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Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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Organisation <strong>der</strong> bäuerlichen<br />

Sozialversicherung<br />

Selbstverwaltung<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> <strong>Bauern</strong>sozialversicherung erfolgt nicht durch die staatliche Verwaltung,<br />

son<strong>der</strong>n im Rahmen <strong>der</strong> Selbstverwaltung.<br />

Selbstverwaltung heißt, dass <strong>der</strong> Staat bestimmte Verwaltungsaufgaben an jene Personengruppen<br />

überträgt, die daran ein unmittelbares Interesse haben. Aus Vertretern <strong>der</strong> betroffenen<br />

Personengruppen werden Verwaltungskörper gebildet, welche die Verwaltung weisungsfrei<br />

durchführen. Das bedeutet, dass die Sozialversicherung für <strong>Bauern</strong> auch von <strong>Bauern</strong> als Versichertenvertreter<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze verwaltet wird. Die obersten Organe <strong>der</strong> staatlichen<br />

Verwaltung (für die Sozialversicherung im Bereich <strong>der</strong> Krankenversicherung <strong>der</strong> Bundesminister<br />

für Gesundheit, im Bereich <strong>der</strong> Pensions- und Unfallversicherung <strong>der</strong> Bundesminister für<br />

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für alle Bereiche auch <strong>der</strong> Finanzminister) haben<br />

jeweils ein Aufsichtsrecht.<br />

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