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Neues Versorgungs - Ärztekammer Oberösterreich

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Ärzte OG oder Ärzte GmbH<br />

Steuertechnisch ist die OG-Gründung sogar komplizierter, da für steuerliche Zwecke<br />

eine Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven 26 gem § 24 UmgrStG<br />

gefordert wird. Diese Vorsorge erfordert oft eine komplizierte Ermittlung der stillen<br />

Reserven und ihre Evidenthaltung im Zusammenschlussvertrag bzw in Ergänzungsbilanzen.<br />

Steuertechnisch ist die Gründung einer OG daher meist sogar<br />

komplizierter als die Gründung einer GmbH.<br />

Insgesamt kann aber gesagt werden, dass die Gründung selbst noch kein Entscheidungskriterium<br />

für oder gegen eine GmbH ist.<br />

Beendigung bzw Veräußerung der Gruppenpraxen OG bzw<br />

Gruppenpraxen GmbH<br />

Die Beendigung einer Gruppenpraxis führt meist zu einer Auflösung der Gesellschaft.<br />

Ausschlaggebend dafür ist, dass entweder kein Nachfolger vorhanden<br />

ist (Betriebsaufgabe) oder dass der Nachfolger (Käufer oder Geschenknehmer)<br />

selbst keine Gruppenpraxis fortführen möchte, sondern wieder eine Einzelordination<br />

betreiben möchte. In diesem Fall ist er bereits berufsrechtlich gezwungen,<br />

die OG bzw GmbH mangels Gesellschaftermehrheit aufzulösen.<br />

Gesellschaftsvertraglich sind sowohl für die Auflösung einer OG als auch einer<br />

GmbH entsprechende Auflösungsbeschlüsse und Firmenbuchanträge notwendig.<br />

Aus steuerlicher Sicht ist bei Auflösung einer Gruppenpraxis und bei Verkauf<br />

einer Gruppenpraxis idR die Rechtsform einer OG günstiger.<br />

Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft (Betriebsaufgabe) kann für eine OG<br />

in der Regel der halbe Einkommensteuersatz auf stille Reserven im Betriebsvermögen<br />

(zB im Betriebsgebäude) beansprucht werden. Der Grund und Boden des<br />

Betriebsgebäudes kann jedenfalls steuerfrei in das Privatvermögen übernommen<br />

werden.<br />

Im Falle eines Verkaufes der Gesellschaft kann beim Verkauf nach dem 60. Lebensjahr<br />

(aus Anlass des Pensionsantrittes) für den Veräußerungsgewinn (idR<br />

Praxisablöse) wiederum der halbe Einkommensteuersatz beansprucht werden.<br />

Der Verkäufer ist somit nicht schlechter gestellt als bei Verkauf einer GmbH, bei<br />

dem ebenfalls der halbe Einkommensteuersatz anfällt.<br />

26 Stille Reserven sind die Differenz zwischen dem höheren Verkehrswert und dem Buchwert<br />

(Wert laut Buchhaltung) von Wirtschaftsgütern oder Betrieben. Sie zeigen somit den Wert, um<br />

den ein Betrieb mehr wert ist als laut Buchhaltung.<br />

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