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Neues Versorgungs - Ärztekammer Oberösterreich

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Ärzte OG oder Ärzte GmbH<br />

Folgende Leistungen des Arztes an die GmbH sind möglich:<br />

Arbeitsleistung:<br />

Gemäß § 52a Abs3 Z 6 ÄrzteG sind die Gesellschafter ohnedies zur Mitarbeit<br />

verpflichtet. Gemäß § 52a Abs 3 Z 7 lit a ÄrzteG ist jedoch eine „Anstellung“ von<br />

Ärzten nicht zulässig. Daher kann die Mitarbeit des Gesellschafters nicht aufgrund<br />

eines Anstellungsvertrages erfolgen. Sie muss im Rahmen eines Vertragsverhältnisses<br />

geleistet werden, bei dem der Arzt weisungsfrei ist: freier Dienstvertrag<br />

oder Werkvertrag. 19<br />

Je nach Beteiligungshöhe des Arztes an der GmbH sind die Einnahmen beim Arzt<br />

Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit (Beteiligung ≤ 25 %) oder aus selbständiger<br />

Tätigkeit (Beteiligung > 25 %).<br />

Die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit werden zum progressiven Einkommensteuertarif<br />

(sh Kapitel 4.1.) besteuert. Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt,<br />

Prämien) werden grundsätzlich bis zur Höhe von einem Sechstel der<br />

laufenden Bezüge mit einem Sondersteuersatz von 6 % besteuert.<br />

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können im Rahmen des § 17 EStG pauschal<br />

besteuert werden. Dabei werden von den Einnahmen 6 % Betriebsausgaben<br />

(höchstens EUR 13.200) pauschal abgezogen. 20 Der Gewinnfreibetrag steht<br />

in Höhe des Grundfreibetrages von EUR 3.900 zu (13 % von EUR 30.000).<br />

In beiden Fällen hat die GmbH Lohnnebenkosten von insgesamt 7,5 % zu entrichten<br />

21 , die jedoch in der GmbH als Betriebsausgaben abgezogen werden können:<br />

• 4,5 % Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (DB)<br />

• 3,0 % Kommunalsteuer<br />

Vermietung an die GmbH:<br />

Die Einkünfte des Gesellschafters aus einer Vermietung an die GmbH sind mit<br />

dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern.<br />

Darlehensgewährung:<br />

Auch die Einkünfte des Gesellschafters aus einer Darlehensgewährung an die<br />

GmbH unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif. Seit 1.1.2011 fällt<br />

keine Kreditgebühr mehr an.<br />

Gesamtsteuerbelastung für Gruppenpraxen GmbH<br />

19 Karollus inResch/Wallner, Handbuch Medizinrecht1, Kapitel XXII Rz 45; Krejci, ZAS 2010, 254;<br />

Schenk/Linder, RdW 2010, 704; Stärker, ecolex 2010, 1125; Fantur, GES 2010, 162<br />

20 Gloser/Goertz, ecolex 2010, 1127<br />

21 Gloser/Goertz, ecolex 2010, 1127<br />

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