DI Josef KITZBERGER, Büro Dr. Lengyel ZT GmbH - OGL
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2. Leitungsinformationssystem - Kanalkataster<br />
Die unzureichende Kenntnis über die genaue Lage und über den Bauzustand der öffentlichen<br />
Kanalisation Leoben waren die Hauptbeweggründe für die Stadtgemeinde Leoben einen<br />
Kanalkataster, implantiert in das allgemeine Leitungsinformationssystem der Stadtgemeinde Leoben,<br />
zu erstellen. Parallel zum Aufbau der Kanaldatenbank erfolgten Überlegungen zur weiteren<br />
Sanierungsplanung sowie zur Erreichung des Soll-Zustandes für einen ordnungsgemäßen<br />
Kanalbetrieb.<br />
Aus dem Wasserrechtsgesetz §50 WRG ergibt sich bezüglich der Erhaltungspflicht folgende<br />
Forderung:<br />
........Die Wasserberechtigten haben ihre Wasserbenutzungsanlagen einschließlich der dazugehörigen<br />
Kanäle sowie sonstigen Vorrichtungen in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand und, wenn<br />
dieser nicht erweislich ist, derart zu erhalten und zu bedienen, dass keine Verletzung öffentlicher<br />
Interessen oder fremder Rechte stattfindet.<br />
Entsprechend dem Umweltförderungsgesetz UFG 1993 und den derzeit gültigen<br />
Förderungsrichtlinien 1999, i.d.g.F., hat jeder Förderungsnehmer für die Inanspruchnahme von<br />
Förderungsmitteln für die Sanierung von bestehenden Kanälen folgende Voraussetzungen zu<br />
erfüllen:<br />
Bestätigung des Förderungsnehmers, dass der Baubeginn der zu sanierenden Stränge vor<br />
dem 1.4.1973 erfolgte<br />
Wirtschaftlichkeitsnachweis (entsprechender Kostenvergleich), dass die „günstigste“<br />
Variante umgesetzt wird<br />
Schadensbeurteilung und Einteilung in Schadensklassen laut ÖWAV Regelblatt 21 (bauliche<br />
und hydraulische Zustandsbewertung)<br />
Lageplan der zu sanierenden Stränge mit farbiger Unterscheidung nach Schadensklassen<br />
Verpflichtung zur Führung eines Kanalwartungsbuches laut ÖWAV Regelblatt 21 bei<br />
Antragstellung<br />
Zusätzlich ergeben sich weitere Synergien und Vorteile einer systematischen Sanierungsplanung mit<br />
Erstellung eines Kanalkatasters (vergleiche ÖWAV-Regelblatt 40):<br />
o einheitlicher und aktueller Datenbestand für alle Nutzer,<br />
o zentral organisierte Datenhaltung und -sicherung,<br />
o Datenkonsistenz zwischen grafischer Darstellung, Stammdaten und Sachdaten,<br />
o Evidenthaltung von Betriebs- und Zustandsdaten,<br />
o Einsparung von Kosten durch einheitlichen und aktuellen Datenbestand bei Planung, Bau und<br />
Instandhaltung,<br />
o Einsparung durch effizienteres Arbeiten mit aktueller Leitungsdokumentation für Planung,<br />
Netzführung und wirtschaftliche Prozesse,<br />
o wirtschaftlicher und zielgerichteter Mitteleinsatz bei Wartung und Sanierung,<br />
o Grundlagen für Netzerweiterung und Netzstilllegung,<br />
Schladming, 15. und 16. Oktober 2013 2