Wintersemester 2012/13 - Institut für Anglistik/Amerikanistik ...
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des geplanten Auslandsaufenthaltes. Ansprechpartner sind die Fachstudienberater. Daneben hat jeder<br />
Studierende die Möglichkeit, sich individuell mit Hilfe bestimmter <strong>Institut</strong>ionen (DAAD, British Council,<br />
Fulbright) an europäischen, amerikanischen und kanadischen Universitäten zu bewerben. Lehramtsstudierenden<br />
wird außerdem empfohlen, eine Tätigkeit als Sprachlehrassistent in Großbritannien in Betracht zu ziehen.<br />
Nähere Informationen zu den genannten Antragsverfahren erteilt das Akademische Auslandsamt der Universität.<br />
Es gibt folgende Möglichkeiten für die Absolvierung eines ausbildungsrelevanten Auslandsaufenthaltes:<br />
1. Studium an einer Hochschule bzw. Universität<br />
2. Sprachassistententätigkeit<br />
3. Auslandspraktikum<br />
4. Sprachkurse in einem englischsprachigen Land<br />
5. Au pair-Tätigkeit (vor dem oder während des Studiums)<br />
6. Schulbesuch in einem englischsprachigen Land (6 Monate und mehr) – grundsätzlich darf der<br />
Auslandsaufenthalt zu Beginn des Studiums nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.<br />
7. Arbeit in einem englischsprachigen Land<br />
Als englischsprachige Länder werden anerkannt:<br />
Australien<br />
Großbritannien<br />
Irland<br />
Kanada<br />
Malta<br />
Neuseeland<br />
Südafrika<br />
USA<br />
Mitteilung des Lehrerprüfungsamts MV für<br />
Lehramtsstudierende<br />
(Zur Anerkennung von Studienleistungen an ausländischen Universitäten und deren Auswirkungen<br />
auf die Regelstudienzeit)<br />
Lehramtsstudierende, die einen Studienaufenthalt im Ausland absolvieren und sich für diesen Zeitraum<br />
beurlauben lassen wollen, werden gebeten, die folgenden Regelungen zu beachten:<br />
Werden an einer ausländischen Universität erbrachte Studienleistungen von Lehramtsstudierenden bei der<br />
Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung als Leistungsnachweise oder Semesterwochenstunden im Prüfungsfach<br />
Englisch geltend gemacht und anerkannt, so wird das fragliche Semester – unabhängig davon, ob der/die<br />
Studierende für diesen Zeitraum an der Universität Rostock beurlaubt war – vom Lehrerprüfungsamt als<br />
Studiensemester gewertet und auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch ein Eintrag von Studienaufenthalten<br />
im Ausland in das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung kann nur unter der Bedingung der Anrechnung auf die<br />
Regelstudienzeit erfolgen.<br />
Verbindliche Auskünfte in allen Fragen der Studien- und Prüfungsorganisation erteilt das<br />
Lehrerprüfungsamt (http://www.bildung-mv.de/de/lpa/).<br />
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