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Download - Sozialversicherungsanstalt der Bauern

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Leistungen bei Krankheit<br />

Unter Krankheit versteht man einen regelwidrigen Körper- o<strong>der</strong> Geisteszustand, <strong>der</strong> eine Krankenbehandlung<br />

notwendig macht. Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig<br />

sein, darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (führen zwei Behandlungsmethoden<br />

zum gleichen Ziel, muss die kostengünstigere gewählt werden).<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Krankenbehandlung werden folgende Leistungen gewährt:<br />

Krankenbehandlung<br />

Ärztliche Hilfe<br />

37<br />

Diese wird durch Vertrags- o<strong>der</strong> Wahlärzte durchgeführt. Vertragsärzte<br />

haben mit dem Krankenversicherungsträger einen Vertrag,<br />

<strong>der</strong> sie verpflichtet, die für die Versicherten erbrachten ärztlichen Leistungen<br />

elektronisch mittels e-card mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger abzurechnen.<br />

Für die e-card ist vom Versicherten ein fixes, jährliches Serviceentgelt zu entrichten. Dieses<br />

Serviceentgelt fällt im bäuerlichen Bereich nicht an, da hier eine pauschale Kostenbeteiligung<br />

in Form eines Behandlungsbeitrages vorgesehen ist.

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