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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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D i p l . - B i o l . K a r s t e n L u t z<br />

Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten<br />

Biodiversity & Wildlife Consulting<br />

Bebelallee 55 d<br />

D - 22297 Hamburg<br />

Tel.: 040 / 540 76 11<br />

■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ karsten.lutz@t-online.de<br />

<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstudie<br />

für das EG-Vogelschutzgebiet DE 2130-491 „Grönauer Heide“<br />

18.03.2013<br />

und das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor<br />

und Blankensee“<br />

für die Planung des B-Plans 10.03.00 „Gewerbepark am Flughafen“<br />

Im Auftrag von TGP-Landschaftsarchitekten, Lübeck


Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen“<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................... 4<br />

1.1 Datengrundlagen ....................................................................................................... 5<br />

2 Beschreibung der Schutzgebiete ................................................................................ 6<br />

2.1 <strong>FFH</strong> - Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ ... 6<br />

2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet „Grönauer, Heide, Grönauer Moor und<br />

Blankensee“ .......................................................................................................... 6<br />

2.1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes „Grönauer, Heide, Grönauer Moor und<br />

Blankensee“ .......................................................................................................... 8<br />

2.1.2.1 Erhaltungsgegenstand ................................................................................ 9<br />

2.1.2.2 Erhaltungsziele .......................................................................................... 9<br />

2.1.2.2.1 Übergreifende Ziele ........................................................................... 10<br />

2.1.2.2.2 Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung ... 10<br />

2.1.2.2.3 Ziele für Lebensraumtypen und Arten von Bedeutung ...................... 14<br />

2.2 EG-Vogelschutzgebiet DE 2130-491 „Grönauer Heide“ ........................................ 15<br />

2.2.1 Übersicht über das Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“ ................................. 15<br />

2.2.2 Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ ............................ 16<br />

2.2.2.1 Erhaltungsgegenstand .............................................................................. 16<br />

2.2.2.2 Erhaltungsziele ........................................................................................ 17<br />

2.2.2.2.1 Übergreifende Ziele ........................................................................... 17<br />

2.2.2.2.2 Ziele für Vogelarten ........................................................................... 17<br />

2.3 Managementplan für die NATURA 2000 Gebiete „Grönauer Heide, Grönauer<br />

Moor und Blankensee“ und „Grönauer Moor“ ....................................................... 19<br />

2.4 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000 – Gebieten .............................. 20<br />

3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete ..................................... 21<br />

3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................................................................. 21<br />

3.2 Beschreibung des detailliert betrachteten Bereichs ................................................. 21<br />

3.2.1 Prioritäre Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie ............................................. 22<br />

3.2.2 Lebensraumtypen des Anhang I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie .......................................... 24<br />

3.2.3 Arten des Anh. II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie ................................................................ 29<br />

3.2.4 Vogelarten .......................................................................................................... 34<br />

3.2.4.1 Brutvögel ................................................................................................. 34<br />

3.2.4.2 Gastvögel ................................................................................................. 36<br />

4 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................... 37<br />

4.1 Kompensationsmaßnahmen .................................................................................... 40<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen“<br />

4.2 Wirkfaktoren ........................................................................................................... 40<br />

4.2.1 Beschreibung der Wirkfaktoren ......................................................................... 40<br />

4.2.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren....................................................................... 40<br />

4.2.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren ................................................................. 42<br />

4.2.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................................................ 42<br />

4.2.1.3.1 Schadstoffimmission .......................................................................... 43<br />

4.2.1.3.2 Lärmimmissionen .............................................................................. 43<br />

4.2.1.3.3 Lichtimmissionen ............................................................................... 43<br />

4.2.1.3.4 Scheuchwirkung ................................................................................. 44<br />

4.2.1.3.5 Gewässerbelastung ............................................................................. 44<br />

4.3 Wirkungen auf Vegetation und Lebensraumtypen .................................................. 44<br />

4.3.1 Wirkungen auf terrestrische <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen (Trockenrasen, Heiden) ( 44<br />

4.3.2 Wirkungen auf den Blankensee (LRT 3130) ..................................................... 46<br />

4.4 Wirkungen auf Arten des Anhang II der <strong>FFH</strong>- Richtlinie ....................................... 46<br />

4.5 Wirkungen auf Vögel .............................................................................................. 46<br />

5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen ....................................... 47<br />

5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode ................................................................... 47<br />

5.1.1 Methode der Konfliktbeschreibung .................................................................... 47<br />

5.1.2 Abschätzungsmethode der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen ..................... 49<br />

5.1.3 Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Erhaltungsziel-Arten der <strong>FFH</strong>-<br />

Richtlinie ............................................................................................................ 50<br />

5.1.4 Beeinträchtigungen von Erhaltungsziel-Vogelarten des Vogelschutzgebietes .. 50<br />

5.1.5 Beeinträchtigung der ausformulierten Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>- Gebietes ....... 50<br />

5.1.6 Beeinträchtigung der ausformulierten Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes<br />

51<br />

5.2 Weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf die Schutzgebiete ................... 52<br />

5.3 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit ............ 52<br />

6 Zusammenfassung ................................................................................................... 53<br />

7 Verzeichnisse ........................................................................................................... 54<br />

7.1 Literatur, Quellen .................................................................................................... 54<br />

7.2 Abbildungen ............................................................................................................ 57<br />

7.3 Tabellen ................................................................................................................... 57<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Kap. 1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck plant mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.03.00 "Gewerbepark<br />

Flughafen" u. a. die Festsetzung von zwei Gewerbegebieten. Die Fläche des geplanten<br />

B-Plans liegt östlich der B 207n, südlich des Geländes des Flughafens Lübeck und<br />

nördlich einer im Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck ausgewiesenen Sonderbaufläche<br />

Ausbildungszentrum. Sie liegt auf dem Gelände der ehemaligen Hanseatenkaserne.<br />

Abbildung 1: Lage des geplanten Bebauungsplans (grün) und der NATURA 2000<br />

Gebiete (blau <strong>FFH</strong>-Gebiet, rot Vogelschutzgebiet)<br />

Durch die vorgesehene Nutzung im B-Plan (Gewerbe) kommt es zu einer Abweichung der<br />

im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzung (Sonderbaufläche Bund bzw. Wald), so<br />

dass auch der Flächennutzungsplan im Rahmen des B-Plan Verfahrens geändert werden<br />

soll.<br />

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu den NATURA 2000 Gebieten DE 2130-491<br />

„Grönauer Heide“ (Vogelschutzgebiet) und DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer<br />

Moor und Blankensee“ (<strong>FFH</strong>-Gebiet).<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

Für Vorhaben, Pläne oder Projekte, die <strong>FFH</strong>- Gebiete und/ oder EG-Vogelschutzgebiete<br />

beeinträchtigen könnten, ist eine Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 (3) <strong>FFH</strong>-Richtlinie, §<br />

34 BNatSchG bzw. § 30 LNatSchG durchzuführen. Zu untersuchen ist, ob das geplante<br />

Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Europäischen Schutzgebiete in ihren für die Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Bestandteilen führen kann.<br />

1.1 Datengrundlagen<br />

Die NATURA 2000 – Gebiete und angrenzende Bereiche, zu denen der Bereich des geplanten<br />

Gewerbeparks gehört, wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung<br />

des Flughafens intensiv untersucht. Diese Daten stehen auch hier zur Verfügung.<br />

Tabelle 1: Datengrundlage zur Prüfung der Verträglichkeit nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

Standard-Datenbogen für das Gebiet DE 2130-391 letzte Aktualisierung vom 17.03.2009<br />

http://141.91.150.40/public/gsb/natura/daten/detail.php?&smodus=short&g_nr=2130-391<br />

Standard-Datenbogen für das Gebiet DE 2130-491 letzte Aktualisierung vom 12.03.2009<br />

http://141.91.150.40/public/gsb/natura/daten/detail.php?&smodus=short&g_nr=2130-491<br />

Erhaltungsziele für das als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE-<br />

2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“<br />

http://141.91.150.40/public/gsb/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-2130-391.pdf<br />

Erhaltungsziele für das als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE-<br />

2130-491 „Grönauer Heide“<br />

http://141.91.150.40/public/gsb/natura/pdf/erhaltungsziele/DE-2130-491.pdf<br />

Landesamt für Natur und Umwelt: Managementplan für das EG-Vogelschutzgebiet DE 2130-<br />

491 „Grönauer Heide“ und das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE 2130- 391 „ Grönauer Heide, Grönauer Moor<br />

und Blankensee“. Stand: März 2008<br />

LEGUAN GMBH, 2001: Biologische Untersuchungen zum Airport Business Park Blankensee. -<br />

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck.<br />

LEGUAN GMBH, 2009: Gewerbepark am Flughafen Lübeck, Biologisches Gutachten im Auftrag<br />

von KWL GmbH, Lübeck<br />

Akustik-Labor Berlin 2009: Bebauungsplan Nr. 10.03.00 "Gewerbepark Flughafen" der <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck, Prognose der Geräuschimmissionen – Geräuschkontingentierung, Gutachten<br />

im Auftrag von KWL GmbH, Lübeck<br />

Kieler Institut für Landschaftsökologie 2007: <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsstudie für das Natura<br />

2000-Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“, Gutachten im<br />

Auftrag der Flughafen Lübeck GmbH, Lübeck<br />

LEGUAN GMBH (2004): UVS Flughafenerweiterung Lübeck-Blankensee – Biologische Unter-<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

suchungen - Gutachten im Auftrag der Flughafen Lübeck GmbH.<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

LEGUAN GMBH (2006a): Ausbau Flughafen Lübeck - Biologische Erfassungen - Unterlage E<br />

– 4. Gutachten im Auftrag der Flughafen Lübeck GmbH.<br />

LEGUAN GMBH (2006b): Planfeststellungsverfahren Flughafen Lübeck Blankensee – Biologische<br />

Untersuchungen - Amphibienwanderung südlich Flughafen. Gutachten im Auftrag der<br />

Flughafen Lübeck GmbH.<br />

2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Die beiden NATURA 2000 Gebiete DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und<br />

Blankensee“ (<strong>FFH</strong>-Gebiet) und DE 2130-491 „Grönauer Heide“ (EG-Vogelschutzgebiet)<br />

liegen im Süden der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck und werden der kontinentalen biogeografischen<br />

Region von NATURA 2000 zugeordnet. Die Gebiete liegen am Übergang zwischen den<br />

naturräumlichen Einheiten Ostholsteinisches Hügel- und Seenland und Westmecklenburgisches<br />

Seen-Hügelland.<br />

Das EG-Vogelschutzgebiet ist vollständig Bestandteil des <strong>FFH</strong>-Gebietes. Das gesamte EG-<br />

Vogelschutzgebiet und <strong>FFH</strong>-Gebiet einschließlich des Groß Grönauer Moores, des Blankensees<br />

und der Niederung des Blankenseebaches ist seit 2006 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Die vom LLUR erstellten Managementpläne beziehen sich auf beide Gebiete.<br />

2.1 <strong>FFH</strong> - Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“<br />

Das <strong>FFH</strong> – Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ ist 345 ha groß.<br />

2.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet „Grönauer, Heide, Grönauer Moor und<br />

Blankensee“<br />

Das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer, Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ setzt sich aus mehreren<br />

landschaftlichen Einheiten zusammen.<br />

Der Norden des Gebiets (Grönauer Heide sowie die südliche Umrahmung des Flughafengeländes)<br />

wird von Trockenlebensräumen dominiert. Hier herrschen Heiden, Magerrasen<br />

und junge Wälder vor. Feuchte Standorte (feuchte Senken, Kleingewässer, Moorreste)<br />

spielen flächenmäßig eine untergeordnete Rolle. Sie kommen schwerpunktmäßig im<br />

Nordwesten des Gebiets vor.<br />

Teile der Grönauer Heide werden von der Bundespolizei als Übungsgelände genutzt. Die<br />

seit mehreren Jahren abnehmende Nutzungsintensität hat eine weitflächige Verbuschung<br />

ausgelöst. Mittlerweile wird über die Hälfte des Gebiets von geschlossenen Gehölzbestän-<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

den überwiegend jungen Alters eingenommen, die zum Großteil von der Forstverwaltung<br />

gepflanzt wurden.<br />

Südlich der Straße Blankensee – Groß Grönau herrschen dagegen Feuchtlebensräume vor,<br />

die sich in einer Südwest – Nordost ausgerichteten Rinne entwickelt haben. Südlich der<br />

Ortschaft Blankensee befindet sich eine Niederung mit Bruchwäldern und eingelagerten<br />

Teichen, die bis zum westlichen Ufer des Blankensees reicht.<br />

Abbildung 2: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“,<br />

Grenze des <strong>FFH</strong> - Gebiets = gelbe Linie; Grenze des Bebauungsplans = rote Linie<br />

(verändert nach KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, 2007)<br />

Der flache und eutrophe Blankensee entwässert über den Blankenseebach und die Grönau<br />

nach Nordosten in die Wakenitz. Der Blankenseebach fließt durch feuchte Grünländer und<br />

Bruchwälder. Er ist begradigt und verläuft stellenweise 1,5 m unter Flur. Sein Ausbau hat<br />

zur Entwässerung des Grönauer Moors geführt. Im Moor sind wenige Wasser führende<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Torfstiche erhalten. Die umliegenden Flächen sind mit Weidengebüschen, Nährstoff liebenden<br />

Großseggenriedern und Hochstaudenfluren bewachsen. Das Südufer des Bachs ist<br />

mit einem Erlenbruchwald bewachsen.<br />

Die Nutzung als Standortübungsplatz bewahrte das Gebiet vor der Intensivierung der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung, die ansonsten in der Nachkriegszeit stattfand. Die Übungen<br />

mit Panzern trugen dazu bei, wiederholt offene Bodenanrisse zu schaffen und die aufkommenden<br />

Gehölze kurz zu halten. Die schweren Geräte verdichteten den Oberboden und<br />

gruben flache Kuhlen, in denen sich Regenwasser sammelte und Kleingewässer entstehen<br />

ließ.<br />

Mit der Aufgabe der militärischen Nutzung setzte insbesondere auf den feuchteren Böden<br />

im Nordwesten des Gebiets eine flächenhafte Verbuschung ein. In der Grönauer Heide stehen<br />

nur an wenigen Stellen nährstoffarme Flugsande an. Ohne Nutzung bzw. Pflege würde<br />

sich das Gebiet unter den heutigen Voraussetzungen wieder bewalden. Auf mehreren Teilflächen<br />

werden deshalb Naturschutzmaßnahmen zur Schaffung von offenen Bodenflächen<br />

und zur Pflege der Heiden durchgeführt.<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der <strong>FFH</strong>-RL nehmen weniger als einen Drittel der gesamten<br />

Gebietsfläche ein (LANU 2007). Dennoch zeichnen sich Fauna und Flora durch eine<br />

für die Region sehr hohe Artenvielfalt aus. Aufgrund des vergleichsweise kontinentalen<br />

Klimas des Lübecker Beckens kommen hier Pflanzen- und Tierarten vor, die in Schleswig-<br />

Holstein selten und erst in den südöstlich angrenzenden Bundesländern verbreitet sind. Die<br />

Artenvielfalt ist in erster Linie den großen, zusammenhängenden, mageren Wiesenstandorten<br />

zu verdanken, die zwar selbst keinem Lebensraumtyp des Anhangs I angehören, sich<br />

aber hinsichtlich ihres Artenspektrums mit den <strong>FFH</strong> - Lebensraumtypen weitgehend überschneiden.<br />

Diese Wiesen bilden eine Matrix, in denen die kleinflächigen <strong>FFH</strong> - relevanten<br />

Magerrasen und Heiden eingebettet sind. Sie sorgen dafür, dass eine Lebensgemeinschaft<br />

ausgebildet ist, die von den <strong>FFH</strong> - Lebensraumflächen allein nicht getragen werden könnte.<br />

Dieses gilt sowohl für die Reptilienarten Zauneidechse und Kreuzotter als auch für Heuschrecken<br />

und Tagfalter. Detaillierte Informationen über die frühere Fauna und Flora des<br />

Gebiets finden sich in BEHRENDS ET AL. (2001). Für Tagfalter liegt eine aktuelle Zusammenschau<br />

durch KOLLIGS (2006) vor. Der aktuelle Bestand wird in LEGUAN GMBH (2006)<br />

aufgelistet.<br />

2.1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes „Grönauer, Heide, Grönauer Moor und<br />

Blankensee“<br />

Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter www.natura2000-sh.de<br />

veröffentlicht (EHZ 2007). Für das Gebiet werden Erhaltungsgegenstände „von Bedeutung“<br />

und „von besonderer Bedeutung“ unterschieden. Diese Differenzierung ist für die<br />

Festlegung von Entwicklungsprioritäten im Rahmen des Gebietsmanagements von Rele-<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

vanz. Für die <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsprüfung sind alle Erhaltungsziele als gleichbedeutend<br />

zu behandeln. Die Erhaltungsziele werden im Folgenden wiedergegeben.<br />

2.1.2.1 Erhaltungsgegenstand<br />

Das Gebiet ist für die Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung folgender Lebensraumtypen<br />

des Anhang I und Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

a. von besonderer Bedeutung: (*prioritärer Lebensraumtyp)<br />

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista<br />

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis<br />

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae<br />

und/ oder der Isoëto-Nanojuncetea<br />

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Vegetation aus<br />

Armleuchteralgen<br />

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix<br />

4030 Trockene Europäische Heiden<br />

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland)<br />

auf Silikatböden<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe<br />

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore<br />

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur<br />

91D0* Moorwälder<br />

1166 Kammmolch<br />

b. von Bedeutung<br />

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden<br />

2.1.2.2 Erhaltungsziele<br />

Für jedes Gebiet wird zwischen übergreifenden Zielen und Zielen unterschieden, die für<br />

bestimmte Arten bzw. Artengruppen definiert werden. Im Abschnitt über die übergreifenden<br />

Ziele wird eine knappe Darstellung der Bedeutung des Gebiets gegeben. Allgemeine<br />

Voraussetzungen zur Wahrung der Gebietsqualität für die Erhaltungsgegenstände werden<br />

benannt.<br />

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2.1.2.2.1 Übergreifende Ziele<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Das ausgewählte Gebiet ist als eines der artenreichsten Gebiete Schleswig-Holsteins mit<br />

reicher Wirbellosenfauna und Flora. Es ist als besonders komplexer, kleinräumig strukturierter<br />

Landschaftsausschnitt durchweg auf natürliche Nährstoffarmut eingestellter Lebensräume<br />

mit zum z.T. langer Habitatkontinuität und herausragender biozönotischer Ausstattung<br />

zu erhalten.<br />

Die Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung einer naturnahen Trophie, eines intakten naturraumtypischen<br />

Wasserhaushalts und –chemismus sowie die extensive Nutzung oder Pflege<br />

bestimmter Lebensraumtypen ist im ganzen Gebiet erforderlich.<br />

Bei Zielkonflikten hat die für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt wichtige Erhaltung<br />

offener Bereiche in der Regel den Vorrang.<br />

Für den Lebensraumtyp 6230* soll ein günstiger Erhaltungszustand in Einklang mit den<br />

Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen<br />

Besonderheiten wiederhergestellt werden.<br />

2.1.2.2.2 Ziele für Lebensraumtypen und Arten von besonderer Bedeutung<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Erhaltungsgegenstand<br />

genannten Lebensraumtypen und Arten. Hierzu sind insbesondere folgende<br />

Aspekte zu berücksichtigen:<br />

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista<br />

2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (Dünen im<br />

Binnenland)<br />

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix<br />

4030 Trockene Europäische Heiden<br />

Erhaltung<br />

• strukturreicher, offener trockener Sandheiden und Silber- und Straußgrasfluren auf<br />

Binnendünen und dazwischen liegenden ebenen Bereichen, der Zwergstrauchheiden<br />

mit Glockenheide (Erica tetralix) auf feuchten, nährstoffarmen und sauren Standorten,<br />

der Zwergstrauchheiden mit Dominanz der Besenheide (Calluna vulgaris) und ihrer<br />

charakteristischen Sukzessionsstadien,<br />

• der Mosaikkomplexe mit anderen charakteristischen Lebensräumen, der Kontaktgesellschaften<br />

und der eingestreuten Sonderstrukturen wie z.B. Dünen, Offensandstellen,<br />

Sandmagerrasen, Sandfluren, Feuchtheiden, Flechten- und Moosrasen, Schlenken,<br />

Vermoorungen, Gewässer, Sümpfen, Trockenheiden, Gebüschen, lichten Heidewälder<br />

und Wäldern,<br />

• der jeweils ggf. bestandserhaltenden Pflege bzw. Nutzung,<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen, Funktionen sowie bei LRT 2310 und 2330 der<br />

natürlichen Dünenbildungsprozesse,<br />

• der nährstoffarmen Verhältnisse und der charakteristischen pH-Werte,<br />

• der weitgehend ungestörten hydrologischen Verhältnisse, für LRT 4010 mit hohem<br />

Grundwasserspiegel,<br />

• der mechanisch unbelasteten Bodenoberflächen und –strukturen (Ausnahme: Maßnahmen<br />

im Rahmen der bestandserhaltenden Pflege bzw. Nutzungen).<br />

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae<br />

und/ oder der Isoëto-Nanojuncetea<br />

Erhaltung<br />

• der biotopprägenden Basen- und Nährstoffverhältnisse des Blankensees und seines<br />

Wassereinzugsgebietes,<br />

• der gewässertypischen, natürlichen jahreszeitlichen Wasserspiegelschwankungen,<br />

• der natürlichen, naturnahen, störungsarmen oder weitgehend ungenutzten Ufer- und<br />

Gewässerbereiche,<br />

• amphibischer oder sonst wichtiger Kontaktlebensräume wie z.B. Röhrichte, Seggenrieder,<br />

Moor- und Feuchtwälder, Birken-Eichenwälder, artenreiches Feuchtgrünland,<br />

Sandmagerrasen und der funktionalen Zusammenhänge,<br />

• der den Lebensraumtyp prägenden hydrologischen Bedingungen in der Umgebung der<br />

Gewässer, insbesondere der Zuläufe,<br />

• der Zwergbinsenfluren (Eleocharis acicularis, Isolepis setacea).<br />

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Vegetation<br />

aus Armleuchteralgen<br />

Erhaltung<br />

• nährstoffarmer, kalkhaltiger Gewässer mit meist arten- und strukturreich ausgebildeter<br />

Submersvegetation, u. a. mit Armleuchteralgen,<br />

• der biotopprägenden nährstoffarmen Verhältnisse im Gewässer und in dessen Wassereinzugsgebiet,<br />

• der naturnahen oder weitgehend ungenutzten Ufer-, Gewässerbereiche und ausgebildeten<br />

Vegetationszonierungen,<br />

• meso- bis oligotraphenter Pflanzen und Unterwasservegetation,<br />

• der den LRT prägenden hydrologischen Bedingungen in der Umgebung der Gewässer,<br />

• möglichst hoher Lichtdurchlässigkeit (bzw. Sichttiefen) im Gewässer.<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen<br />

Festland) auf Silikatböden<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung<br />

• der weitgehend gehölzfreien, nährstoffarmen Borstgrasrasen der unterschiedlichen<br />

Ausprägungen auf trockenen und feuchten Standorten,<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen, v. a. der pedologischen, hydrologischen<br />

und oligotrophen Verhältnisse, der charakteristischen pH-Werte,<br />

• bestandserhaltender Pflege bzw. Nutzungsformen,<br />

• von Mosaikkomplexen mit anderen charakteristischen Lebensräumen, der Kontaktgesellschaften<br />

und der eingestreuten Sonderstandorte wie z.B. Quellen, Vermoorungen,<br />

Versumpfungen.<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren<br />

Erhaltung<br />

• der Vorkommen feuchter Hochstaudensäume v. a. am Blankenseebach, an beschatteten<br />

und unbeschatteten Waldgrenzen,<br />

• der bestandserhaltenden Pflege bzw. Nutzung an Offenstandorten,<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen,<br />

• der hydrologischen und trophischen Verhältnisse.<br />

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore<br />

Erhaltung<br />

• der natürlichen hydrologischen, hydrochemischen und hydrophysikalischen Bedingungen,<br />

• standorttypischer Kontaktlebensräume (z.B. Gewässer und ihre Ufer, Niedermoorbereiche,<br />

Moorwälder und -gebüsche) und charakteristischer Wechselbeziehungen,<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen,<br />

• der nährstoffarmen Bedingungen,<br />

• Erhaltung der Bedingungen und Voraussetzungen, die für das Wachstum torfbildender<br />

Moose und höherer Pflanzen erforderlich sind,<br />

• der weitgehend unbeeinträchtigten Bereiche.<br />

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur<br />

Erhaltung<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

• naturnaher Eichen- und Birken-Eichenwälder sowie entsprechender Baumgruppen in<br />

unterschiedlichen Altersphasen und Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen<br />

Variationsbreite im Gebiet, einschließlich Pionierstadien,<br />

• natürlicher und standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung,<br />

• eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz,<br />

• der bekannten Höhlenbäume,<br />

• der Sonderstandorte (z.B. Dünen, thermophile Waldsäume, Feuchtsenken) sowie der<br />

für den Lebensraumtyp charakteristischen Habitatstrukturen und –funktionen,<br />

• weitgehend ungestörter Kontaktlebensräume und eingestreuter Flächen wie z.B. Kleingewässer<br />

sowie Flächen z.B. mit Vegetation der Heiden und Trockenrasen,<br />

• der weitgehend natürlichen Bodenstruktur.<br />

91D0* Moorwälder<br />

Erhaltung<br />

• naturnaher Birken- und Birken-Erlenmoorwälder in unterschiedlichen Altersphasen und<br />

Entwicklungsstufen und ihrer standorttypischen Variationsbreite im Gebiet,<br />

• natürlicher standortheimischer Baum- und Strauchartenzusammensetzung,<br />

• eines hinreichenden, altersgemäßen Anteils von Alt- und Totholz,<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen,<br />

• des weitgehend ungestörten Wasserhaushaltes mit hohem Grundwasserspiegel und<br />

Nährstoffarmut,<br />

• der natürlichen Bodenstruktur und der charakteristischen Bodenvegetation mit einem<br />

hohen Anteil von Torfmoosen,<br />

• oligotropher Nährstoffverhältnisse,<br />

• standorttypischer Kontaktbiotope, u. a. Birken-Eichenwälder, mesophile Wälder,<br />

Feuchtgrünland, Seggenrieder, Hochstaudenfluren.<br />

1166 Kammmolch (Triturus cristatus)<br />

Erhaltung<br />

• von fischfreien, ausreichend besonnten und über 0,5 m tiefen Stillgewässern mit strukturreichen<br />

Uferzonen in Wald und Offenlandbereichen,<br />

• Sicherung einer hohen Wasserqualität der Reproduktionsgewässer,<br />

• von geeigneten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer, insbesondere<br />

natürliche Bodenstrukturen, strukturreiche Gehölzlebensräume,<br />

• geeigneter Sommerlebensräume (natürliche Bodenstrukturen, Brachflächen, Gehölze u.<br />

ä.),<br />

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• von durchgängigen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen,<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

• geeigneter Sommerlebensräume wie extensiv genutztem Grünland, Brachflächen, Gehölzen<br />

u. ä.,<br />

• bestehender Populationen.<br />

2.1.2.2.3 Ziele für Lebensraumtypen und Arten von Bedeutung<br />

Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der unter 2.1.2.1b genannten Lebensraumtypen<br />

und Arten. Hierzu sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:<br />

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden<br />

(Molinion caeruleae)<br />

Erhaltung<br />

• regelmäßig gepflegter/ genutzter Pfeifengraswiesen typischer Standorte,<br />

• der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen,<br />

• der pedologischen und hydrologischen Verhältnisse (insbesondere Wasserstand), der<br />

standorttypischen und charakteristischen pH-Werte (hoher oder niedriger Basengehalt),<br />

• bestandserhaltender Pflege bzw. Nutzungsformen,<br />

• der oligotrophen Verhältnisse,<br />

• von Mosaikkomplexen mit anderen charakteristischen Lebensräumen (z.B. Niedermoore),<br />

der Kontaktgesellschaften (z.B. Gewässerufer) und der eingestreuten Sonderstandorte<br />

wie z.B. Vermoorungen, Versumpfungen.<br />

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2.2 EG-Vogelschutzgebiet DE 2130-491 „Grönauer Heide“<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Das EG-Vogelschutzgebiet hat den Namen „Grönauer Heide“ und trägt die Nummer DE<br />

2130-491.<br />

Abbildung 3: Lage des EG-Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ (schraffiert)<br />

2.2.1 Übersicht über das Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“<br />

Das Vogelschutzgebiet hat eine Größe von 195 ha, es liegt vollständig im <strong>FFH</strong> – Gebiet<br />

2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ (vgl. Kap. 2.1). Das Gebiet<br />

wurde 2006 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Das Vogelschutzgebiet beinhaltet die Grönauer Heide, einen besonders komplexen, strukturreichen<br />

Landschaftsausschnitt (vgl. Luftbild Seite 7). Dieser zeichnet sich durch überwiegend<br />

nährstoffarme, trockene Lebensräume aus. Neben vegetationsfreien Flächen, Mager-<br />

und Trockenrasen, Heiden unterschiedlicher Ausprägungen sowie kleinen Moorkomplexen<br />

und Stillgewässern kommen auch Gebüsche und kleine Laubwälder vor.<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Die Trockenlebensräume sind Brutgebiet typischer Vogelarten der Heidegebiete und der<br />

halboffenen Landschaften wie Brachpieper und Heidelerche. In deckungsreicher, aber nicht<br />

zu dichter Vegetation brüten Wachtel, Feldlerche und Wachtelkönig.<br />

Neuntöter und Sperbergrasmücke kommen als Brutvögel im Bereich von Gebüschen und<br />

Einzelgehölzen vor. Größere, geschlossene Gehölzbestände bieten einen geeigneten Brutplatz<br />

für Waldvogelarten wie Wespenbussard und Mittelspecht.<br />

Die Grönauer Heide ist insgesamt für die Vogelwelt der Heidegebiete und der halboffenen<br />

Landschaften, und hier insbesondere die Sperbergrasmücke, besonders schutzwürdig.<br />

2.2.2 Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“<br />

Die Erhaltungsziele für das Schutzgebiet sind im Internet unter www.natura2000-sh.de<br />

veröffentlicht (EHZ 2007). Sie werden im Folgenden wiedergegeben.<br />

2.2.2.1 Erhaltungsgegenstand<br />

Das Gebiet ist für die Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung folgender Vogelarten und ihrer<br />

Lebensräume<br />

a) von besonderer Bedeutung: (fett: Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie;<br />

B: Brutvogel; R: Rastvogel)<br />

• Brachpieper (Anthus campestris) (B)<br />

• Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) (R)<br />

• Neuntöter (Lanius collurio) (B)<br />

• Heidelerche (Lullula arborea) (B)<br />

• Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) (B)<br />

• Grauammer (Miliaria calandra) (B)<br />

b) von Bedeutung (fett: Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie; B: Brutvogel)<br />

• Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (B)<br />

• Feldlerche (Alauda arvensis) (B)<br />

• Wachtel (Coturnix coturnix) (B)<br />

• Wachtelkönig (Crex crex) (B)<br />

• Mittelspecht (Dendrocopos medius) (B)<br />

• Wespenbussard (Pernis apivorus) (B)<br />

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2.2.2.2 Erhaltungsziele<br />

2.2.2.2.1 Übergreifende Ziele<br />

Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Das Gebiet ist als besonders komplexer, Strukturreicher Landschaftsausschnitt überwiegend<br />

nährstoffarmer Lebensräume mit z.T. langer Habitatkontinuität zu erhalten.<br />

Die Erhaltung eines offenen bis halboffenen Charakters mit kleineren, auch geschlossenen,<br />

Gehölzbeständen als Lebensraum der Waldvogelarten wie Wespenbussard und Mittelspecht<br />

steht im Vordergrund. Eine Ausweitung des Waldanteils soll nicht erfolgen.<br />

Nutzungsformen, die eine Offenhaltung der Flächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher<br />

Ziele sicherstellten, sind möglichst zu erhalten.<br />

Für den Brachpieper, der hier einen seiner letzen Brutplätze in Schleswig-Holstein hat, und<br />

seinen Lebensraum soll ein günstiger Erhaltungszustand in Einklang mit den Anforderungen<br />

von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten<br />

wiederhergestellt werden.<br />

2.2.2.2.2 Ziele für Vogelarten<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der unter<br />

2.2.2.1 genannten Vogelarten und ihrer Lebensräume. Hierzu sind insbesondere folgende<br />

Aspekte zu berücksichtigen:<br />

Arten der Heiden und Offenbodenbereiche wie Brachpieper, z.T. auch Feldlerche,<br />

Wachtel und Grauammer<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung (Brachpieper)<br />

• von großflächigen, offenen und relativ nährstoffarmen sowie störungsarmen Trockenstandorten<br />

(z.B. Sandmagerrasen, Heiden, Brach- und Ruderalflächen) als<br />

wichtigste Bruthabitate für den Brachpieper,<br />

• vegetationsfreier und –armer Teilbereiche mit einzelnen Grashorsten, Zwergsträuchern<br />

und Bäumen als wesentliche Habitatstrukturen für Nahrungssuche, Nestanlage<br />

und Reviermarkierung als Singwarten für den Brachpieper.<br />

Arten der aufgelockerten Wald- und Waldrandbereiche wie Heidelerche, Wespenbussard<br />

und Ziegenmelker<br />

Erhaltung<br />

• von locker bestandenen, trocken-warmen Laub- und Nadelwaldbeständen auf sandigen<br />

Böden und bewaldeten Binnendünen,<br />

• von alten, lichten Waldbeständen mit Lichtungen, Waldwiesen für den Wespenbussard,<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

• der traditionell genutzten Horstbäume und der Strukturen im direkten Umfeld sowie<br />

geeigneter Horstbäume, insbesondere alter, starkastiger Laub- und Nadelbäume<br />

für den Wespenbussard,<br />

• eines möglichst störungsfreien Horstumfeldes für den Wespenbussard zwischen<br />

dem 1.5. und dem 31.8.,<br />

• von Räumen im Umfeld der Bruthabitate, die weitgehend frei von vertikalen<br />

Fremdstrukturen wie z.B. Stromleitungen und Windkrafträdern sind,<br />

• von sonnenexponierten und windgeschützten Freiflächen und strukturreichem Offenland<br />

(Lichtungen, Schneisen, Kahlschläge, Waldränder, Brachen, Rainen, Säume,<br />

Heideflächen, Trockenrasen, vegetationsfreie Bodenstellen) mit ausreichendem<br />

Nahrungsangebot (u. a. nachtaktive Fluginsekten für Ziegenmelker),<br />

• und Pflege halboffener Saumbiotope im Übergangsbereich von Wald zu Offenland<br />

z.B. Sand- und Feuchtheiden, Trockenrasen u. a.,<br />

• unbefestigter Sandwege,<br />

• von Ackerbrachen und Sandböden in der Nachbarschaft von Wald für die Heidelerche.<br />

Arten der auf ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Brachen wie Feldlerche,<br />

Wachtel, Wachtelkönig und Grauammer<br />

Erhaltung<br />

• eines Mosaiks aus deckungsreicher, aber nicht zu dichter Vegetation und höheren<br />

Vegetationsstrukturen wie z.B. zugewachsene Gräben, Großseggen- und Schilfbeständen,<br />

Hochstaudenfluren, Verlandungsbereichen,<br />

• naturnaher Strukturelemente wir Gräben und Ruderalflächen,<br />

• großflächig unverbuschter Bereiche,<br />

• eines ausreichend hohen Grundwasserstandes,<br />

• von Verlandungszonen, Kleingewässern, extensiv genutztem Feuchtgrünland,<br />

• von Einzelbäumen, einzelnen Büschen u. a. Vertikalstrukturen als Singwarten,<br />

• von Sekundärlebensräumen,<br />

• der Störungsarmut in den Brutgebieten, insbesondere des Wachtelkönigs zwischen<br />

dem 15.04-31.08.<br />

Arten der halboffenen Landschaft und Wald-Offenland-Übergangsbereiche wie<br />

Sperbergrasmücke und Neuntöter<br />

Erhaltung<br />

• eines halboffenen, strukturreichen Landschaftsmosaiks mit natürlichen Waldsäumen,<br />

Gehölzen und Einzelbüschen, insbesondere reich strukturierten Knicks und<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Dornenbüschen an trocken-warmen Standorten, als wichtige Strukturelemente (Ansitz-<br />

und Brutmöglichkeiten),<br />

• einer artenreichen Krautflora in Feldrainen, Staudenfluren und Brachflächen mit<br />

reichem Nahrungsangebot.<br />

Arten der Waldbereiche, der Bruch- und Feuchtwaldbereiche wie Mittelspecht<br />

Erhaltung<br />

• von Wald- bzw. Gehölzparzellen mit langen Randlinien und dichtem Unterholz mit<br />

ausreichend hohem Altholzanteil als Brutlebensraum,<br />

• von Feuchtflächen und Strukturreichtum in der Umgebung.<br />

2.3 Managementplan für die NATURA 2000 Gebiete „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee“ und „Grönauer Moor“<br />

Ein Managementplan für das Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ ist<br />

im Internet veröffentlicht 1 . Der Plan besteht aus zwei Teilplänen. Im ersten Teil wird der<br />

Schwerpunkt auf Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Erhaltungsziele der trockenen<br />

Standorte gelegt (Managementplan „Grönauer Heide“). Der zweite Teil befasst sich mit<br />

den Feuchtgebieten im Süden des Gebiets (Managementplan „Blankensee und Blankenseebachniederung“).<br />

Das Management der Grönauer Heide verfolgt folgende übergeordnete Ziele:<br />

• Erhalt und Ausdehnung der überwiegend offenen Bereiche, einschließlich Schaffung<br />

sandiger offener Bodenbereiche.<br />

• Erhalt und Förderung strukturreicher halboffener Bereiche mit Einzelgehölzen und Gehölzgruppen,<br />

vor allem Dornsträuchern.<br />

• Ersatz starrer Grenzlinien durch aufgelockerte Übergänge zwischen offenen/ halboffenen<br />

Bereichen und Waldbeständen.<br />

• Anlage von neuen temporären oder permanenten Kleingewässern als Laichgewässer für<br />

Amphibien, insbesondere für den Kammmolch, und Besiedlungsmöglichkeit für Characeen<br />

und seltene gefährdete Wasserkäfer-Arten sowie Optimierung der vorhandenen<br />

Gewässer.<br />

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Störungsarmut für wertgebende Vogelarten.<br />

1 http://www.schleswig- holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/05_Natura2000/023_<br />

<strong>FFH</strong>_Gebiete/ein_node.html?g_nr=&g_name=Gr%C3%B6nauer+Heide&lk=&art=&lr=&what=&submit=tru<br />

e&suchen=Suchen<br />

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Kap. 2 Beschreibung der Schutzgebiete<br />

Kernstück des Konzeptes ist eine großflächige Beweidung des Gebiets mit Schafen und<br />

einigen Ziegen. Empfindliche Feuchtgebiete und Wälder des <strong>FFH</strong>-LRT 9190 „Alte bodensaure<br />

Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ werden nicht oder mit Einschränkungen<br />

in die Beweidung einbezogen.<br />

Ferner sollen für Kammmolche und seltene Armleuchteralgen geeignete Kleingewässer<br />

angelegt werden. Die Verbuschung soll durch gezielten Rückschnitt eingedämmt werden.<br />

Offene, sandige Bodenbereiche sollen freigelegt werden.<br />

2.4 Funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000 – Gebieten<br />

Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 soll ein kohärentes Netz von Lebensräumen und<br />

„Trittsteinen“ für Arten gemeinschaftlichen Interesses bilden. Jedes Gebiet spielt dabei eine<br />

Rolle als „Netzknoten“ und trägt insofern zum Funktionieren des Netzwerkes bei. Vor<br />

diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob Beeinträchtigungen der Schutzgebiete DE 2130-391<br />

„Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ und DE 2130-491 „Grönauer Heide“<br />

eine Lücke im Netz NATURA 2000 aufreißen und dadurch indirekte Beeinträchtigungen<br />

von anderen Schutzgebieten auslösen können.<br />

Eine direkte Vernetzung besteht bei Arten, deren Individuen Aktionsräume benötigen, die<br />

über die Grenzen des Gebietes hinaus reichen. Dieses trifft im konkreten Fall für den<br />

Fischotter zu, der als Erhaltungsziel benachbarter <strong>FFH</strong>-Gebiete mit aquatischen Anteilen<br />

eingestuft wurde. Als nächste potenziell betroffene Gebiete sind die folgenden Gebiete zu<br />

benennen:<br />

• DE 2130-302 „Herrnburger Binnendüne und Duvennester Moor“<br />

• DE 2230-391 „Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees“<br />

Diese Gebiete vermitteln zu weiteren Gebieten des Netzes Natura 2000.<br />

Bei weniger mobilen Tier- und Pflanzenarten kommt es in erster Linie darauf an, dass in<br />

jedem Gebiet geeignete Lebensbedingungen aufrechterhalten bleiben. Zu- bzw. Abwanderungen<br />

wirken der genetischen Verarmung entgegen und fördern die Regenerationsfähigkeit<br />

nach Bestandseinbrüchen. Ein sporadischer Samen- bzw. Individuenaustausch kommt<br />

für charakteristische Arten der Heiden und Magerrasen in Frage. Im Umfeld der Grönauer<br />

Heide sind in folgenden <strong>FFH</strong>-Gebieten Lebensräumen derselben Typen ausgebildet:<br />

• DE 2130-322 „Herrnburger Dünen“<br />

• DE 2130-302 „Herrnburger Binnendüne und Duvennester Moor<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Das Vogelschutzgebiet DE 2130-491 „Grönauer Heide“ ist vollständig Bestandteil des<br />

<strong>FFH</strong>-Gebietes DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ (vgl. Abbildung<br />

2). Beide Gebiete werden daher zusammen betrachtet.<br />

3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Die zwei NATURA 2000 Gebiete sind sehr ausgedehnt und vielgestaltig. Es kann auch ohne<br />

detaillierte Untersuchung erkannt werden, dass ein großer Teil ihrer Flächen und Lebensraumtypen<br />

von der Aufstellung des B-Planes nicht beeinflusst werden können. Es wäre<br />

daher überflüssig, die entfernten Bereiche detailliert zu beschreiben.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Wirkungen des Vorhabens auf den Bereich südlich des<br />

Flughafens beschränkt sind. Der näher betrachtete Bereich zu dem B-Plan beschränkt sich<br />

daher auf die südlich und östlich angrenzende Offenland- und Waldflächen und auf den<br />

Blankensee.<br />

3.2 Beschreibung des detailliert betrachteten Bereichs<br />

Das Plangebiet umfasst Bereiche der ehemaligen Hanseatenkaserne und die daran angrenzende<br />

Bereiche. Es ist geprägt durch die Siedlungsflächen der ehemaligen Kaserne und<br />

weist umfangreiche Versiegelungen auf. Dazu gehören betonierte ehemalige Aufstellungsflächen<br />

für Flugzeuge, eine sehr große asphaltierte Fläche im Zentrum des Plangebietes<br />

sowie weitere Verkehrsflächen. Andere Bereiche des ehemaligen Kasernengeländes wurden<br />

als Sportfläche mit einem Großspielfeld und einem Basketballfeld genutzt, das auch<br />

jetzt wieder von den Auszubildenden des südlich angrenzenden Ausbildungsparks in Anspruch<br />

genommen wird. Im Westen und Osten des Plangebietes sind Freiflächen mit naturnaher<br />

Entwicklung (Sukzessionsflächen) vorhanden. In den östlichen Flächen außerhalb<br />

der ehemaligen Kaserne, überwiegen im Süden Gehölzbestände, während im nördlichen<br />

Teil Staudenfluren unterschiedlicher Ausprägung auf zum Teil trockenen Standorten vorkommen.<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Abbildung 4: <strong>FFH</strong> - Lebensraumtypen in der Umgebung des B-Plans 10.03.00 (Datengrundlage<br />

LLUR 2009, TGP 2013)<br />

3.2.1 Prioritäre Lebensraumtypen nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

Im weiteren Bereich um den geplanten Gewerbepark am Flughafen befinden sich der nach<br />

<strong>FFH</strong> – Richtlinie prioritäre Lebensraumtyp (91DO*) Moorwälder.<br />

Die Flächen die diesem LRT zugeordnet werden liegen ca. 180 m weit entfernt von der<br />

südlichen Grenze des Geltungsbereiches des B-Plans.<br />

Als Moorwälder werden Laub- und Nadelwälder bezeichnet, die auf nassen Torfsubstraten<br />

wachsen. Sie können sowohl auf Übergangsmooren am Rand von naturnahen Hochmooren<br />

als auch auf basen- und nährstoffarmen Niedermooren oder in der Verlandungsreihe nährstoffarmer<br />

Stillgewässer ausgebildet sein. Der Lebensraumtyp umfasst somit Wälder, die<br />

nach den gängigen Biotopklassifikationen sowohl als Moorwälder im eigentlichen Sinne<br />

als auch als Birkenbruchwälder bezeichnet werden. Entscheidend sind eine oligo- bis allenfalls<br />

schwach mesotrophe Nährstoffsituation mit niedrigen pH-Werten und ein ganzjährig<br />

hoher Wasserstand. Für Regionen mit kontinentalem bzw. boreal-alpinem Klima sind<br />

Moorwälder aus Kiefern und Fichten (Pinus spp., Picea abies) charakteristisch. In Gebieten<br />

mit ozeanischem Klima werden Moorwälder von der Moor-Birke (Betula pubescens)<br />

geprägt. Im Schutzgebiet ist der Subtyp [91D1] [Birken-Moorwald] vertreten. Aus den<br />

meisten degradierten Moorwäldern mit noch vergleichsweise naturnaher Artenzusammen-<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

setzung wurde vorindustriell Torf in Handtorfstichen abgebaut. Die Bodenoberfläche ist<br />

deshalb durch einen kleinräumigen Wechsel von nassen bzw. z.T. Wasser führenden Torfstichen<br />

und höheren Dämmen geprägt.<br />

Der Standard-Datenbogen weist 14 ha des <strong>FFH</strong> – Gebietes diesem Lebensraumtyp zu. Der<br />

Erhaltungszustand wurde für 5 ha mit A (hervorragender Erhaltungszustand) und für 9 ha<br />

mit B (guter Erhaltungszustand) bewertet (Datenstand 2004). 2006 wurden insgesamt<br />

5,3 ha als Moorwälder kartiert, die sich auf drei Flächen im Erhaltungszustand B oder C<br />

verteilen (LANU 2007).<br />

Die Erlen- und Birkenbruchwälder, die als prioritäre Moorwälder eingestuft wurden, befinden<br />

sich im Südwesten des <strong>FFH</strong>-Gebietes, südlich der Ortschaft Blankensee, zwischen der<br />

Autobahn A 20 und dem Blankensee. Sie nehmen den Grund einer langgezogenen Niederung<br />

ein, die von einem kleinen Zufluss des Blankensees durchflossen wird. Nach aktueller<br />

Kartierung werden drei Teilbereiche unterschieden, von denen sich die westlichste im Erhaltungszustand<br />

B und die beiden übrigen im Erhaltungszustand C befinden (LANU 2007).<br />

Teilfläche 1: Am westlichen Ende der Niederung setzt sich die Baumschicht des Bruchwalds<br />

aus Moorbirken (Betula pubescens), Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) und Kiefern<br />

(Pinus sylvestris) zusammen. Das Pfeifengras (Molinia caerulea) ist insgesamt dominant.<br />

In der Grundschicht kommen stellenweise Torfmoospolster vor (Sphagnum fallax, S.<br />

palustre, S. cuspidatum und S. fimbriatum). Diese Arten haben eine weite ökologische<br />

Amplitude und besiedeln grundwasserbeeinflusste Niedermoore. Sie werden in Schleswig-<br />

Holstein als nicht gefährdet eingestuft (SCHULZ & DENGLER 2006). Als weitere charakteristische<br />

Arten sind Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris), Sumpf-Veilchen (Viola palustris)<br />

und Igel-Segge (Carex echinata) zu nennen. Auf höher gelegenen Torfbänken treten Glocken-Heide<br />

(Erica tetralix) und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) auf. Einige Torfstiche<br />

scheinen unter dem Einfluss von nährstoffreicherem Wasser zu stehen. Hier wachsen<br />

Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Zungen-Hahnenfuß<br />

(Ranunculus lingua), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Wasserlinsen-Decken.<br />

Der Erhaltungszustand wurde mit B bewertet (LANU 2007).<br />

Teilfläche 2: Insbesondere in den tiefsten, bachnächsten Bereichen kommen in erster Linie<br />

Schwarzerlen, während Moorbirken tendenziell am Talrand dominieren. Als weitere<br />

Baumarten sind Stiel-Eichen (Quercus robur), Kiefern (Pinus sylvestris), Fichten (Picea<br />

abies) und Zitterpappeln (Populus tremula) auf dem Talgrund verbreitet. In der Strauchschicht<br />

treten Brombeeren (Rubus fruticosus agg.), Zitterpappeln, Späte Traubenkirschen<br />

(Prunus serotina) und Vogelbeersträucher (Sorbus aucuparia) auf. Die Bodenschicht wird<br />

vom Wechsel von höher gelegenen trockenen Bereichen und größeren Wasser führenden<br />

ehemaligen Torfstichen geprägt. Auf den höher gelegenen Stellen herrscht ein fast geschlossener<br />

Pfeifengrasbestand (Molinia caerulea) vor, der zum Talrand hin von einer lockeren<br />

Krautschicht aus Wald- Geißblatt (Lonicera periclymenum), Karthäuser-Wurmfarn<br />

(Dryopteris carthusiana), Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Zweiblättriger Schattenblume<br />

(Maianthemum bifolium), Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella) und Echter Sternmiere<br />

(Stellaria holostea) abgelöst wird.<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Einige der Torfstiche haben größere Ausmaße und sind von LEGUAN GMBH (2006) als eigenständige<br />

Gewässerbiotope kartiert worden. An ihrer Oberfläche schwimmen Grünalgenwatten.<br />

Die übrigen Gewässer im Wald sind entweder mit dichten Wasserstern- und<br />

Wasserlinsendecken (Lemna minor, Spirodela polyrhiza, Riccia fluitans, Callitriche<br />

palustris) bewachsen oder mit Laub gefüllt und ohne Bewuchs. In einem nicht Wasser führenden<br />

nassen Torfstich ist ein kleiner Bestand des Sumpffarns (Thelypteris palustris, ca.<br />

20 Pflanzen) ausgebildet. Das Vorkommen von Feuchte zeigenden Pflanzen (Solanum<br />

dulcamara, Carex elata, Carex canescens, Peucedanum palustre, Eriophorum angustifolium,<br />

Lysimachia vulgaris, Lycopus europaeus) ist auf vergleichbare Standorte beschränkt.<br />

Auf den Randschultern einiger Torfstiche wachsen Torfmoose (Sphagnum palustre). In den<br />

Gewässern selbst findet kein Torfwachstum statt. Im Norden der Teilfläche 2 kommen auf<br />

einer ca. 80 x 30 m großen Fläche einige Torfmoospolster (Sphagnum palustre, Sphagnum<br />

fimbriatum, Sphagnum fallax) zwischen den dominierenden Pfeifengrasbulten vor. Der Erhaltungszustand<br />

wurde mit C bewertet (LANU 2007).<br />

Teilfläche 3: Auf der östlicheren Teilfläche dominiert die Schwarz-Erle in der Baumschicht.<br />

Die Krautschicht ist spärlich entwickelt und vom Pfeifengras und Nährstoffzeigern<br />

dominiert. In den feuchten Senken kommen Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara),<br />

Waldsimse (Scirpus sylvaticus), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Flatter-Binse<br />

(Juncus effusus) und Sumpf-Segge (Carex acutiformis). Der Anteil der offenen Wasserflächen<br />

beträgt 25 bis 30% der gesamten Waldfläche. Die nährstoffreichen Gewässer sorgen<br />

für eine tiefgreifende und anhaltende Entwässerung des Talbodens und für die monotone<br />

Dominanz des Pfeifengrases in der Grundschicht im größten Teil des Waldes. Der Erhaltungszustand<br />

wurde mit C bewertet (LANU 2007).<br />

3.2.2 Lebensraumtypen des Anhang I der <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

Folgende Lebensraumtypen der <strong>FFH</strong>-Richtlinie befinden sich nach LLUR im Bereich um<br />

den geplanten Gewerbepark am Flughafen:<br />

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea<br />

uniflorae und / oder der Isoëto-Nanojuncetea<br />

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer mit benthischer Vegetation<br />

aus Armleuchteralgen<br />

Der Lebensraumtyp Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea<br />

uniflorae und/ oder der Isoëto-Nanojuncetea umfasst Stillgewässer, die durch<br />

das Vorkommen von Strandling-Gesellschaften (Littorelletea uniflorae) oder von Zwergbinsen-Gesellschaften<br />

(Isoëto-Nanojuncetea) charakterisiert sind. Im Lebensraumtyp werden<br />

grundlegend verschiedene Gewässertypen zusammengeführt. Die typischen Pflanzengesellschaften<br />

können sowohl gemeinsam wie auch getrennt auftreten. Ihre entscheidende<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Gemeinsamkeit besteht darin, dass die Ufer dieser Gewässer im Sommer trocken fallen,<br />

was die Entwicklung von Zwergbinsen-Gesellschaften ermöglicht. Solche Wasserstandsschwankungen<br />

können sowohl in nährstoffarmen als auch in nährstoffreichen Gewässern<br />

auftreten.<br />

Der Expertenarbeitskreis des BfN und der LANA unterscheidet zwei Untertypen:<br />

3131 mit Vegetation der Littorelletalia<br />

Gewässer mit stabilen Beständen von Strandling-Gesellschaften sind immer nährstoffarm.<br />

Diese typischen Pflanzengesellschaften setzen sich aus seltenen, auf dem Gewässergrund<br />

wurzelnden Wasserpflanzen zusammen. Wenn im Sommer die Ufer dieser Gewässer trocken<br />

fallen (z.B. in Heidelandschaften), entwickeln sich im feuchten Ufersaum einjährige<br />

kleinwüchsige Rasen aus sog. Zwergbinsen-Gesellschaften (Isoëto-Nanojuncetea). Die<br />

Gewässer des Typs können deshalb mit Hilfe ihrer submersen Vegetation und anhand ihrer<br />

sommerlichen Ufervegetation charakterisiert werden.<br />

3132 mit Vegetation der Isoëto-Nanojuncetea<br />

Im Unterschied zu den Strandling-Gesellschaften sind die Zwergbinsen-Gesellschaften<br />

nicht auf nährstoffarme Gewässer beschränkt. In der Naturlandschaft haben sie an solchen<br />

Standorten ihren Schwerpunkt, weil nur dort der Nährstoffmangel die Entwicklung der<br />

Uferröhrichte so weit einschränkt, dass sich kleinwüchsige und konkurrenzschwache<br />

Pflanzen auch noch im Hochsommer im Ufersaum ansiedeln konnten. Die Arten der<br />

Zwergbinsen-Gesellschaften sind aber Uferpflanzen, die sich erst entwickeln, wenn sich<br />

das Wasser zurückzieht. Sie sind deshalb vom Wasserchemismus unabhängig. Grundsätzlich<br />

wachsen sie umso besser, je nährstoffreicher der trocken gefallene Ufersaum ist. Ein<br />

hoher Gehalt an tonhaltigem Schlamm und organischer Substanz wirkt sich positiv aus und<br />

verhindert ein frühzeitiges Austrocknen der Pflanzen, bevor sie keimfähige Samen hervorgebracht<br />

haben (GARNIEL 1993). Auch nährstoff- und basenreiche Gewässer können besiedelt<br />

werden, wenn der Konkurrenzdruck der wuchskräftigen, mehrjährigen Ufervegetation<br />

herabgesetzt wird bzw. fehlt. Die Zuordnung solcher Gewässer zum <strong>FFH</strong> LRT 3130 erfolgt<br />

ausschließlich anhand der Zwergbinsen-Gesellschaften.<br />

Der Blankensee wurde dem Lebensraumtyp 3130 zugeordnet. Laut Standard-Datenbogen<br />

beträgt seine Gesamtfläche 23 ha (Datenstand 2003). Sein Erhaltungszustand wird mit C<br />

(durchschnittlicher bis eingeschränkter Erhaltungszustand) bewertet.<br />

Der Blankensee wurde in den letzten Jahren intensiv untersucht, sodass sein aktueller Zustand<br />

gut dokumentiert ist. Der See gehörte von 2000 bis 2006 zu einem Interreg III A-<br />

Projekt namens „Lakes – Jewels of the Landscape“, das in Zusammenarbeit des dänischen<br />

Storstrøms Amt, des Kreises Ostholstein und der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck mit Kofinanzierung<br />

der EU durchgeführt wurde (www.lakejewel.net./en/fazit/allgemein/ index.html).<br />

Im Auftrag des LANU (Abteilung Gewässer) wurde der See 2006 vegetationskundlich untersucht<br />

(HEINZEL & MARTIN 2006). Im Rahmen der biologischen Erfassungen für den<br />

Ausbau des Flughafens Lübeck wurde 2006 das Makrozoobenthos des Blankensees untersucht<br />

(LEGUAN GMBH 2007).<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Der See ist sehr flach und erreicht am tiefsten Punkt eine Tiefe von knapp 2,70 m. Er ist<br />

deshalb für externe Belastungen sehr anfällig. Die aktuellen Phosphatgehalte (gesP) liegen<br />

zwischen 0,1 mg/l im Winter und 0,4 mg/l im Sommer mit zwei Extremwerten von 1,4 und<br />

1,6 mg/l im Mai und September. Auch die Chlorophyll a-Werte sind mit Werten bis zu<br />

400 µg/l sehr hoch (HANSESTADT <strong>LÜBECK</strong> 2006 unveröff. zit. in HEINZEL & MARTIN 2006).<br />

Zur Vermeidung unerwünschter Eutrophierungsfolgen sind Phosphatkonzentrationen im<br />

Wasser von 0,4 bis 0,6 mg/l anzustreben (BUNDESUMWELTMINISTERIUM 2006). Für den<br />

Blankensee bedeutet dieses, dass eine erhebliche Reduktion des verfügbaren Phosphates im<br />

See stattfinden müsste.<br />

Im Sommer ist das Wasser durch Blau- und Grünalgen stark getrübt. Es bilden sich dichte<br />

Grünalgenwatten, die durch den Wind an das Nord- und Südufer zu mehrere Meter breiten<br />

und dichten Gürteln zusammengetrieben werden. Die Besiedelbarkeit der Flachwasserzone<br />

für lichtbedürftige Makrophyten ist daher stark eingeschränkt. Im Sommer 2006 wurden elf<br />

Makrophytenarten festgestellt (HEINZEL & MARTIN 2006). Darunter fanden sich keine Arten<br />

nährstoffarmer Gewässer.<br />

Die nach der „Handlungsanweisung für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung<br />

der EU–Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (BAYLAWA<br />

2006) ermittelte Zustandsklasse ergibt auf einer Skala von 1 (sehr guter Zustand) bis 5<br />

(schlechter Zustand) für den Blankensee den Wert 4 (unbefriedigender Zustand) (HEINZEL<br />

& MARTIN 2006). Das Arteninventar des Makrozoobenthos der meisten Probestellen am<br />

Blankensee besteht ebenfalls überwiegend aus weit verbreiteten und ungefährdeten Arten<br />

der eutrophen Gewässer (LEGUAN GMBH 2007).<br />

Aktuell entspricht der Blankensee einem Gewässer des Typs (3150) Natürliche eutrophe<br />

Seen mit einer Vegetation des Magnopotamion oder des Hydrocharicion (LEGUAN GMBH<br />

2007, HEINZEL & MARTIN 2006, Interreg Projekt „Lakes – Jewels of the Landscape“, KIfL<br />

2007).<br />

In den gebietsspezifischen Erhaltungszielen wird als Ziel die Erhaltung des Ist-Zustands,<br />

darunter „die „Erhaltung der biotopprägenden Basen- und Nährstoffverhältnisse des Blankensees“<br />

formuliert. Eine Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands wird nicht<br />

angestrebt (MLUR 2006).<br />

In Norddeutschland ist der Lebensraum „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer<br />

mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ in großen bis sehr großen Seen<br />

der Jungmoränenlandschaft ausgebildet. In der Regel sind die Gewässer über 50 ha groß<br />

und erreichen große Tiefen. Zur Abgrenzung des Lebensraumtyps ist die Zonierung der<br />

Vegetationsgürtel von entscheidender Bedeutung.<br />

Im Vergleich zu den übrigen Makrophyten sind Armleuchteralgen (Characeen) in der Regel<br />

konkurrenzschwach. Sie besiedeln deshalb Standorte, an denen sich ihre Mitstreiter<br />

schlecht oder nicht behaupten können. Armleuchteralgen gelangen zur Dominanz dort, wo<br />

der Nährstoffmangel die Entwicklung der übrigen Makrophyten hemmt. Die Characeen des<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

tiefen Wassers sind in der Lage, mit wenig Licht auszukommen. Einige Armleuchteralgen,<br />

die unter naturnahen Bedingungen bis in große Tiefen vordringen, treten bei Eutrophierung<br />

und Verschlechterung des Lichtklimas in der Tiefe die „Flucht nach oben“ an und können<br />

sich im Flachwasserbereich und in mittleren Tiefen in der Grundschicht von Laichkrautbeständen<br />

behaupten. Es handelt sich um Arten mit weiter ökologischer Amplitude, die z.B.<br />

auch in stark eutrophen Gewässern vorkommen können. Stellenweise dichte Characeen-<br />

Teppiche in der Flachwasserzone sind deshalb kein ausreichendes Merkmal, um auf eine<br />

gute Ausbildung des Lebensraums zu schließen. Vielmehr sind die Eindringtiefe der Characeen-Bestände<br />

und eine naturnahen Zonierung mit einem Characeen-Gürtel unterhalb der<br />

Laichkrautzone für den günstigen Erhaltungszustand entscheidend.<br />

Oligotrophe Gewässer kommen in Schleswig-Holstein seit langem nicht mehr vor. Für<br />

Norddeutschland sind zwei weitere, vom eben vorgestellten „Grundtyp“ abweichende Sonderausprägungen<br />

von Relevanz.<br />

Der Lebensraumtyp kann in Mergel- und Tongruben sowie in Torfstichen ausgebildet sein,<br />

die eine starke Zufuhr von basenreichem, relativ nährstoffarmem Grundwasser erhalten.<br />

Die Gewässer beherbergen mit hoher Stetigkeit sehr dichte Bestände einer Armleuchteralge,<br />

die auch unter typischen mesotrophen Verhältnissen vorkommt (Chara hispida, Steifhaarige<br />

Armleuchteralge).<br />

Diese Gewässer sind im strengen wissenschaftlichen Sinne nicht als oligo- bis mesotroph<br />

einzustufen.<br />

Die Nährstoffkonzentrationen im Wasser können allerdings niedrig sein, weil die Nährstoffe<br />

in der Biomasse des üppigen Pflanzenbestands gebunden sind. Im Lübecker Raum gehört<br />

der Waldhusener Moorsee zu diesem Typ.<br />

In der Aue von naturnahen Fließgewässern mit starken Wasserstandsschwankungen können<br />

temporäre Qualmwassertümpel entstehen, die die hydrochemischen Kriterien des Basenreichtums<br />

bei gleichzeitiger Nährstoffarmut erfüllen. In den sandigen und lehmigen<br />

Landschaften Norddeutschlands sind Qualmwasserstandorte – wenn basenreich – dann<br />

grundsätzlich mindestens eutroph. Im norddeutschen Flachland sind temporäre und basenreiche<br />

Gewässer mindestens eutroph. Ihre Vegetation zeichnet sich durch das Vorkommen<br />

von u.a. der Haar-Glanzleuchteralge (Nitella capillaris) und der Verworrenen Armleuchteralge<br />

(Tolypella intricata) aus.<br />

Laut Standard-Datenbogen ist der Lebensraumtyp auf einer Gesamtfläche von 0,1 ha im<br />

Schutzgebiet ausgebildet. Sein Erhaltungszustand wird mit C bewertet (Datenstand 2005).<br />

Die Kleingewässer befinden unmittelbar nördlich der Start-/Landebahn und sind in einer<br />

eingetieften Panzerspur im Bereich einer Lehmlinse entstanden. 2006 nahmen sie eine Gesamtfläche<br />

von 532 m² ein (LANU 2007).<br />

Dem Lebensraumtyp wurden Kleingewässer zugeordnet, in denen zwei Armleuchteralgenarten<br />

festgestellt wurden, die in Schleswig-Holstein nur dort vorkommen. Es handelt sich<br />

um die Haar-Glanzleuchteralge (Nitella capillaris), die in Schleswig-Holstein und bundes-<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

weit vom Aussterben bedroht ist, und um die Verworrene Armleuchteralge (Tolypella<br />

intricata), die in Schleswig-Holstein als extrem selten eingestuft wird und bundesweit vom<br />

Aussterben bedroht ist (HAMANN & GARNIEL 2002 bzw. SCHMIDT ET AL. 1996). Die Haar-<br />

Glanzleuchteralge besiedelt im Allgemeinen zwei verschiedene Standorttypen. Sie kommt<br />

zum einen in dauerhaft Wasser führenden nährstoffarmen Seen vor (TRAPP 1995).Ferner<br />

wird sie in periodisch Wasser führenden Flachgewässern gefunden (vgl. u.a. RAABE & VAN<br />

DE WEYER 2002). Die Verworrene Armleuchteralge (Tolypella intricata) ist ebenfalls eine<br />

Art, die in neutralen bis basenreichen, periodisch gestörten Kleingewässern gefunden wird.<br />

Obwohl nährstoffarme Seen und periodische Kleingewässer auf den ersten Blick wenig<br />

gemeinsam haben, entsprechen diese beiden Standorttypen den Habitatansprüchen der beiden<br />

Arten (optimale Lichtversorgung, Fehlen von wuchskräftigen Konkurrenten, Überwiegend<br />

mineralische Grundsedimente).<br />

Beide Arten sind optimal an Pioniergewässer angepasst, die unter natürlichen Bedingungen<br />

in Flussauen vorkamen. Vergleichbare Standortverhältnisse finden sich im Bereich von<br />

Truppenübungsplätzen, auf denen schwere Fahrzeuge regelmäßig neue Bodenanrisse und<br />

flache Gewässer z.B. in Panzerspuren schaffen. Entscheidend für die Besiedelbarkeit mit<br />

konkurrenzschwachen Wasserpflanzen ist außerdem das Fehlen einer intensiven Landwirtschaft<br />

mit starker Düngung und systematischer Entwässerung der umliegenden feuchten<br />

Standorte. Vor diesem Hintergrund wird das Vorkommen der beiden Arten in der Wulfsdorfer<br />

Heide verständlich. Als besonderer Gunstfaktor sind darüber hinaus die geologischen<br />

Ausgangsbedingungen im Lübecker Becken hervorzuheben. Die Sedimentdecke<br />

setzt sich aus entkalkten, Wasser stauenden Schluffen und Tonen sowie aus Sanden zusammen,<br />

die z.T. zu Dünen aufgeweht wurden. Die periodischen, z.T. vom nährstoffarmen<br />

Niederschlag gespeisten Kleingewässer befinden sich im Bereich von Linsen aus Wasser<br />

stauenden, schluffigen Ablagerungen.<br />

Damit sind die Bedingungen erfüllt, die für das Nebeneinander von nährstoffarmen, sandigen<br />

Ausgangssedimenten und teilweise niederschlaggespeisten Gewässern sorgen. Solche<br />

Verhältnisse sind auch in naturnahen Auen von Fließgewässern vorhanden, in denen Flusssande<br />

und Auelehmdecken in kleinräumigem Wechsel vorkommen. Solche Standorte sind<br />

in der heutigen Landschaft extrem selten geworden.<br />

Die größte Gefährdung im Gebiet stellen zurzeit die Verlandung, die Verbuschung und die<br />

Akkumulation von Weidenlaub in die nur noch wenige Quadratmeter großen Gewässer<br />

dar. Die anhaltend starken mechanischen Schädigungen durch Wildschweine stellen eine<br />

wahrscheinlich noch stärkere Bedrohung dar. Die kleinen Restwasserflächen werden ständig<br />

durchwühlt. Der gesamte Bewuchs ist von einer Schlammschicht überdeckt. In dem<br />

2005 neu angelegten Gewässer sind beide Arten bislang nicht aufgetaucht (KIfL 2007, eigene<br />

Beobachtungen 2007).<br />

Unter Berücksichtigung der üblicherweise herangezogenen Kriterien zwingt sich eine Zuordnung<br />

der Gewässer zum Lebensraumtyp „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer<br />

mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ nicht auf. Da sie jedoch die einzigen<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

bekannten Vorkommen von zwei bundesweit vom Aussterben bedrohten Arten (Tolypella<br />

intricata, Nitella capillaris) darstellen und da die Erhaltung der Biodiversität zu den<br />

Hauptanliegen der <strong>FFH</strong>-RL gehört (vgl. Präambel) ist eine großzügige Auslegung der<br />

Typdefinition nachvollziehbar.<br />

3.2.3 Arten des Anh. II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

Von besonderer Bedeutung für das <strong>FFH</strong>-Gebiet ist der Kammmolch (vgl. 2.1.2.1). Neben<br />

dem Kammmolch finden sich im Bereich des <strong>FFH</strong>-Gebietes noch weitere Arten des Anhang<br />

II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie (Große Moosjungfer, Leucorrhinia pectoralis; Bauchige Windelschnecke,<br />

Vertigo moulinsiana; Schmale Windelschnecke, Vertigo angustior; Fischotter,<br />

Lutra lutra; Teichfledermaus; Myotis dasycneme).<br />

Kammmolch - Triturus cristatus (1166)<br />

Der Kammmolch ist die größte in Deutschland vorkommende Wassermolchart. Kammmolche<br />

besiedeln eine Vielzahl verschiedener Stillgewässertypen (Seen, Teiche, Kleingewässer<br />

im Offenland und in Waldgebieten). Ferner werden auch temporäre Kleingewässer<br />

und saure Gewässer der Hochmoorrandbereiche angenommen. Die Art wird oft auch in<br />

Siedlungen und in deren Randbereichen angetroffen. Wesentlich sind eine sonnenexponierte<br />

Lage und eine gut entwickelte Ufer- und Unterwasservegetation.<br />

Da sich die Kammmolche sehr lange in den Gewässern aufhalten, sind strukturreiche Gewässer<br />

mit Versteckmöglichkeiten, einem reichen Nahrungsangebot und ohne Raubfische<br />

als Lebensraum besonders geeignet (MEYER 2003). Im Sommer und Herbst nutzen<br />

Kammmolche Landlebensräume, die sich meist im näheren, wenige 100 m bis maximal<br />

1.300 m entfernten Gewässerumfeld befinden (MEYER 2004). Sie bevorzugen dabei Wälder,<br />

Hecken und andere Gehölzstrukturen, wo sie sich in Mäuselöchern, Holzstubben,<br />

Grasbulten oder in der Laubstreu aufhalten. Die Winterquartiere werden im Oktober/ November<br />

aufgesucht. Meistens befinden sich die Winterquartiere in tieferen Bodenschichten<br />

der Landlebensräume oder in Verstecken wie Kellern. Einige Kammmolche verlassen ihre<br />

Laichgewässer nicht und überwintern dort.<br />

Der Kammmolch kommt in Schleswig-Holstein vorwiegend im Östlichen Hügelland vor.<br />

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch LEGUAN GMBH wurde der Kammmolch<br />

an drei Standorten festgestellt:<br />

• 1 Exemplar in einem neu angelegten Kleingewässer nördlich der Start-/Landebahn<br />

• 25 Exemplare in einem Komplex aus temporären Tümpeln nördlich der Start-<br />

/Landebahn<br />

• 30 Exemplare im Seggenmoor<br />

Das Biologische Gutachten zum Gewerbepark am Flughafen von LEGUAN GMBH (2010)<br />

weist auf das Vorkommen von Kammmolch an Laichgewässern außerhalb des geplanten<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Bebauungsplans hin. Die kürzesten Entfernungen von den drei Laichgewässern liegen zwischen<br />

1.300 bis 1.500 m vom Plangebiet entfernt.<br />

Vereinzelte Vorkommen wandernder Individuen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden. Nachweise von diesen Amphibien innerhalb des Untersuchungsraumes liegen<br />

allerdings nicht vor (LEGUAN GMBH 2010). Das Gebiet des B-Planes kann daher nur<br />

sehr untergeordnete Bedeutung haben. Laichgewässer sind von dem Vorhaben jedenfalls<br />

nicht betroffen (LEGUAN GMBH 2010). Das B-Plan-Gebiet liegt nicht zwischen bedeutenden<br />

Laichgewässern oder Landhabitaten des Kammmolchs. Das Gebiet des geplanten<br />

Gewerbegebietes bietet für den Kammmolch aufgrund seiner Struktur keine Lebensräume.<br />

Große Moosjungfer - Leucorrhinia pectoralis (1042)<br />

Moosjungfern (Leucorrhinia) sind überwiegend schwarze, bis 5 cm lange Großlibellen mit<br />

einem schwarzen Feld an der Basis des Hinterflügels und weißem Gesicht. Die ausgefärbten<br />

Männchen sind anhand des charakteristischen Fleckenmusters ihres Hinterleibes unverwechselbar.<br />

Die Bestimmung der unausgefärbten Individuen ist dagegen problematischer.<br />

Die Große Moosjungfer besiedelt in Norddeutschland eutrophe bis mesotrophe Gewässer<br />

am Rand von Hochmooren und in Niedermoorgebieten. Leucorrhinia pectoralis ist auf das<br />

Zusammentreffen verschiedener Vegetationsstrukturen angewiesen: Sie benötigt durch<br />

submerse Vegetation reich strukturierte Gewässer mit lockeren Seggenriedern und Röhrichten.<br />

Da die Große Moosjungfer wärmebedürftig ist, sind umgebende Wälder oder Gebüsche<br />

als Windschutz entscheidend. Senkrechte Strukturen (z.B. Großseggen, Röhrichte,<br />

Totholz) werden als Sitzwarten und zur Paarung genutzt. Die Wasserfläche selbst muss<br />

allerdings sonnenexponiert sein, da die Entwicklung der Larven eine bestimmte Wärmemenge<br />

voraussetzt.<br />

In Nordwestdeutschland sind diese Bedingungen in der Regel nur in kleineren Gewässern<br />

erfüllt. Torfstiche mit Schwimmblattpflanzen (z.B. Froschbiss) oder mit untergetauchter<br />

Vegetation (z.B. Wasserschlauch-Arten) und mit Randgebüschen (z.B. Weiden, Birken)<br />

stellen heute ihren wichtigsten Lebensraum dar.<br />

Da die Siedlungsgewässer zumeist klein sind und oft nur einem Männchen als Revier dienen<br />

können, müssen die geschlüpften Tiere in der Regel abwandern. Dabei werden Entfernungen<br />

von mehreren Kilometern zurückgelegt. Dieses bedeutet zum einen, dass geeignete,<br />

neu geschaffene Kleingewässer rasch besiedelt werden können. Aufgrund ihrer geringen<br />

Ausmaße bringen die meisten Fortpflanzungsgewässer keine besonders hohen Individuenzahlen<br />

hervor.<br />

Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen durch LEGUAN GmbH wurde die Große<br />

Moosjungfer 2006 an drei Standorten festgestellt:<br />

• 1 Exemplar im Grönauer Moor<br />

• 1 Exemplar in einem Gewässer an der Straße zwischen Blankensee und Groß Grönau<br />

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• 12 Exemplare im Seggenmoor<br />

Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

In Schleswig-Holstein kommt die Art häufig mit sehr geringer Abundanz vor. Trotz Zunahmen<br />

im Vergleich zum veralteten Stand der Roten Liste für Schleswig-Holstein<br />

(BROCK ET AL. 1996) gehört die Große Moosjungfer immer noch zu den seltenen Libellenarten.<br />

Die beiden Fundstellen sind daher nicht als von untergeordneter Bedeutung zu betrachten.<br />

Dem Bestand im Seggenmoor kommt im regionalen Vergleich eine besonders<br />

hohe Bedeutung zu. Die Große Moosjungfer ist nicht als Erhaltungsziel des Schutzgebiets<br />

eingestuft (MLUR 2006), wird aber im Managementplan des LANU 2007b erwähnt.<br />

Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für die Große Mosaikjungfer aufgrund<br />

seiner Struktur keine Lebensräume.<br />

Bauchige Windelschnecke - Vertigo moulinsiana (1016)<br />

Die Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) ist mit bis zu 2,7 mm Länge und 1,5<br />

mm Gehäusebreite die „größte“ einheimische Windelschnecke. Sie ist wärme- und kalkliebend<br />

und bevorzugt besonnte oder zumindest lichte Lebensräume. Sie besiedelt Großseggenrieder<br />

(Carex acutiformis, Carex riparia, Carex paniculata, Scirpus sylvaticus) und sekundär<br />

Röhrichte (Phragmites australis, Glyceria maxima) am Ufer von Still- und Fließgewässern.<br />

In Norddeutschland meidet sie Brüche und Wälder, auch wenn die entsprechende Seggenvegetation<br />

in der Krautschicht ausgebildet ist. Große Populationen werden in gewässernahen<br />

Kalkflachmooren und Cladium-Röhrichten festgestellt.<br />

Die Bauchige Windelschnecke ernährt sich von Mikropilzen und Algen, die auf lebenden<br />

oder abgestorbenen Blättern von Sumpfpflanzen wachsen. Diese Spezialisierung trägt zur<br />

standörtlichen Bindung der Art an offene und feuchte Säume bei. Bauchige Windelschnecken<br />

sind nur bei feuchter Witterung aktiv. Bei Trockenheit bilden sie einen harten<br />

Schleimring aus und heften sich an ihrer Unterlagen fest. Sie halten sich bevorzugt auf<br />

senkrechten Pflanzenteilen auf und meiden Flächen, in denen diese Strukturen durch Mahd<br />

oder Beweidung regelmäßig beseitigt werden.<br />

Vertigo moulinsiana wird durch die Entwässerung ihrer Habitate und der umliegenden<br />

Landschaft gefährdet, da die Sommertrockenheit dadurch verschärft wird. Unter diesem<br />

Gesichtspunkt sind die Folgen des Fließgewässerausbaus besonders hervorzuheben, die zur<br />

sommerlichen Bodentrockenheit vieler Ufersäume geführt haben. Darüber hinaus gehört<br />

der Verlust des Offenlandcharakters zu den wesentlichen Gefährdungsfaktoren.<br />

Bislang gilt die Art nicht als Erhaltungsziel des <strong>FFH</strong>-Gebietes, wird aber im Managementplan<br />

des LANU 2007b erwähnt.<br />

Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für die Bauchige Windelschnecke aufgrund<br />

seiner Struktur keine Lebensräume.<br />

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Schmale Windelschnecke - Vertigo angustior (1014)<br />

Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Die Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) gehört zu den kleinsten Windelschnecken-Arten<br />

(max. 1,9 mm Länge und max. 1 mm Breite). Sie besiedelt basenreiche<br />

Feuchtgebiete wie Kalkmoore, Marschen, Gewässerufer und seltener lichte Erlenbrüche.<br />

Sie lebt im humusreichen Oberboden und klettert nur wenige Zentimeter an Stängeln und<br />

Blättern hoch. Aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer versteckten Lebensweise ist sie<br />

sehr schwer zu finden. Sie lebt versteckt auf kalkreichen Böden insbesondere in Großseggenriedern<br />

und Schilfröhrichten und siedelt bevorzugt auf der Sumpf-Segge (Carex acutiformis)<br />

und der Rispen-Segge (Carex paniculata). Sie benötigt Habitate mit konstanter<br />

und hoher Feuchte, ist wärmebedürftig und meidet kühle Wälder mit geschlossenem Kronendach,<br />

auch wenn die genannten Seggen in der Krautschicht vorkommen.<br />

Im Bericht von LEGUAN GMBH 2007 wird vermerkt, dass die Schmale Windelschnecke im<br />

Grönauer Moor festgestellt wurde. Es können keine genauen Angaben zur Größe des Bestands<br />

gemacht werden. Die Tatsache, dass die Art bei der überschlägigen Erfassungsmethode<br />

mit mehreren Exemplaren festgestellt wurde, könnte auf ein bedeutsames Vorkommen<br />

hinweisen. Im Rahmen des landesweiten Artenmonitorings konnte das Grönauer Moor<br />

nicht erfasst werden.<br />

Neben dem Lottsee südlich von Mölln stellt das Vorkommen im Grönauer Moor den einzigen<br />

küstenfernen Fundort der Art in Schleswig-Holstein dar.<br />

Die Schmale Windelschnecke ist nicht als Erhaltungsziel des Schutzgebiets eingestuft<br />

(MLUR 2006), wird aber im Managementplan des LANU 2007b erwähnt.<br />

Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für die Schmale Windelschnecke aufgrund<br />

seiner Struktur keine Lebensräume.<br />

Fischotter - Lutra lutra (1355)<br />

Der Fischotter ist vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv, im Winter auch tagaktiv. Er<br />

ernährt sich räuberisch von Fischen, Fröschen, Vögeln, Säugetieren, Krebsen, Muscheln<br />

und Wasserinsekten. Bevorzugt wird dabei die Nahrung, die jeweils am leichtesten zu erbeuten<br />

ist. In naturnahen Gewässern werden deshalb beim Fischfang meistens Fische von<br />

10 bis 20 cm Länge erbeutet. Das Nahrungsangebot wird auch vom Vorkommen von Nahrungskonkurrenten<br />

beeinflusst, zu denen die Bisamratte und der Waschbär gehören.<br />

Der Lebensraum des Fischotters ist im Wesentlichen auf den Ufersaum von Seen und Flüssen<br />

beschränkt. Er benötigt ausgedehnte Aktionsräume, deren Größe vom Nahrungsangebot<br />

abhängig ist. Die Streifgebiete der Männchen betragen bis zu 20 km. Die Reviere der<br />

Weibchen sind mit bis zu 7 km Uferlänge kleiner. Jungtiere können zu allen Jahreszeiten<br />

geboren werden, da Fischotter keine feste Paarungszeit haben. Die jungen Männchen laufen<br />

auf der Suche nach neuen Revieren auch über Land und queren Wasserscheiden.<br />

In Schleswig-Holstein ist der Fischotter in Ausbreitung begriffen. Bislang ist er überwiegend<br />

im holsteinischen Teil des Östlichen Hügellandes festgestellt worden. Trotz der aktu-<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

ellen Ausbreitungstendenz gehört die Art immer noch zu den seltenen und gefährdeten<br />

Bewohnern der Gewässerlandschaften. Das Vorkommen des Fischotters im Lübecker<br />

Raum war Gegenstand einer 2007 abgeschlossenen Diplomarbeit (REIMER 2007). Der<br />

Fischotter kommt im Lübecker Raum mittlerweile stetig vor. Er wurde nicht nur an der<br />

Wakenitz und an der Untertrave sondern auch an kleinern Bächen wie der Grönau festgestellt.<br />

2005 wurde bei Seekrug am Südostufer des Blankensees ein Fischotter am Straßenrand<br />

tot aufgefunden. 2006 wurden im Bruchwald am Westrand des Sees Spuren eines lebenden<br />

Tieres gefunden. Das strukturreiche Nordufer besitzt als Fischotterlebensraum eine<br />

hohe Bedeutung (REIMER 2007).<br />

Der Fischotter ist nicht als Erhaltungsziel des Schutzgebiets eingestuft (MLUR 2006), wird<br />

aber im Managementplan des LANU 2007b erwähnt.<br />

Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für den Fischotter aufgrund seiner Struktur<br />

keine Lebensräume (LEGUAN 2010).<br />

Teichfledermaus - Myotis dasycneme (1318)<br />

Die Art fliegt meist in breiten Bögen oft nur in 10 bis 60 cm Höhe über die Wasseroberfläche.<br />

Die Nahrung setzt sich aus Zuckmücken, Köcherfliegen, Schmetterlingen und Käfern<br />

zusammen, Beutetiere werden von der Teichfledermaus auch von der Wasseroberfläche<br />

aufgenommen. Der wichtigste Nahrungsbiotop sind Stillgewässer und größere Flüsse mit<br />

offenen Wasserflächen. Seltener wurden Jagdflüge über Uferwiesen und an Waldrändern<br />

beobachtet (BOYE ET AL. 2004).<br />

Sie besiedelt vor allem wasserreiche Waldgegenden. Die Sommerquartiere und Wochenstuben<br />

befinden sich bevorzugt in Gebäuden, selten auch in Baumhöhlen oder in Nistgeräten.<br />

Die Wochenstuben werden von den Weibchen mitunter jährlich gewechselt.<br />

Die Winterquartiere befinden sich in Felshöhlen und Stollen, Bunkern und Naturhöhlen.<br />

Zwischen Sommer- und Winterquartier werden z.T. weite Wanderungen mit Distanzen<br />

meist über 100 bis 330 km unternommen. Die Art nutzt dabei in erster Linie Gewässerläufe<br />

als Leitlinien.<br />

Die Teichfledermaus wurde im Zeitraum 1996-1997 im Bereich des Blankensees beobachtet<br />

(LEGUAN GMBH 1998). Im Zuge der Kartierungen für die Planung der B 207n wurde die<br />

Art nicht festgestellt, ein Vorkommen im <strong>FFH</strong> Gebiet ist jedoch nicht ausgeschlossen.<br />

2006 wurden erneut der 2 Teichfledermäuse kartiert (LEGUAN GMBH 2007).<br />

1995 wurde eine Teichfledermaus im Lübecker Winterquartier Brauereikeller (Arminstraße<br />

29) tot aufgefunden (AGF 2002). In den beiden bekannten Winterquartieren unmittelbar<br />

am Blankensee (Luftschutzbunker und Hochbunker) wurden bislang keine Teichfledermäuse<br />

festgestellt (ebd.). Weitere Angaben über Vorkommen von Teichfledermäusen im<br />

Umfeld des Blankensees liegen nicht vor.<br />

Über die Zusammenschau der letzten 10 Jahre erweist sich die Teichfledermaus als ein steter<br />

Bestandteil der Fauna des Schutzgebiets. In früheren Fledermauserfassungen im Rah-<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

men der Planung der Autobahn A20 wurden Teichfledermäuse stetig im Bereich der Wakenitz<br />

festgestellt (LEGUAN GMBH 1998). Über die Wakenitz besteht eine denkbare Verbindung<br />

zwischen dem Schwartauer Raum und dem Blankensee. Daten über Vorkommen<br />

der Art westlich vom Blankensee liegen nicht vor.<br />

Die Teichfledermaus ist nicht als Erhaltungsziel des Schutzgebiets eingestuft (MLUR<br />

2006). Besondere Maßnahmen für die Art sind im <strong>FFH</strong>-Managementplan des Gebiets nicht<br />

vorgesehen (LANU 2007a). Im Bereich um den geplanten B-Plan wurde die Art nicht beobachtet<br />

und hat hier auch kein Lebensraumpotenzial. Sie wird deshalb in der vorliegenden<br />

<strong>Studie</strong> nicht weiter behandelt.<br />

3.2.4 Vogelarten<br />

Die vorkommenden Vogelarten wurden im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung<br />

bis etwa 50 m durch LEGUAN GMBH erfasst (LEGUAN GMBH 2010).<br />

3.2.4.1 Brutvögel<br />

Es konnten 37 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung bis etwa<br />

50 m nachgewiesen werden. Auf das B-Plan-Gebiet entfallen insgesamt 19 Brutvogelarten.<br />

Das erfasste Artenspektrum ist in Tabelle 2 dargestellt.<br />

Als gefährdete Arten der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007)<br />

kommt etwa 100 m nördlich des B-Plan-Gebietes die Feldlerche vor. Die im B-Plan Gebiet<br />

vorkommenden Arten Baumpieper und Mehlschwalbe sowie die in den angrenzenden Flächen<br />

vorkommenden Arten Hänfling, Haussperling und Feldsperling werden als Arten der<br />

Vorwarnliste geführt. Im Geltungsbereich des B-Plans wurde keine gefährdete Art nach der<br />

aktuellen Roten Liste der Brutvögel Schleswig-Holsteins (KNIEF et al. 2010) nachgewiesen.<br />

Als weitere gefährdete Art trat die Feldlerche nördlich auf dem Flughafengelände aus. Alle<br />

übrigen Arten sind ungefährdet.<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Tabelle 2: Brutvögel im Untersuchungsraum (nach LEGUAN GMBH 2010)<br />

Im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung bis etwa 50 m nachgewiesene Brutvogelarten mit Angaben<br />

zur Anzahl der Brutpaare (BP) der Einstufung nach den Gefährdungskategorien gemäß der Roten Listen<br />

der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (SÜDBECK ET AL. 2007) und des Landes Schleswig-Holstein (SH)<br />

(KNIEF et al. 2010), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet,<br />

V = Vorwarnliste, - = Art ungefährdet.<br />

Artname Wissenschaftl.<br />

RL RL SH BP UG BP Umge-<br />

Name<br />

BRD<br />

bung<br />

Amsel Turdus merula - - 1 13<br />

Buchfink Fringilla coelebs - - 8 9<br />

Bachstelze Motacilla alba - - 1<br />

Blaumeise Parus caeruleus - - 2 3<br />

Baumpieper Anthus trivialis V - 2 1<br />

Buntspecht Dendrocopos major - - 1<br />

Dompfaff Pyrrhula pyrrhula - - 1<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis - - 2<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius - - 1<br />

Fitis Phylloscopus trochilus - - 2 2<br />

Feldsperling Passer montanus V - 2<br />

Feldlerche Alauda arvensis 3 3 1<br />

Goldammer Emberiza citrinella - - 2 2<br />

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - 2<br />

Grünfink Carduelis chloris - - 1 3<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin - - 2<br />

Girlitz Serinus serinus - - 1 1<br />

Gelbspötter Hippolais icterina - - 1<br />

Grauschnäpper Muscicapa striata - - 1<br />

Haussperling Passer domesticus V - 2<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - - 1<br />

Hänfling Carduelis cannabina V - 1<br />

Kohlmeise Parus major - - 4<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca - - 1<br />

Kleiber Sitta europaea - - 1 2<br />

Mehlschwalbe Delichon urbica V - 2<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - 4 5<br />

Nachtigall Luscinia megarhynchos - - 1<br />

Rabenkrähe Corvus corone - - 2<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - - 2<br />

Ringeltaube Columba palumbus - - 2 2<br />

Star Sturnus vulgaris - - 1<br />

Sumpfmeise Parus palustris - - 1<br />

Tannenmeise Parus ater - - 1<br />

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Kap. 3 Beschreibung des betroffenen Bereichs der Schutzgebiete<br />

Artname Wissenschaftl.<br />

RL RL SH BP UG BP Umge-<br />

Name<br />

BRD<br />

bung<br />

Uferschwalbe § Riparia riparia - - 0 (17) 2<br />

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix - - 1<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - 3<br />

3.2.4.2 Gastvögel<br />

Die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“ benennen den Ziegenmelker<br />

als Rastvogel von besonderer Bedeutung für das Gebiet. Diese Art kommt im Bereich<br />

des vorgesehenen Gewerbegebietes nicht vor. Auch andere Gastvögel sind im Bereich<br />

des geplanten Gewerbeparks nicht in nennenswerten Anzahlen zu erwarten<br />

2 Brutplatz nicht mehr vorhanden<br />

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4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck beabsichtigt die Flächen zwischen dem Flughafengelände im Norden<br />

und dem Ausbildungspark im Süden als Gewerbefläche zu entwickeln.<br />

Um das Gebiet als Gewerbefläche nutzen zu können, muss ein Bebauungsplan aufgestellt<br />

werden. Da der geplante B-Plan zum Teil nicht mit dem Flächennutzungsplan übereinstimmt,<br />

soll der Flächennutzungsplan parallel zum B-Plan geändert werden.<br />

Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst ca. 12,1 ha (vgl. Abbildung 5)<br />

Als Vorhabensbeschreibung liegt die „Begründung zum Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark<br />

Flughafen Teilbereich 1. Entwurf zur öffentlichen Auslegung“ vor.<br />

Abbildung 5: Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen (Quelle: TGP 2013)<br />

Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtgebiets von Lübeck und grenzt im Norden<br />

an den Flughafen Lübeck. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst den nördlichen<br />

Teil der ehemaligen Hanseaten-Kaserne. Das Plangebiet stellt sich überwiegend als brachgefallenes<br />

Militärgelände der ehemaligen Hanseaten-Kaserne mit Asphalt- und Freiflächen<br />

dar. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich eine genutzte Sporthalle. Im südöstlichen<br />

Teilbereich befinden sich ein Regenrückhaltebecken und eine Abwasserpumpstation<br />

für den südlich angrenzenden Ausbildungspark.<br />

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Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Der Gesamtumfang der gewerblichen Bauflächen im Rahmen des Bebauungsplans<br />

10.03.00 – Gewerbepark Flughafen der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck soll ca. 10 ha betragen. Daneben<br />

sollen Straßenverkehrsflächen, private und öffentliche Grünflächen sowie Flächen für<br />

Versorgungsanlagen und die Abwasserbeseitigung festgesetzt werden. Die im Geltungsbereich<br />

des B-Plans liegende Turnhalle soll erhalten bleiben und als Fläche für Sportanlagen<br />

festgesetzt werden.<br />

Die Gewerbeflächen dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben. Zulässig sind danach:<br />

- Gewerbe- und Handwerksbetriebe,<br />

- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. (§ 8 BauNVO)<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie die nach BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />

Wohnungen sollen nicht zugelassen werden. Auch die Ansiedlung von Tankstellen soll<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet sollen durch flächenhaft festgesetzte Baugrenzen<br />

bestimmt werden, die in einem Abstand von 3 m entlang der Grundstücksgrenzen,<br />

Erschließungsstraße oder Anpflanz- und Erhaltungsflächen verlaufen. Die überbaubare<br />

Grundstücksfläche soll das zulässige Höchstmass (GRZ 0,8) für Gewerbegebiete mit 80 %<br />

ermöglichen.<br />

Im gesamten Plangebiet soll eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, nach der auch<br />

Gebäude mit einer Seitenlänge von mehr als 50 m zulässig sind. Damit wird die Errichtung<br />

von gewerblichen Hallen, die länger als 50 m sind, ermöglicht.<br />

Die zulässigen Bauhöhen sind mit parallel zur Startbahn verlaufenden Linien in der Planzeichnung<br />

nachrichtlich übernommen worden und steigen mit zunehmender Entfernung<br />

nach Südosten an. Mit einer maximalen Firsthöhe von 46 m über Grund (im Gewerbegebiet<br />

5) bei einer Geländehöhe von 16 m über NN bleiben die zu errichtenden Gebäude unterhalb<br />

der Hindernisfreiflächen.<br />

Im Bebauungsplan werden differenzierte Festsetzungen zu Grünflächen und Bepflanzungen<br />

getroffen. Neben der Sicherung einer für das Plangebiet angemessenen Begrünung mit<br />

positiven Effekten für die örtliche Fauna und Flora wirken diese Festsetzungen gleichermaßen<br />

positiv auf die örtlichen Klima- und Wasserverhältnisse, indem Temperaturextreme<br />

gemildert sowie Stäube und Schadstoffe gebunden werden und der Niederschlagsabfluss<br />

verzögert wird.<br />

Wertvolle Teile des vorhandenen Baumbestandes werden zur Belebung und Gliederung<br />

des Landschaftsbildes mit einem Erhaltungsgebot belegt.<br />

Zur Sicherstellung eines Pufferbereiches zwischen gewerblichen Flächen und südöstlich<br />

anschließenden wertvollen Landschaftsbereichen (NSG) wird eine private Grünflächen<br />

(PG) festgesetzt, die gehölzfrei zu halten und durch eine extensive Pflege artenreichem<br />

Magerrasen zu entwickeln ist.<br />

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Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Die Erschließung des Gewerbeparks am Flughafen soll über die Verlängerung der Straße<br />

Am Flugplatz, die im Süden von der B 207 n abzweigt erfolgen. Diese soll am südlichen<br />

Plangebietsrand in Richtung Osten weitergeführt werden und so die anliegenden Gewerbeflächen<br />

erschließen. Westlich der bestehenden Turnhalle soll eine Stichstraße nach Norden<br />

führen und so die geplanten Hallen sowie das Gelände des Segelflugvereins auf dem südlichen<br />

Flughafengelände erschließen.<br />

Das anfallende Niederschlagswasser wird auf den Grundstücken über die belebte Bodenzone<br />

versickert. Ein Überlauf erfolgt in Richtung Osten in ein neues Regenversickerungsbecken.<br />

Das Versickerungsbecken ist so dimensioniert, dass es bei Starkregenereignissen das<br />

Regenwasser aus dem Plangebiet aufnehmen kann. Des Weiteren ist ein zusätzlicher Anschluss<br />

für die Regenentwässerung des Ausbildungsparks möglich, um dessen Abflussmengen<br />

des Regenwassers in den Blankenseebach zu reduzieren.<br />

Bisher wurde das gesamte Regenwasser der versiegelten Flächen des Plangebietes gesammelt<br />

und über Kanalleitungen dem südöstlich gelegenen Regenrückhaltebecken zugeführt.<br />

Der Ablauf erfolgt über eine Rohrleitung und wird weiter südlich in den Blankenseebach<br />

eingeleitet. Neben der Regenwasserentwässerung des ehemaligen Kasernengeländes ist<br />

auch die Entwässerung des Ausbildungsparks an das Rückhaltebecken angeschlossen.<br />

Durch die nun festgesetzte dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser direkt auf<br />

den Grundstücken wird das Wasser an Ort und Stelle „verbraucht“ und gelangt nicht in die<br />

Vorflut wodurch Vorfluteinrichtungen entlastet werden. Durch verzögerten Abfluss wird<br />

Wasser versickert und verdunstet, so dass die Grundwasserneubildung gefördert wird. Der<br />

versickerte Anteil des Oberflächenwassers wird durch Bodenfilterung sehr effektiv von<br />

Phosphaten befreit. Die Entlastung des Blankensees beträgt für die versickerte Menge Regenwasser<br />

100%.<br />

Das auf den Straßenverkehrsflächen anfallende Regenwasser wird ebenfalls dezentral über<br />

seitlich entlang der Straßentrasse vorgesehene Entwässerungsmulden zur Versickerung gebracht.<br />

Im Rahmen der Planungen für den B-Plan wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt,<br />

um die Verträglichkeit der Gewerbegebiete mit schützenswerten Nutzungen außerhalb<br />

des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans zu beurteilen. Es ist vorgesehen,<br />

durch Festsetzungen im B-Plan einer Geräuschkontingentierung für beide Gewerbegebiete<br />

gemäß DIN 45 691 den Belangen des Lärmschutzes zu entsprechen.<br />

Für definierte Richtungssektoren sollen höhere Schallemissionen möglich sein, was entsprechend<br />

DIN 45 691 durch Zusatzkontingente (zwischen 5 und 15 dB(A)) berücksichtigt<br />

wurde. Wegen der großen Entfernungen der nächsten Wohnnutzungen sollen insbesondere<br />

nach Norden und Nordwesten höhere Schallkontingente festgesetzt werden als in Gewerbegebieten<br />

üblich.<br />

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4.1 Kompensationsmaßnahmen<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Ausgleichsmaßnahmen werden in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ermittelt.<br />

4.2 Wirkfaktoren<br />

Das Planvorhaben beeinflusst den Naturhaushalt und die Tier- und Pflanzenwelt indem es<br />

die planungsrechtliche Grundlage für eine größtenteils gewerbliche Nutzung des Gebietes<br />

darstellt. Die folgende Umgestaltung und Bebauung des Plangebietes führt zu dauerhaften<br />

Veränderungen.<br />

Maßgeblicher Beurteilungsmaßstab für die Zulässigkeit des Vorhabens sind die Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele der NATURA 2000 Gebiete bzw. die Beeinträchtigungen<br />

oder Einschränkungen der Erhaltungsziele, die sich durch das Vorhaben ergeben.<br />

Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen sind gegeben, wenn der Erhaltungszustand von<br />

maßgeblichen Bestandteilen des betreffenden Gebietes durch vorhabensbedingte Auswirkungen<br />

verschlechtert wird. Maßgebliche Bestandteile des EG-Vogelschutzgebietes sind<br />

Arten und Funktionen, soweit sie in den Erhaltungszielen aufgeführt sind. Für das <strong>FFH</strong>-<br />

Gebiet sind es die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-<br />

Richtlinie, die als Erhaltungsziele genannt werden.<br />

Da die Erhaltungsziele sich nicht nur auf die Erhaltung des bestehenden Zustandes beschränken,<br />

sondern auch die Entwicklung des Gebietes mit beinhalten, können Beeinträchtigungen<br />

von Erhaltungszielen auch vorliegen, wenn absehbare günstige Entwicklungen<br />

innerhalb des Gebietes durch das Vorhaben verhindert werden oder wenn Entwicklungsmöglichkeiten<br />

unterbunden werden.<br />

4.2.1 Beschreibung der Wirkfaktoren<br />

Es wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und Beeinträchtigungen<br />

unterschieden:<br />

• Baubedingte Wirkfaktoren<br />

• Anlagenbedingten Wirkfaktoren<br />

• Betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />

4.2.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren<br />

Die baubedingten Wirkfaktoren sind in der Regel Faktoren, die nicht von Dauer sind. Nach<br />

Beendigung der Bauzeit sind die meisten Wirkfaktoren beendet. Allerdings sind nicht alle<br />

möglichen Wirkfaktoren wieder reversibel (z. B. Abnahme der Population einer Art bis<br />

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Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

unter eine Mindestgröße, unter welche eine Regeneration gefährdet ist). Bei den reversiblen<br />

Wirkfaktoren spielt es für die Stärke der Beeinträchtigung eine große Rolle, in welcher<br />

Jahreszeit sie auftreten.<br />

Zu den baubedingten Wirkfaktoren gehören u. a. die für den Baubetrieb benötigten baulichen<br />

Anlagen wie Lagerflächen oder Baueinrichtungsflächen. Sie werden nach Beendigung<br />

der Bauzeit wieder entfernt. Durch diese baulichen Anlagen geht durch Wirkfaktoren wie<br />

Überbauung, Bodenverdichtung und Entfernung von Vegetation zumindest zeitweise Lebensraum<br />

für Tiere und Pflanzen verloren.<br />

Die Schadstoffbelastung durch die Emissionen des Baubetriebes wird sich nach dem<br />

Stand der Technik im bei modernen Baumaschinen üblichen Rahmen halten und daher keine<br />

merklichen Veränderungen an der Vegetation oder der Gesundheit von Tieren im Umfeld<br />

der Baustellen hervorrufen.<br />

Schadstoffeinträge durch Unfälle sind selbstverständlich nicht geplant und daher in ihrer<br />

Menge auch nicht abzuschätzen. Denkbar sind im Wesentlichen Treib-, Kühl- und<br />

Schmiermittelverluste der Baumaschinen. Die eventuell auftretenden Mengen wären nur<br />

vergleichsweise gering und könnten durch Rettungsmaßnahmen vermindert werden. Eine<br />

nachhaltige Beeinträchtigung der Schutzgebiete ist nicht zu erwarten, weshalb dieser Wirkfaktor<br />

in den folgenden Kapiteln nicht weiter behandelt wird.<br />

Die Lärmemissionen, die durch den Baubetrieb entstehen können, können zum jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden. Auch ihre Wirkung ist abhängig von der Jahreszeit<br />

in der sie auftritt. Mit dem Ende der Bauarbeiten sind auch die Wirkungen beendet.<br />

Vögel reagieren auf Lärm an sich weniger stark, als oft angenommen wird (KEMPF &<br />

HÜPPOP 1998). Physische Schäden treten erst bei Lärmstärken auf, die hier keinesfalls erreicht<br />

werden (und die schon aufgrund anderer Immissionsvorschriften unzulässig wären).<br />

Die Durchführung der Arbeiten gemäß den Anforderungen der AVV-Baulärm gewährleistet<br />

die Einhaltung der erforderlichen Richtwerte, sodass im direkten Umfeld mit nur geringen<br />

baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen ist.<br />

Scheuchwirkungen einer Baustelle gehen vor allem von den sich dort bewegenden Menschen<br />

aus. An Maschinen und Fahrzeuge können sich Vögel relativ besser gewöhnen als an<br />

die (ja auch in der Realität gefährlicheren) Menschen. Durch die Baustellen werden die<br />

später auftretenden, betriebsbedingten Scheuchwirkungen (Kap. 4.2.1.3) vorweggenommen.<br />

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4.2.1.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Anlagebedingte Wirkfaktoren sind Beeinträchtigungen und Störungen, die sich aus der<br />

Anwesenheit der neu geschaffenen Strukturen ergeben (z. B. Zerschneidung, Überbauung<br />

von Lebensräumen). Bei den anlagebedingten Projektwirkungen handelt es sich um dauerhafte<br />

Flächeninanspruchnahmen, die im Zusammenhang mit den Gewerbebauten, dem Bau<br />

von Erschließungsflächen und dem Bau der Rückhaltebecken stehen.<br />

Visuelle Wirkungen auf Tiere (nicht Landschaftsbild) sind nur im Zusammenhang mit den<br />

Hochbauten zu erwarten.<br />

Durch das Vorhaben wird die Bebauung großer Teile des Plangebietes ermöglicht. Dies<br />

führt zur Überbauung und Versiegelung von ca. 10 ha. Diese Flächen verlieren auf Dauer<br />

ihre Funktion als Standort für Pflanzen und als Nahrungsgebiet für Vögel.<br />

Innerhalb des angrenzenden <strong>FFH</strong>-Gebietes werden keine Flächen überbaut.<br />

Es handelt sich bei den durch Eingriffe betroffenen Flächen sowohl um Bereiche mit mittlerer,<br />

mäßiger als auch ohne besondere Bedeutung für den Naturschutz (LEGUAN GMBH<br />

2010). Ein Großteil der Flächen ist durch vorhandene Nutzungen vorbelastet.<br />

Es kommt nicht zu einem Verlust an <strong>FFH</strong> Lebensraumtypen. Östlich des Plangebietes vorhandene<br />

kalkarme Sand-Magerrasen und Ruderalfluren, die Charakterarten der trockenmageren<br />

Lebensraumtypen der <strong>FFH</strong>-Richtlinie durch Bereitstellung zusätzlichen Lebensraums<br />

unterstützen können, werden von der Planung ausgespart.<br />

Hochbauten können eine gewisse Schattenwirkung entfalten. Diese Schattenwirkung erreicht<br />

jedoch nicht das <strong>FFH</strong>-Gebiet. Lediglich die Magerrasen zwischen Gewerbegebiet<br />

und <strong>FFH</strong>-Gebiet werden in den Abendstunden des Sommers (Sonne im Westen) an ihrem<br />

Westrand etwas stärker beschattet. Die entscheidende Belichtung und Erwärmung tagsüber<br />

wird dadurch jedoch kaum vermindert.<br />

4.2.1.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren<br />

Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind Störungen, die sich aus der Nutzung und dem Betrieb<br />

der geplanten Anlagen (z. B. Produktions- und Verkehrslärm, Einleitung von belastetem<br />

Oberflächenwasser) ergeben.<br />

Möglich wären die folgenden Faktoren:<br />

• Schadstoffimmissionen,<br />

• Lärmimmissionen,<br />

• Lichtimmission,<br />

• Scheuchwirkung<br />

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4.2.1.3.1 Schadstoffimmission<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Schadstoffimmissionen können nach der Umsetzung der Gewerbegebietsplanung zum einen<br />

aufgrund der Nutzung der Gebäude als Produktionsstätten entstehen und zum Anderen<br />

aufgrund des damit in Verbindung stehenden Straßenverkehrs. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass sich der motorisierte Verkehr im Planbereich deutlich erhöhen wird. Eine eventuelle<br />

Luftschadstoffzunahme durch motorisierten Verkehr ist voraussichtlich ohne Bedeutung<br />

für die Erhaltungsziele der NATURA 2000 - Gebiete.<br />

Die Belastung durch Schadstoffemissionen wird durch die Ausweisungen im B-Plan eingeschränkt,<br />

da nur die Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben zulässig<br />

ist.<br />

4.2.1.3.2 Lärmimmissionen<br />

Die Nutzung der neu zu bauenden Straßen kann zu einer Steigerung des Lärmes im Planungsbereich<br />

führen.<br />

Die zu prognostizierenden Belastungen durch Lärm, die durch die gewerblichen Nutzung<br />

des Plangebietes entsteht, wird auf Grund der Ergebnisse der Lärmuntersuchung (ALB -<br />

AKUSTIK LABOR BERLIN, 2009) als gering eingestuft.<br />

Hinsichtlich der zusätzlichen Lärmbelastung durch die geplante Gewerbefläche, wird bei<br />

der Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente sichergestellt,<br />

dass die nach TA Lärm relevanten Immissionsrichtwerte für die angrenzenden Gebiete eingehalten<br />

werden. Die Festlegung der nächtlichen Emissionskontingente von 53 bzw. 55<br />

dB(A) sind unter Umständen mit Einschränkungen bezüglich Höhe und Hauptrichtung der<br />

Schallabstrahlung verbunden.<br />

Den Belangen des Lärmschutzes wurde durch Festsetzungen auf der Basis einer Geräuschkontingentierung<br />

für die Gewerbegebiete gemäß DIN 45 691 entsprochen. Mit den festgelegten<br />

Emissionskontingenten kann in der Gesamtbelastung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

gemäß TA Lärm in der genehmigungsrechtlichen Umsetzung gewährleistet<br />

werden. Diese Lärmemissionen sind für die hier zu beachtenden Arten ohne Bedeutung.<br />

4.2.1.3.3 Lichtimmissionen<br />

Umweltauswirkungen infolge von Lichtemissionen können zum gegenwärtigen Planungsstand<br />

noch nicht im Detail abgeschätzt werden.<br />

Bei vielen Insekten ist die anlockende Wirkung des Lichts für einige Arten bekannt. Die<br />

Insekten werden durch künstliche Lichtquellen aus ihrer natürlichen Umgebung gelockt<br />

und können ihre ökologische Funktion nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen.<br />

Sie fehlen in der Nahrungskette sowie als Fortpflanzungspartner.<br />

Bei Vögeln werden Beeinträchtigungen während der Brutzeit von solchen während der<br />

Zugzeit unterschieden. Kunstlicht kann hier zu Änderungen der zeitlichen Aktivitätsmuster<br />

führen, z.B. Gesang während ungewöhnlicher Tages- oder Jahreszeiten (ABT 1997) oder<br />

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Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

verfrühter Brutbeginn. Damit ist jedoch nicht zwangsläufig eine Beeinträchtigung verbunden,<br />

sondern die Vögel nutzen im Gegenteil eine weitere Möglichkeit zur Erweiterung ihres<br />

Lebensraumes (ABT & SCHULTZ 1995). Nachtziehende Vogelarten können in Abhängigkeit<br />

von der Witterung durch Kunstlicht in ihrer Orientierung gestört werden, im<br />

schlimmsten Fall durch einen Direktanflug der Lichtquelle (SCHMIEDEL 2001). Das tritt<br />

jedoch nur bei blendenden Lichtquellen (Bsp. Leuchttürme) bei bestimmten Wetterlagen<br />

auf.<br />

Lichtemissionen können durch sinnvolle Gestaltung und Betriebsführung stark minimiert<br />

werden. Die Auswirkungen durch Lichtemissionen insbesondere auf Vögel und Insekten<br />

können durch den Einsatz von Natriumdampf-Hochdrucklampen und Beleuchtungsanlagen<br />

mit einem für diese Tierarten wirkungsarmes Spektrum und einer möglichst weitgehenden<br />

Vermeidung von Lichtemissionen in östlicher Richtung minimiert werden. Aufgrund der<br />

geplanten Bebauung im Gewerbegebiet wird die Lichtwirkung in Richtung „Grönauer Heide“<br />

zusätzlich abgeschirmt.<br />

4.2.1.3.4 Scheuchwirkung<br />

Durch den Bau des Gewerbegebietes wird sich die Anwesenheit von Menschen im angrenzenden<br />

Schutzgebiet vermutlich nicht erhöhen, da eine intensivere Nutzung der verbleibenden<br />

Freiflächen nicht zu erwarten ist.<br />

4.2.1.3.5 Gewässerbelastung<br />

Das Oberflächenwasser der Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen wird genutzt oder<br />

versickert. Es erreicht den Blankensee im <strong>FFH</strong>-Gebiet nicht mehr. Dadurch wird eine Entlastung<br />

der bisherigen Einleitungen erreicht (STOLL & HIßMANN 2012).<br />

4.3 Wirkungen auf Vegetation und Lebensraumtypen<br />

Vom ca. 12,1 ha großen B-Plangebiet liegen keine Flächen im <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee“ bzw. im EG-Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“<br />

(Abbildung 1). Es kommt also nicht zu einem direkten Verlust von <strong>FFH</strong> - Lebensraumtypen<br />

im Schutzgebiet. Bedeutsam wären demnach nur indirekte Wirkungen.<br />

4.3.1 Wirkungen auf terrestrische <strong>FFH</strong>-Lebensraumtypen (Trockenrasen, Heiden) (<br />

Im Geltungsbereich des B-Plans und im Bereich der Bauflächen liegen mehrere kleinteilige<br />

Biotope, die teilweise die Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes und Vogelschutzgebietes unterstützen<br />

(LEGUAN GMBH 2010).<br />

Die in den Erhaltungszielen aufgeführten trocken-mageren Lebensraumtypen<br />

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• Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (2310),<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

• Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (2330),<br />

• Europäische trockene Heiden (4030),<br />

• Artenreiche Borstgrasrasen (*6230),<br />

liegen mit ihren in Abbildung 4 und Abbildung 6 dargestellten Vorkommen eingebettet in<br />

weitere Biotope mit i.w.S. trocken-magerer Charakteristik. Dazu gehören Trockenrasen,<br />

Ruderalflächen und mesophiles Grünland. Diese Biotope sind den Lebensraumtypen des<br />

Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie mehr oder weniger ähnlich, weisen z.T. die gleichen Arten<br />

auf und unterstützen somit die vorkommenden, nach SSYMANK et al. (1998) und INTERPRE-<br />

TATION MANUAL (EC 2003) in den jeweiligen Lebensraumtyp einzuordnenden Biotope.<br />

Für charakteristische Tierarten der Erhaltungszielbiotope bieten sie zumindest teilweise<br />

Lebensraum und vergrößern so die Vitalität und Stabilität der Populationen. Die Ruderalfläche<br />

östlich des B-Plangebietes stellt einen solchen Lebensraum dar, der die Erhaltungsziele<br />

des Schutzgebietes unterstützt.<br />

Abbildung 6: Biotoptypenkomplexe in der Umgebung des Bebauungsplans 10.03.00 –<br />

Gewerbepark Flughafen. Teilbereich 1 westlich der roten Linie.<br />

Der hier behandelte Teilbereich 1 des Bebauungsplans bleibt außerhalb dieses Bereichs<br />

und somit werden außerhalb des Natura 2000 – Gebietes unterstützende Lebensräume in<br />

ihrer Fläche nicht vermindert. Sie werden durch Schattenwurf in den Abendstunden an ihrem<br />

Westrand etwas verändert, ohne jedoch ihre grundsätzliche Charakteristik zu verlieren.<br />

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Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Zudem sind die Flächen innerhalb des Natura 2000 – Gebietes ausreichend dort den Erhaltungszustand<br />

zu bewahren bzw. mithilfe von Entwicklungsmaßnahmen zu verbessern. Es<br />

kommt somit nicht zu Beeinträchtigungen der <strong>FFH</strong>-Lebensräume im <strong>FFH</strong>-Gebiet. Struktur,<br />

Funktion und Wiederherstellbarkeit der Lebensräume im Natura 2000 – Gebiet werden<br />

nicht verändert.<br />

4.3.2 Wirkungen auf den Blankensee (LRT 3130)<br />

Der Blankensee wird dem Lebensraumtyp 3130 „Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer<br />

mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder der Isoëto-Nanojuncetea“ zugeordnet<br />

(Kap. 3.2.2). Aufgrund aktuell zu hoher Nährstoffbelastung ist sein Erhaltungszustand unbefriedigend.<br />

Jede weitere Nährstoffbelastung verschlechtert diesen Zustand, so dass das<br />

Verschwinden dieses Lebensraumtyps wahrscheinlicher wird. Gewässerökosystem wie<br />

Seen können eine vermehrte Nährstoffzufuhr oft noch abpuffern, ohne sich in ihrer Phänologie<br />

zu ändern. Wenn jedoch ein gewisser Schwellenwert überschritten wird, kann es zu<br />

plötzlichen Änderungen kommen („Umkippen“ eines Sees). Ursache dafür sind z.B. positive<br />

Rückkopplungen im Ökosystem, die bei bestimmten Situationen auftreten können<br />

(z.B. Rücklösungen von im Sediment gespeicherten Phosphatverbindungen bei Unterschreitung<br />

eines bestimmten Sauerstoffgehaltes [Redoxpotenzial] in der obersten Sedimentschicht).<br />

Zumindest erschwert jede weitere Nährstoffzufuhr das Ziel, den Zustand zu<br />

verbessern.<br />

Durch die vollständige Versickerung des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet kommt<br />

es zur Verminderung der Nährstoffzufuhr des Sees. Damit ist keine Beeinträchtigung verbunden.<br />

4.4 Wirkungen auf Arten des Anhang II der <strong>FFH</strong>- Richtlinie<br />

Das B-Plan-Gebiet liegt nicht zwischen bedeutenden Laichgewässern oder Landhabitaten<br />

des Kammmolchs. Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für den Kammmolch<br />

(Erhaltungszielart, Kap. 2.1.2.1) und den anderen Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

(Kap. 3.2.3) aufgrund seiner Struktur keine Lebensräume. Das geplante Gewerbegebiet übt<br />

daher keine Wirkungen auf diese Arten aus.<br />

4.5 Wirkungen auf Vögel<br />

Arten, die zu den Erhaltungszielarten gehören (Kap. 2.2.2.1), verlieren hier keinen Lebensraum.<br />

Am nächsten (> 100 m) kommen die Wirkungen des Gewerbeparks dem Vorkommen<br />

der Feldlerchen auf dem Flugplatzgelände. Wirkungen des Gewerbegebietes sind dort<br />

nicht zu erwarten, zumal sie durch Flughafeneinrichtungen und Flächen der Segelflieger<br />

abgeschirmt sind.<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode<br />

Nach § 34 BNatSchG (§ 30 LNatSchG, Artikel 6 Abs. 3 der <strong>FFH</strong> - Richtlinie) müssen Pläne<br />

und Projekte auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes überprüft werden. Es<br />

geht darum, dass das Gebiet als solches mit der Gesamtheit seiner Erhaltungsziele nicht<br />

beeinträchtigt wird. In Kapitel 4.2 wurden schon die möglichen Wirkfaktoren durch das<br />

Vorhaben dargestellt. An dieser Stelle soll nun geprüft werden, inwieweit die dort genannten<br />

Wirkfaktoren sich auf die einzelnen in den NATURA 2000 Gebieten zu schützenden<br />

Objekte auswirken. Die zu schützenden Objekte oder Zustände sind in den Erhaltungszielen<br />

aufgeführt. Die Erhaltungsziele für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor<br />

und Blankensee“ sind in Kapitel 2.1.2 aufgeführt. Die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet<br />

„Grönauer Heide“ finden sich in Kapitel 2.2.2.<br />

In der Konfliktanalyse wird der Konflikt, der durch das Vorhaben entsteht, beschrieben und<br />

der Grad der Beeinträchtigung der einzelnen Lebensraumtypen und der einzelnen Arten<br />

ermittelt.<br />

Die Konfliktanalyse folgt den Anforderungen des § 34 BNatSchG und § 30 LNatSchG. Die<br />

Verträglichkeitsprüfung muss zeigen, ob das Vorhaben eines oder mehrere Gebiete erheblich<br />

in seinen Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck beeinträchtigt.<br />

Die Beeinträchtigungen werden in der <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsstudie an dem Einfluss auf die<br />

formulierten Erhaltungsziele und die zu erhaltenden Bestände der jeweiligen Arten bzw.<br />

Lebensräume im Schutzgebiet gemessen. Die Darstellung der Schwere der Beeinträchtigung<br />

hat diese Erhaltungsziele zum Maßstab. Zunächst wird im ersten Schritt eine Beschreibung<br />

der Beeinträchtigungen und damit des Konfliktes gegeben, die für sich genommen<br />

noch keine Wertung darstellt. Nachfolgend wird im zweiten Schritt eine Bewertung<br />

vorgenommen, indem die Beeinträchtigungen als erheblich oder nicht erheblich eingestuft<br />

werden.<br />

5.1.1 Methode der Konfliktbeschreibung<br />

Es werden die Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die einzelnen Erhaltungsziele betrachtet.<br />

Danach erfolgt eine Zusammenschau. Die Konfliktbeschreibung erfolgt anhand<br />

einer fünfstufigen Skala, die den Grad der Beeinträchtigung wiedergibt. Der Grad der Beeinträchtigung<br />

wird an den voraussichtlichen Veränderungen der Bestände der jeweiligen<br />

Arten und Lebensraumtypen in den NATURA 2000 Gebieten abgeschätzt. Maßstab sind<br />

die in Art. 1, Abs. e und i der <strong>FFH</strong>-Richtlinie aufgeführten Kriterien für günstige Erhal-<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

tungszustände (Populationsdynamik, Verbreitungsgebiet, Größe und Qualität des Lebensraumes,<br />

Wiederherstellbarkeit).<br />

Die Gesamtheit dieser Kriterien für einen Lebensraum oder eine Art beschreibt die für ihn/<br />

sie maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebiets im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG.<br />

I. keine Beeinträchtigung - Keine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Wirkprozesse<br />

nicht relevant sind (grundsätzlich von ihrer Art her oder wegen sehr geringem<br />

Ausmaß) oder es zu einer Förderung der Arten bzw. Lebensräume kommt. Struktur,<br />

Funktion und Wiederherstellungsmöglichkeit der Lebensräume werden nicht dauerhaft<br />

verändert.<br />

II. geringer Beeinträchtigungsgrad (geringe Beeinträchtigung) - Die Eingriffe lösen<br />

nur geringe, Strukturen, Funktionen und Wiederherstellungsmöglichkeiten<br />

kaum verändernde Beeinträchtigungen aus. Die Lebensraumtypen und Lebensräume<br />

von Arten der Erhaltungsziele werden in ihrer Ausdehnung und Ausprägung<br />

nicht verkleinert oder verschlechtert. Die Populationen von Vogelarten der Erhaltungsziele<br />

bleiben stabil oder schwanken wie bisher im natürlichen Umfang.<br />

III. mittlerer Beeinträchtigungsgrad (mittlere Beeinträchtigung) - Die Lebensraumtypen<br />

und Lebensräume von Arten der Erhaltungsziele werden in ihrer Ausdehnung<br />

und Ausprägung nur geringfügig verändert, so dass sie ihre Funktion weiterhin in<br />

vollem Umfang erfüllen können. Im Falle von Arten bedeutet es, dass Mindestflächengrößen<br />

oder Mindestqualitäten nicht so stark vermindert werden, dass es zu<br />

Populationsrückgängen von Arten der Erhaltungsziele im Gebiet kommt. Punktuell<br />

bis lokal wirkende Störungen führen zur Verdrängung einzelner Individuen oder<br />

kleiner Gruppen aus Teilbereichen des Schutzgebietes, die jedoch Ausweichmöglichkeiten<br />

haben, so dass der Gesamtbestand oder die Fläche im Schutzgebiet stabil<br />

bleibt.<br />

IV. hoher Beeinträchtigungsgrad (starke Beeinträchtigung3) - Die Eingriffe erreichen<br />

ein solches Ausmaß, dass größere Teile der Erhaltungsziel-Lebensraumtypen<br />

und Lebensräume von Erhaltungszielarten verloren gehen oder in ihrer Ausprägung<br />

stark verändert werden, so dass die ökologischen Funktionen des Gebietes in Bezug<br />

auf die Erhaltung der Schutzziele eingeschränkt werden. Durch Störung oder Veränderung<br />

kommt es zur Reduzierung der Populationen oder Verkleinerung der Fläche<br />

von Lebensräumen, doch kann ihr größter Teil weiterhin im Gebiet existieren.<br />

V. sehr hoher Beeinträchtigungsgrad (sehr starke Beeinträchtigung) - Durch die<br />

Eingriffe kommt es zu einem vollständigen Verlust oder es gehen wesentliche Teile<br />

der Erhaltungsziel - Lebensraumtypen und Erhaltungszielarten verloren bzw. werden<br />

in ihrer Ausprägung so stark verändert, dass die ökologischen Funktionen des<br />

Gebietes in Bezug auf die Erhaltung der Schutzziele nachhaltig negativ verändert<br />

3 Im folgenden Text wird aus sprachlichen Gründen ein „hoher“ Beeinträchtigungsgrad mit einer „starken“<br />

Beeinträchtigung gleichgesetzt.<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

werden. Die Störungen führen zur Verdrängung des überwiegenden Teils der Tiere<br />

oder Pflanzen.<br />

5.1.2 Abschätzungsmethode der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />

Nach § 30 LNatSchG muss das Vorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen<br />

des Europäischen Vogelschutzgebietes überprüft werden. Es geht nach Art. 6 Abs. 3<br />

der <strong>FFH</strong> - Richtlinie darum, dass das „Gebiet als solches“ mit der Gesamtheit seiner Erhaltungsziele<br />

nicht beeinträchtigt wird. Im Bundes- und Landesnaturschutzgesetz wird eine<br />

Beeinträchtigung des „Gebietes als solches“ mit „erheblich“ bezeichnet. Ergibt die Prüfung<br />

der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in<br />

seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

kann, ist es unzulässig. Eine Bewertung der Beeinträchtigungen im Hinblick auf ihre Erheblichkeit<br />

für die Erhaltungsziele ist daher nötig.<br />

Es lassen sich keine allgemeinen Grenzwerte für die Erheblichkeit einer speziellen Beeinträchtigung<br />

angeben. Das Ausmaß der akzeptablen Beeinträchtigungen muss deshalb aus<br />

der jeweiligen Sachlage argumentativ begründet werden. Als jeweilige Sachlage wird der<br />

Erhaltungszustand der jeweiligen Art bzw. des jeweiligen Lebensraums herangezogen. Ziel<br />

der <strong>FFH</strong>-Richtlinie ist der günstige Erhaltungszustand aller Arten und Lebensräume. Erheblich<br />

sind alle Beeinträchtigungen, die dazu führen, dass dieses Ziel nicht oder verzögert<br />

erreicht wird (bei Arten und Lebensräumen mit derzeit ungünstigem Erhaltungszustand)<br />

oder dass das bereits erreichte Ziel (bei Arten und Lebensräumen mit derzeit günstigem<br />

Erhaltungszustand) wieder verloren geht. Zu beachten ist dabei nicht nur der quantitative<br />

Aspekt, sondern auch der funktionale/ räumliche Beitrag zur Kohärenz des Netzes NATU-<br />

RA 2000. Diese Definition der Erheblichkeit berücksichtigt den Sinn der <strong>FFH</strong>-Richtlinie -<br />

nämlich bedrohte Arten und Lebensräume zu schützen (Art. 2) - und ist daher formelhaften<br />

oder schematischen Ableitungen vorzuziehen.<br />

Prinzipiell sind direkte und dauerhafte Verluste von nach den Erhaltungszielen geschützten<br />

Lebensraumtypen in NATURA 2000-Gebieten durch Flächenentzug generell als erhebliche<br />

Beeinträchtigungen zu bewerten.<br />

Eine Beeinträchtigung ist dann erheblich, wenn durch sie der günstige Erhaltungszustand<br />

der Erhaltungszielarten im Hinblick auf die Ziele der Richtlinien verschlechtert wird oder<br />

die formulierten Schutzziele (Kap. 2.1.2 und Kap. 2.2.2) nicht mehr vollständig erreicht<br />

werden.<br />

Die erhebliche Beeinträchtigung eines einzigen Erhaltungszieles reicht aus, um die Unverträglichkeit<br />

des Vorhabens zu begründen.<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

5.1.3 Beeinträchtigungen von Lebensräumen und Erhaltungsziel-Arten der <strong>FFH</strong>-<br />

Richtlinie<br />

Im Kapitel 2.1.2.1 werden die Erhaltungsgegenstände des <strong>FFH</strong>-Gebietes genannt. Als Arten<br />

des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie wird nur der Kammmolch genannt. Diese Art wird<br />

nicht vom Vorhaben am Rand des <strong>FFH</strong>-Gebietes beeinträchtigt.<br />

Auch die anderen Arten des Anhangs II (Kap. 3.2.3) werden nicht beeinträchtigt.<br />

Von den Lebensräumen, die im Kapitel 2.1.2.1 aufgeführt werden, kommen im Bereich des<br />

geplanten Bebauungsplans keine vor.<br />

Der Lebensraum 3130 (Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea<br />

uniflorae und/ oder der Isoëto-Nanojuncetea) wird durch Nährstoffeinleitungen<br />

nicht beeinträchtigt (Kap. 4.2.1.3.5 und 4.3.2).<br />

Bei den anderen Lebensraumtypen ist nach den in Kap. 5.1.1 erläuterten Kriterien keine<br />

Beeinträchtigung festzustellen, denn die Eingriffe lösen keine die Strukturen, Funktionen<br />

und Wiederherstellungsmöglichkeiten verändernden Beeinträchtigungen aus (Kap. 4.3.1,<br />

4.4 und 4.5). Die Lebensraumtypen und Lebensräume von Arten der Erhaltungsziele werden<br />

in ihrer Ausdehnung und Ausprägung nicht verkleinert oder verschlechtert.<br />

5.1.4 Beeinträchtigungen von Erhaltungsziel-Vogelarten des Vogelschutzgebietes<br />

Von den in (Kap. 2.2.2) genannten Erhaltungsziel-Vogelarten kommt nur die Feldlerche im<br />

Umfeld des Bebauungsplangebietes vor. Wirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziel-<br />

Art sind nicht zu erwarten (Kap. 4.5).<br />

Nach den in Kap. 5.1.1 erläuterten Kriterien ist keine Beeinträchtigung festzustellen<br />

5.1.5 Beeinträchtigung der ausformulierten Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>- Gebietes<br />

Die Gegenüberstellung der im Kapitel 2.1.2.2.1 dargestellten ausformulierten Erhaltungsziele<br />

für das <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ und die prognostizierten<br />

Auswirkungen des Bebauungsplanes finden sich in Tabelle 3.<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

Tabelle 3: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee “ – Prognose<br />

Erhaltungsziel<br />

Erhaltung des Gebietes als besonders komplexer, kleinstrukturierter<br />

Landschaftsausschnitt<br />

Erhaltung der auf natürliche Nährstoffarmut eingestellter<br />

Lebensräume<br />

Erhaltung der z.T. herausragenden biozönotischer Ausstattung<br />

der Lebensräume<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung einer naturnahen<br />

Trophie<br />

Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung eines intakten naturraumtypischen<br />

Wasserhaushalts und –chemismus<br />

Die extensive Nutzung oder Pflege bestimmter Lebensraumtypen<br />

ist im ganzen Gebiet erforderlich<br />

Erhaltung offener Bereiche hat Vorrang<br />

Für den Lebensraumtyp 6230* soll ein günstiger Erhaltungszustand<br />

in Einklang mit den Anforderungen von<br />

Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen<br />

und örtlichen Besonderheiten wiederhergestellt werden.<br />

Prognose<br />

Diese allgemeinen Ziele werden<br />

durch den B-Plan nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

Dieses Ziel wird bzgl. des<br />

Blankensees durch die Vermeidung<br />

von Nährstoffeinträgen<br />

erreicht.<br />

Für die terrestrischen Lebensräume<br />

wird das Ziel nicht beeinträchtigt.<br />

Diese Ziele werden durch den<br />

B-Plan nicht beeinträchtigt<br />

Die Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes werden durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt.<br />

5.1.6 Beeinträchtigung der ausformulierten Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes<br />

Die Gegenüberstellung der im Kapitel 2.2.2.2.1 dargestellten ausformulierten Erhaltungsziele<br />

für das Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“ und die prognostizierten Auswirkungen<br />

des Bebauungsplanes finden sich in Tabelle 4.<br />

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Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

Tabelle 4: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer<br />

Heide“ – Prognose<br />

Erhaltungsziel<br />

Erhaltung des Gebietes als besonders komplexer, kleinstrukturierter<br />

Landschaftsausschnitt überwiegend nährstoffarmer<br />

Lebensräume<br />

Erhaltung eines offenen bis halboffenen Charakters mit<br />

kleineren, auch geschlossenen, Gehölzbeständen als Lebensraum<br />

der Waldvogelarten. Eine Ausweitung des<br />

Waldanteils soll nicht erfolgen<br />

Nutzungsformen, die eine Offenhaltung der Flächen unter<br />

Berücksichtigung naturschutzfachlicher Ziele sicherstellten,<br />

sind möglichst zu erhalten<br />

Erhaltung der Brutplätze des Brachpiepers und seiner<br />

Lebensräume.<br />

Prognose<br />

Diese allgemeinen Ziele werden<br />

durch den B-Plan nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

5.2 Weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf die Schutzgebiete<br />

Nach Artikel 6 Absatz 3 ist nicht nur die Verträglichkeit einzelner Pläne und Projekte auf<br />

die NATURA 2000 Gebiete zu prüfen sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen<br />

und Projekten. Ein großes Projekt mit Wirkungen auf die Natura 2000 – Gebiete ist der<br />

geplante Ausbau des Flughafens Lübeck. Die mit jenem Projekt auftretenden Beeinträchtigungen<br />

bestehen nach KIFL (2007) in Stickstoffeinträgen und Fluglärm. Diese Wirkfaktoren<br />

wirken nicht mit den Wirkungen des hier behandelten Vorhabens zusammen. Eine Verstärkung<br />

der Beeinträchtigungen durch Kumulation ist demnach nicht zu erwarten.<br />

Darüber hinaus ist festzustellen, dass vom B-Plan keine Beeinträchtigungen auf die Natura<br />

2000 – Gebiete ausgehen, die mit anderen Beeinträchtigungen zusammenwirken könnten.<br />

5.3 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit<br />

Für die Lebensräume und Arten der Natura 2000 – Gebiete entstehen keine Beeinträchtigungen<br />

durch den Bebauungsplan.<br />

Die Menge und Qualität der im Schutzgebiet vorkommenden terrestrischen Lebensräume<br />

des Anhangs I bleibt erhalten. Die für den Fortbestand des Lebensraumes gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung notwendigen Strukturen und spezifischen Funktionen gehen nicht verloren.<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 6 Zusammenfassung<br />

Das natürliche Verbreitungsgebiet und die Flächen, welche die Lebensraumtypen einnehmen,<br />

werden im Geltungsbereich der <strong>FFH</strong>-Richtlinie nicht geringer. Die Funktion des Gebietes<br />

als „Trittstein“ oder „Netzknoten“ im Netz Natura 2000, d.h. sein Beitrag zur Kohärenz<br />

bleibt erhalten.<br />

Die Arten des Anhangs II, insbesondere die Erhaltungszielart Kammmolch, unterliegen<br />

keiner Beeinträchtigung. Die Bestände und Erhaltungszustände innerhalb des Schutzgebietes<br />

bleiben erhalten. Der Beitrag des Gebietes als Lebensraum des Kammmolches in der<br />

Region bleibt erhalten. Die Kohärenz des Schutzgebietssystems Natura 2000 bleibt gewahrt.<br />

Die Bestände der relevanten Vogelarten im EG-Vogelschutzgebiet werden nicht beeinträchtigt.<br />

Die Struktur und Landschaft des EG-Vogelschutzgebietes wird nicht relevant<br />

verändert. Eine Beeinträchtigung des Gebietes ist nicht zu erwarten.<br />

Die formulierten Erhaltungsziele der Natura 2000 – Gebiete werden durch den Bebauungsplan<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

Die Funktion der Grönauer Heide für die benachbarten Natura 2000 – Gebiete liegt in dem<br />

Bereithalten der trocken-mageren Lebensräume, aus denen sich ein Arten- und Individuenaustausch<br />

ergeben kann. Diese Lebensräume bleiben im Schutzgebiet vollständig erhalten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Funktion des <strong>FFH</strong>-Gebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankenseeniederung“ und Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ für<br />

die benachbarten Natura 2000 – Gebiete und damit seiner Funktion im Netz Natura 2000<br />

ist daher nicht zu prognostizieren.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des <strong>FFH</strong>-Gebietes DE 2130-391 „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee“ ist nicht zu erwarten.<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung des EG-Vogelschutzgebietes DE 2130-491 „Grönauer<br />

Heide“ ist nicht zu erwarten.<br />

6 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck plant mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die Festsetzung<br />

von Gewerbegebieten. Die Flächen befinden sich auf ehemaligem Kasernengelände, das an<br />

die NATURA 2000 Gebiete DE 2130-491 „Grönauer Heide“ (Vogelschutzgebiet) und DE<br />

2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ (<strong>FFH</strong>-Gebiet) angrenzt.<br />

Nach einer Bestandsbeschreibung (Kap. 3) wird dargestellt, welche Wirkungen von den<br />

Baumaßnahmen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet und das Vogelschutzgebiet ausgehen (Kap. 4.3, 4.4<br />

und 4.5). Die Beeinträchtigungen werden bewertet (Kap. 5.1.3 bis 5.1.6) und ihre Erheblichkeit<br />

bzw. Nichterheblichkeit ermittelt (Kap. 5.3).<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung sowohl des <strong>FFH</strong>- als auch des EG-Vogelschutzgebietes<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

7 Verzeichnisse<br />

7.1 Literatur, Quellen<br />

Kap. 7 Verzeichnisse<br />

ABT, K.F. & G. SCHULTZ (1995): Auswirkungen der Lichtemissionen einer Großgewächshausanlage<br />

auf den nächtlichen Vogelzug. Corax 16:17-19<br />

ABT, K.F. (1997): Einfluss von Lichtimmissionen auf den Beginn der Gesangsaktivität<br />

freilebender Singvögel. Corax 17:1-5<br />

AGF – ARBEITSGEMEINSCHAFT FLEDERMAUSSCHUTZ UND FLEDERMAUSFORSCHUNG IN<br />

SCHLESWIG-HOLSTEIN (2002): Fledermäuse in Schleswig-Holstein. Status der vorkommenden<br />

Arten. Schwerpunkt unterirdische Winterquartiere. Bereicht für das Jahr 2002.<br />

Unveröff. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten<br />

Schleswig-Holstein.<br />

ALB - AKUSTIK-LABOR BERLIN 2009: Bebauungsplan Nr. 10.03.00 "Gewerbepark Flughafen"<br />

der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck, Prognose der Geräuschimmissionen – Geräuschkontingentierung,<br />

Gutachten im Auftrag von KWL GmbH, Lübeck<br />

BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas<br />

– Nonpasseriformes – Nichtsperlingsvögel. Wiebelsheim, 808 S.<br />

BERNDT, R. K. (2007): Die Brutvögel Schleswig-Holsteins 1800 – 2000 – Entwicklung,<br />

Bilanz und Perspektive. Corax 20:325-387<br />

BERNDT, R. K., B. KOOP & B. STRUWE-JUHL (2002): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band<br />

5: die Brutvögel Schleswig-Holsteins - Bestand und Verbreitung. Ornithologische Arbeitsgemeinschaft<br />

für Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (Hrsg.), Karl Wachholtz<br />

Verlag, Neumünster.<br />

BEUTLER, A., A. GEIGER, P.M. KORNACKER, K.-D. KÜHNEL, H. LAUFER, R. PODLOUCKY, P.<br />

BOYE & E. DIETRICH (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) und Rote Liste der<br />

Lurche (Amphibia), Bearbeitungsstand 1997. - In: BINOT, M. et al., Rote Liste gefährdeter<br />

Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft<br />

55, S. 48-49, Bonn - Bad Godesberg.<br />

BFN Bundesamt für Naturschutz (2007) Nationaler Bericht 2007 gemäß <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

(http://www.bfn.de/0316_bericht2007.html; 19.06.2008)<br />

BORKENHAGEN, P. ( 2001): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins – Rote Liste. - Landesamt<br />

für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 60 S., Flintbek.<br />

BORKENHAGEN, P. (1993): Atlas der Säugetiere Schleswig-Holsteins. Kiel 132 S.<br />

BOYE, P, R. HUTTERER & H. BENKE (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia), Bearbeitungsstand<br />

1997. - In: Binot, M. et al., Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands,<br />

Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55, S. 33-39, Bonn - Bad<br />

Godesberg.<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 7 Verzeichnisse<br />

BOYE, P., M. DIETZ & M. WEBER (1999): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland.<br />

Bonn, 110 S.<br />

BOYE, P., DENSE, C. & .U. RAHMEL (2004): Myotis dasycneme (Boie 1825) – Artensteckbrief.<br />

– In: Petersen, B., Ellwanger, G., Ssymank, A., Boye, P., Bless, R., Hauke, U.,<br />

Ludwig, G., Pretscher, P. & E. Schröder, E. (Hrsg.): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der <strong>FFH</strong>-Richtlinie in Deutschland.<br />

– Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/2: 482-488.<br />

BROCK, V., HOFFMANN, J., KÜHNAST, O, PIPER W. & K. VOß (1996), Die Libellen Schleswig-Holsteins<br />

– Rote Liste, hrsg. vom Landesamt für Natur und Umwelt des Landes<br />

Schleswig-Holstein, Flintbek.<br />

GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />

Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen<br />

von Verkehrslärm auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007 / Kurzfassung. –<br />

FuE Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und <strong>Stadtentwicklung</strong>.<br />

273 S. – Bonn, Kiel<br />

HAMANN, U. & A. GARNIEL (2002): Rote Liste der Armleuchteralgen Schleswig-Holsteins.<br />

Hrsg.: Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein, Flintbek: 1-50.<br />

HEINZEL, K. & C. MARTIN (2006): Monitoring der Qualitätskomponente Makrophyten für<br />

WRRL und <strong>FFH</strong>RL in schleswig-holsteinischen Seen (November 06). – Unveröff. Gutachten<br />

im Auftrag des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-<br />

Holstein<br />

INTERPRETATION MANUAL (EC 2003): Interpretation Manual of European Union Habitats.<br />

April 2003. http://europa.eu.int/comm/environment/nature/nature_conservation/<br />

eu_enlargement/2004/pdf/habitats_im_en.pdf (22.06.2004).<br />

KEMPF, N. & HÜPPOP, O. (1998): Wie wirken Flugzeuge auf Vögel – eine bewertende<br />

Übersicht. Naturschutz und Landschaftsplanung 30:17-28.<br />

KIFL (KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE) (2007): <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsstudie<br />

für das Natura 2000-Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“,<br />

Gutachten im Auftrag der Flughafen Lübeck GmbH, Lübeck<br />

KLINGE, A. & C. WINKLER (2005): Atlas der Amphibien und Reptilien Schleswig-<br />

Holsteins. Hrsg. Landesamt für Natur und Umwelt, Flintbek, 277 S.<br />

KLINGE, A. (2003): Die Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins – Rote Liste. Landesamt<br />

für Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holstein, Flintbek<br />

KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN, J.J. KIECKBUSCH, B. KOOP (2010):<br />

Die Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Flintbek, 118 S.<br />

STOLL, S. & K. HIßMANN (2012): Fachgutachten Nährstoffrückhalt zum B-Plan 10.03.00 „<br />

Gewerbepark Flughafen“. Im Auftrag der KWL GmbH, Lübeck<br />

LEGUAN GMBH (2010): Gewerbepark am Flughafen Lübeck - Biologisches Gutachten. Im<br />

Auftrag von KWL GmbH, Lübeck<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 55


Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 7 Verzeichnisse<br />

LEITFADEN (2004): Leitfaden zur <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau.<br />

und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfungen im<br />

Bundesfernstraßenbau. Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.<br />

MEYER, F. (2004): Triturus cristatus Laurenti 1768 – Artensteckbrief. – In: Petersen, B.,<br />

Ellwanger, G., Ssymank, A., Boye, P., Bless, R., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P. &<br />

E. Schröder, E. (Hrsg.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie<br />

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Landschaftspflege und Naturschutz 69/2: 183-190<br />

MEINIG, H.; P. BOYE & S. BÜCHNER (2004): Muscardinus avellanarius. In: PETERSEN, B.,<br />

G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische<br />

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Richtlinie in Deutschland. Bd. 2 – Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und<br />

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MLUR – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (2006): Standard-<br />

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MLUR – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (2006): Erhaltungsziele<br />

für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2130-391 „Grönauer<br />

Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ . www.natura2000-sh.de<br />

MLUR - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes<br />

Schleswig-Holstein (2008): Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008. Kiel, 36 S.<br />

PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004):<br />

Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten<br />

der <strong>FFH</strong>-Richtlinie in Deutschland. Bd. 2 – Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

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RAABE, U. & K. VAN DE WEYER (2002): Armleuchteralgen (Characeae) in Nordrhein-<br />

Westfalen. – LÖBF-Mitteilungen 4/2002: 31-38.<br />

REIMER, J. (2007): Wanderkorridore und Lebensräume des Fischotters in der <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck – Ein Konzept als Beitrag zur Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins durch den<br />

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SCHMIDT, D. ET AL. (1996): Rote Liste der Armleuchteralgen (Charophyceae) Deutschlands.<br />

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Bd. 28: 547-576. Bonn - Bad Godesberg.<br />

SCHMIEDEL, J. (2001): Auswirkungen künstlicher Beleuchtung auf die Tierwelt – ein<br />

Überblick. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 67:19-51<br />

SCHULZ, F. & J. DENGLER (2006): Verbreitungsatlas der Moose und Schleswig-Holstein<br />

und Hamburg. Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein (Hrsg.), Flintbek.<br />

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 7 Verzeichnisse<br />

SSYMANK, A.; HAUKE, U.; RÜCKRIEM, C.; SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />

53. Münster<br />

SÜDBECK, P., H.- G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der<br />

Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44:23-81<br />

SUDFELDT, C., DRÖSCHMEISTER, R., GRÜNEBERG, C., MITSCHKE, A., SCHÖPF, H. & WAHL,<br />

J. (2007): Vögel in Deutschland – 2007. DDA, BfN, LAG VSW, Münster<br />

TRAPP, S. (1995): Die Characeen in Bremer Seen. – Flor. Rundbr. 29: 207-211.<br />

7.2 Abbildungen<br />

Abbildung 1: Lage des geplanten Bebauungsplans (grün) und der NATURA 2000 Gebiete<br />

(blau <strong>FFH</strong>-Gebiet, rot Vogelschutzgebiet) ............................................................................ 4<br />

Abbildung 2: <strong>FFH</strong>-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“, Grenze des<br />

<strong>FFH</strong> - Gebiets = gelbe Linie; Grenze des Bebauungsplans = rote Linie (verändert nach<br />

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, 2007) .......................................................... 7<br />

Abbildung 3: Lage des EG-Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ (schraffiert) .............. 15<br />

Abbildung 4: <strong>FFH</strong> - Lebensraumtypen in der Umgebung des B-Plans 10.03.00<br />

(Datengrundlage LLUR 2009, TGP 2013) .......................................................................... 22<br />

Abbildung 5: Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen (Quelle: TGP 2013) .... 37<br />

Abbildung 6: Biotoptypenkomplexe in der Umgebung des Bebauungsplans 10.03.00 –<br />

Gewerbepark Flughafen. Teilbereich 1 westlich der roten Linie. ....................................... 45<br />

7.3 Tabellen<br />

Tabelle 1: Datengrundlage zur Prüfung der Verträglichkeit nach <strong>FFH</strong>-Richtlinie ................ 5<br />

Tabelle 2: Brutvögel im Untersuchungsraum (nach LEGUAN GMBH 2010) .................... 35<br />

Tabelle 3: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes „Grönauer Heide,<br />

Grönauer Moor und Blankensee “ – Prognose .................................................................... 51<br />

Tabelle 4: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer Heide“ –<br />

Prognose .............................................................................................................................. 52<br />

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