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Neues Versorgungs - Ärztekammer Oberösterreich

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Zeitschrift für Gesundheitspolitik<br />

1. Ziel dieses Beitrages<br />

Seit 19.8.2010 können Ärzte-Gruppenpraxen nicht nur in der Rechtsform einer<br />

offenen Gesellschaft (OG), sondern auch in der Rechtsform einer Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.<br />

Dennoch wurde in der Praxis die Rechtsform der GmbH bisher noch wenig angenommen.<br />

Gruppenpraxen werden weiterhin vornehmlich in der Rechtsform einer<br />

OG geführt.<br />

Der nachfolgende Beitrag untersucht anhand eines Rechtsformvergleiches zwischen<br />

der Gruppenpraxis-OG und der Gruppenpraxis-GmbH die Gründe dafür. Es<br />

sollen die Kriterien verglichen werden, die für die Ärzte ausschlaggebend sind.<br />

Dies sind die (2) berufsrechtlichen Voraussetzungen, (3) haftungsrechtlichen Unterschiede,<br />

(4) steuerrechtlichen Unterschiede und (5) sozialversicherungsrechtlichen<br />

Unterschiede.<br />

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