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Begründung zum Bebauungsplanentwurf - Stadtentwicklung

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Bebauungsplan 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern Begründung Seite 13 von 33<br />

Abb. 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan<br />

Teilgebiet 1<br />

Der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck verweist in den Karten „Schutzgebietskonzept“<br />

und „Entwicklungskonzept“, jeweils Blatt 3, mit Stand vom 04.03.2008, auf die angrenzenden<br />

Naturschutz- und FFH-Gebiete i. S. der Richtlinie 92/43/EWG:<br />

Abb. 4: Auszug aus dem Landschaftsplan<br />

Karte „Schutzgebietskonzept“<br />

Karte „Entwicklungskonzept“<br />

Nach § 32 (2) BNatSchG sind die FFH-Gebiete nach § 22 (2) BNatSchG zu geschützten<br />

Teilen von Natur und Landschaft zu erklären, damit ein gesetzlich gesicherter Schutzanspruch<br />

entsteht. Durch die Hochstufung dieses Gebietes am 19.07.2006 <strong>zum</strong> Naturschutzgebiet<br />

„Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ nach § 23 BNatSchG, besteht<br />

bereits dieser Schutzstatus.<br />

Der Wohnbaulandbericht von 2007 der Hansestadt Lübeck weist die Fläche als „potenzielle<br />

Einfamilienhausfläche D 7“ aus. Die infrastrukturellen Einrichtungen fehlen in der unmittelbaren<br />

Umgebung. Allerdings ist ein ÖPNV-Anschluss vorhanden. Auch kann die Ver- und Entsorgung<br />

kurzfristig gesichert werden. Insgesamt wird die Fläche mit „4“ bewertet und gilt als<br />

zufriedenstellend bis unzureichend geeignete Baufläche. Wie in Punkt 4.2.1 erläutert, besteht<br />

in Blankensee - als Verdichtungsraum und Landesentwicklungsachse – ein Bedarf an<br />

Stand: 24.04.2013

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