Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Husumer ...
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<strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
<strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
<strong>Patientenverfügung</strong>
Niederschrift von:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Anschrift:<br />
. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
(Seiten Nr. 1 <strong>und</strong> 2)<br />
. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
(Seiten Nr. 3 <strong>und</strong> 4)<br />
. <strong>Patientenverfügung</strong><br />
(Seiten Nr. 5 bis 7)<br />
Original je hinterlegt bei:<br />
1.<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
2.<br />
vollständige Anschrift<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
vollständige Anschrift<br />
3.<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
vollständige Anschrift
Seite 1 von 7<br />
. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
Hiermit bevollmächtige ich,_________________________________________<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am in , wohnhaft<br />
Datum<br />
Geburtsort<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer , Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
folgende Personen<br />
1. a. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am wohnhaft in ,<br />
Datum<br />
Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnr.<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
oder 1. b. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am wohnhaft in ,<br />
Datum<br />
Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnr.<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
mich in meinen Vermögens-, Renten- oder Versorgungs-, Steuern <strong>und</strong> sonstigen<br />
Rechtsangelegenheiten zu vertreten. Im Rahmen dieser Vollmacht soll insbesondere<br />
mein Vermögen verwaltet werden. Verfügungen über Konten <strong>und</strong> Depots sind in<br />
dem gleichen Umfang zulässig, wie dieses bei dem jeweils betreffenden<br />
Kreditinstitut im Rahmen der dort allgemein geltenden Bankvollmacht geregelt ist.<br />
Mit erfasst sind Verfügungen über Sachgegenstände – auch Immobilien – <strong>und</strong><br />
Verpflichtungen diesbezüglich. Zu beachten ist dabei, dass diese Vollmacht nicht<br />
notariell beurk<strong>und</strong>et werden muss, auch nicht bezüglich der Immobilien, da sie<br />
widerruflich ist (siehe Kommentare zu §§ 128, 167 II. BGB).<br />
Mit erfasst sind die rechtliche Fähigkeit einen Heimunterbringungsvertrag abzuschließen<br />
(§ 1906 Abs. 1+4 BGB) <strong>und</strong> mein Mietverhältnis aufzulösen, ebenso,<br />
wie die Einwilligung bzw. Nichteinwilligung oder der Widerruf in ärztliche<br />
Eingriffe, Heilbehandlungen oder in die Untersuchung meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes<br />
(§ 1904 Abs. 1-4 BGB).<br />
Die Vollmacht soll nur dann gelten, wenn der Bevollmächtigte das Original der<br />
Vollmacht vorlegt. Untervollmacht soll nicht erteilt werden. Die Vollmacht <strong>und</strong> das ihr<br />
zugr<strong>und</strong>e liegende Auftragsverhältnis sollen auch nach meinem Tod in Kraft bleiben<br />
<strong>und</strong> zwar so lange, bis der/die Erben die Vollmacht widerrufen. Im Übrigen ist diese<br />
Vollmacht zu Lebzeiten stets widerruflich.
Seite 2 von 7<br />
Die Vollmacht schließt für die Bevollmächtigten deren Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB ein.<br />
Sollte der/die von mir benannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht mehr<br />
willens sein, den dieser Vollmacht zugr<strong>und</strong>e liegenden Auftrag auszuüben, so<br />
benenne ich als Ersatzperson:<br />
2. Frau/Herrn ,_________________________________________<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am<br />
Datum<br />
wohnhaft in<br />
Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
Im Außenverhältnis gilt aber auch diese Vollmacht / Ersatzvollmacht sofort (ohne<br />
Einschränkung).<br />
___________________<br />
Ort, Datum<br />
________________________________________<br />
Unterschrift des Verfassers (Vollmachtgebers)<br />
Ich erkläre mich mit der Übernahme der Stellvertretung einverstanden:<br />
Bevollmächtigte/r zu 1.a.:<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift vollständiger Name<br />
Bevollmächtigte/r zu 1.b.:<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift vollständiger Name<br />
Ersatzbevollmächtigte/r zu 2.:<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift vollständiger Name
Seite 3 von 7<br />
. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit<br />
Verfasser:<br />
Vor – <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am<br />
Datum<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong>:<br />
Sollte ich auf Gr<strong>und</strong> körperlicher oder geistiger Krankheit oder Behinderung meine<br />
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, so<br />
bevollmächtige ich gemäß den §§ 1896 II 2 , 185, ff des BGB, hiermit als meinen<br />
gesetzlichen Vertreter:<br />
1. geboren am<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
Datum<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer, Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
Die / Der Bevollmächtigte kennt den Inhalt meiner <strong>Betreuungs</strong>verfügung vom<br />
___________________ <strong>und</strong> hat eingewilligt, für mich <strong>und</strong> an meiner Stelle <strong>und</strong> ohne<br />
Einschaltung des <strong>Betreuungs</strong>gerichtes für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit,<br />
Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen <strong>und</strong> auszuführen.<br />
Ich verpflichte die / den Bevollmächtigte/n sich an meiner vorsorglichen Verfügung<br />
auf den Seiten Nr. 5 bis 7 (Patiententestament) zu orientieren.<br />
Sollte die / der von mir genannte Bevollmächtigte nicht in der Lage oder nicht willens<br />
sein, die Vollmacht zu übernehmen, so benenne ich:<br />
2. geboren am<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
Datum<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer, Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
Sollte es schwierig sein, meine geäußerten Wünsche, Werte <strong>und</strong> Verfügungen zu<br />
verstehen <strong>und</strong> wenn es deshalb zu Meinungsverschiedenheiten zwischen<br />
Medizinern, Pflegenden, Betreuern <strong>und</strong> Familienangehörigen kommt, dann soll die<br />
letzte Entscheidung bei den von mir in dieser <strong>Vorsorgevollmacht</strong> genannten<br />
Bevollmächtigten liegen.
Seite 4 von 7<br />
Bestätigung <strong>und</strong> Unterschrift<br />
Ich bestätige meine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung<br />
vom______________________ <strong>und</strong> die ausgesprochene Bevollmächtigung.<br />
Solange ich bei Bewusstsein bin <strong>und</strong> klar entscheiden kann, sollen die mich<br />
behandelnden Ärzte sich vergewissern, ob diese <strong>Betreuungs</strong>verfügung noch in<br />
vollem Umfang gilt.<br />
Sollte ich jedoch nicht mehr entscheidungsfähig oder zustimmungsfähig sein oder<br />
sollte eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit in ihre letzten Stadien treten<br />
oder ein unumkehrbarer Sterbeprozess beginnen, dann erwarte ich, dass ich meinen<br />
Wünschen, Werten <strong>und</strong> Verfügungen entsprechend menschlich <strong>und</strong> medizinisch<br />
behandelt werde. Insbesondere ist der Bevollmächtigte berechtigt, in Untersuchungen<br />
meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe<br />
einzuwilligen bzw. nicht einzuwilligen oder eine Einwilligung zu widerrufen<br />
(§1904 Abs. 5 S.2 n.F.BGB), obwohl dieses medizinisch angezeigt ist, auch wenn<br />
die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgr<strong>und</strong> der Maßnahme sterbe oder einen<br />
schweren <strong>und</strong> länger andauernden Schaden erleide (§1904 BGB). Weiter kann der<br />
Bevollmächtigte entscheiden, ob bei schweren Beeinträchtigungen meines Ges<strong>und</strong>heitszustandes<br />
mit aussichtsloser Prognose lebenserhaltende oder lebensverlängernde<br />
Maßnahmen vorgenommen oder fortgesetzt werden.<br />
Die <strong>Betreuungs</strong>verfügung habe ich freiwillig, nach reiflicher, langer Überlegung,<br />
vielen Gesprächen <strong>und</strong> im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst.<br />
Ich habe die Absicht, diese Festlegungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen <strong>und</strong>, falls<br />
die nicht mehr meinen Wünschen <strong>und</strong> Werten entsprechen, auch zu ändern.<br />
Solange ich jedoch keine Änderungen vorgenommen habe, ist dies der letzte <strong>und</strong><br />
endgültige Ausdruck meines Willens.<br />
Ich werde<br />
Kopien<br />
Originale<br />
dieser <strong>Betreuungs</strong>verfügung der von mir Bevollmächtigten, meinen nächsten<br />
Angehörigen, meinem Hausarzt <strong>und</strong> sofern ich betreut lebe, der Leitung des Hauses<br />
übergeben.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Verfassers<br />
Ich kenne den Inhalt der <strong>Betreuungs</strong>verfügung vom_____________________<br />
<strong>und</strong> bin bereit, die Bevollmächtigung anzunehmen.<br />
Person zu 1.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift mit vollständigem Namen<br />
Person zu 2.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift mit vollständigem Namen
Seite 5 von 7<br />
<br />
. Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung<br />
(<strong>Patientenverfügung</strong>)<br />
Wünsche <strong>und</strong> Forderungen an Bevollmächtigte <strong>und</strong> Ärzte, an Familie <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e<br />
für den Fall meiner Entscheidungsunfähigkeit.<br />
Verfasser:<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
geboren am in , wohnhaft<br />
Datum<br />
Geburtsort<br />
Straße <strong>und</strong> Hausnummer , Postleitzahl <strong>und</strong> Ort<br />
1.) Meine Werte, Wünsche <strong>und</strong> Hoffnungen:<br />
Alles Leben, auch mein Leben, hat einen Anfang <strong>und</strong> ein Ende. Wenn mein Leben<br />
sich dem Ende nähert <strong>und</strong> wenn ich nicht in der Lage sein sollte, medizinischen<br />
Maßnahmen zuzustimmen oder solche abzulehnen, so soll der/die hier benannte<br />
Bevollmächtigte, die mich betreuenden Ärzte, Pflegenden <strong>und</strong> nächsten<br />
Angehörigen meine Wünsche, Werte, Hoffnungen <strong>und</strong> Verfügungen zur Gr<strong>und</strong>lage<br />
ihrer Entscheidungen machen. Sie sollen sich an diesen Werten <strong>und</strong> Verfügungen<br />
orientieren <strong>und</strong> nicht an dem, was medizinisch <strong>und</strong> technisch machbar ist. Sie sollen<br />
sich auch nicht daran orientieren, was andere Menschen oder was sie selbst für sich<br />
in vergleichbaren Situationen wünschen würden. Vor allem wünsche ich, dass<br />
natürliche Vorgänge von Sterbeprozessen <strong>und</strong> unheilbare zum Tode führende<br />
Krankheiten im Endstadium akzeptiert <strong>und</strong> höher bewertet werden als die<br />
technischen Möglichkeiten einer zeitlichen Verlängerung meines Lebens.<br />
2.) Verfügungen für medizinische Versorgung <strong>und</strong> Beistand<br />
Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit<br />
befinde, wenn ich geistig so verwirrt bin, dass ich nicht mehr weiß, wer ich bin oder<br />
wenn ich an unerträglichen Schmerzen leide, dann verlange ich, dass alle<br />
medizinischen Maßnahmen unterbleiben, die mich am Sterben hindern. Sollte eine<br />
dieser Situationen eintreten, so bitte ich um mitmenschlichen <strong>und</strong> pflegerischen<br />
Beistand <strong>und</strong> darum, dass nichts gegen den Lauf der Natur des Sterbeprozesses<br />
<strong>und</strong> das Verlöschen meines Lebens unternommen wird. Gleichzeitig bitte ich aber,<br />
alle Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie zu nutzen <strong>und</strong> dafür zu sorgen,<br />
dass ich ohne körperliche <strong>und</strong> seelische Schmerzen <strong>und</strong> Leiden bin. Wenn möglich,<br />
möchte ich in einer mir vertrauten Umgebung meine letzten Tage <strong>und</strong> St<strong>und</strong>en<br />
verbringen.
Seite 6 von 7<br />
Insbesondere treffe ich folgende Verfügung:<br />
Schmerztherapie:<br />
Ich wünsche eine wirksame Behandlung quälender <strong>und</strong> unangenehmer Zustände<br />
wie Atemnot, Schmerzen, Angst, Übelkeit <strong>und</strong> Erbrechen, selbst wenn ich durch die<br />
Behandlung müde <strong>und</strong> schläfrig werde, selbst wenn starke Betäubungsmittel<br />
erforderlich sind, durch die ich, vergleichbar einer Narkose, auch das Bewusstsein<br />
verliere, selbst wenn durch die Behandlung unbeabsichtigt die mir noch verbleibende<br />
Lebensspanne verkürzt wird.<br />
Künstliche Beatmung:<br />
Ich wünsche keine künstliche Beatmung <strong>und</strong> keine Wiederbelebung, auch wenn<br />
mein Herz zum Stillstand kommen sollte <strong>und</strong> auch keine künstliche Ernährung, wenn<br />
dieses nach ärztlichem Ermessen nur eine unnötige Verlängerung des<br />
Sterbeprozesses bedeutet.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Verfassers<br />
Vollmachten:<br />
1. Im Falle eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankenhauseinweisung ist<br />
sofort:<br />
1a. Frau/Herr:<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
oder:<br />
1b. Frau/Herr:<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
ersatzweise:<br />
2. Frau/Herr:<br />
Vor- <strong>und</strong> Nachname<br />
Tel.:<br />
Mobil:<br />
zu benachrichtigen <strong>und</strong> über meinen Zustand zu informieren. Die behandelnden<br />
Ärzte befreie ich ausdrücklich von der ärztlichen Schweigepflicht.<br />
Dieselben Personen bevollmächtige ich weiter an meiner Stelle mit den behandelnden<br />
Ärzten alle erforderlichen Entscheidungen abzusprechen <strong>und</strong> zu medizinischen<br />
Eingriffen zu erteilen, zu widerrufen oder zu verweigern, wenn ich<br />
selbst zur Willensbildung <strong>und</strong> Willensäußerung außerstande bin.
Seite 7 von 7<br />
Die Vertrauensperson soll meinen Willen entsprechend der vorstehenden<br />
<strong>Patientenverfügung</strong> einbringen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Verfassers<br />
Person zu 1a.<br />
Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />
Ort, Datum<br />
vollständige Unterschrift<br />
Person zu 1b.<br />
Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />
Ort, Datum<br />
vollständige Unterschrift<br />
Person zu 2.<br />
Zur Übernahme der auf Seite 5 <strong>und</strong> Seite 6 genannten Verpflichtungen bin ich bereit<br />
Ort, Datum<br />
vollständige Unterschrift<br />
Ich bestätige, dass Frau/Herr______________________, Verfasser der<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> vom_____________________, der <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
vom_____________________<strong>und</strong> des Patiententestaments vom _______________<br />
eigenhändig unterschrieben hat <strong>und</strong> dass ich an ihrer/seiner Fähigkeit zu einer freien<br />
<strong>und</strong> selbstbestimmten Entscheidung keinen Zweifel habe.<br />
Ort, Datum<br />
Name des Hausarztes:<br />
Anschrift:<br />
Unterschrift des Hausarztes<br />
_<br />
_<br />
_
Zusatz zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong>:<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich bedarf, anders als in vielen Vorsorgeformularen<br />
geschrieben, die widerrufliche Vollmacht selbst dann keiner<br />
notariellen Beurk<strong>und</strong>ung, wenn der Stellvertreter auch Immobiliengeschäfte<br />
(Verkauf, Beleihung, Gr<strong>und</strong>schuldbestellung)<br />
tätigen soll / muss (§ 167 II BGB); die Vollmacht muss nur<br />
dann notariell sein, wenn sie unwiderruflich ist (aber wer erteilt<br />
schon eine unwiderrufliche Vollmacht ?).<br />
In vielen Gerichten (Gr<strong>und</strong>buchämtern) ist es allerdings<br />
üblich, dass Sie beim Verkauf von Immobilien durch einen<br />
Stellvertreter / Bevollmächtigten wenigstens notariell beglaubigte<br />
Vollmachten benötigen (§§ 29,30 GBO); zu einem<br />
Verkauf kann es unter Umständen dann kommen, wenn man<br />
nach einer Heimeinweisung nicht in der Lage ist, dieses Heim<br />
mit seiner eigenen Rente oder seinen eigenen Ersparnissen<br />
zu bezahlen.<br />
Denn bevor dann der Staat zahlt, muss man sein eigenes<br />
Vermögen – bis auf einen Schonbetrag – verbrauchen!<br />
Sollte dieser Fall also bei Ihnen vorliegen, machen Sie es wie<br />
folgt:<br />
Sie machen einen Termin mit einem Notar Ihrer Wahl zwecks:<br />
1.) Notarieller Beglaubigung (§ 129 BGB)<br />
(NICHT: notarieller Beurk<strong>und</strong>ung!!)<br />
2.) Bei dem Termin schreiben Sie Ihren Namen auf die<br />
„Seite 2 von 7“ (Unterschrift des Vollmachtgebers)<br />
erst dann, wenn Sie vor dem Notar sitzen (aber nur<br />
auf dieser Seite !)<br />
3.) Der Notar macht das Ganze dann mit Siegel fertig <strong>und</strong><br />
Sie erhalten es zurück; Kosten max. 20,00.<br />
4.) Wenn Sie jetzt noch zusätzlich auf „Seite 7 von 7“<br />
Ihren Arzt unterschreiben lassen – ist diese Urk<strong>und</strong>e<br />
für alle Fälle perfekt!<br />
Denn dann akzeptieren auch die Gr<strong>und</strong>buchämter / Banken<br />
den Verkauf / die Beleihung Ihrer Immobilie durch den<br />
Stellvertreter.
Anrufung des Gerichtes:<br />
Seit dem 01. September 2009 muss nur noch bei<br />
Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt <strong>und</strong> Betreuer<br />
bezüglich schwerwiegender Entscheidungen das <strong>Betreuungs</strong>gericht<br />
eingeschaltet werden <strong>und</strong> entscheiden.<br />
Sind sich Arzt <strong>und</strong> Bevollmächtigter / Betreuer einig, braucht<br />
kein <strong>Betreuungs</strong>gericht mehr angerufen werden!
Für den Fall, dass ich<br />
aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />
durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />
Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />
eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />
Geburtsdatum: ____________________<br />
persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />
Anschrift:<br />
bei meiner Vertrauensperson:<br />
__________________________________<br />
__________________________________<br />
Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />
Name: ____________________________________<br />
Telefon: ____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Für den Fall, dass ich<br />
aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />
durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />
Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />
eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />
Geburtsdatum: ____________________<br />
persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />
Anschrift:<br />
bei meiner Vertrauensperson:<br />
__________________________________<br />
__________________________________<br />
Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />
Name: ____________________________________<br />
Telefon: ____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Für den Fall, dass ich<br />
aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />
durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />
Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />
eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />
Geburtsdatum: ____________________<br />
persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />
Anschrift:<br />
bei meiner Vertrauensperson:<br />
__________________________________<br />
__________________________________<br />
Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />
Name: ____________________________________<br />
Telefon: ____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
Für den Fall, dass ich<br />
aufgr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung<br />
durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände nicht<br />
Name: _____________________________________ mehr in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, habe ich<br />
eine <strong>Patientenverfügung</strong> <strong>und</strong> eine Vollmacht bei meinen<br />
Geburtsdatum: ____________________<br />
persönlichen Unterlagen <strong>und</strong> in Kopie / Original hinterlegt<br />
Anschrift:<br />
bei meiner Vertrauensperson:<br />
__________________________________<br />
__________________________________<br />
Name <strong>und</strong> Telefonnr. des Hausarztes:<br />
Name: ____________________________________<br />
Telefon: ____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift
Vorsorgeregister – ein großer Erfolg<br />
B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />
Zentrales Vorsorgeregister<br />
Postfach 080151<br />
10001 Berlin<br />
Tel.: 01805 – 35 50 50*<br />
*(0,14/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)<br />
Fax: 030 – 38 38 66 77<br />
E-Mail: info@vorsorgeregister.de<br />
Internet: www.vorsorgeregister.de
Informationen zum Eintragungsverfahren für Privatpersonen<br />
Die B<strong>und</strong>esnotarkammer führt gemäß §§ 78a bis 78c der B<strong>und</strong>esnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister.<br />
Es dient der schnellen <strong>und</strong> zuverlässigen Information der <strong>Betreuungs</strong>gerichte über vorhandene<br />
Vorsorgeurk<strong>und</strong>en (<strong>Vorsorgevollmacht</strong>en <strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügungen). Dadurch werden unnötige Betreuungen<br />
im Interesse der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger vermieden, deren Wünsche optimal berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> Justizressourcen geschont.<br />
Eintragungsverfahren<br />
Mit der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister<br />
ist keine eigenständige Vollmachtserteilung bzw. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
verb<strong>und</strong>en. Alle rechtlichen Fragen<br />
klären Sie bitte mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt.<br />
Wenn Sie eine wirksame Vorsorgeurk<strong>und</strong>e errichtet<br />
haben, können Sie den Antrag auf Eintragung<br />
in das Zentrale Vorsorgeregister mit dem Datenformular<br />
für Privatpersonen (P) oder – gebührenermäßigt<br />
– unter www.vorsorgeregister.de stellen.<br />
Für jeden Vollmachtgeber / Verfügenden ist ein<br />
eigenes Datenformular auszufüllen. Füllen Sie bitte<br />
den Antrag deutlich <strong>und</strong> vollständig aus <strong>und</strong> senden<br />
Sie ihn unterschrieben per Post an das ZVR.<br />
Alle Pfl ichtangaben sind mit * gekennzeichnet. Schicken<br />
Sie bitte keinesfalls Ihre Vorsorgeurk<strong>und</strong>e –<br />
diese wird hier nicht hinterlegt.<br />
Kosten der Eintragung<br />
Für die Registrierung werden aufwandsbezogene<br />
Gebühren erhoben. Die Gebühr fällt nur einmal an<br />
<strong>und</strong> deckt die dauerhafte Registrierung <strong>und</strong> Beauskunftung<br />
der Gerichte ab. Sie beträgt für Internet-<br />
Meldungen 13,00 €. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren<br />
teilnehmen, kostet es 15,50 €.<br />
Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen<br />
für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich<br />
2,50 € an. Bei postalischen Anmeldungen erhöhen<br />
sich die Gebühren um 3,00 € <strong>und</strong> der Zuschlag für<br />
jeden weiteren Bevollmächtigten um 0,50 €.<br />
Daten der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e (Ziffern 1 bis 4)<br />
Ziffer 1: Die Angabe des Datums der <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung ist zwingend.<br />
Ziffer 2: Die Angaben zum Umfang Ihrer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
erleichtern dem <strong>Betreuungs</strong>gericht, den<br />
Inhalt der Vollmacht frühzeitig zu beurteilen.<br />
Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine<br />
Rechnung mit einem Datenkontrollblatt, aus dem<br />
Sie die erfassten Daten ersehen <strong>und</strong> noch eventuelle<br />
Korrekturen vornehmen können. Nach Eingang<br />
der Eintragungsgebühr erfolgt die Eintragung Ihrer<br />
Vorsorgeurk<strong>und</strong>e, so dass die zuständigen Gerichte<br />
Einsicht erhalten. Zum Abschluss des Verfahrens<br />
wird Ihnen eine Eintragungsbestätigung<br />
<strong>und</strong> Ihre ZVR-Card übermittelt.<br />
<br />
Vermögensangelegenheiten betreffen die Befugnis,<br />
über Vermögensgegenstände zu verfügen,<br />
Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber<br />
Gerichten, Behörden <strong>und</strong> sonstigen öffentlichen<br />
Stellen in Vermögensangelegenheiten<br />
zu handeln. Für Verfügungen über Gr<strong>und</strong>besitz ist<br />
zwingend eine notarielle Urk<strong>und</strong>e erforderlich. Auch<br />
die Aufnahme von Verbraucherdarlehen erfordert<br />
eine notarielle Vollmacht.<br />
Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />
Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />
*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)
Angelegenheiten der Ges<strong>und</strong>heitssorge umfassen<br />
bspw. die Einsicht in Krankenunterlagen<br />
<strong>und</strong> das Besuchsrecht. Die Befugnis des Bevollmächtigten<br />
zur Einwilligung in eine Untersuchung<br />
des Ges<strong>und</strong>heitszustandes, eine<br />
Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff<br />
bedarf nach § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB bei bestimmten<br />
Gefahrenlagen der ausdrücklichen<br />
Erwähnung in der Vollmacht. Das gilt nach<br />
§ 1904 Abs. 5 Satz 2 BGB auch, wenn diese<br />
Einwilligung nicht erteilt werden soll (Behandlungsabbruch).<br />
Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung<br />
können auch freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen umfassen (z. B.<br />
freiheitsentziehende Unterbringung oder Freiheitsentziehung<br />
in einer Anstalt, einem Heim<br />
oder einer sonstigen Einrichtung durch mechanische<br />
Vorrichtungen, Medikamente oder<br />
auf andere Weise). Diese bedürfen nach § 1906<br />
BGB Abs. 1 <strong>und</strong> 4 BGB aber ebenfalls einer<br />
ausdrücklichen Erwähnung dieses Aufgabenbereiches<br />
in der Vollmacht.<br />
Daten Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers<br />
(Ziffern 14 bis 35)<br />
Die Eintragung der Bevollmächtigten / vorgeschlagenen<br />
Betreuer ist dringend zu empfehlen,<br />
um diese im Ernstfall zügig ermitteln zu können.<br />
Zum Schutze des Rechts auf informationelle<br />
Selbstbestimmung wird die Vertrauensperson<br />
über die Eintragung immer informiert <strong>und</strong> auf das<br />
Recht hingewiesen, die Löschung der Daten zu<br />
beantragen.<br />
Auf dem Datenformular „P“ ist die Angabe von<br />
zwei Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuern<br />
möglich. Falls Sie die Eintragung weiterer<br />
Bevollmächtigter / vorgeschlagener Betreuer<br />
beantragen möchten, verwenden Sie hierfür bitte<br />
das Zusatzblatt Bevollmächtigte/Betreuer für Privatpersonen<br />
„PZ“.<br />
Angaben zur Zahlungsweise (Ziffern 36 bis 40)<br />
Wenn Sie die anfallenden Gebühren im Lastschriftverfahren<br />
begleichen möchten, machen Sie bitte<br />
die erforderlichen Angaben. Sie können auch<br />
nach Anforderung durch Überweisung zahlen. Hierfür<br />
fallen um 2,50 € erhöhte Gebühren an.<br />
Ziffer 3: Mit einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung nehmen Sie<br />
Einfl uss auf den durch ein Gericht zu bestellenden<br />
Betreuer. Sie können darin auch Wünsche hinsichtlich<br />
der Lebensgestaltung bei der Betreuung<br />
festgelegen. Mit einer <strong>Patientenverfügung</strong> können<br />
Wünsche zur ärztlichen Behandlung für den Fall<br />
geäußert werden, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit,<br />
etwa auf Gr<strong>und</strong> von Bewusstlosigkeit,<br />
vorliegt.<br />
Ziffer 4: Die weiteren Angaben können kurze Notizen<br />
zum Aufbewahrungsort der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />
enthalten.<br />
Daten des Vollmachtgebers / Verfügenden<br />
(Ziffern 5 bis 13)<br />
Geben Sie die Daten zu Ihrer Person bitte besonders<br />
sorgfältig an. Sie sind für die spätere Suche<br />
nach der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e unentbehrlich.<br />
Spätere Änderungen<br />
Spätere Änderungen oder Ergänzungen der Eintragung<br />
Ihrer Vorsorgeurk<strong>und</strong>e sind gebührenpfl<br />
ichtig. Verwenden Sie für die entsprechende<br />
Meldung bitte die Eintragungsbestätigung unter<br />
Angabe der mitgeteilten Register- <strong>und</strong> Buchungsnummer.<br />
Auch bspw. die Adressänderung eines<br />
Bevollmächtigten kann auf diesem Wege mitgeteilt<br />
werden, jedoch werden Änderungen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nur auf Antrag des Vollmachtgebers entgegen<br />
genommen.<br />
Wenn Sie Ihre <strong>Vorsorgevollmacht</strong> widerrufen<br />
wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten<br />
k<strong>und</strong>tun <strong>und</strong> eine ausgehändigte<br />
Vollmachtsurk<strong>und</strong>e zurückverlangen. Der Widerruf<br />
sollte auch zum Zentralen Vorsorgeregister gemeldet<br />
werden.<br />
Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />
Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />
*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)
Datenformular für Privatpersonen<br />
Antrag auf Eintragung einer Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />
Bitte Informationen beachten!<br />
Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.<br />
P<br />
Seite 1 von 2<br />
1<br />
* Daten der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />
Datum der Urk<strong>und</strong>e*<br />
2<br />
Vollmacht zur<br />
Erledigung von<br />
Vermögensangelegenheiten<br />
Angelegenheiten der Ges<strong>und</strong>heitssorge<br />
Maßnahmen nach § 1904 Abs. 1 Satz 1 BGB ausdrücklich umfasst<br />
Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung<br />
Maßnahmen nach § 1906 Abs. 1 <strong>und</strong> 4 BGB ausdrücklich umfasst<br />
sonstige persönliche Angelegenheiten<br />
3<br />
4<br />
Urk<strong>und</strong>e enthält<br />
Anordnungen<br />
oder Wünsche<br />
für den Fall, dass das Gericht einen Betreuer bestellt (<strong>Betreuungs</strong>verfügung)<br />
hinsichtlich Art <strong>und</strong> Umfang medizinischer Versorgung (<strong>Patientenverfügung</strong>)<br />
Weitere Angaben (z. B. Aufbewahrungsort der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e)<br />
5<br />
7<br />
8<br />
9<br />
* Daten des Vollmachtgebers / Verfügenden (für jeden Vollmachtgeber / Verfügenden bitte ein eigenes Formular verwenden)<br />
Anrede*<br />
Herr Frau<br />
Familienname*<br />
Vornamen*<br />
Geburtsname<br />
6<br />
Akademischer Grad<br />
10<br />
Geburtsort*<br />
11<br />
Geburtsdatum*<br />
12<br />
Straße, Hausnummer*<br />
13<br />
Postleitzahl, Ort*<br />
14<br />
Daten des 1.<br />
Bevollmächtigten<br />
Anrede*<br />
15 16<br />
17<br />
Familienname*<br />
Herr<br />
Frau<br />
vorgeschlagenen Betreuers<br />
Akademischer Titel<br />
18<br />
Vornamen*<br />
Geburtsname<br />
19 20<br />
Geburtsdatum<br />
21<br />
Straße, Hausnummer*<br />
22<br />
Postleitzahl, Ort*<br />
23<br />
Telefon<br />
24<br />
Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />
Ich - der Bevollmächtigte/vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />
(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)
P - 0909<br />
PSeite 2 von 2<br />
Name des Vollmachtgebers / Verfügenden<br />
Geburtsdatum<br />
25<br />
Daten des 2.<br />
Anrede*<br />
Familienname*<br />
Bevollmächtigten<br />
26 27<br />
28<br />
Herr<br />
Frau<br />
vorgeschlagenen Betreuers<br />
Akademischer Titel<br />
29<br />
Vornamen*<br />
Geburtsname<br />
30 31<br />
Geburtsdatum<br />
32<br />
Straße, Hausnummer*<br />
33<br />
Postleitzahl, Ort*<br />
34<br />
35<br />
Telefon<br />
Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />
Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />
(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />
* Zahlungsweise (für Eintragungsgebühr)<br />
36<br />
37<br />
Überweisung<br />
Bankleitzahl<br />
Lastschrift<br />
38<br />
Kreditinstitut<br />
39<br />
40<br />
Kontonummer<br />
Kontoinhaber (falls abweichend vom Vollmachtgeber)<br />
Hiermit ermächtige ich die B<strong>und</strong>esnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister - widerruflich, die von mir zu entrichtenden Gebühren von<br />
meinem o.g. Girokonto durch Lastschrift einzuziehen (bei Zahlung durch Überweisung entbehrlich).<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift des Kontoinhabers)<br />
Ich - der Vollmachtgeber / Verfügende - beantrage die Eintragung der vorstehenden Daten.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift des Vollmachtgebers / Verfügenden)<br />
Anzahl Zusatzblätter “PZ” bei mehr als 2 Bevollmächtigten/Betreuern:<br />
Bitte per Post zurücksenden an:<br />
B<strong>und</strong>esnotarkammer<br />
- Zentrales Vorsorgeregister -<br />
Postfach 08 01 51<br />
Bitte übersenden Sie uns nur das ausgefüllte<br />
<strong>und</strong> unterschriebene Formular <strong>und</strong> nicht die<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong>surk<strong>und</strong>e selbst.<br />
10001 Berlin
Informationen zum Zusatzblatt für Bevollmächtigte / Betreuer (PZ)<br />
Die B<strong>und</strong>esnotarkammer führt gemäß §§ 78a bis 78c der B<strong>und</strong>esnotarordnung das Zentrale Vorsorgeregister.<br />
Es dient der schnellen <strong>und</strong> zuverlässigen Information der <strong>Betreuungs</strong>gerichte über vorhandene<br />
Vorsorgeurk<strong>und</strong>en (<strong>Vorsorgevollmacht</strong>en <strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügungen). Dadurch werden unnötige Betreuungen<br />
im Interesse der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger vermieden, deren Wünsche optimal berücksichtigt<br />
<strong>und</strong> Justizressourcen geschont.<br />
Eintragung von Vertrauenspersonen sinnvoll (Bevollmächtigte<br />
oder vorgeschlagene Betreuer)<br />
Die Eintragung einer oder mehrerer Vertrauenspersonen<br />
zu der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e ist zu empfehlen,<br />
um dem <strong>Betreuungs</strong>gericht eine möglichst<br />
breite Informationsgr<strong>und</strong>lage zu bieten, anhand<br />
der es entscheiden kann, ob die Vorsorgeurk<strong>und</strong>e<br />
für das <strong>Betreuungs</strong>verfahren relevant <strong>und</strong> wer die<br />
bewünschte Vertrauensperson ist. Bei Eintragung<br />
des Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers<br />
ist zudem sichergestellt, dass er oder sie<br />
im Ernstfall zügig ermittelt werden kann.<br />
Zusatzblatt „PZ“ nur bei drei oder mehr Vertrauenspersonen<br />
erforderlich<br />
Das Zusatzblatt Bevollmächtigte / Betreuer für<br />
Privatpersonen „PZ“ ist nur erforderlich, wenn Sie<br />
die Eintragung von mehr als zwei Bevollmächtigten<br />
bzw. Betreuer beantragen möchten. Denn auf<br />
dem Datenformular für Privatpersonen „P“ selbst<br />
ist bereits die Angabe von zwei Bevollmächtigten<br />
bzw. vorgeschlagenen Betreuern möglich.<br />
Der Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter /<br />
Betreuer ist nur im Zusammenhang mit der Eintragung<br />
der Vorsorgeurk<strong>und</strong>e (Datenformular „P“) möglich.<br />
Ein Datenformular „P“ kann mit mehreren Zusatzblättern<br />
„PZ“ kombiniert werden. Es ist jedoch<br />
nicht möglich, ein Zusatzblatt „PZ“ mit mehreren<br />
Datenformularen „P“ zu kombinieren.<br />
Zusatzblatt „PZ“<br />
Wenn Sie mehr als zwei Bevollmächtigte/Betreuer<br />
benennen <strong>und</strong> das Papiermeldeverfahren nutzen<br />
möchten, füllen Sie bitte den Antrag deutlich <strong>und</strong><br />
vollständig aus. Pfl ichtangaben sind mit * gekennzeichnet.<br />
Der Antrag muss vom Vollmachtgeber<br />
unterschrieben werden.<br />
Ziffern 1 <strong>und</strong> 2: Das Zusatzblatt „PZ“ muss sich<br />
stets auf ein Datenformular „P“, somit auf einen<br />
Vollmachtgeber bzw. Verfügenden beziehen. Deshalb<br />
müssen Sie unter Ziffern 1 <strong>und</strong> 2 die entsprechenden<br />
Angaben vom Datenformular „P“ übernehmen.<br />
Diese dienen der eindeutigen Zuordnung<br />
der/des Bevollmächtigten/Betreuers zu einem<br />
Vollmachtgeber/Verfügenden.<br />
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auf Eintragung<br />
einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong>, dem Datenformular „P“,<br />
die Anzahl der beigefügten Zusatzblätter Bevollmächtigte/Betreuer<br />
für Privatpersonen „PZ“ an.<br />
Übersenden Sie bitte das Zusatzblatt „PZ“ stets mit<br />
dem dazugehörigen Datenformular „P“. Anstelle des<br />
Papierverfahrens ist die Online-Registrierung jederzeit<br />
unter www.vorsorgeregister.de gebührenermäßigt<br />
möglich.<br />
Telefon: (0 18 05) 35 50 50* · Telefax: (0 30) 38 38 66 77 · E-Mail: info@vorsorgeregister.de · Internet: www.vorsorgeregister.de<br />
Bankverbindung: Postbank Berlin · Bankleitzahl 100 100 10 · Konto 529 940 107<br />
*(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif)
Zusatzblatt Bevollmächtigte / Betreuer<br />
für Privatpersonen<br />
Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter<br />
zu einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
Bitte Informationen beachten!<br />
PZ<br />
1<br />
Name des Vollmachtgebers / Verfügenden*<br />
2<br />
Geburtsdatum*<br />
3<br />
Daten des<br />
Bevollmächtigten<br />
Anrede*<br />
4 5<br />
6<br />
Familienname*<br />
Herr<br />
Frau<br />
vorgeschlagenen Betreuers<br />
Akademischer Titel<br />
7<br />
Vornamen*<br />
Geburtsname<br />
8 9<br />
Geburtsdatum<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
Straße, Hausnummer*<br />
Postleitzahl, Ort*<br />
Telefon<br />
Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />
Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />
(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />
14<br />
Daten des<br />
Bevollmächtigten<br />
Anrede*<br />
15 16<br />
17<br />
Familienname*<br />
Herr<br />
Frau<br />
vorgeschlagenen Betreuers<br />
Akademischer Titel<br />
18<br />
Vornamen*<br />
Geburtsname<br />
19 20<br />
Geburtsdatum<br />
21<br />
Straße, Hausnummer*<br />
22<br />
Postleitzahl, Ort*<br />
23<br />
24<br />
Telefon<br />
Weitere Angaben (z. B. Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter, Beschränkungen der Vollmacht)<br />
Ich - der Bevollmächtigte / vorgeschlagene Betreuer - bin mit der Eintragung meiner Daten einverstanden.<br />
(Ort, Datum, Unterschrift des Bevollmächtigten / vorgeschlagenen Betreuers) Unterschrift nicht zwingend erforderlich (s. Informationen)<br />
Ich - der Vollmachtgeber - beantrage die Eintragung der vorstehenden Daten.<br />
PZ - 0909<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschrift des Vollmachtgebers / Verfügenden)
Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer sich um Sie kümmert, wenn Sie geistig oder<br />
körperlich nicht mehr so fit sind? Krankheit oder Altersschwäche können bei jedem von uns zu<br />
einer hilflosen Lage führen.<br />
Sicher, der Staat kümmert sich. Wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst in die<br />
Hand nehmen können, bestellt Ihnen der Richter einen Betreuer. Das ist gesetzlich vorgesehen<br />
für kranke, geistig behinderte oder Menschen, die aufgr<strong>und</strong> eines Unfalls oder hohen Alters nicht<br />
mehr selbst für sich sorgen können. Doch bei dem vom Richter bestellten Betreuer kann es sich<br />
um einen für Sie fremden Menschen handeln.<br />
Aber gerade wenn man sich in einer solch hilflosen Lage befindet, möchte man doch Gewissheit<br />
haben, dass die Regelung der eigenen Angelegenheiten in vertrauenswürdigen Händen liegt. Sie<br />
können daher schon heute bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll, wenn es nötig werden<br />
sollte: Ihre Kinder, Ihr Ehegatte/-gattin, Fre<strong>und</strong>e oder Nachbarn. Und damit der oder die<br />
Betreffende später auch in Ihrem Sinne entscheidet, sollten Sie wichtige Dinge wie<br />
beispielsweise eine Einwilligung in schwierige Operationen oder Heimunterbringung vorab<br />
regeln. <strong>Vorsorgevollmacht</strong> bzw. <strong>Betreuungs</strong>verfügung heißt das im Gesetz. Auch gibt es die<br />
Möglichkeit, eine <strong>Patientenverfügung</strong> niederzulegen. Durch diese Institute können Sie Ihre<br />
Zukunft selbst gestalten.<br />
Selbst wenn Sie sich jetzt noch zu jung <strong>und</strong> zu ges<strong>und</strong> fühlen, an Hilflosigkeit im Alter oder bei<br />
Krankheit zu denken, so sollten Sie nicht vergessen, in eine hilflose Lage kann leider jeder zu<br />
jeder Zeit kommen.<br />
Jetzt stellen Sie sich sicher die Frage, wofür Sie denn überhaupt Vorsorge treffen sollten. Aber<br />
stellen Sie sich vor, Sie können die wichtigsten Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbst<br />
regeln, was wird dann, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind? Wer handelt <strong>und</strong> entscheidet für<br />
Sie? Und wird überhaupt Ihr Wille beachtet werden?<br />
Natürlich werden Ihnen - hoffentlich - Ihre Angehörigen beistehen, wenn Sie wegen Unfalls,<br />
Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber<br />
rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatten oder<br />
Kinder Sie vom Gesetz her nicht automatisch vertreten.<br />
In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes<br />
Sorgerecht <strong>und</strong> damit die gesetzliche Befugnis zur Entscheidung <strong>und</strong> Vertretung in allen<br />
Angelegenheiten, also ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht. Für einen Volljährigen können<br />
hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben. Entweder<br />
aufgr<strong>und</strong> einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt<br />
sind.<br />
1
Was sind nun <strong>Vorsorgevollmacht</strong>, <strong>Betreuungs</strong>verfügung <strong>und</strong> <strong>Patientenverfügung</strong>?<br />
1. <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> gibt die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit<br />
oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person auf rechtsgeschäftlicher<br />
Gr<strong>und</strong>lage zur Wahrnehmung seiner eigenen Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Denn ein<br />
gerichtlicher Betreuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht<br />
erforderlich, wenn <strong>und</strong> soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten regeln kann.<br />
Vollmacht nennt man die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird im Regelfall<br />
durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt<br />
sie die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus.<br />
Man unterscheidet bei der Vollmacht ein Außenverhältnis <strong>und</strong> ein Innenverhältnis. Das<br />
Außenverhältnis besteht zwischen Vollmachtgeber <strong>und</strong> Bevollmächtigten einerseits sowie auf<br />
der anderen Seite Dritten, denen gegenüber Erklärungen abzugeben sind (z. B. Vertragspartner,<br />
Behörden, Ärzte usw.). Im Außenverhältnis interessiert für die Wirksamkeit der Erklärungen des<br />
Bevollmächtigten nun der Inhalt der Vollmacht, nicht aber z. B. Absprachen zwischen dem<br />
Vollmachtgeber <strong>und</strong> dem Bevollmächtigten zu deren Gebrauch. Diese betreffen vielmehr das<br />
Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber <strong>und</strong> Bevollmächtigten. Diesem liegt rechtlich ein<br />
Auftrag zur Geschäftsbesorgung, also ein - auch stillschweigend abschließbarer - Vertrag<br />
zugr<strong>und</strong>e.<br />
Vollmachten können Befugnisse in vermögensrechtlichen Angelegenheiten beinhalten <strong>und</strong>/oder<br />
Befugnisse in persönlichen Angelegenheiten.<br />
Vermögensrechtliche Angelegenheiten können beinhalten: über Vermögensgegenstände, z.B.<br />
Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Bankkonten zu verfügen, Verbindlichkeiten einzugehen oder gegenüber<br />
Gerichten, Behörden <strong>und</strong> sonstigen öffentlichen Stellen zu handeln.<br />
Persönliche Angelegenheiten können umfassen: Erklärungen in Ges<strong>und</strong>heitsangelegenheiten<br />
(z.B. die Einwilligung in Operationen) abzugeben, Entscheidungen über freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen (z.B. Anbringen von Bettgittern oder Gurten) zu treffen oder den Aufenthalt<br />
einschließlich einer Unterbringung im Pflegeheim zu bestimmen. Zu diesem Zweck sollte der<br />
Bevollmächtigte das Recht erhalten, Krankenunterlagen einzusehen sowie alle Informationen<br />
durch die behandelnden Ärzte einzuholen.<br />
2
2. <strong>Betreuungs</strong>verfügung<br />
Von der Vollmacht zu unterscheiden ist eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung. Diese berechtigt nicht zur<br />
Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass -<br />
weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden muss.<br />
Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den<br />
<strong>Betreuungs</strong>fall.<br />
Mit der <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung<br />
genommen werden. Das Gericht hat Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.<br />
Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch<br />
festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Diese Wünsche sind für<br />
das Gericht gr<strong>und</strong>sätzlich verbindlich.<br />
Zur Verfassung einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung müssen Sie, anders als bei der <strong>Vorsorgevollmacht</strong>,<br />
nicht geschäftsfähig sein. Es reicht hier aus, den natürlichen Willen zu erklären.<br />
3. <strong>Patientenverfügung</strong><br />
Zu unterscheiden ist weiterhin die <strong>Patientenverfügung</strong>. Sie dient zur Beantwortung der Frage,<br />
wer über Ihre ärztliche Behandlung entscheidet.<br />
Solange Sie als Patient selbst einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst nach Aufklärung<br />
<strong>und</strong> Beratung durch den Arzt über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. Dies gilt auch,<br />
wenn für Sie eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Ges<strong>und</strong>heitsfürsorge angeordnet wurde.<br />
Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern<br />
können, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie entscheiden. Ist weder ein<br />
Bevollmächtigter noch Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach<br />
ihrem mutmaßlichen Willen handeln. Bei nichteilbedürftigen ärztlichen Behandlungen muss<br />
gegebenenfalls ein vorläufiger Betreuer bestellt werden. Ihr mutmaßlicher Wille ist überhaupt<br />
maßgebend für jede ärztliche Behandlung, zu der Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Es<br />
muss - gegebenenfalls von Ihrem Bevollmächtigten oder Betreuer - ermittelt werden, wie Sie sich<br />
in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch k<strong>und</strong>tun könnten.<br />
Dies kann sehr schwierig sein, wenn Sie in der Vergangenheit niemals schriftlich oder auch nur<br />
mündlich, Z.B. gegenüber Angehörigen, Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung,<br />
insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben. Deshalb ist es wichtig, dies<br />
vorausschauend in einer <strong>Patientenverfügung</strong> festzulegen. Darüber sollten Sie sich also auch<br />
Gedanken machen, wenn Sie sich mit der Erteilung einer Vollmacht beschäftigen.<br />
3
Was genau spricht denn nun für eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong>?<br />
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie<br />
benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu<br />
handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen leiten<br />
lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />
Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten, z.B. Angehörige<br />
<strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e, bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.<br />
Sie sollten sich allerdings nicht auf eine Generalvollmacht beschränken, also jemanden durch die<br />
Formulierung "zur Vertretung in allen Angelegenheiten" bevollmächtigen.<br />
Denn eine solche Generalvollmacht deckt mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />
1. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle keiner ärztlichen Untersuchung, einer<br />
Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen, wenn hierbei<br />
Lebensgefahr besteht (etwa bei Herzoperationen) oder ein schwerer länger andauernder<br />
Ges<strong>und</strong>heitsschaden zu erwarten ist (z.B. bei einer Amputation).<br />
2. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige<br />
geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme wie<br />
etwa Bettgitter einwilligen.<br />
3. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen.<br />
In diesem Fall verlangt das Gesetz (§ 1904 11 BGB), dass die schriftliche Vollmacht diese<br />
Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine Generalvollmacht genügt also nicht. Außerdem<br />
braucht der Bevollmächtigte in den ersten beiden Fallgruppen für seine Entscheidung die<br />
Genehmigung des <strong>Betreuungs</strong>gerichts (§§ 1904, 1906 BGB).<br />
Ferner ist zu beachten, dass in einigen ausländischen Staaten der Bevollmächtigte nur in<br />
Angelegenheiten handeln darf, die in der Vollmacht ausdrücklich benannt sind. Aber auch im<br />
Übrigen empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen<br />
ermächtigen soll.<br />
Wie setze ich eine solche Vollmacht am besten auf?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken,<br />
z.B. nur für den Ges<strong>und</strong>heitsbereich. Dies bedeutet aber, dass im Bedarfsfall für die anderen<br />
Aufgaben möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss.<br />
Es empfiehlt sich daher in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die<br />
bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann. Typischerweise<br />
wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen <strong>und</strong> persönlichen<br />
Angelegenheiten tätig zu werden.<br />
Die Vollmacht sollte weiterhin aus Gründen der Klarheit <strong>und</strong> Beweiskraft schriftlich abgefasst<br />
werden. Auch wenn das Gesetz eine schriftliche Form nur für bestimmte Teile der<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> ausdrücklich vorschreibt - nämlich bei den Angelegenheiten von besonderer<br />
Bedeutung wie ärztliche Behandlungen, bei denen Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit besteht<br />
4
oder regelmäßige bzw. länger andauernde freiheitsentziehende Maßnahmen - sollte die<br />
Vollmacht in jedem Fall schriftlich abgefasst werden, damit der Bevollmächtigte sich auch<br />
ausweisen kann. Auch die <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann nur dann Geltung erlangen, wenn sie vor<br />
dem <strong>Betreuungs</strong>fall schriftlich niedergelegt worden ist.<br />
In beiden Fällen ist es natürlich möglich, diese auch von einem Notar aufsetzen zu lassen.<br />
Notwendig <strong>und</strong> gesetzlich vorgeschrieben (§ 167 Abs. II BGB) ist dieses bei einer Vollmacht<br />
allerdings nur dann, wenn sie auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Gr<strong>und</strong>stücken oder<br />
Gr<strong>und</strong>schuldbestellungen berechtigen soll <strong>und</strong> zwar unwiderruflich (aber wer erteilt schon eine<br />
Vollmacht unwiderruflich?).<br />
Und hin <strong>und</strong> wieder erkennen auch Banken nur ihre eigenen Bank- bzw. Kontovollmachten an<br />
oder nur eine notarielle Vollmacht. Dieses sollte man bei seiner Bank erfragen <strong>und</strong> sich sowieso<br />
für eine gesonderte Bank- bzw. Kontovollmacht entscheiden.<br />
Denn um eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong> abgeben zu können, müssen Sie als Vollmachtgeber<br />
geschäftsfähig sein, d.h. Sie dürfen sich nicht in einem die freie Willensbestimmung<br />
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befinden.<br />
Eine notarielle Beurk<strong>und</strong>ung der Vollmacht hat nun den Vorteil, dass wegen der Prüfungspflicht<br />
des Notars alles dafür spricht, dass Sie als Bevollmächtigender sich zum Zeitpunkt der<br />
Abfassung der Vollmacht im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte bef<strong>und</strong>en haben <strong>und</strong><br />
geschäftsfähig waren. Es können also durch eine notarielle Beurk<strong>und</strong>ung spätere Zweifel an der<br />
Wirksamkeit der Vollmacht vermieden werden.<br />
Weiterer Vorteil einer notariellen Beurk<strong>und</strong>ung bzw. Beglaubigung ist, dass der Notar die<br />
entsprechenden notwendigen Erklärungen für Sie nach Ihren Wünschen entwirft, Sie müssen<br />
selber also keine Formulierungen entwerfen, die dann möglicherweise auch noch im<br />
Rechtsverkehr als nicht eindeutig angesehen werden. Zudem genießen notarielle Urk<strong>und</strong>en im<br />
Rechtsverkehr höchstes Vertrauen. Anders als einfache schriftliche <strong>Vorsorgevollmacht</strong>en werden<br />
öffentliche Urk<strong>und</strong>en des Notars allseits akzeptiert.<br />
Weiterhin kann der Vollmachtgeber bei einer notariellen Beurk<strong>und</strong>ung zum einen die<br />
Rahmenbedingungen für die Vollmacht festlegen, gegebenenfalls aber auch die Frage der<br />
Vergütung des Bevollmächtigten klären. Eine ausdrückliche Regelung des Innenverhältnisses<br />
vermeidet auch Streit über die Rechte des Bevollmächtigten <strong>und</strong> dient damit sowohl dem Schutz<br />
des Vollmachtgebers (oder dessen Erben) als auch dem des Bevollmächtigten. So lässt sich z.B.<br />
die - häufig streitige - Frage eindeutig regeln, ob die Vollmacht nur zur Verwaltung oder auch<br />
zur Veräußerung von Gr<strong>und</strong>besitz erteilt worden ist.<br />
Im Gegensatz zur notariellen Vollmacht gibt es jedoch eine Person, die ganz klar feststellen<br />
kann, ob Sie beim Abfassen der Vollmacht geistig „fit“ sind <strong>und</strong> Inhalt <strong>und</strong> Umfang genau<br />
erkennen/erfassen – <strong>und</strong> das ist Ihr Hausarzt! Eine Urk<strong>und</strong>e mit dessen Unterschrift versehen<br />
muss also die Beste sein!<br />
Demgegenüber bedarf es bei der <strong>Betreuungs</strong>verfügung nicht der Geschäftsfähigkeit, um eine<br />
solche zu verfassen. Dennoch ist es allemal empfehlenswert, eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung bei<br />
voller Geschäftsfähigkeit durch einen Notar beurk<strong>und</strong>en zu lassen, um keinerlei Zweifel an der<br />
Wirksamkeit derselben aufkommen zu lassen.<br />
5
Wie kann ich dem Bevollmächtigten meine Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen verdeutlichen?<br />
Zur Verdeutlichung Ihrer Wünsche <strong>und</strong> Vorstellungen gegenüber dem Bevollmächtigten sollte<br />
zunächst beachtet werden, dass die Vollmacht eine für Dritte bestimmte Erklärung ist. Sie<br />
bezeichnet die Person des rechtsgeschäftlichen Vertreters <strong>und</strong> beschreibt, was dieser "im<br />
Außenverhältnis" mit Rechtswirkung für Sie tun darf. Anweisungen an den Bevollmächtigten<br />
zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht können in diese selbst mit aufgenommen werden.<br />
Beispiel:<br />
Eine Vollmacht kann zum Abschluss eines Heimvertrages ermächtigen. Etwaige Wünsche,<br />
welches Heim vorrangig in Betracht kommt - oder umgekehrt keinesfalls ausgewählt werden<br />
sollte - können mit niedergelegt werden. Dasselbe gilt z.B. für die Aufforderung, bestimmte<br />
Angehörige an Geburtstagen, Weihnachten usw. zu beschenken oder die bisherigen<br />
Spendengewohnheiten fortzuführen.<br />
Welchen Inhalt dieser unter Umständen mit aufzunehmende Auftrag an den Bevollmächtigten im<br />
Einzelnen haben kann, hängt wesentlich von Ihren individuellen Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen ab.<br />
Ab wann <strong>und</strong> wie lange gilt die Vollmacht?<br />
Zum Geltungszeitpunkt <strong>und</strong> zur Geltungsdauer lässt sich sagen, dass die Vollmacht im<br />
"Außenverhältnis" ab ihrer Ausstellung gilt. Im "Innenverhältnis" zum Bevollmächtigten ist. aber<br />
die mit ihm getroffene Vereinbarung maßgebend. Diese wird wörtlich oder stillschweigend<br />
dahingehend lauten, dass er von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn Sie selbst nicht<br />
mehr handlungsfähig sind. Wenn Sie Ihre Vollmacht widerrufen wollen, müssen Sie gleichzeitig<br />
das ausgehändigte Formular - bei notarieller Beurk<strong>und</strong>ung die vom Notar erteilte Ausfertigung -<br />
zurückverlangen.<br />
Der Tod des Vollmachtgebers führt nach dem Gesetz in der Regel nicht zum Erlöschen der<br />
Vollmacht. Da der Vollmacht ein Auftrag zugr<strong>und</strong>e liegt, ist der Bevollmächtigte auch nach dem<br />
Tod des Vollmachtgebers befugt, von seiner Vertretungsmacht Gebrauch zu machen. Seine<br />
Erklärungen berechtigen <strong>und</strong> verpflichten die Erben hinsichtlich des Nachlasses.<br />
Die Erben können Rechenschaft vom Bevollmächtigten verlangen <strong>und</strong> die Vollmacht widerrufen.<br />
Diese Wirkung Ihrer Vollmacht über den Tod hinaus können Sie aber auch ausschließen, indem<br />
Sie eine entsprechende Bestimmung in die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e aufnehmen. Enthält Ihre<br />
Vollmacht einen derartigen Ausschluss, kann es aber sein, dass bei Verwendung der Vollmacht<br />
zur Vornahme von Rechtsgeschäften eine Lebensbescheinigung verlangt wird.<br />
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Kann es auch zu einem Missbrauch der Vollmacht kommen?<br />
Sicherlich besteht bei einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong> eine Missbrauchsgefahr. Bedenken Sie, dass eine<br />
Vollmacht zur Vorsorge je nach Umfang dem Bevollmächtigten gegebenenfalls sehr weit<br />
reichende Befugnisse gibt.<br />
Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung hierfür Ihr Vertrauen zu der Person, die Sie womöglich<br />
bis zu Ihrem Lebensende <strong>und</strong> darüber hinaus mit dieser Vollmacht ausstatten wollen. Sie müssen<br />
aber bei der Bevollmächtigung von Vertrauenspersonen nicht gänzlich auf Vorkehrungen gegen<br />
Missbrauch verzichten. Möglich ist ein Kontroll- bzw. Widerrufsrecht für einen Dritten oder<br />
Bestellung mehrerer nur gemeinschaftlich zu handeln berechtigter Bevollmächtigter.<br />
Sie können für verschiedene Aufgabengebiete, also zum Beispiel Ges<strong>und</strong>heitsfürsorge einerseits<br />
<strong>und</strong> Vermögensangelegenheiten andererseits, jeweils einen eigenen Bevollmächtigten einsetzen.<br />
Allerdings benötigt dann jeder eine eigene Vollmachtsurk<strong>und</strong>e. Weiterhin wird die<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> bereits mit ihrer Erstellung wirksam. Sie soll aber gerade erst durch den<br />
Vollmachtnehmer verwendet werden, wenn eine Hilfsbedürftigkeit eingetreten ist Eine<br />
Möglichkeit, mit diesem Problem umzugehen ist es, den Eintritt der Wirksamkeit der Vollmacht<br />
an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, z.B. die Vorlage eines ärztlichen Attests über die<br />
Versorgungsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder die Aushändigung<br />
einer Ausfertigung der Urk<strong>und</strong>e durch einen beauftragten Notar.<br />
Wo bewahre ich die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e auf?<br />
Die Vollmacht soll zudem zu Ihrer Sicherheit so erteilt werden, dass der Bevollmächtigte die<br />
Vollmachtsurk<strong>und</strong>e bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts für Sie dem Geschäftspartner im<br />
Original bzw. Ausfertigung vorlegen kann, denn handlungsfähig ist Ihr Bevollmächtigter nur,<br />
wenn er die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e im Original oder in Ausfertigung vorweisen kann. Sorgen Sie<br />
deshalb stets dafür, dass die Vollmacht zur Vorsorge dem Berechtigten zur Verfügung steht,<br />
wenn sie benötigt wird.<br />
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:<br />
1. Sie verwahren die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e an einem im Ernstfall leicht zugänglichen Ort, den<br />
der Bevollmächtigte kennt (z.B. in Ihrem häuslichen Schreibtisch).<br />
2. Sie übergeben die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e von vornherein dem Be-vollmächtigten mit der<br />
Maßgabe, von dieser nur in dem besprochenen Fall Gebrauch zumachen. Wie schon<br />
gesagt, sollten Sie ohnehin nur den bevollmächtigen, dem Sie vorbehaltlos vertrauen<br />
können. Sollte diese Person absprachewidrig schon vorzeitig von der Vollmacht Gebrauch<br />
machen, können Sie die Vollmacht widerrufen <strong>und</strong> Schadenersatz fordern.<br />
3. Sie übergeben die Vollmachtsurk<strong>und</strong>e einer anderen Vertrauensperson zur<br />
treuhänderischen Verwahrung mit der Auflage, sie dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall<br />
auszuhändigen.<br />
4. Bei einer notariellen Vollmacht können Sie auch an folgende Möglichkeit denken:<br />
Sie können den Notar anweisen, an den Bevollmächtigten nur dann eine Ausfertigung der<br />
Vollmachtsurk<strong>und</strong>e herauszugeben, wenn dieser ein ärztliches Attest vorlegt, wonach Sie<br />
die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten nicht mehr besorgen können. Sie<br />
können mit dem Notar absprechen, wie alt das Attest sein darf <strong>und</strong> dass er dessen<br />
Richtigkeit nicht überprüfen muss.<br />
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5. <strong>Vorsorgevollmacht</strong>en können zudem im Zentralen Vorsorgeregister der<br />
B<strong>und</strong>esnotarkammer registriert werden. Eine solche Vorgehensweise ist sehr sinnvoll.<br />
Durch das Register soll die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> einfach, schnell <strong>und</strong> sicher gef<strong>und</strong>en<br />
werden. Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong> kann nur funktionieren, wenn das zuständige Gericht vor<br />
der Bestellung eines Betreuers Kenntnis von der Vollmacht erlangt. Das ist nicht immer<br />
selbstverständlich. Gerade wenn das Gericht sehr kurzfristig eine Betreuung anordnen<br />
muss, weil nach einem Unfall Ärzte Zustimmungen zu den notwendigen Behandlungen<br />
benötigen, kann das Gericht keine längeren Nachforschungen über das Vorliegen einer<br />
entsprechenden Verfügung anstellen. Die Folge ist, dass auch dann, wenn Vorsorge<br />
getroffen wurde, das Gericht, welches die Verfügung nicht kennt, einen Fremden zum<br />
Betreuer bestellt. Dieser Fremde muss kurzfristig die schwerwiegenden Entscheidungen<br />
über medizinische Behandlungen treffen.<br />
Ist aber eine Vollmacht, Patienten- oder/<strong>und</strong> <strong>Betreuungs</strong>verfügung beim Zentralen<br />
Vorsorgeregister registriert, können die Gerichte über einen besonders geschützten Bereich im<br />
Internet beim Register anfragen <strong>und</strong> die vorhandenen Daten abrufen. Diese Anfrage beim<br />
Zentralen Vorsorgeregister ist zu jeder Zeit <strong>und</strong> dadurch selbst in Eilfällen noch möglich. Das<br />
Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen.<br />
Sollte statt einer Vollmacht eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung errichtet werden?<br />
Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Ist jemand, dem Sie vollständig vertrauen<br />
können, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine Vollmacht<br />
vorzuziehen sein. Mit Ausnahme der schon erwähnten Fälle - eine risikoreiche Heilbehandlung<br />
oder eine geschlossene Unterbringung bzw. andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen - braucht<br />
er für seine Entscheidungen auch keine richterlichen Genehmigungen.<br />
Ihr Bevollmächtigter steht - anders als der Betreuer - nicht unter der Kontrolle des<br />
<strong>Betreuungs</strong>gerichts. Allerdings kann das <strong>Betreuungs</strong>gericht, wenn ihm ein entsprechender Anlass<br />
bekannt wird, für einen Bevollmächtigten eine Kontrollperson bestellen.<br />
Dieser "Vollmachtsbetreuer" hat nur die Aufgabe, den Bevollmächtigten zu überwachen, Ihre<br />
Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten wahrzunehmen <strong>und</strong> die Vollmacht notfalls auch zu<br />
widerrufen. Wird das nötig, müsste das Gericht dann einen Betreuer für den Aufgabenkreis<br />
bestellen, der zuvor dem "ungetreuen" Bevollmächtigten übertragen war.<br />
Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt<br />
sich die Festlegung einer <strong>Betreuungs</strong>verfügung. Damit erwarten Sie, dass im Bedarfsfall ein<br />
Betreuer für Sie bestellt wird. Sie nehmen dann Einfluss auf dessen Auswahl <strong>und</strong> dessen späteres<br />
Handeln für Sie.<br />
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Kombinationsmöglichkeiten<br />
Es gibt keinen Gr<strong>und</strong> für eine strikte Trennung von <strong>Patientenverfügung</strong>, <strong>Vorsorgevollmacht</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Betreuungs</strong>verfügung, da dies in der Durchführung ohnehin nur schwer durchzuhalten ist. Eine<br />
<strong>Patientenverfügung</strong> lässt sich immer sinnvoll mit einer <strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder einer<br />
<strong>Betreuungs</strong>verfügung kombinieren. In der <strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung kann<br />
ein Vertreter für den Ges<strong>und</strong>heitsbereich bevollmächtigt bzw. bestellt werden, der im Fall der<br />
eigenen Äußerungsunfähigkeit für die Inhalte der <strong>Patientenverfügung</strong> eintritt <strong>und</strong> diese<br />
gegebenenfalls auch gegenüber Anderen durchsetzt. Auch umgekehrt ist es ratsam,<br />
<strong>Vorsorgevollmacht</strong> oder <strong>Betreuungs</strong>verfügung mit einer <strong>Patientenverfügung</strong> zu verbinden, damit<br />
Ärzte, Angehörige <strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>-schaftsgericht Ihre Wünsche berücksichtigen können. Es gilt,<br />
dass eine <strong>Patientenverfügung</strong> an den Arzt auch immer eine <strong>Betreuungs</strong>verfügung an den<br />
bestellten Betreuer ist, die den Betreuer verpflichtet, anhand der vorgegebenen Leitlinien zu<br />
entscheiden.<br />
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Die <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
Die Praxis des <strong>Betreuungs</strong>rechts ist geprägt<br />
durch förmliche Verfahren, die von den<br />
Betroffenen <strong>und</strong> ihren Angehörigen als<br />
Belastung empf<strong>und</strong>en werden. Statt der<br />
erwarteten Hilfe wird die Bestellung eines<br />
Betreuers zur Entrechtung. Zudem werden<br />
die Justizhaushalte mit ständig steigenden<br />
Aufwendungen konfrontiert, dies gilt<br />
insbesondere für Berufsbetreuervergütungen –<br />
denn sollte das Vermögen des Betreuten für<br />
die Aufwendungen des Betreuers nicht<br />
ausreichen, dann zahlt der Staat. Diese<br />
erheblichen finanziellen Beiträge kommen<br />
jedoch nicht den betroffenen Menschen zugute<br />
(Dieckmann, Justizminister NVV, Zeitschrift<br />
für Rechtspolitik 2002, 425). Die Betreuung ist<br />
also für die Gerichte als auch die Behörden<br />
eine kostspielige Angelegenheit. Auf der<br />
anderen Seite mischt sich der Staat in private<br />
Angelegenheiten ein, die eigentlich auch ohne<br />
diesen geregelt werden können. Deshalb<br />
favorisiert der Staat eine privatrechtliche<br />
Lösung <strong>und</strong> diese ist in der <strong>Vorsorgevollmacht</strong><br />
zu sehen.