Begründung zum Bebauungsplanentwurf - Stadtentwicklung
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Bebauungsplan 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern Begründung Seite 13 von 33<br />
Abb. 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />
Teilgebiet 1<br />
Der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck verweist in den Karten „Schutzgebietskonzept“<br />
und „Entwicklungskonzept“, jeweils Blatt 3, mit Stand vom 04.03.2008, auf die angrenzenden<br />
Naturschutz- und FFH-Gebiete i. S. der Richtlinie 92/43/EWG:<br />
Abb. 4: Auszug aus dem Landschaftsplan<br />
Karte „Schutzgebietskonzept“<br />
Karte „Entwicklungskonzept“<br />
Nach § 32 (2) BNatSchG sind die FFH-Gebiete nach § 22 (2) BNatSchG zu geschützten<br />
Teilen von Natur und Landschaft zu erklären, damit ein gesetzlich gesicherter Schutzanspruch<br />
entsteht. Durch die Hochstufung dieses Gebietes am 19.07.2006 <strong>zum</strong> Naturschutzgebiet<br />
„Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ nach § 23 BNatSchG, besteht<br />
bereits dieser Schutzstatus.<br />
Der Wohnbaulandbericht von 2007 der Hansestadt Lübeck weist die Fläche als „potenzielle<br />
Einfamilienhausfläche D 7“ aus. Die infrastrukturellen Einrichtungen fehlen in der unmittelbaren<br />
Umgebung. Allerdings ist ein ÖPNV-Anschluss vorhanden. Auch kann die Ver- und Entsorgung<br />
kurzfristig gesichert werden. Insgesamt wird die Fläche mit „4“ bewertet und gilt als<br />
zufriedenstellend bis unzureichend geeignete Baufläche. Wie in Punkt 4.2.1 erläutert, besteht<br />
in Blankensee - als Verdichtungsraum und Landesentwicklungsachse – ein Bedarf an<br />
Stand: 24.04.2013