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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Der Gesamtumfang der gewerblichen Bauflächen im Rahmen des Bebauungsplans<br />

10.03.00 – Gewerbepark Flughafen der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck soll ca. 10 ha betragen. Daneben<br />

sollen Straßenverkehrsflächen, private und öffentliche Grünflächen sowie Flächen für<br />

Versorgungsanlagen und die Abwasserbeseitigung festgesetzt werden. Die im Geltungsbereich<br />

des B-Plans liegende Turnhalle soll erhalten bleiben und als Fläche für Sportanlagen<br />

festgesetzt werden.<br />

Die Gewerbeflächen dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben. Zulässig sind danach:<br />

- Gewerbe- und Handwerksbetriebe,<br />

- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. (§ 8 BauNVO)<br />

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie die nach BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />

Wohnungen sollen nicht zugelassen werden. Auch die Ansiedlung von Tankstellen soll<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet sollen durch flächenhaft festgesetzte Baugrenzen<br />

bestimmt werden, die in einem Abstand von 3 m entlang der Grundstücksgrenzen,<br />

Erschließungsstraße oder Anpflanz- und Erhaltungsflächen verlaufen. Die überbaubare<br />

Grundstücksfläche soll das zulässige Höchstmass (GRZ 0,8) für Gewerbegebiete mit 80 %<br />

ermöglichen.<br />

Im gesamten Plangebiet soll eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, nach der auch<br />

Gebäude mit einer Seitenlänge von mehr als 50 m zulässig sind. Damit wird die Errichtung<br />

von gewerblichen Hallen, die länger als 50 m sind, ermöglicht.<br />

Die zulässigen Bauhöhen sind mit parallel zur Startbahn verlaufenden Linien in der Planzeichnung<br />

nachrichtlich übernommen worden und steigen mit zunehmender Entfernung<br />

nach Südosten an. Mit einer maximalen Firsthöhe von 46 m über Grund (im Gewerbegebiet<br />

5) bei einer Geländehöhe von 16 m über NN bleiben die zu errichtenden Gebäude unterhalb<br />

der Hindernisfreiflächen.<br />

Im Bebauungsplan werden differenzierte Festsetzungen zu Grünflächen und Bepflanzungen<br />

getroffen. Neben der Sicherung einer für das Plangebiet angemessenen Begrünung mit<br />

positiven Effekten für die örtliche Fauna und Flora wirken diese Festsetzungen gleichermaßen<br />

positiv auf die örtlichen Klima- und Wasserverhältnisse, indem Temperaturextreme<br />

gemildert sowie Stäube und Schadstoffe gebunden werden und der Niederschlagsabfluss<br />

verzögert wird.<br />

Wertvolle Teile des vorhandenen Baumbestandes werden zur Belebung und Gliederung<br />

des Landschaftsbildes mit einem Erhaltungsgebot belegt.<br />

Zur Sicherstellung eines Pufferbereiches zwischen gewerblichen Flächen und südöstlich<br />

anschließenden wertvollen Landschaftsbereichen (NSG) wird eine private Grünflächen<br />

(PG) festgesetzt, die gehölzfrei zu halten und durch eine extensive Pflege artenreichem<br />

Magerrasen zu entwickeln ist.<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 38

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