FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />
Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
Tabelle 4: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer<br />
Heide“ – Prognose<br />
Erhaltungsziel<br />
Erhaltung des Gebietes als besonders komplexer, kleinstrukturierter<br />
Landschaftsausschnitt überwiegend nährstoffarmer<br />
Lebensräume<br />
Erhaltung eines offenen bis halboffenen Charakters mit<br />
kleineren, auch geschlossenen, Gehölzbeständen als Lebensraum<br />
der Waldvogelarten. Eine Ausweitung des<br />
Waldanteils soll nicht erfolgen<br />
Nutzungsformen, die eine Offenhaltung der Flächen unter<br />
Berücksichtigung naturschutzfachlicher Ziele sicherstellten,<br />
sind möglichst zu erhalten<br />
Erhaltung der Brutplätze des Brachpiepers und seiner<br />
Lebensräume.<br />
Prognose<br />
Diese allgemeinen Ziele werden<br />
durch den B-Plan nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
5.2 Weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf die Schutzgebiete<br />
Nach Artikel 6 Absatz 3 ist nicht nur die Verträglichkeit einzelner Pläne und Projekte auf<br />
die NATURA 2000 Gebiete zu prüfen sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen<br />
und Projekten. Ein großes Projekt mit Wirkungen auf die Natura 2000 – Gebiete ist der<br />
geplante Ausbau des Flughafens Lübeck. Die mit jenem Projekt auftretenden Beeinträchtigungen<br />
bestehen nach KIFL (2007) in Stickstoffeinträgen und Fluglärm. Diese Wirkfaktoren<br />
wirken nicht mit den Wirkungen des hier behandelten Vorhabens zusammen. Eine Verstärkung<br />
der Beeinträchtigungen durch Kumulation ist demnach nicht zu erwarten.<br />
Darüber hinaus ist festzustellen, dass vom B-Plan keine Beeinträchtigungen auf die Natura<br />
2000 – Gebiete ausgehen, die mit anderen Beeinträchtigungen zusammenwirken könnten.<br />
5.3 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit<br />
Für die Lebensräume und Arten der Natura 2000 – Gebiete entstehen keine Beeinträchtigungen<br />
durch den Bebauungsplan.<br />
Die Menge und Qualität der im Schutzgebiet vorkommenden terrestrischen Lebensräume<br />
des Anhangs I bleibt erhalten. Die für den Fortbestand des Lebensraumes gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung notwendigen Strukturen und spezifischen Funktionen gehen nicht verloren.<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 52