Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
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Leistungen bei Krankheit<br />
Unter Krankheit versteht man einen regelwidrigen Körper- o<strong>der</strong> Geisteszustand, <strong>der</strong> eine Krankenbehandlung<br />
notwendig macht. Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig<br />
sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (führen zwei Behandlungsmethoden<br />
zum gleichen Ziel, muss die kostengünstigere gewählt werden).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Krankenbehandlung werden folgende Leistungen gewährt:<br />
Krankenbehandlung<br />
Ärztliche Hilfe<br />
37<br />
Diese wird durch Vertrags- o<strong>der</strong> Wahlärzte durchgeführt. Vertragsärzte<br />
haben mit dem Krankenversicherungsträger einen Vertrag,<br />
<strong>der</strong> sie verpflichtet, die für die Versicherten erbrachten ärztlichen Leistungen<br />
elektronisch mittels e-card mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger abzurechnen.<br />
Für die e-card ist vom Versicherten ein fixes, jährliches Serviceentgelt zu entrichten. Dieses<br />
Serviceentgelt fällt im bäuerlichen Bereich nicht an, da hier eine pauschale Kostenbeteiligung<br />
in Form eines Behandlungsbeitrages vorgesehen ist.