e)<br />

5<br />

7<br />

8<br />

9<br />

* Daten des Vollmachtgebers / Verfügenden (für jeden Vollmachtgeber / Verfügenden bitte ein eigenes Formular verwenden)<br />

Anrede*<br />

Herr Frau<br />

Familienname*<br />

Vornamen*<br />

Geburtsname<br />

6<br />

Akademischer Grad<br />

10<br />

Geburtsort*<br />

11<br />

Geburtsdatum*<br />

12<br />

Straße, Hausnummer*<br />

13<br />

Postleitzahl, Ort*<br />

14<br />

Daten des 1.<br />

Bevollmächtigten<br />

Anrede*<br />

15 16<br />

17<br />

Familienname*<br />

Herr<br />

Frau<br />

vorgeschlagenen Betreuers<br />

Akademischer Titel<br />

18<br />

Vornamen*<br />

Geburtsname<br />

19 20<br />

Geburtsdatum<br />

21<br />

Straße, Hausnummer*<br />

22<br />

Postleitzahl, Ort*<br />

23<br />

Telefon<br />

24<br />

Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />

Ich - der Bevollmächtigte/vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />

(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)


P - 0909<br />

PSeite 2 von 2<br />

Name des Vollmachtgebers / Verfügenden<br />

Geburtsdatum<br />

25<br />

Daten des 2.<br />

Anrede*<br />

Familienname*<br />

Bevollmächtigten<br />

26 27<br />

28<br />

Herr<br />

Frau<br />

vorgeschlagenen Betreuers<br />

Akademischer Titel<br />

29<br />

Vornamen*<br />

Geburtsname<br />

30 31<br />

Geburtsdatum<br />

32<br />

Straße, Hausnummer*<br />

33<br />

Postleitzahl, Ort*<br />

34<br />

35<br />

Telefon<br />

Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />

Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />

(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />

* Zahlungsweise (für Eintragungsgebühr)<br />

36<br />

37<br />

Überweisung<br />

Bankleitzahl<br />

Lastschrift<br />

38<br />

Kreditinstitut<br />

39<br />

40<br />

Kontonummer<br />

Kontoinhaber (falls abweichend vom Vollmachtgeber)<br />

Hiermit ermächtige ich die B<strong>und</strong>esnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - widerruflich, die von mir zu entrichtenden Gebühren von<br />

meinem o.g. Girokonto durch Lastschrift einzuziehen (bei Zahlung durch Überweisung entbehrlich).<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift des Kontoinhabers)<br />

Ich - der Vollmachtgeber / Verfügende - beantrage die Eintragung der vorstehenden Daten.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift des Vollmachtgebers / Verfügenden)<br />

Anzahl Zusatzblätter “PZ” bei mehr als 2 Bevollmächtigten/Betreuern:<br />

Bitte per Post zurücksenden an:<br />

B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />

- Zentrales Vorsorgeregister -<br />

Postfach 08 01 51<br />

Bitte übersenden Sie uns nur das ausgefüllte<br />

<strong>und</strong> unterschriebene Formular <strong>und</strong> nicht die<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong>surk<strong>und</strong>e selbst.<br />

10001 Berlin


Informationen zum Zusatzblatt für Bevollmächtigte / Betreuer (PZ)<br />

Die B<strong>und</strong>esnotarkammer führt gemäß §§ 78a bis 78c der B<strong>und</strong>esnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister.<br />

Es dient der schnellen <strong>und</strong> zuverlässigen Information der <strong>Betreuungs</strong>gerichte über vorhandene<br />

Vorsorgeurk<strong>und</strong>en (<strong>Vorsorgevollmacht</strong>en <strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügungen). Dadurch werden unnötige Betreuungen<br />

im Interesse der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger vermieden, deren Wünsche optimal berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> Justizressourcen geschont.<br />

Eintragung von Vertrauenspersonen sinnvoll (Bevollmächtigte<br />

oder vorgeschlagene Betreuer)<br />

Die Eintragung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen<br />

zu der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e ist zu empfehlen,<br />

um dem <strong>Betreuungs</strong>gericht eine möglichst<br />

breite Informationsgr<strong>und</strong>lage zu bieten, anhand<br />

der es entscheiden kann, ob die Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />

für das <strong>Betreuungs</strong>verfahren relevant <strong>und</strong> wer die<br />

bewünschte Vertrauensperson ist. Bei Eintragung<br />

des Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers<br />

ist zudem sichergestellt, dass er oder sie<br />

im Ernstfall zügig ermittelt werden kann.<br />

Zusatzblatt „PZ“ nur bei drei oder mehr Vertrauenspersonen<br />

erforderlich<br />

Das Zusatzblatt Bevollmächtigte / Betreuer für<br />

Privatpersonen „PZ“ ist nur erforderlich, wenn Sie<br />

die Eintragung von mehr als zwei Bevollmächtigten<br />

bzw. Betreuer beantragen möchten. Denn auf<br />

dem Datenformular für Privatpersonen „P“ selbst<br />

ist bereits die Angabe von zwei Bevollmächtigten<br />

bzw. vorgeschlagenen Betreuern möglich.<br />

Der Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter /<br />

Betreuer ist nur im Zusammenhang mit der Eintragung<br />

der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e (Datenformular „P“) möglich.<br />

Ein Datenformular „P“ kann mit mehreren Zusatzblättern<br />

„PZ“ kombiniert werden. Es ist jedoch<br />

nicht möglich, ein Zusatzblatt „PZ“ mit mehreren<br />

Datenformularen „P“ zu kombinieren.<br />

Zusatzblatt „PZ“<br />

Wenn Sie mehr als zwei Bevollmächtigte/Betreuer<br />

benennen <strong>und</strong> das Papiermeldeverfahren nutzen<br />

möchten, füllen Sie bitte den Antrag deutlich <strong>und</strong><br />

vollständig aus. Pfl ichtangaben sind mit * gekennzeichnet.<br />

Der Antrag muss vom Vollmachtgeber<br />

unterschrieben werden.<br />

Ziffern 1 <strong>und</strong> 2: Das Zusatzblatt „PZ“ muss sich<br />

stets auf ein Datenformular „P“, somit auf einen<br />

Vollmachtgeber bzw. Verfügenden beziehen. Deshalb<br />

müssen Sie unter Ziffern 1 <strong>und</strong> 2 die entsprechenden<br />

Angaben vom Datenformular „P“ übernehmen.<br />

Diese dienen der eindeutigen Zuordnung<br />

der/des Bevollmächtigten/Betreuers zu einem<br />

Vollmachtgeber/Verfügenden.<br />

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auf Eintragung<br />

einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong>, dem Datenformular „P“,<br />

die Anzahl der beigefügten Zusatzblätter Bevollmächtigte/Betreuer<br />

für Privatpersonen „PZ“ an.<br />

Übersenden Sie bitte das Zusatzblatt „PZ“ stets mit<br />

dem dazugehörigen Datenformular „P“. Anstelle des<br />

Papierverfahrens ist die Online-Registrierung jederzeit<br />

unter www.vorsorgeregister.de gebührenermäßigt<br />

möglich.<br />

Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />

Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />

*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)


Zusatzblatt Bevollmächtigte / Betreuer<br />

für Privatpersonen<br />

Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter<br />

zu einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Bitte Informationen beachten!<br />

PZ<br />

1<br />

Name des Vollmachtgebers / Verfügenden*<br />

2<br />

Geburtsdatum*<br />

3<br />

Daten des<br />

Bevollmächtigten<br />

Anrede*<br />

4 5<br />

6<br />

Familienname*<br />

Herr<br />

Frau<br />

vorgeschlagenen Betreuers<br />

Akademischer Titel<br />

7<br />

Vornamen*<br />

Geburtsname<br />

8 9<br />

Geburtsdatum<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

Straße, Hausnummer*<br />

Postleitzahl, Ort*<br />

Telefon<br />

Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />

Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />

(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />

14<br />

Daten des<br />

Bevollmächtigten<br />

Anrede*<br />

15 16<br />

17<br />

Familienname*<br />

Herr<br />

Frau<br />

vorgeschlagenen Betreuers<br />

Akademischer Titel<br />

18<br />

Vornamen*<br />

Geburtsname<br />

19 20<br />

Geburtsdatum<br />

21<br />

Straße, Hausnummer*<br />

22<br />

Postleitzahl, Ort*<br />

23<br />

24<br />

Telefon<br />

Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />

Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />

(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />

Ich - der Vollmachtgeber - beantrage die Eintragung der vorstehenden Daten.<br />

PZ - 0909<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschrift des Vollmachtgebers / Verfügenden)


Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer sich um Sie kümmert, wenn Sie geistig oder<br />

körperlich nicht mehr so fit sind? Krankheit oder Altersschwäche können bei jedem von uns zu<br />

einer hilflosen Lage führen.<br />

Sicher, der Staat kümmert sich. Wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst in die<br />

Hand nehmen können, bestellt Ihnen der Richter einen Betreuer. Das ist gesetzlich vorgesehen<br />

für kranke, geistig behinderte oder Menschen, die aufgr<strong>und</strong> eines Unfalls oder hohen Alters nicht<br />

mehr selbst für sich sorgen können. Doch bei dem vom Richter bestellten Betreuer kann es sich<br />

um einen für Sie fremden Menschen handeln.<br />

Aber gerade wenn man sich in einer solch hilflosen Lage befindet, möchte man doch Gewissheit<br />

haben, dass die Regelung der eigenen Angelegenheiten in vertrauenswürdigen Händen liegt. Sie<br />

können daher schon heute bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll, wenn es nötig werden<br />

sollte: Ihre Kinder, Ihr Ehegatte/-gattin, Fre<strong>und</strong>e oder Nachbarn. Und damit der oder die<br />

Betreffende später auch in Ihrem Sinne entscheidet, sollten Sie wichtige Dinge wie<br />

beispielsweise eine Einwilligung in schwierige Operationen oder Heimunterbringung vorab<br />

regeln. <strong>Vorsorgevollmacht</strong> bzw. <strong>Betreuungs</strong>verfügung heißt das im Gesetz. Auch gibt es die<br />

Möglichkeit, eine <strong>Patientenverfügung</strong> niederzulegen. Durch diese Institute können Sie Ihre<br />

Zukunft selbst gestalten.<br />

Selbst wenn Sie sich jetzt noch zu jung <strong>und</strong> zu ges<strong>und</strong> fühlen, an Hilflosigkeit im Alter oder bei<br />

Krankheit zu denken, so sollten Sie nicht vergessen, in eine hilflose Lage kann leider jeder zu<br />

jeder Zeit kommen.<br />

Jetzt stellen Sie sich sicher die Frage, wofür Sie denn überhaupt Vorsorge treffen sollten. Aber<br />

stellen Sie sich vor, Sie können die wichtigsten Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbst<br />

regeln, was wird dann, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind? Wer handelt <strong>und</strong> entscheidet für<br />

Sie? Und wird überhaupt Ihr Wille beachtet werden?<br />

Natürlich werden Ihnen - hoffentlich - Ihre Angehörigen beistehen, wenn Sie wegen Unfalls,<br />

Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber<br />

rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatten oder<br />

Kinder Sie vom Gesetz her nicht automatisch vertreten.<br />

In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes<br />

Sorgerecht <strong>und</strong> damit die gesetzliche Befugnis zur Entscheidung <strong>und</strong> Vertretung in allen<br />

Angelegenheiten, also ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht. Für einen Volljährigen können<br />

hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben. Entweder<br />

aufgr<strong>und</strong> einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt<br />

sind.<br />

1


Was sind nun <strong>Vorsorgevollmacht</strong>, <strong>Betreuungs</strong>verfügung <strong>und</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />

1. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> gibt die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit<br />

oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person auf rechtsgeschäftlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage zur Wahrnehmung seiner eigenen Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Denn ein<br />

gerichtlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht<br />

erforderlich, wenn <strong>und</strong> soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann.<br />

Vollmacht nennt man die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall<br />

durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt<br />

sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus.<br />

Man unterscheidet bei der Vollmacht ein Außenverhältnis <strong>und</strong> ein Innenverhältnis. Das<br />

Außenverhältnis besteht zwischen Vollmachtgeber <strong>und</strong> Bevollmächtigten einerseits sowie auf<br />

der anderen Seite Dritten, denen gegenüber Erklärungen abzugeben sind (z. B. Vertragspartner,<br />

Behörden, Ärzte usw.). Im Außenverhältnis interessiert für die Wirksamkeit der Erklärungen des<br />

Bevollmächtigten nun der Inhalt der Vollmacht, nicht aber z. B. Absprachen zwischen dem<br />

Vollmachtgeber <strong>und</strong> dem Bevollmächtigten zu deren Gebrauch. Diese betreffen vielmehr das<br />

Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber <strong>und</strong> Bevollmächtigten. Diesem liegt rechtlich ein<br />

Auftrag zur Geschäftsbesorgung, also ein - auch stillschweigend abschließbarer - Vertrag<br />

zugr<strong>und</strong>e.<br />

Vollmachten können Befugnisse in vermögensrechtlichen Angelegenheiten beinhalten <strong>und</strong>/oder<br />

Befugnisse in persönlichen Angelegenheiten.<br />

Vermögensrechtliche Angelegenheiten können beinhalten: über Vermögensgegenstände, z.B.<br />

Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Bankkonten zu verfügen, Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber<br />

Gerichten, Behörden <strong>und</strong> sonstigen öffentlichen Stellen zu handeln.<br />

Persönliche Angelegenheiten können umfassen: Erklärungen in Ges<strong>und</strong>heitsangelegenheiten<br />

(z.B. die Einwilligung in Operationen) abzugeben, Entscheidungen über freiheitsentziehende<br />

Maßnahmen (z.B. Anbringen von Bettgittern oder Gurten) zu treffen oder den Aufenthalt<br />

einschließlich einer Unterbringung im Pflegeheim zu bestimmen. Zu diesem Zweck sollte der<br />

Bevollmächtigte das Recht erhalten, Krankenunterlagen einzusehen sowie alle Informationen<br />

durch die behandelnden Ärzte einzuholen.<br />

2


2. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />

Von der Vollmacht zu unterscheiden ist eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung. Diese berechtigt nicht zur<br />

Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass -<br />

weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden muss.<br />

Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den<br />

<strong>Betreuungs</strong>fall.<br />

Mit der <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung<br />

genommen werden. Das Gericht hat Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.<br />

Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch<br />

festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Diese Wünsche sind für<br />

das Gericht gr<strong>und</strong>sätzlich verbindlich.<br />

Zur Verfassung einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung müssen Sie, anders als bei der <strong>Vorsorgevollmacht</strong>,<br />

nicht geschäftsfähig sein. Es reicht hier aus, den natürlichen Willen zu erklären.<br />

3. <strong>Patientenverfügung</strong><br />

Zu unterscheiden ist weiterhin die <strong>Patientenverfügung</strong>. Sie dient zur Beantwortung der Frage,<br />

wer über Ihre ärztliche Behandlung entscheidet.<br />

Solange Sie als Patient selbst einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung<br />

<strong>und</strong> Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Dies gilt auch,<br />

wenn für Sie eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Ges<strong>und</strong>heitsfürsorge angeordnet wurde.<br />

Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern<br />

können, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie entscheiden. Ist weder ein<br />

Bevollmächtigter noch Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach<br />

ihrem mutmaßlichen Willen handeln. Bei nichteilbedürftigen ärztlichen Behandlungen muss<br />

gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer bestellt werden. Ihr mutmaßlicher Wille ist überhaupt<br />

maßgebend für jede ärztliche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Es<br />

muss - gegebenenfalls von Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer - ermittelt werden, wie Sie sich<br />

in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch k<strong>und</strong>tun könnten.<br />

Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur<br />

mündlich, Z.B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung,<br />

insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Deshalb ist es wichtig, dies<br />

vorausschauend in einer <strong>Patientenverfügung</strong> festzulegen. Darüber sollten Sie sich also auch<br />

Gedanken machen, wenn Sie sich mit der Erteilung einer Vollmacht beschäftigen.<br />

3


Was genau spricht denn nun für eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong>?<br />

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie<br />

benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu<br />

handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen leiten<br />

lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />

Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten, z.B. Angehörige<br />

<strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e, bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.<br />

Sie sollten sich allerdings nicht auf eine Generalvollmacht beschränken, also jemanden durch die<br />

Formulierung "zur Vertretung in allen Angelegenheiten" bevollmächtigen.<br />

Denn eine solche Generalvollmacht deckt mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />

1. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle keiner ärztlichen Untersuchung, einer<br />

Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen, wenn hierbei<br />

Lebensgefahr besteht (etwa bei Herzoperationen) oder ein schwerer länger andauernder<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschaden zu erwarten ist (z.B. bei einer Amputation).<br />

2. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige<br />

geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme wie<br />

etwa Bettgitter einwilligen.<br />

3. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen.<br />

In diesem Fall verlangt das Gesetz (§ 1904 11 BGB), dass die schriftliche Vollmacht diese<br />

Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine Generalvollmacht genügt also nicht. Außerdem<br />

braucht der Bevollmächtigte in den ersten beiden Fallgruppen für seine Entscheidung die<br />

Genehmigung des <strong>Betreuungs</strong>gerichts (§§ 1904, 1906 BGB).<br />

Ferner ist zu beachten, dass in einigen ausländischen Staaten der Bevollmächtigte nur in<br />

Angelegenheiten handeln darf, die in der Vollmacht ausdrücklich benannt sind. Aber auch im<br />

Übrigen empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen<br />

ermächtigen soll.<br />

Wie setze ich eine solche Vollmacht am besten auf?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken,<br />

z.B. nur für den Ges<strong>und</strong>heitsbereich. Dies bedeutet aber, dass im Bedarfsfall für die anderen<br />

Aufgaben möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss.<br />

Es empfiehlt sich daher in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die<br />

bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann. Typischerweise<br />

wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Angelegenheiten tätig zu werden.<br />

Die Vollmacht sollte weiterhin aus Gründen der Klarheit <strong>und</strong> Beweiskraft schriftlich abgefasst<br />

werden. Auch wenn das Gesetz eine schriftliche Form nur für bestimmte Teile der<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> ausdrücklich vorschreibt - nämlich bei den Angelegenheiten von besonderer<br />

Bedeutung wie ärztliche Behandlungen, bei denen Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit besteht<br />

4


oder regelmäßige bzw. länger andauernde freiheitsentziehende Maßnahmen - sollte die<br />

Vollmacht in jedem Fall schriftlich abgefasst werden, damit der Bevollmächtigte sich auch<br />

ausweisen kann. Auch die <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann nur dann Geltung erlangen, wenn sie vor<br />

dem <strong>Betreuungs</strong>fall schriftlich niedergelegt worden ist.<br />

In beiden Fällen ist es natürlich möglich, diese auch von einem Notar aufsetzen zu lassen.<br />

Notwendig <strong>und</strong> gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. II BGB) ist dieses bei einer Vollmacht<br />

allerdings nur dann, wenn sie auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Gr<strong>und</strong>stücken oder<br />

Gr<strong>und</strong>schuldbestellungen berechtigen soll <strong>und</strong> zwar unwiderruflich (aber wer erteilt schon eine<br />

Vollmacht unwiderruflich?).<br />

Und hin <strong>und</strong> wieder erkennen auch Banken nur ihre eigenen Bank- bzw. Kontovollmachten an<br />

oder nur eine notarielle Vollmacht. Dieses sollte man bei seiner Bank erfragen <strong>und</strong> sich sowieso<br />

für eine gesonderte Bank- bzw. Kontovollmacht entscheiden.<br />

Denn um eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong> abgeben zu können, müssen Sie als Vollmachtgeber<br />

geschäftsfähig sein, d.h. Sie dürfen sich nicht in einem die freie Willensbestimmung<br />

ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befinden.<br />

Eine notarielle Beurk<strong>und</strong>ung der Vollmacht hat nun den Vorteil, dass wegen der Prüfungspflicht<br />

des Notars alles dafür spricht, dass Sie als Bevollmächtigender sich zum Zeitpunkt der<br />

Abfassung der Vollmacht im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte bef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong><br />

geschäftsfähig waren. Es können also durch eine notarielle Beurk<strong>und</strong>ung spätere Zweifel an der<br />

Wirksamkeit der Vollmacht vermieden werden.<br />

Weiterer Vorteil einer notariellen Beurk<strong>und</strong>ung bzw. Beglaubigung ist, dass der Notar die<br />

entsprechenden notwendigen Erklärungen für Sie nach Ihren Wünschen entwirft, Sie müssen<br />

selber also keine Formulierungen entwerfen, die dann möglicherweise auch noch im<br />

Rechtsverkehr als nicht eindeutig angesehen werden. Zudem genießen notarielle Urk<strong>und</strong>en im<br />

Rechtsverkehr höchstes Vertrauen. Anders als einfache schriftliche <strong>Vorsorgevollmacht</strong>en werden<br />

öffentliche Urk<strong>und</strong>en des Notars allseits akzeptiert.<br />

Weiterhin kann der Vollmachtgeber bei einer notariellen Beurk<strong>und</strong>ung zum einen die<br />

Rahmenbedingungen für die Vollmacht festlegen, gegebenenfalls aber auch die Frage der<br />

Vergütung des Bevollmächtigten klären. Eine ausdrückliche Regelung des Innenverhältnisses<br />

vermeidet auch Streit über die Rechte des Bevollmächtigten <strong>und</strong> dient damit sowohl dem Schutz<br />

des Vollmachtgebers (oder dessen Erben) als auch dem des Bevollmächtigten. So lässt sich z.B.<br />

die - häufig streitige - Frage eindeutig regeln, ob die Vollmacht nur zur Verwaltung oder auch<br />

zur Veräußerung von Gr<strong>und</strong>besitz erteilt worden ist.<br />

Im Gegensatz zur notariellen Vollmacht gibt es jedoch eine Person, die ganz klar feststellen<br />

kann, ob Sie beim Abfassen der Vollmacht geistig „fit“ sind <strong>und</strong> Inhalt <strong>und</strong> Umfang genau<br />

erkennen/erfassen – <strong>und</strong> das ist Ihr Hausarzt! Eine Urk<strong>und</strong>e mit dessen Unterschrift versehen<br />

muss also die Beste sein!<br />

Demgegenüber bedarf es bei der <strong>Betreuungs</strong>verfügung nicht der Geschäftsfähigkeit, um eine<br />

solche zu verfassen. Dennoch ist es allemal empfehlenswert, eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung bei<br />

voller Geschäftsfähigkeit durch einen Notar beurk<strong>und</strong>en zu lassen, um keinerlei Zweifel an der<br />

Wirksamkeit derselben aufkommen zu lassen.<br />

5


Wie kann ich dem Bevollmächtigten meine Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen verdeutlichen?<br />

Zur Verdeutlichung Ihrer Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen gegenüber dem Bevollmächtigten sollte<br />

zunächst beachtet werden, dass die Vollmacht eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie<br />

bezeichnet die Person des rechtsgeschäftlichen Vertreters <strong>und</strong> beschreibt, was dieser "im<br />

Außenverhältnis" mit Rechtswirkung für Sie tun darf. Anweisungen an den Bevollmächtigten<br />

zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht können in diese selbst mit aufgenommen werden.<br />

Beispiel:<br />

Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Heimvertrages ermächtigen. Etwaige Wünsche,<br />

welches Heim vorrangig in Betracht kommt - oder umgekehrt keinesfalls ausgewählt werden<br />

sollte - können mit niedergelegt werden. Dasselbe gilt z.B. für die Aufforderung, bestimmte<br />

Angehörige an Geburtstagen, Weihnachten usw. zu beschenken oder die bisherigen<br />

Spendengewohnheiten fortzuführen.<br />

Welchen Inhalt dieser unter Umständen mit aufzunehmende Auftrag an den Bevollmächtigten im<br />

Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren individuellen Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen ab.<br />

Ab wann <strong>und</strong> wie lange gilt die Vollmacht?<br />

Zum Geltungszeitpunkt <strong>und</strong> zur Geltungsdauer lässt sich sagen, dass die Vollmacht im<br />

"Außenverhältnis" ab ihrer Ausstellung gilt. Im "Innenverhältnis" zum Bevollmächtigten ist. aber<br />

die mit ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird wörtlich oder stillschweigend<br />

dahingehend lauten, dass er von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht<br />

mehr handlungsfähig sind. Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen wollen, müssen Sie gleichzeitig<br />

das ausgehändigte Formular - bei notarieller Beurk<strong>und</strong>ung die vom Notar erteilte Ausfertigung -<br />

zurückverlangen.<br />

Der Tod des Vollmachtgebers führt nach dem Gesetz in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />

Vollmacht. Da der Vollmacht ein Auftrag zugr<strong>und</strong>e liegt, ist der Bevollmächtigte auch nach dem<br />

Tod des Vollmachtgebers befugt, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen. Seine<br />

Erklärungen berechtigen <strong>und</strong> verpflichten die Erben hinsichtlich des Nachlasses.<br />

Die Erben können Rechenschaft vom Bevollmächtigten verlangen <strong>und</strong> die Vollmacht widerrufen.<br />

Diese Wirkung Ihrer Vollmacht über den Tod hinaus können Sie aber auch ausschließen, indem<br />

Sie eine entsprechende Bestimmung in die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e aufnehmen. Enthält Ihre<br />

Vollmacht einen derartigen Ausschluss, kann es aber sein, dass bei Verwendung der Vollmacht<br />

zur Vornahme von Rechtsgeschäften eine Lebensbescheinigung verlangt wird.<br />

6


Kann es auch zu einem Missbrauch der Vollmacht kommen?<br />

Sicherlich besteht bei einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong> eine Missbrauchsgefahr. Bedenken Sie, dass eine<br />

Vollmacht zur Vorsorge je nach Umfang dem Bevollmächtigten gegebenenfalls sehr weit<br />

reichende Befugnisse gibt.<br />

Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich<br />

bis zu Ihrem Lebensende <strong>und</strong> darüber hinaus mit dieser Vollmacht ausstatten wollen. Sie müssen<br />

aber bei der Bevollmächtigung von Vertrauenspersonen nicht gänzlich auf Vorkehrungen gegen<br />

Missbrauch verzichten. Möglich ist ein Kontroll- bzw. Widerrufsrecht für einen Dritten oder<br />

Bestellung mehrerer nur gemeinschaftlich zu handeln berechtigter Bevollmächtigter.<br />

Sie können für verschiedene Aufgabengebiete, also zum Beispiel Ges<strong>und</strong>heitsfürsorge einerseits<br />

<strong>und</strong> Vermögensangelegenheiten andererseits, jeweils einen eigenen Bevollmächtigten einsetzen.<br />

Allerdings benötigt dann jeder eine eigene Vollmachtsurk<strong>und</strong>e. Weiterhin wird die<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> bereits mit ihrer Erstellung wirksam. Sie soll aber gerade erst durch den<br />

Vollmachtnehmer verwendet werden, wenn eine Hilfsbedürftigkeit eingetreten ist Eine<br />

Möglichkeit, mit diesem Problem umzugehen ist es, den Eintritt der Wirksamkeit der Vollmacht<br />

an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, z.B. die Vorlage eines ärztlichen Attests über die<br />

Versorgungsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder die Aushändigung<br />

einer Ausfertigung der Urk<strong>und</strong>e durch einen beauftragten Notar.<br />

Wo bewahre ich die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e auf?<br />

Die Vollmacht soll zudem zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass der Bevollmächtigte die<br />

Vollmachtsurk<strong>und</strong>e bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts für Sie dem Geschäftspartner im<br />

Original bzw. Ausfertigung vorlegen kann, denn handlungsfähig ist Ihr Bevollmächtigter nur,<br />

wenn er die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e im Original oder in Ausfertigung vorweisen kann. Sorgen Sie<br />

deshalb stets dafür, dass die Vollmacht zur Vorsorge dem Berechtigten zur Verfügung steht,<br />

wenn sie benötigt wird.<br />

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:<br />

1. Sie verwahren die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e an einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den<br />

der Bevollmächtigte kennt (z.B. in Ihrem häuslichen Schreibtisch).<br />

2. Sie übergeben die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e von vornherein dem Be-vollmächtigten mit der<br />

Maßgabe, von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zumachen. Wie schon<br />

gesagt, sollten Sie ohnehin nur den bevollmächtigen, dem Sie vorbehaltlos vertrauen<br />

können. Sollte diese Person absprachewidrig schon vorzeitig von der Vollmacht Gebrauch<br />

machen, können Sie die Vollmacht widerrufen <strong>und</strong> Schadenersatz fordern.<br />

3. Sie übergeben die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e einer anderen Vertrauensperson zur<br />

treuhänderischen Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall<br />

auszuhändigen.<br />

4. Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch an folgende Möglichkeit denken:<br />

Sie können den Notar anweisen, an den Bevollmächtigten nur dann eine Ausfertigung der<br />

Vollmachtsurk<strong>und</strong>e herauszugeben, wenn dieser ein ärztliches Attest vorlegt, wonach Sie<br />

die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten nicht mehr besorgen können. Sie<br />

können mit dem Notar absprechen, wie alt das Attest sein darf <strong>und</strong> dass er dessen<br />

Richtigkeit nicht überprüfen muss.<br />

7


5. <strong>Vorsorgevollmacht</strong>en können zudem im Zentralen Vorsorgeregister der<br />

B<strong>und</strong>esnotarkammer registriert werden. Eine solche Vorgehensweise ist sehr sinnvoll.<br />

Durch das Register soll die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> einfach, schnell <strong>und</strong> sicher gef<strong>und</strong>en<br />

werden. Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> kann nur funktionieren, wenn das zuständige Gericht vor<br />

der Bestellung eines Betreuers Kenntnis von der Vollmacht erlangt. Das ist nicht immer<br />

selbstverständlich. Gerade wenn das Gericht sehr kurzfristig eine Betreuung anordnen<br />

muss, weil nach einem Unfall Ärzte Zustimmungen zu den notwendigen Behandlungen<br />

benötigen, kann das Gericht keine längeren Nachforschungen über das Vorliegen einer<br />

entsprechenden Verfügung anstellen. Die Folge ist, dass auch dann, wenn Vorsorge<br />

getroffen wurde, das Gericht, welches die Verfügung nicht kennt, einen Fremden zum<br />

Betreuer bestellt. Dieser Fremde muss kurzfristig die schwerwiegenden Entscheidungen<br />

über medizinische Behandlungen treffen.<br />

Ist aber eine Vollmacht, Patienten- oder/<strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügung beim Zentralen<br />

Vorsorgeregister registriert, können die Gerichte über einen besonders geschützten Bereich im<br />

Internet beim Register anfragen <strong>und</strong> die vorhandenen Daten abrufen. Diese Anfrage beim<br />

Zentralen Vorsorgeregister ist zu jeder Zeit <strong>und</strong> dadurch selbst in Eilfällen noch möglich. Das<br />

Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen.<br />

Sollte statt einer Vollmacht eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung errichtet werden?<br />

Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Ist jemand, dem Sie vollständig vertrauen<br />

können, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vollmacht<br />

vorzuziehen sein. Mit Ausnahme der schon erwähnten Fälle - eine risikoreiche Heilbehandlung<br />

oder eine geschlossene Unterbringung bzw. andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen - braucht<br />

er für seine Entscheidungen auch keine richterlichen Genehmigungen.<br />

Ihr Bevollmächtigter steht - anders als der Betreuer - nicht unter der Kontrolle des<br />

<strong>Betreuungs</strong>gerichts. Allerdings kann das <strong>Betreuungs</strong>gericht, wenn ihm ein entsprechender Anlass<br />

bekannt wird, für einen Bevollmächtigten eine Kontrollperson bestellen.<br />

Dieser "Vollmachtsbetreuer" hat nur die Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen, Ihre<br />

Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen <strong>und</strong> die Vollmacht notfalls auch zu<br />

widerrufen. Wird das nötig, müsste das Gericht dann einen Betreuer für den Aufgabenkreis<br />

bestellen, der zuvor dem "ungetreuen" Bevollmächtigten übertragen war.<br />

Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt<br />

sich die Festlegung einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung. Damit erwarten Sie, dass im Bedarfsfall ein<br />

Betreuer für Sie bestellt wird. Sie nehmen dann Einfluss auf dessen Auswahl <strong>und</strong> dessen späteres<br />

Handeln für Sie.<br />

8


Kombinationsmöglichkeiten<br />

Es gibt keinen Gr<strong>und</strong> für eine strikte Trennung von <strong>Patientenverfügung</strong>, <strong>Vorsorgevollmacht</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Betreuungs</strong>verfügung, da dies in der Durchführung ohnehin nur schwer durchzuhalten ist. Eine<br />

<strong>Patientenverfügung</strong> lässt sich immer sinnvoll mit einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder einer<br />

<strong>Betreuungs</strong>verfügung kombinieren. In der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann<br />

ein Vertreter für den Ges<strong>und</strong>heitsbereich bevollmächtigt bzw. bestellt werden, der im Fall der<br />

eigenen Äußerungsunfähigkeit für die Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong> eintritt <strong>und</strong> diese<br />

gegebenenfalls auch gegenüber Anderen durchsetzt. Auch umgekehrt ist es ratsam,<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung mit einer <strong>Patientenverfügung</strong> zu verbinden, damit<br />

Ärzte, Angehörige <strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>-schaftsgericht Ihre Wünsche berücksichtigen können. Es gilt,<br />

dass eine <strong>Patientenverfügung</strong> an den Arzt auch immer eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung an den<br />

bestellten Betreuer ist, die den Betreuer verpflichtet, anhand der vorgegebenen Leitlinien zu<br />

entscheiden.<br />

9


Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

Die Praxis des <strong>Betreuungs</strong>rechts ist geprägt<br />

durch förmliche Verfahren, die von den<br />

Betroffenen <strong>und</strong> ihren Angehörigen als<br />

Belastung empf<strong>und</strong>en werden. Statt der<br />

erwarteten Hilfe wird die Bestellung eines<br />

Betreuers zur Entrechtung. Zudem werden<br />

die Justizhaushalte mit ständig steigenden<br />

Aufwendungen konfrontiert, dies gilt<br />

insbesondere für Berufsbetreuervergütungen –<br />

denn sollte das Vermögen des Betreuten für<br />

die Aufwendungen des Betreuers nicht<br />

ausreichen, dann zahlt der Staat. Diese<br />

erheblichen finanziellen Beiträge kommen<br />

jedoch nicht den betroffenen Menschen zugute<br />

(Dieckmann, Justizminister NVV, Zeitschrift<br />

für Rechtspolitik 2002, 425). Die Betreuung ist<br />

also für die Gerichte als auch die Behörden<br />

eine kostspielige Angelegenheit. Auf der<br />

anderen Seite mischt sich der Staat in private<br />

Angelegenheiten ein, die eigentlich auch ohne<br />

diesen geregelt werden können. Deshalb<br />

favorisiert der Staat eine privatrechtliche<br />

Lösung <strong>und</strong> diese ist in der <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />

zu sehen.

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