Neues Versorgungs - Ärztekammer Oberösterreich
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Ärzte OG oder Ärzte GmbH<br />
Beispiel:<br />
Steuerlicher Gewinn der OG 200.000<br />
Steuerlicher Gewinnanteil (50 %) des Gesellschafters 15 90.000<br />
- Gewinnfreibetrag:<br />
175.000 · 50 % = 87.500 · 13 % = - 11.375<br />
90.000 – 87.500 = 2.500 · 7 % = - 175 - 11.550<br />
Steuerpflichtiger Gewinn des Gesellschafters 78.450<br />
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
oder durch freiwillige Bilanzierung<br />
Vorteil der OG ist, dass keine Bilanzierungspflicht besteht. Der Gewinn kann durch<br />
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt werden. Diese ist nicht nur einfacher,<br />
sondern ermöglicht auch eine spätere Versteuerung, da die Einnahmen erst im<br />
Zeitpunkt der Zahlung und nicht schon der Rechnungslegung zu erfassen sind,<br />
die Ausgaben für Umlaufvermögen (Arzneimittel) hingegen sofort als Aufwand<br />
abgesetzt werden können.<br />
Auch eine Offenlegungspflicht eines Jahresabschlusses im Firmenbuch besteht<br />
nicht.<br />
Keine Möglichkeit der Reduzierung des Gewinnanteiles<br />
durch Leistungsbeziehungen mit Gesellschafter<br />
Zivilrechtlich ist es zwar möglich, dass Gesellschafter mit der OG Leistungsverträge<br />
abschließen (Werkverträge, Mietverträge). Steuerlich gehören die dafür bezahlten<br />
Entgelte aber zum steuerlichen Gewinnanteil des Gesellschafters.<br />
15 50 % abzgl Sonderbetriebsausgaben EUR 10.000<br />
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