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DIEABTREIBUNGALS I

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DIE ABTREIBUNG ALS KONFLIKT 369<br />

liehkeiten für den Sehutz des mensehliehen Leben eintreten. Die Erfahrungen<br />

naeh der Liberalisierung der Abtreibung liegen bereits vor: Die Zahlen<br />

sind hoehgestiegen 85. «Wozu werden Krankenhauser gebaut?" fragen sieh<br />

die Medizinalassistenten der Universitatsklinik Kaliforniens und protestierten,<br />

weil die Betten, die für die Ausbildung neuer Arzte dienen sollten,<br />

zum groBen Teil von legal abtreibenden Frauen dauernd belegt sind 86. Hier<br />

und in vielen anderen Krankenhausern würde eine Korrektur des Spruehes<br />

der graBten Gloeke des Münsters zu Sehaffhausen als Sehild am Eingang<br />

pass en 87: «Lebende rufe ieh, Tote beklage ieh, Embryos tate ieh".<br />

111. STAATSRECHT UND ETHIK: DAS BEISPIEL DEUTSCHLANDS<br />

In Deutsehland würde naeh der Meinung maneher Juristen eine weitere<br />

Aufloekerung des Strafreehtes bezüglieh dieser Frage einen VerstoB gegen<br />

das Grundgesetz bedeuten, da dem Staat sowohl Aehtungspflieht als aueh<br />

Sehutzpflieht gegenüber dem mensehliehen Leben, aueh dem noeh nieht<br />

Flugzeuge voll abtreibungsbereiter Frauen kommen nach London. Vier Tage spater nennt<br />

sie London Hauptstadt der Abtreibung der westlichen Welt: Vgl. zuletzt die Briefe von<br />

mehreren Arzten Englands gegen die gesetzliche Freigabe des Aborts in «The Times- 25<br />

und 26.3.1969.<br />

85. «Es fehlen ausreichende Anhaltspunkte dafür, daB die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche<br />

in Zukunft erheblich geringer sein werde als bei der bisherigen gesetzlichen<br />

Reglung. Der Regierungsvertreter ist vielmehr vor dem SonderausschuB für<br />

die Strafrechtsreform (7. Wahlp., 25. Sitzung, StenBer. S. 1451) aufgrund sehr eingehender<br />

Erwagungen und Vergleiche zu dem Ergebnis gekommen, daB in der Bundesrepublik<br />

nach Einführung der Friestenregelung eine Steigerung der Gasamtzahllegaler<br />

und iIIegaler Aborte um 40 % zu erwarten seL Diese Berechnung ist allerdings<br />

von dem in der mündlichen Verhandlung geh6rten Professor Dr. Jürgens in Zweifel<br />

gezogen worden. Jedoch laBt das aus dem Ausland, insbesondere aus England nach<br />

Inkrafttreten des Abortion Act von 1967 (Vgl. die Angaben im Report of the Committee<br />

on the Working of the Abortion Act-Lane-Report) und aus der DDR nach ErlaB<br />

des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft v. 9.3.1972 (Vgl. Deutsches<br />

Arzteblatt 1974, 2765) vorliegende Zahlenmaterial keinen sicheren SchluB auf einen wesentlichen<br />

Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche zu. Experimente sind aber bei dem<br />

hohen Wert des zu schützenden Rechtsgutes nicht zulassig. ENTSCHEIDUNG DES BUN­<br />

DESVERFASSUNGSGERICHTS 25.2.1975, Begründung . NJW 13 (1975) 580.<br />

86. OVERSTREET, E. W" Papel del hospital universitario para resolver los problemas<br />

del recurso del aborto legal. Clin. Obsto y Ginec. 12 (1971) 1243 f.<br />

87. Das ursprungliche Motto lautet: «vivos vaco, mortuos plango, fulgura frango».

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