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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 5 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

Tabelle 4: Gegenüberstellung Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Grönauer<br />

Heide“ – Prognose<br />

Erhaltungsziel<br />

Erhaltung des Gebietes als besonders komplexer, kleinstrukturierter<br />

Landschaftsausschnitt überwiegend nährstoffarmer<br />

Lebensräume<br />

Erhaltung eines offenen bis halboffenen Charakters mit<br />

kleineren, auch geschlossenen, Gehölzbeständen als Lebensraum<br />

der Waldvogelarten. Eine Ausweitung des<br />

Waldanteils soll nicht erfolgen<br />

Nutzungsformen, die eine Offenhaltung der Flächen unter<br />

Berücksichtigung naturschutzfachlicher Ziele sicherstellten,<br />

sind möglichst zu erhalten<br />

Erhaltung der Brutplätze des Brachpiepers und seiner<br />

Lebensräume.<br />

Prognose<br />

Diese allgemeinen Ziele werden<br />

durch den B-Plan nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

5.2 Weitere Pläne und Projekte mit Auswirkungen auf die Schutzgebiete<br />

Nach Artikel 6 Absatz 3 ist nicht nur die Verträglichkeit einzelner Pläne und Projekte auf<br />

die NATURA 2000 Gebiete zu prüfen sondern auch im Zusammenwirken mit anderen Plänen<br />

und Projekten. Ein großes Projekt mit Wirkungen auf die Natura 2000 – Gebiete ist der<br />

geplante Ausbau des Flughafens Lübeck. Die mit jenem Projekt auftretenden Beeinträchtigungen<br />

bestehen nach KIFL (2007) in Stickstoffeinträgen und Fluglärm. Diese Wirkfaktoren<br />

wirken nicht mit den Wirkungen des hier behandelten Vorhabens zusammen. Eine Verstärkung<br />

der Beeinträchtigungen durch Kumulation ist demnach nicht zu erwarten.<br />

Darüber hinaus ist festzustellen, dass vom B-Plan keine Beeinträchtigungen auf die Natura<br />

2000 – Gebiete ausgehen, die mit anderen Beeinträchtigungen zusammenwirken könnten.<br />

5.3 Gesamtübersicht über Beeinträchtigungen, Beurteilung der Erheblichkeit<br />

Für die Lebensräume und Arten der Natura 2000 – Gebiete entstehen keine Beeinträchtigungen<br />

durch den Bebauungsplan.<br />

Die Menge und Qualität der im Schutzgebiet vorkommenden terrestrischen Lebensräume<br />

des Anhangs I bleibt erhalten. Die für den Fortbestand des Lebensraumes gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung notwendigen Strukturen und spezifischen Funktionen gehen nicht verloren.<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 52

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