Neues Versorgungs - Ärztekammer Oberösterreich
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Ärzte OG oder Ärzte GmbH<br />
Steuertechnisch ist die OG-Gründung sogar komplizierter, da für steuerliche Zwecke<br />
eine Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven 26 gem § 24 UmgrStG<br />
gefordert wird. Diese Vorsorge erfordert oft eine komplizierte Ermittlung der stillen<br />
Reserven und ihre Evidenthaltung im Zusammenschlussvertrag bzw in Ergänzungsbilanzen.<br />
Steuertechnisch ist die Gründung einer OG daher meist sogar<br />
komplizierter als die Gründung einer GmbH.<br />
Insgesamt kann aber gesagt werden, dass die Gründung selbst noch kein Entscheidungskriterium<br />
für oder gegen eine GmbH ist.<br />
Beendigung bzw Veräußerung der Gruppenpraxen OG bzw<br />
Gruppenpraxen GmbH<br />
Die Beendigung einer Gruppenpraxis führt meist zu einer Auflösung der Gesellschaft.<br />
Ausschlaggebend dafür ist, dass entweder kein Nachfolger vorhanden<br />
ist (Betriebsaufgabe) oder dass der Nachfolger (Käufer oder Geschenknehmer)<br />
selbst keine Gruppenpraxis fortführen möchte, sondern wieder eine Einzelordination<br />
betreiben möchte. In diesem Fall ist er bereits berufsrechtlich gezwungen,<br />
die OG bzw GmbH mangels Gesellschaftermehrheit aufzulösen.<br />
Gesellschaftsvertraglich sind sowohl für die Auflösung einer OG als auch einer<br />
GmbH entsprechende Auflösungsbeschlüsse und Firmenbuchanträge notwendig.<br />
Aus steuerlicher Sicht ist bei Auflösung einer Gruppenpraxis und bei Verkauf<br />
einer Gruppenpraxis idR die Rechtsform einer OG günstiger.<br />
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft (Betriebsaufgabe) kann für eine OG<br />
in der Regel der halbe Einkommensteuersatz auf stille Reserven im Betriebsvermögen<br />
(zB im Betriebsgebäude) beansprucht werden. Der Grund und Boden des<br />
Betriebsgebäudes kann jedenfalls steuerfrei in das Privatvermögen übernommen<br />
werden.<br />
Im Falle eines Verkaufes der Gesellschaft kann beim Verkauf nach dem 60. Lebensjahr<br />
(aus Anlass des Pensionsantrittes) für den Veräußerungsgewinn (idR<br />
Praxisablöse) wiederum der halbe Einkommensteuersatz beansprucht werden.<br />
Der Verkäufer ist somit nicht schlechter gestellt als bei Verkauf einer GmbH, bei<br />
dem ebenfalls der halbe Einkommensteuersatz anfällt.<br />
26 Stille Reserven sind die Differenz zwischen dem höheren Verkehrswert und dem Buchwert<br />
(Wert laut Buchhaltung) von Wirtschaftsgütern oder Betrieben. Sie zeigen somit den Wert, um<br />
den ein Betrieb mehr wert ist als laut Buchhaltung.<br />
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