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Wintersemester 2012/13 - Institut für Anglistik/Amerikanistik ...

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des geplanten Auslandsaufenthaltes. Ansprechpartner sind die Fachstudienberater. Daneben hat jeder<br />

Studierende die Möglichkeit, sich individuell mit Hilfe bestimmter <strong>Institut</strong>ionen (DAAD, British Council,<br />

Fulbright) an europäischen, amerikanischen und kanadischen Universitäten zu bewerben. Lehramtsstudierenden<br />

wird außerdem empfohlen, eine Tätigkeit als Sprachlehrassistent in Großbritannien in Betracht zu ziehen.<br />

Nähere Informationen zu den genannten Antragsverfahren erteilt das Akademische Auslandsamt der Universität.<br />

Es gibt folgende Möglichkeiten für die Absolvierung eines ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthaltes:<br />

1. Studium an einer Hochschule bzw. Universität<br />

2. Sprachassistententätigkeit<br />

3. Auslandspraktikum<br />

4. Sprachkurse in einem englischsprachigen Land<br />

5. Au pair-Tätigkeit (vor dem oder während des Studiums)<br />

6. Schulbesuch in einem englischsprachigen Land (6 Monate und mehr) – grundsätzlich darf der<br />

Auslandsaufenthalt zu Beginn des Studiums nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.<br />

7. Arbeit in einem englischsprachigen Land<br />

Als englischsprachige Länder werden anerkannt:<br />

Australien<br />

Großbritannien<br />

Irland<br />

Kanada<br />

Malta<br />

Neuseeland<br />

Südafrika<br />

USA<br />

Mitteilung des Lehrerprüfungsamts M­V für<br />

Lehramtsstudierende<br />

(Zur Anerkennung von Studienleistungen an ausländischen Universitäten und deren Auswirkungen<br />

auf die Regelstudienzeit)<br />

Lehramtsstudierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren und sich für diesen Zeitraum<br />

beurlauben lassen wollen, werden gebeten, die folgenden Regelungen zu beachten:<br />

Werden an einer ausländischen Universität erbrachte Studienleistungen von Lehramtsstudierenden bei der<br />

Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung als Leistungsnachweise oder Semesterwochenstunden im Prüfungsfach<br />

Englisch geltend gemacht und anerkannt, so wird das fragliche Semester – unabhängig davon, ob der/die<br />

Studierende für diesen Zeitraum an der Universität Rostock beurlaubt war – vom Lehrerprüfungsamt als<br />

Studiensemester gewertet und auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch ein Eintrag von Studienaufenthalten<br />

im Ausland in das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung kann nur unter der Bedingung der Anrechnung auf die<br />

Regelstudienzeit erfolgen.<br />

Verbindliche Auskünfte in allen Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation erteilt das<br />

Lehrerprüfungsamt (http://www.bildung-mv.de/de/lpa/).<br />

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