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DI Josef KITZBERGER, Büro Dr. Lengyel ZT GmbH - OGL

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2. Leitungsinformationssystem - Kanalkataster<br />

Die unzureichende Kenntnis über die genaue Lage und über den Bauzustand der öffentlichen<br />

Kanalisation Leoben waren die Hauptbeweggründe für die Stadtgemeinde Leoben einen<br />

Kanalkataster, implantiert in das allgemeine Leitungsinformationssystem der Stadtgemeinde Leoben,<br />

zu erstellen. Parallel zum Aufbau der Kanaldatenbank erfolgten Überlegungen zur weiteren<br />

Sanierungsplanung sowie zur Erreichung des Soll-Zustandes für einen ordnungsgemäßen<br />

Kanalbetrieb.<br />

Aus dem Wasserrechtsgesetz §50 WRG ergibt sich bezüglich der Erhaltungspflicht folgende<br />

Forderung:<br />

........Die Wasserberechtigten haben ihre Wasserbenutzungsanlagen einschließlich der dazugehörigen<br />

Kanäle sowie sonstigen Vorrichtungen in dem der Bewilligung entsprechenden Zustand und, wenn<br />

dieser nicht erweislich ist, derart zu erhalten und zu bedienen, dass keine Verletzung öffentlicher<br />

Interessen oder fremder Rechte stattfindet.<br />

Entsprechend dem Umweltförderungsgesetz UFG 1993 und den derzeit gültigen<br />

Förderungsrichtlinien 1999, i.d.g.F., hat jeder Förderungsnehmer für die Inanspruchnahme von<br />

Förderungsmitteln für die Sanierung von bestehenden Kanälen folgende Voraussetzungen zu<br />

erfüllen:<br />

Bestätigung des Förderungsnehmers, dass der Baubeginn der zu sanierenden Stränge vor<br />

dem 1.4.1973 erfolgte<br />

Wirtschaftlichkeitsnachweis (entsprechender Kostenvergleich), dass die „günstigste“<br />

Variante umgesetzt wird<br />

Schadensbeurteilung und Einteilung in Schadensklassen laut ÖWAV Regelblatt 21 (bauliche<br />

und hydraulische Zustandsbewertung)<br />

Lageplan der zu sanierenden Stränge mit farbiger Unterscheidung nach Schadensklassen<br />

Verpflichtung zur Führung eines Kanalwartungsbuches laut ÖWAV Regelblatt 21 bei<br />

Antragstellung<br />

Zusätzlich ergeben sich weitere Synergien und Vorteile einer systematischen Sanierungsplanung mit<br />

Erstellung eines Kanalkatasters (vergleiche ÖWAV-Regelblatt 40):<br />

o einheitlicher und aktueller Datenbestand für alle Nutzer,<br />

o zentral organisierte Datenhaltung und -sicherung,<br />

o Datenkonsistenz zwischen grafischer Darstellung, Stammdaten und Sachdaten,<br />

o Evidenthaltung von Betriebs- und Zustandsdaten,<br />

o Einsparung von Kosten durch einheitlichen und aktuellen Datenbestand bei Planung, Bau und<br />

Instandhaltung,<br />

o Einsparung durch effizienteres Arbeiten mit aktueller Leitungsdokumentation für Planung,<br />

Netzführung und wirtschaftliche Prozesse,<br />

o wirtschaftlicher und zielgerichteter Mitteleinsatz bei Wartung und Sanierung,<br />

o Grundlagen für Netzerweiterung und Netzstilllegung,<br />

Schladming, 15. und 16. Oktober 2013 2

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