Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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Organisation <strong>der</strong> bäuerlichen<br />
Sozialversicherung<br />
Selbstverwaltung<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> <strong>Bauern</strong>sozialversicherung erfolgt nicht durch die staatliche Verwaltung,<br />
son<strong>der</strong>n im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverwaltung.<br />
Selbstverwaltung heißt, dass <strong>der</strong> Staat bestimmte Verwaltungsaufgaben an jene Personengruppen<br />
überträgt, die daran ein unmittelbares Interesse haben. Aus Vertretern <strong>der</strong> betroffenen<br />
Personengruppen werden Verwaltungskörper gebildet, welche die Verwaltung weisungsfrei<br />
durchführen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherung für <strong>Bauern</strong> auch von <strong>Bauern</strong> als Versichertenvertreter<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze verwaltet wird. Die obersten Organe <strong>der</strong> staatlichen<br />
Verwaltung (für die Sozialversicherung im Bereich <strong>der</strong> Krankenversicherung <strong>der</strong> Bundesminister<br />
für Gesundheit, im Bereich <strong>der</strong> Pensions- und Unfallversicherung <strong>der</strong> Bundesminister für<br />
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für alle Bereiche auch <strong>der</strong> Finanzminister) haben<br />
jeweils ein Aufsichtsrecht.<br />
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