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DIEABTREIBUNGALS I

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374 JOHANNES VILAR<br />

Neger schlagendes Herz und funktionsfahiges Gehirn besitzt und biologisch<br />

gesehen ein menschliches Wesen ist, ist er unter dem Gesichtspunkt<br />

der Konstitution keine Person" 94. Den Verwandschaftsgrad zwischen diesem<br />

Gerichtshof und dem hispanischen Araber AVERROES festzustellen,<br />

welcher meinte, da~ die menschliche Seele erst zum Kind kommt, wenn<br />

es "Vati und Mutti" sagen kann, überlasse ich dem Leser.<br />

Noch gefahrlicher, da weniger lacherlich, sind Aussagen wie: "Ein<br />

Geisteskranker, dessen geistiges Leben v611ig erloschen ist, kann auch<br />

nicht getauscht werden» 95. Wenn dieser Satz eine Begründung sein mü~te,<br />

um die Freilassung des M6rders zu rechtfertigen 96, dann mu~ man sich<br />

zuerst fragen, was für ein Fundament ein geistiges Leben "in actu» hat<br />

und ferner, wie es sich vom Bewu~tsein unterscheidet.<br />

Wenn Bewu~tsein und geistiges Leben "in actu» erforderlich sind,<br />

um Mensch zu sein, dann ist jeder Mensch immer dann kein Mensch,<br />

wenn er z. B. schlatt, und er ware folglich im Schlaf -z.B.- für den Mord<br />

freizugeben. Vielleicht wird man sich gegen diesen Gedanken wehren und<br />

argumentieren, da~ der Mensch doch wahrend des Schlafes noch einige<br />

menschliche Fahigkeiten besitzt, die jederzeit geweckt und dann in Aktion<br />

treten k6nnen, dagegen beim Geisteskranken diese M6glichkeit ausgeschlossen<br />

seL Aber so zu argumentieren, schl6sse nicht nur aus, da~ gegebenenfalls<br />

mit dem Fortschritt wissenschaftlicher M6glichkeiten der<br />

Krankheitszustand behoben werden k6nnte, sondern vor allem macht man<br />

von rein empirischen Feststellungen einen unerlaubten und durch nichts<br />

gerechtfertigten Sprung zu Wesens-und Wertaussagen über das Leben,<br />

denn es gibt keinen Beweis dafür, da~ das geistige Leben eines Geistes-<br />

94. Der Bischof von Spokane, Washington, Mons. B. J. TOPEL sagte, daS diese letzte<br />

Entscheidung (des Gerichtshofes) jener früheren (über die Neger) würdig nachfolgt und,<br />

falls eine Kolision zwischen dem Gesetz und der Kirche entstehen würde, ware er bereit<br />

den bürgerlichen Ungehorsam zu praktizieren (Vgl. St. Louis Review, Sto Louis 22.2.1973).<br />

Die Bischafe der Vereinigten Staaten haben nicht vergessen, den Katholiken in Erinnerung<br />

zu rufen, daS, wenn irgendjemand sich diesem Gesetz unterwerfe oder eine Abtreibung<br />

unternehmen würde, er dann von diesem Augenblick an exkomuniziert ware (Vgl. New<br />

York Times, New York 15.2.1973).<br />

95. Vgl. GERHARDT, R., Kein Gnadentod für 'Euthanasie'-Verfahren. FAZ, Frankfurt<br />

21.6.1974.<br />

96. 1m einfluSreichen Buch der 20er Jahre von Binding-Hoche mit der Einführung<br />

des Begriftes: .Vernichtung lebensunwerten Lebens» findet man folgenden Satz über die<br />

Bladsinnigen: .Sie haben weder den Willen zum Leben noch zu sterben. So gibt es<br />

ihrerseits keine beachtliche Einwilligung in die Tatung, anderseits staSt diese auf keinen<br />

Lebenswillen, der gebrochen werden müSte. Ihr Leben ist absolut zwecklos». Man muS<br />

sich fragen, ob zwischen 1920 und 1974 nichts geschehen ist. Vgl. BINDING-HOCHE, Die<br />

Freigabe der Vernichtung lebensunwerter Lebens. Ihr MaS und ihre Form 31ft.

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