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Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - Husumer ...

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Was genau spricht denn nun für eine <strong>Vorsorgevollmacht</strong>?<br />

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie<br />

benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu<br />

handeln. Hierbei können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen <strong>und</strong> Bedürfnissen leiten<br />

lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.<br />

Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten, z.B. Angehörige<br />

<strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>e, bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.<br />

Sie sollten sich allerdings nicht auf eine Generalvollmacht beschränken, also jemanden durch die<br />

Formulierung "zur Vertretung in allen Angelegenheiten" bevollmächtigen.<br />

Denn eine solche Generalvollmacht deckt mehrere wichtige Fälle nicht ab:<br />

1. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle keiner ärztlichen Untersuchung, einer<br />

Heilbehandlung oder einem medizinischen Eingriff zustimmen, wenn hierbei<br />

Lebensgefahr besteht (etwa bei Herzoperationen) oder ein schwerer länger andauernder<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschaden zu erwarten ist (z.B. bei einer Amputation).<br />

2. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine zu Ihrem Schutz notwendige<br />

geschlossene Unterbringung oder in eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme wie<br />

etwa Bettgitter einwilligen.<br />

3. Der Bevollmächtigte kann an Ihrer Stelle nicht in eine Organspende einwilligen.<br />

In diesem Fall verlangt das Gesetz (§ 1904 11 BGB), dass die schriftliche Vollmacht diese<br />

Befugnisse ausdrücklich bezeichnet. Eine Generalvollmacht genügt also nicht. Außerdem<br />

braucht der Bevollmächtigte in den ersten beiden Fallgruppen für seine Entscheidung die<br />

Genehmigung des <strong>Betreuungs</strong>gerichts (§§ 1904, 1906 BGB).<br />

Ferner ist zu beachten, dass in einigen ausländischen Staaten der Bevollmächtigte nur in<br />

Angelegenheiten handeln darf, die in der Vollmacht ausdrücklich benannt sind. Aber auch im<br />

Übrigen empfiehlt es sich, in der Vollmacht genauer zu bezeichnen, wozu sie im Einzelnen<br />

ermächtigen soll.<br />

Wie setze ich eine solche Vollmacht am besten auf?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es möglich, die Vollmacht nur auf bestimmte Aufgabengebiete zu beschränken,<br />

z.B. nur für den Ges<strong>und</strong>heitsbereich. Dies bedeutet aber, dass im Bedarfsfall für die anderen<br />

Aufgaben möglicherweise ein Betreuer bestellt werden muss.<br />

Es empfiehlt sich daher in der Regel eine umfassende Bevollmächtigung, damit die<br />

bevollmächtigte Person auch alle denkbaren Angelegenheiten erledigen kann. Typischerweise<br />

wird deswegen die Befugnis gegeben, in allen vermögensrechtlichen <strong>und</strong> persönlichen<br />

Angelegenheiten tätig zu werden.<br />

Die Vollmacht sollte weiterhin aus Gründen der Klarheit <strong>und</strong> Beweiskraft schriftlich abgefasst<br />

werden. Auch wenn das Gesetz eine schriftliche Form nur für bestimmte Teile der<br />

<strong>Vorsorgevollmacht</strong> ausdrücklich vorschreibt - nämlich bei den Angelegenheiten von besonderer<br />

Bedeutung wie ärztliche Behandlungen, bei denen Gefahr für Leben oder Ges<strong>und</strong>heit besteht<br />

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