Begründung zum Bebauungsplanentwurf - Stadtentwicklung
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Bebauungsplan 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern Begründung Seite 29 von 33<br />
se wird auch Eigentümer. Diese Verpflichtung erfolgt durch entsprechende Formulierungen<br />
in den Grundstückskaufverträgen sowie den Eintrag einer Dienstbarkeit in den Grundbüchern,<br />
um die Pflege unabhängig vom Erschließungsträger dauerhaft zu sichern.<br />
Das Extensivgrünland wird durch den derzeitigen Eigentümer unterhalten. Dieser verpflichtet<br />
sich vertraglich zur Durchführung der festgesetzten Maßnahmen.<br />
Die Ausgleichsfläche im Teilbereich 2 liegt außerhalb der Ortslage. Die Sicherung des Ausgleiches<br />
erfolgt hier über vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem<br />
Investor, der seine Position später an die neue Eigentümergemeinschaft abtritt.<br />
Die Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, übernimmt nach Fertigstellung die Erschließungsanlagen<br />
vom Vorhabenträger. Diese umfassen die festgesetzten Verkehrsflächen. Konkrete<br />
Vereinbarungen hierzu trifft der Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger / Investor<br />
und dem Bereich Verkehr, der gesondert zu verhandeln und zu beschließen ist. Folgekosten<br />
betreffen die dauerhafte Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen.<br />
Weitere Kosten entstehen der Stadt nicht.<br />
Stand: 24.04.2013