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FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />

Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />

Zudem sind die Flächen innerhalb des Natura 2000 – Gebietes ausreichend dort den Erhaltungszustand<br />

zu bewahren bzw. mithilfe von Entwicklungsmaßnahmen zu verbessern. Es<br />

kommt somit nicht zu Beeinträchtigungen der <strong>FFH</strong>-Lebensräume im <strong>FFH</strong>-Gebiet. Struktur,<br />

Funktion und Wiederherstellbarkeit der Lebensräume im Natura 2000 – Gebiet werden<br />

nicht verändert.<br />

4.3.2 Wirkungen auf den Blankensee (LRT 3130)<br />

Der Blankensee wird dem Lebensraumtyp 3130 „Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer<br />

mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder der Isoëto-Nanojuncetea“ zugeordnet<br />

(Kap. 3.2.2). Aufgrund aktuell zu hoher Nährstoffbelastung ist sein Erhaltungszustand unbefriedigend.<br />

Jede weitere Nährstoffbelastung verschlechtert diesen Zustand, so dass das<br />

Verschwinden dieses Lebensraumtyps wahrscheinlicher wird. Gewässerökosystem wie<br />

Seen können eine vermehrte Nährstoffzufuhr oft noch abpuffern, ohne sich in ihrer Phänologie<br />

zu ändern. Wenn jedoch ein gewisser Schwellenwert überschritten wird, kann es zu<br />

plötzlichen Änderungen kommen („Umkippen“ eines Sees). Ursache dafür sind z.B. positive<br />

Rückkopplungen im Ökosystem, die bei bestimmten Situationen auftreten können<br />

(z.B. Rücklösungen von im Sediment gespeicherten Phosphatverbindungen bei Unterschreitung<br />

eines bestimmten Sauerstoffgehaltes [Redoxpotenzial] in der obersten Sedimentschicht).<br />

Zumindest erschwert jede weitere Nährstoffzufuhr das Ziel, den Zustand zu<br />

verbessern.<br />

Durch die vollständige Versickerung des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet kommt<br />

es zur Verminderung der Nährstoffzufuhr des Sees. Damit ist keine Beeinträchtigung verbunden.<br />

4.4 Wirkungen auf Arten des Anhang II der <strong>FFH</strong>- Richtlinie<br />

Das B-Plan-Gebiet liegt nicht zwischen bedeutenden Laichgewässern oder Landhabitaten<br />

des Kammmolchs. Das Gebiet des geplanten Gewerbegebietes bietet für den Kammmolch<br />

(Erhaltungszielart, Kap. 2.1.2.1) und den anderen Arten des Anhangs II der <strong>FFH</strong>-Richtlinie<br />

(Kap. 3.2.3) aufgrund seiner Struktur keine Lebensräume. Das geplante Gewerbegebiet übt<br />

daher keine Wirkungen auf diese Arten aus.<br />

4.5 Wirkungen auf Vögel<br />

Arten, die zu den Erhaltungszielarten gehören (Kap. 2.2.2.1), verlieren hier keinen Lebensraum.<br />

Am nächsten (> 100 m) kommen die Wirkungen des Gewerbeparks dem Vorkommen<br />

der Feldlerchen auf dem Flugplatzgelände. Wirkungen des Gewerbegebietes sind dort<br />

nicht zu erwarten, zumal sie durch Flughafeneinrichtungen und Flächen der Segelflieger<br />

abgeschirmt sind.<br />

Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 46

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