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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Husumer ...

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Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wer sich um Sie kümmert, wenn Sie geistig oder<br />

körperlich nicht mehr so fit sind? Krankheit oder Altersschwäche können bei jedem von uns zu<br />

einer hilflosen Lage führen.<br />

Sicher, der Staat kümmert sich. Wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst in die<br />

Hand nehmen können, bestellt Ihnen der Richter einen Betreuer. Das ist gesetzlich vorgesehen<br />

für kranke, geistig behinderte oder Menschen, die aufgr<strong>und</strong> eines Unfalls oder hohen Alters nicht<br />

mehr selbst für sich sorgen können. Doch bei dem vom Richter bestellten Betreuer kann es sich<br />

um einen für Sie fremden Menschen handeln.<br />

Aber gerade wenn man sich in einer solch hilflosen Lage befindet, möchte man doch Gewissheit<br />

haben, dass die Regelung der eigenen Angelegenheiten in vertrauenswürdigen Händen liegt. Sie<br />

können daher schon heute bestimmen, wer sich um Sie kümmern soll, wenn es nötig werden<br />

sollte: Ihre Kinder, Ihr Ehegatte/-gattin, Fre<strong>und</strong>e oder Nachbarn. Und damit der oder die<br />

Betreffende später auch in Ihrem Sinne entscheidet, sollten Sie wichtige Dinge wie<br />

beispielsweise eine Einwilligung in schwierige Operationen oder Heimunterbringung vorab<br />

regeln. <strong>Vorsorgevollmacht</strong> bzw. <strong>Betreuungs</strong>verfügung heißt das im Gesetz. Auch gibt es die<br />

Möglichkeit, eine <strong>Patientenverfügung</strong> niederzulegen. Durch diese Institute können Sie Ihre<br />

Zukunft selbst gestalten.<br />

Selbst wenn Sie sich jetzt noch zu jung <strong>und</strong> zu ges<strong>und</strong> fühlen, an Hilflosigkeit im Alter oder bei<br />

Krankheit zu denken, so sollten Sie nicht vergessen, in eine hilflose Lage kann leider jeder zu<br />

jeder Zeit kommen.<br />

Jetzt stellen Sie sich sicher die Frage, wofür Sie denn überhaupt Vorsorge treffen sollten. Aber<br />

stellen Sie sich vor, Sie können die wichtigsten Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbst<br />

regeln, was wird dann, wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind? Wer handelt <strong>und</strong> entscheidet für<br />

Sie? Und wird überhaupt Ihr Wille beachtet werden?<br />

Natürlich werden Ihnen - hoffentlich - Ihre Angehörigen beistehen, wenn Sie wegen Unfalls,<br />

Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wenn aber<br />

rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, dürfen Ehegatten oder<br />

Kinder Sie vom Gesetz her nicht automatisch vertreten.<br />

In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes<br />

Sorgerecht <strong>und</strong> damit die gesetzliche Befugnis zur Entscheidung <strong>und</strong> Vertretung in allen<br />

Angelegenheiten, also ein gesetzlich geregeltes Vertretungsrecht. Für einen Volljährigen können<br />

hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben. Entweder<br />

aufgr<strong>und</strong> einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie vom Gericht als Betreuer bestellt<br />

sind.<br />

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