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Begründung zum Bebauungsplanentwurf - Stadtentwicklung

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Bebauungsplan 10.04.00 – Blankensee/Alter Dorfkern Begründung Seite 29 von 33<br />

se wird auch Eigentümer. Diese Verpflichtung erfolgt durch entsprechende Formulierungen<br />

in den Grundstückskaufverträgen sowie den Eintrag einer Dienstbarkeit in den Grundbüchern,<br />

um die Pflege unabhängig vom Erschließungsträger dauerhaft zu sichern.<br />

Das Extensivgrünland wird durch den derzeitigen Eigentümer unterhalten. Dieser verpflichtet<br />

sich vertraglich zur Durchführung der festgesetzten Maßnahmen.<br />

Die Ausgleichsfläche im Teilbereich 2 liegt außerhalb der Ortslage. Die Sicherung des Ausgleiches<br />

erfolgt hier über vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem<br />

Investor, der seine Position später an die neue Eigentümergemeinschaft abtritt.<br />

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, übernimmt nach Fertigstellung die Erschließungsanlagen<br />

vom Vorhabenträger. Diese umfassen die festgesetzten Verkehrsflächen. Konkrete<br />

Vereinbarungen hierzu trifft der Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger / Investor<br />

und dem Bereich Verkehr, der gesondert zu verhandeln und zu beschließen ist. Folgekosten<br />

betreffen die dauerhafte Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen.<br />

Weitere Kosten entstehen der Stadt nicht.<br />

Stand: 24.04.2013

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