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Das Handwerk in der Region - Handwerkskammer Reutlingen

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Freitag, 1. März 2013<br />

<strong>Das</strong> <strong>Handwerk</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Region</strong><br />

31<br />

Steuern sparen mit <strong>der</strong><br />

<strong>Handwerk</strong>errechnung<br />

Lohn- und Arbeitskosten bei Erhaltungs-, Mo<strong>der</strong>nisierungsund<br />

Renovierungsarbeiten können abgesetzt werden<br />

Mit dem Steuerbonus auf<br />

<strong>Handwerk</strong>sleistungen können<br />

private Haushalte nach wie vor<br />

20 Prozent von maximal 6000<br />

Euro ihrer <strong>Handwerk</strong>erkosten<br />

– also bis zu 1200 Euro pro Jahr<br />

und Haushalt – steuerlich geltend<br />

machen.<br />

Alle privaten Haushalte, Hauseigentümer<br />

genauso wie Mieter,<br />

können den Steuerbonus auf<br />

<strong>Handwerk</strong>erleistungen nutzen.<br />

Die Arbeiten müssen <strong>in</strong> o<strong>der</strong> an<br />

e<strong>in</strong>em Privathaushalt <strong>in</strong><br />

Deutschland o<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Europäischen Union ausgeführt<br />

worden se<strong>in</strong>. Allerd<strong>in</strong>gs gilt es, e<strong>in</strong>ige<br />

Voraussetzungen zu beachten.<br />

So gibt es den Steuerabzug<br />

nur für den Arbeitskostenanteil<br />

und nicht für die Materialkosten.<br />

Maßnahmen, für die bereits<br />

e<strong>in</strong> z<strong>in</strong>sgünstiges Darlehen o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong> Zuschuss aus öffentlichen<br />

För<strong>der</strong>programmen <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen wurde, wirken sich<br />

nicht steuerm<strong>in</strong><strong>der</strong>nd aus.<br />

Grundsätzlich gilt: Den Steuerbonus<br />

gibt es je Haushalt. Ehepartner,<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaften<br />

und Familien können die Vergünstigung<br />

nur e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> Anspruch<br />

nehmen. Damit das F<strong>in</strong>anzamt<br />

die Bonusregelung<br />

auch problemlos anwendet, s<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>ige Bed<strong>in</strong>gungen zu erfüllen.<br />

Zunächst muss die Rechnung<br />

des ausführenden <strong>Handwerk</strong>sbetriebs<br />

den formalen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Umsatzsteuerrechts<br />

genügen, also Namen und Anschrift<br />

des Betriebs enthalten, e<strong>in</strong>e<br />

Rechnungsnummer ausweisen<br />

und auch Art und Umfang <strong>der</strong><br />

Arbeiten ausweisen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

muss <strong>der</strong> Lohnanteil an den<br />

Gesamtkosten geson<strong>der</strong>t ausgewiesen<br />

werden, denn nur dieser<br />

ist zusammen mit <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Mehrwertsteuer steuerlich<br />

abzugsfähig. Materialkosten<br />

werden grundsätzlich nicht<br />

angerechnet.<br />

Noch e<strong>in</strong> Tipp: Barzahler bleiben<br />

auf ihrer <strong>Handwerk</strong>errechnung<br />

sitzen. <strong>Das</strong> F<strong>in</strong>anzamt besteht<br />

darauf, dass die zusammen<br />

mit Steuererklärung vorzulegende<br />

Rechnung per Überweisung<br />

beglichen wurde. Wer lediglich<br />

e<strong>in</strong>e Quittung vorweisen<br />

kann, geht leer aus.<br />

Begünstigte <strong>Handwerk</strong>sleistungen<br />

s<strong>in</strong>d zum Beispiel:<br />

• Arbeiten an Innen- und<br />

Außenwänden<br />

• Arbeiten am Dach, an <strong>der</strong><br />

Fassade o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Garage<br />

• Reparatur/Austausch<br />

von Fenstern und Türen<br />

• Streichen/Lackieren von<br />

Türen, Fenstern, Heizkörpern<br />

• Reparatur/Austausch von<br />

Bodenbelägen<br />

• Reparatur/Wartung/Austausch<br />

von Heizungsanlagen<br />

• Mo<strong>der</strong>nisierung/Austausch<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>bauküche<br />

• Reparatur/Wartung von Haus<br />

haltsgeräten<br />

• Maßnahmen <strong>der</strong> Gartengestaltung<br />

• Pflasterarbeiten auf dem<br />

Wohngrundstück<br />

• Reparatur/Wartung von<br />

Hausanschlüssen<br />

www.hwk-reutl<strong>in</strong>gen.de/<br />

steuerbonus.html<br />

<strong>Handwerk</strong>erferien<br />

Aufträge von <strong>Handwerk</strong>sleistungen<br />

im Sommer<br />

rechtzeitig planen<br />

Auftraggeber sollten beachten,<br />

dass die Resonanz auf Ausschreibungen<br />

während <strong>der</strong><br />

<strong>Handwerk</strong>erferien wie auch<br />

kurz vor und nach dieser Zeit<br />

e<strong>in</strong>geschränkt se<strong>in</strong> kann. Dies<br />

betrifft <strong>in</strong> den Landkreisen Freudenstadt,<br />

Reutl<strong>in</strong>gen, Sigmar<strong>in</strong>gen,<br />

Tüb<strong>in</strong>gen und Zollernalb im<br />

Jahr 2013 den Zeitraum vom<br />

29. Juli 2013 für drei Wochen<br />

bis zum 16. August 2013. In<br />

dieser Zeit ist mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Dienstleistungsangebot<br />

zu rechnen. In bewährter<br />

Weise können jedoch Notdienste<br />

über die Kreishandwerkerschaften<br />

erfragt werden.

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