FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />
Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />
Der Gesamtumfang der gewerblichen Bauflächen im Rahmen des Bebauungsplans<br />
10.03.00 – Gewerbepark Flughafen der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck soll ca. 10 ha betragen. Daneben<br />
sollen Straßenverkehrsflächen, private und öffentliche Grünflächen sowie Flächen für<br />
Versorgungsanlagen und die Abwasserbeseitigung festgesetzt werden. Die im Geltungsbereich<br />
des B-Plans liegende Turnhalle soll erhalten bleiben und als Fläche für Sportanlagen<br />
festgesetzt werden.<br />
Die Gewerbeflächen dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />
Gewerbebetrieben. Zulässig sind danach:<br />
- Gewerbe- und Handwerksbetriebe,<br />
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. (§ 8 BauNVO)<br />
Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie die nach BauNVO ausnahmsweise zulässigen<br />
Wohnungen sollen nicht zugelassen werden. Auch die Ansiedlung von Tankstellen soll<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die überbaubaren Flächen im Gewerbegebiet sollen durch flächenhaft festgesetzte Baugrenzen<br />
bestimmt werden, die in einem Abstand von 3 m entlang der Grundstücksgrenzen,<br />
Erschließungsstraße oder Anpflanz- und Erhaltungsflächen verlaufen. Die überbaubare<br />
Grundstücksfläche soll das zulässige Höchstmass (GRZ 0,8) für Gewerbegebiete mit 80 %<br />
ermöglichen.<br />
Im gesamten Plangebiet soll eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, nach der auch<br />
Gebäude mit einer Seitenlänge von mehr als 50 m zulässig sind. Damit wird die Errichtung<br />
von gewerblichen Hallen, die länger als 50 m sind, ermöglicht.<br />
Die zulässigen Bauhöhen sind mit parallel zur Startbahn verlaufenden Linien in der Planzeichnung<br />
nachrichtlich übernommen worden und steigen mit zunehmender Entfernung<br />
nach Südosten an. Mit einer maximalen Firsthöhe von 46 m über Grund (im Gewerbegebiet<br />
5) bei einer Geländehöhe von 16 m über NN bleiben die zu errichtenden Gebäude unterhalb<br />
der Hindernisfreiflächen.<br />
Im Bebauungsplan werden differenzierte Festsetzungen zu Grünflächen und Bepflanzungen<br />
getroffen. Neben der Sicherung einer für das Plangebiet angemessenen Begrünung mit<br />
positiven Effekten für die örtliche Fauna und Flora wirken diese Festsetzungen gleichermaßen<br />
positiv auf die örtlichen Klima- und Wasserverhältnisse, indem Temperaturextreme<br />
gemildert sowie Stäube und Schadstoffe gebunden werden und der Niederschlagsabfluss<br />
verzögert wird.<br />
Wertvolle Teile des vorhandenen Baumbestandes werden zur Belebung und Gliederung<br />
des Landschaftsbildes mit einem Erhaltungsgebot belegt.<br />
Zur Sicherstellung eines Pufferbereiches zwischen gewerblichen Flächen und südöstlich<br />
anschließenden wertvollen Landschaftsbereichen (NSG) wird eine private Grünflächen<br />
(PG) festgesetzt, die gehölzfrei zu halten und durch eine extensive Pflege artenreichem<br />
Magerrasen zu entwickeln ist.<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 38